Ja.musician hat geschrieben:Sehe ich das richtig, daß ich 14 Tage nach der Zustellung das Rad zurückgeben kann, denn erst da waren ja für mich die Mängel erkennbar ?
Wobei das auch ohne "Mängel" geht.
Einfach Nichtgefallen reicht.
Du darfst es aber nur soweit "benutzen" wie zur "Prüfung" des Gefallens erforderlich ist.
Der Händler kann eine Wiedereinstellungsgebühr verlangen, falls ihm Schaden durch diese Prüfung entsteht.