Pibach hat geschrieben:[
Ich kenne da nur
sowas: "
Im vergangenen Jahr waren an 6 089 Verkehrsunfällen Radfahrer beteiligt. 2 896 Mal wurden sie von der Polizei als Hauptverursacher ermittelt. In 1 268 Fällen krachte es, weil dort geradelt wurde, wo es nicht erlaubt war"
Das ist aber einfach nur ein Fehler in der Auswertung der Zahlen.
Oder in Deiner Interpretation.

Nehmen wir der Einfachheit halber an die Zahlen (übrigens aus dem Jahr 2004 und aus einem Artikel im Jahr 2005) seien grundsätzlich korrekt (um einer neuerlichen Diskussion über die Subjektivität in Polizeistatistiken vorzubeugen). Dann heisst das:
- in knapp der Hälfte der polizeilich erfassten Unfälle mit Radlerbeteiligung war der Radler Hauptverursacher.
- bei knapp 1/4 der Unfälle lag die 'Ursache darin, dass die Radler dort radelten, wo sie es nicht hätten tun dürfen. Das beinhaltet "Geisterradeln", aber vermutlich wohl auch Fusswegradeln etc.. Letzteres waren z.B. laut des Artikels z.B. 262 Fälle.
Der Artikel behauptet mitnichten, dass es 1 268 Fälle von Geisterradelei gegeben hätte.
Pibach hat geschrieben:Das heißt ja nur, das Radfahrer wenig unfallverursachende Fehler machen - außer eben "Geisterradeln".
Bei knapp 50% Verursacherquote der Radler wovon weniger als die Hälfte "Fahren wo nicht erlaubt" war und davon wiederum nur ein unbekannter Anteil "Geisterradeln" halte ich diese Aussage nicht im Ansatz für haltbar.
Pibach hat geschrieben:Wobei völlig unklar ist, ob das überhaupt in einem "ursächlichen Zusammenhang" stand.
Im Detail wird das nach mehr als 10 Jahren wohl keiner mehr klären können - allerdings: Vereinfacht gesagt liesse sich mutmassen, dass wenn Radfahrer nur da führen wo sie dürfen knapp 1/4 der Radunfälle vermutlich nicht passiert wären - schlicht aus Ermangelung eines Unfallgegners.
Natürlich könnte man jetzt seitenlang diskutieren, ob z.B. ein Autofahrer nicht eh links und rechts gucken muss beim Abbiegen, Geisterradeln also gar nicht gefährlich sein dürfte in diesem Szenario (zumal der Autofahrer ja weiss, dass Geisterradler existieren). So funktioniert aber in Deutschland die Rechtssprechung nicht (in Holland meines Wissens teilweise schon) und wir wissen auch gar nicht welcher Anteil der unbekannten Zahl an Geisterradelunfällen was mit abbiegenden Autofahrern zu tun hatten. Die Diskussion ist also müssig, zumindest hierzulande.
Eindeutig ist nur: Hätten sich weniger Radfahrer falsch verhalten hätte es vermutlich weniger Ufälle gegeben (Binsenweisheit, die genauso für Autofahrer gilt). Würden Radfahrer nur dort fahrern, wo es erlaubt ist, auch. Das ist jetzt schon nicht mehr so trivial: 262 Unfälle mit Fussgängern in 2004 weil Autos verbotenerweise Fusswege und Fussgängerzonen befahren haben hätte wohl irgendjemand wutentbrannt thematisiert seinerzeit...