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Die WAZ und der Novemberrüpelradler

Zeitungsartikel, Zeitschriftenauszüge oder andere Veröffentlichungen
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Motte
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Die WAZ und der Novemberrüpelradler

Beitrag von Motte »

http://www.derwesten.de/panorama/ruepel ... 55784.html

Die WAZ hat mal wieder den Rüpelradler rausgeholt. Das ist einer dieser typischen Artikel, in der Stimmungsmache gegen böse,böse Radfahrer betrieben wird, um das Thema aufzukochen. Leider gibt es kaum wirkungsvolle Gegenwehr. Und wie sagt man so schön, "jeder Tropfen höhlt den Stein". Da die meisten Menschen eh keine Verkehrsregeln kennen, wird geglaubt was da steht. (Gleich der erste Kommentar stellt es richtig - geht aber unter)

Witzig auch das Titelbild. Wir sehen einen Radfahrer, der (vermutlich, wenn links und rechts auf dem Weg Rad gefahren werden darf) vollkommen legal fahrend den Zebrastreifen überquert. Er genießt dort als "Nichtfußgänger" nur nicht die Schutzrechte des Zebrastreifens.
Ich hab nun mal auf die Seite des ACE geguckt http://www.ace-online.de/index.php?id=2224. Nö, der schreibt nichts anderes. Offensichtlich liegt die Blödheit eindeutig auf Seiten der Zeitungsfritzen, die bei solchen Pressemeldungen nur noch Schlagwörter aufnehmen und sie zusammen mit ihren Vorurteilen in einen Artikel fließen lassen.
Dabei sind sie an Dummheit aber auch nur schwer zu toppen. Denn:

Was sehen wir noch?
Hinter ihm parkt einer der typischen Sprinter mit "Pannenblinker" an einer Bushaltestelle und steht mit den linken Rädern
na, auf- was? Genau, der rote Streifen ist mit Sicherheit ein Radweg. Dolles Bild - gut gewählt. Es spiegelt in idealer Weise den Zeitgeist in den Redaktionsstuben.

Gruß

Udo
Pibach
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Re: Die WAZ und der Novemberrüpelradler

Beitrag von Pibach »

Bild verlinkt:
Bild

Hier der Link zur ACE Pressemitteilung zur Studie (bei Udos Beitrag ist nur die Aktion des ACE verlinkt), u.a. auch mit den Auswertungstabellen, die original Studie selbst scheint online aber nicht zur Verfügung zu stehen. In der Pressemitteilung ist tatsächlich von "Rüpel-Radlern" die Rede, allerdings nur als Randbemerkung.

Hab mal geschaut, was die Presse dann so schreibt. Berliner Morgenpost oder Frankfurter Neue Presse liefern ähnliche Artikel mit dem selben Bild, da scheinen die Redaktionen irgendwie zusammen zu arbeiten. Die Morgenpost greift aber immerhin den "Rüpel-Radler" nicht so reißerisch im Titel auf. N24 spricht von "Rowdy-Radlern". Das Schwäbische Tagblatt hat eine davon unabhängige Redaktion, greift aber auch den Fehler mit dem Absteigegebot ungeprüft auf. Auch die anderen Zeitungsberichte ähneln sich sehr. Focus Online schlägt etwas aus der Reihe und ließt aus dem ACE-Bericht, das SmartPhone sei u.a. eine der Gefährdungsursachen, und geht gar nicht weiter auf Radler ein.

Die einzige etwas fundiertere Analyse bringt Zeit Online als Gegendarstellung, das ist aber auch in dem Redaktionsbereicht "Velophil".
Motte
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Re: Die WAZ und der Novemberrüpelradler

Beitrag von Motte »

den Satz in der Pressemeldung hab ich heute früh doch glatt überlesen. Und mich noch gewundert, dass sie bei der "Aktion" die Regeln richtig beschrieben haben.


Bei der Aktion des ACE steht noch

Radfahrer

Vorrang beim Überqueren haben nur abgestiegene Radler, die ihr Rad über den Zebrastreifen schieben. Fahrende Radler - unabhängig von der Geschwindigkeit - haben keinen Vorrang und sind wartepflichtig. Radfahrer in Richtung des Zebrastreifens sind gegenüber Benutzern des Fußgängerüberweges wartepflichtig.


Das ist alles nicht falsch, lädt aber zu Fehlinterpretationen ein.
Radfahrer auf der Straße (oder dem parallelen Radweg), die sich einem Fußgängerüberweg nähern sind natürlich genau so wartepflichtig wie die übrigen Fahrzeuge.

Natürlich sind Fahrradfahrer auf gemeinsamen Geh- und Radwegen oder auf dem Gehweg mit dem Zusatz "Fahrräder frei" immer zur Rücksichtnahme gegenüber den Fußgängern verpflichtet und müssen notfalls warten. Das ist im Bereich des "Zebrastreifen" auch nicht anders.
Ferner sind Radfahrer an solchen Stellen (abgesenkter Bordstein - keine Radfahrerfurt) immer gegenüber den KFZ wartepflichtig - das folgt schon aus § 10 StVO. Nur - grundsätzlich über den Zebrastreifen schieben - müssen sie eben nicht.





In der Pressemeldung des ACE steht dann:

Das Urteil des ACE: „Radler sind die allergrößten Zebrastreifen-Muffel“. Durchschnittlich 67,56 Prozent von ihnen steigen beim für Fußgänger bevorrechtigten Queren der Straße nicht wie vorgeschrieben ab und schieben ihr Gefährt über auf den Zebrastreifen, sondern sie wechseln verbotenerweise fahrend die Straßenseite und rangeln mit Fußgängern um die schnellste Passage. Der ACE nennt sie "Rüpel-Radler".

Besorgt zeigt sich der Club auch darüber, dass auffällig viele Kinder am Zebrastreifen selbst einfache und allgemein bekannte Regeln ignorieren.


Und da bin ich dann auch ziemlich besorgt - wenn ein Club, der sich mit Verkehrsregeln beschäftigt selbst simple Regeln, wie das Queren eines Fußgängerüberweges nicht erfassen kann und sich in seiner Unkenntnis sogar zu üblen Beschimpfungen sich korrekt verhaltender Verkehrsteilnehmer hinreißen lässt - welchen gesellschaftlichen Stellenwert kann man so einer Vereinigung denn dann noch zugestehen? :lol:
Pibach
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Re: Die WAZ und der Novemberrüpelradler

Beitrag von Pibach »

Motte hat geschrieben:...wenn ein Club, der sich mit Verkehrsregeln beschäftigt selbst simple Regeln, wie das Queren eines Fußgängerüberweges nicht erfassen kann und sich in seiner Unkenntnis sogar zu üblen Beschimpfungen sich korrekt verhaltender Verkehrsteilnehmer hinreißen lässt ...
Also ich würde hier nicht unterstellen, dass sie die Regeln nicht kennen. Gemeint ist wohl, dass die Radfahrer dort die Bevorrechtigung nutzen, aber ohne dabei abzusteigen. Die Autos warten an Zebrastreifen offenbar auch für nicht absteigende Radler. Oder die Radler fahren mitten unter den Fußgängern und genießen die Vorrechte der Fußgänger.

Man kann sich hier mit etwas Autofahrer-Philie hineinmanövrieren, dass dies entgehen der Rechtslage passiert, oder zumindest das Recht hier "missbraucht" wird. Finde so eine tendenziösen Auslegung für eine Lobbyvereinigung durchaus adäquat - nichts anderes erwartet man von denen.

Für die Presse finde ich es aber schon zu stumpf, das so unreflektiert zu übernehmen, da passiert kaum mehr als abschreiben.
Hätte mich schon mal interessiert, welche Gefährdung sich aus den Unfallstatistiken tatsächlich ableiten lässt.
Hier wird genannt: "bei zwei Dritteln aller Fußgängerunfälle handelte es sich um Kollisionen mit Personenwagen, auf Rang zwei folgen allerdings schon Unfälle mit Fahrradfahrern". Aha. Das könnte dann auch 5% sein? Würde mich jedenfalls interessieren. 124 Tote soll es auf Zebrastreifen gegeben haben, insgesamt. Wie viele davon als Kollision von Radfahrern und Fußgängern? Vielleicht einer davon?

Aber solche Recherchen sind zu aufwändig und kostenträchtig, das kann die Presse nicht liefern. Tiefgründiges hinterfragen ist heutzutage auf die Fachforen ausgelagert. Das ist halt der Zeitgeist - alles verständlich.
Karsten
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Re: Die WAZ und der Novemberrüpelradler

Beitrag von Karsten »

Moin,
Aus der Sicht des Kraftfahrers bleibt es doch völlig gleich, ob der am Zebrastreifen die Fahrbahn querende Radler diesen radelnd oder schiebend nutzt.
Wenn ein Radler sich am Zebrastreifen demselben "von quer" nähert, ist es doch offensichtlich, daß er dort die Fahrbahn queren möchte.
Sobald er dann also vom Rad abgestiegen ist, ist er als Fußgänger bevorrechtigt.
Da der Kraftfahrer im Zweifel so langsam an den Zebrastreifen heranzufahren hat. daß er jederzeit davor anhalten kann, macht es eben in der Praxis überhaupt keinen Unterschied, ob der Radler gleich weiterradelt.
Wenn ein Radler am Zebrastreifen, oder auch an anderer Stelle ohne selbigen, begonnen hat, die Fahrbahn zu queren, hat der Kraftfahrer ihm im Zweifel auch so oder so dieses Queren zu ermöglichen und keinerlei Rechtfertigung, denselben über den Haufen zu fahren.
Im Zweifel ist das dann für den Kraftfahrer eine "unklare Verkehrslage" die in Zusammenhang mit §1 Satz 2 StVO Bremsbereitschaft und Halten zwingend erfordert.
Die andere Situation, Radler auf Fahrbahn vor Zebrastreifen, erfordert vom Radler keinseswegs zwingend Anzuhalten.
Ich dokumentier hier mal §26 StVO
(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.
Wegen der viel schmaleren Fahrzeuge, und der durchweg geringeren Geschwingikeit von Fahrrädern, geht dieses "ermöglichen" regelmäßig und völlig konfliktfrei ohne selbst anzuhalten.

Gruß Karsten

Ergänzung(22.38Uhr):
Die Beobachtung der ehrenamtlichen Inspektoren steht in interessaantem Kontrast zu den amtlichen polizeilichen Unfallzahlen.

Für 2012 besagen diese zu "Unfällen mit Personenschäden durch Fehlverhalten der Fahrzeugführer" bei "falschem Verhalten gegenüber Fußgängern an Fußgängerüberwegen: durch PKW-Führer 1606; durch Radfahrer 39
https://www.destatis.de/DE/Publikatione ... cationFileS. 250
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