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Ein Urteil zum Kopfschütteln

Alles zum Thema Faltrad/Rad.
frankd
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Re: Ein Urteil zum Kopfschütteln

Beitrag von frankd »

Ich will nur mal anmerken, daß der Fahrer schon genug gestraft ist. Er hat einen Menschen auf dem Gewissen und diese Schuld wird ihn sein weiteres Leben verfolgen. Zumal es durch das Verfahren auch zum Zusammentreffen mit den Angehörigen kommt. Und dies ist verdammt schwer, denen da in die Augen zu sehen. Er hat ja nicht nur die junge Frau aus dem Leben gerissen, sondern hat auch Unglück über deren Familie gebracht.
Und dies lässt keinen Menschen ungerührt.
Ich würde wahrscheinlich an seiner Stelle den Job als LKW-Fahrer aufgeben.
Es gibt auch genug Filme, die sich mit ähnlichen Schicksalen auseinandersetzen und wie auch Menschen daran zerbrechen.
Pibach
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Re: Ein Urteil zum Kopfschütteln

Beitrag von Pibach »

frankd hat geschrieben:Ich will nur mal anmerken, daß der Fahrer schon genug gestraft ist.
Ja, das sollte man annehmen. Hab ich auch öfter so erlebt. Es gibt aber auch solche, die das erfolgreich verdrängen und gar nicht verstehen, dass sie Schuld gehabt haben sollen. Das ist besonders tragisch. Auch schon erlebt.
Jonny
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Re: Ein Urteil zum Kopfschütteln

Beitrag von Jonny »

Für mich ist der Vorfall tragisch und erschütternd.
Noch viel tragischer und erschütternder aber sind für mich die Ferndiagnosen von Pseudo-Juristen mit Schuldzuweisungen ohne Kenntnis des Unfallortes, der Einzelumstände. Jeder Unfall ist einer zuviel, egal, warum. Erst recht mit tödlichem Ausgang. Das 100 %ige Verhindern gibt es nicht und wird es nie geben. Erst recht nicht mit den absurden Ideen, vor dem Abbiegevorgang notfalls auszusteigen und sich zu vergewissern. Dann bitte auch die Straße dahinter sperren, denn sonst kann während der Zeit des Einsteigens ein Radfahrer ankommen.

Und auch die Bundeswehr hat es nicht geschafft, trotz Beifahrer alle Unfälle zu verhindern. Und in der Zwischenzeit hat sich bei der Entwicklung mit zusätzlichen Maßnahmen so einiges getan. Die Zusatzspiegel zur Verringerung des toten Winkels sind übrigens seit 1992 an neuen Fahrzeugen vorgeschrieben. Sie können jedoch den toten Winkel nicht auf 0 reduzieren.
Zur Gewährleistung eines erweiterten Sichtfelds wurden die bestehenden Bestimmungen in der Richtlinie 2003/97/EG weiterentwickelt. Diese enthält erhebliche Änderungen gegenüber der bisherigen Richtlinie 71/127/EWG und tritt mit Wirkung vom 26. Januar 2010 an deren Stelle.
Die Richtlinie 2003/97/EG gilt für Kraftfahrzeuge der Klassen M (Fahrzeuge zur Personenbeförderung) und N (Kraftfahrzeuge für den Güterverkehr), mit ihr werden die Bestimmungen über die Typgenehmigung von Einrichtungen für indirekte Sicht und von mit solchen Einrichtungen ausgestatteten Fahrzeugen harmonisiert. Sie führt hauptsächlich nachstehende neue Verpflichtungen ein:
Verpflichtende Vergrößerung des Mindestsichtfelds für bestimmte Fahrzeuge;
Ausrüstung bestimmter Fahrzeuge mit zusätzlichen Spiegeln (z. B. LKW mit Frontspiegeln);
Anpassung an den technischen Fortschritt (z.B. Krümmungsradius der Oberfläche von Rückspiegeln);
Austausch bestimmter Spiegel durch andere Systeme für indirekte Sicht (z. B. Kamera-Monitor-Systeme).
Die Richtlinie ist am 29. Januar 2004 in Kraft getreten, der vorgesehene Zeitraum für die Umsetzung erstreckt sich von 2005 bis 2010. Die in dem Beschluss genannten Mindestanforderungen bewirken aber, im Gegensatz zum DOBLI-Spiegel, nur eine Verringerung des Winkels auf 19 % und soll auch nur für LKWs über 7,5 t gelten. Am 12. Dezember 2006 hat der EU-Verkehrsministerrat in Brüssel beschlossen, dem Richtlinien-Vorschlag zur Nachrüstung schwerer Lastkraftwagen mit Spiegeln zuzustimmen.
Ab April 2009 sollen innerhalb der EU alle im Verkehr befindlichen großen Lkw über 3,5 Tonnen Gewicht mit diesen Spiegeln nachgerüstet werden. Für neu zugelassene Lkw gilt die Ausrüstungspflicht bereits ab 26. Januar 2007. Die Übergangsregelung beträgt zwei Jahre. Die Nachrüstpflicht gilt für alle Lkw, die ab 2000 zugelassen worden sind.
Ich selbst sehe einen ganz entscheidenden Gesichtspunkt darin, dass viele Verkehrsteilnehmer beim Umstieg auf ein anderes Fortbewegungsmittel oft die eigenen Erfahrungen vergessen, also der Autofahrer als Radfahrer, der Lkw-Fahrer als Pkw-Fahrer, als Radfahrer.
Es mangelt auch ganz gravierend an massiver Aufklärung über die Besonderheiten der jeweiligen Fahrzeuge: Das eingeschränkte Blickfeld des Lkw-Fahrers, der "kleine" Radfahrer im toten Winkel neben dem Lkw, ...
Aber: Die ungeplante und merkwürdige Verkehrsführung ist ein zusätzliches Manko in vielen Fällen.
Und es ist verdammt schwer, sich immer der jeweiligen Situation entsprechend zu verhalten. Zufällig bin ich Lkw-Fahrer, Pkw-Fahrer, Motorradfahrer und Radfahrer. Und ich bin viel in einer Großstadt mit vielen gut ausgebauten Radwegen und mit dementsprechend vielen Radfahrern mit dem Pkw gefahren. Und davon profitiere ich immer noch. Genauso wie ich sieben Monate nach der Wende in einer Großstadt im Osten gefahren bin und den grünen Pfeil schätzen gelernt habe. Ich gehöre aber auch nicht zu den Leuten, die an dem Pfeil eben nicht anhalten. Ich habe mir einfach nur gemerkt, dass man vor dem Abbiegevorgang halten muss.

"Der wird mich schon gesehen haben" hilft nicht. Genauso wenig wie: "Da wird ja schon keiner so dumm sein, sich dorthin zu stellen." Da hilft keine Polemik mit einseitigen Schuldzuweisungen weiter. Erst recht keine Aufrechnung von anderen Verkehrsvergehen, die nicht geahndet werden. Ich sehe in dem geschilderten Fall eigentlich zwei Opfer, beide ohne Chance. Und leider war eines das schwächere.
Pibach
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Re: AW: Ein Urteil zum Kopfschütteln

Beitrag von Pibach »

Jonny hat geschrieben:
Und auch die Bundeswehr hat es nicht geschafft, trotz Beifahrer alle Unfälle zu verhindern.
Ja, wen wunderst, das sind bei der Bundeswehr ja auch überwiegend ganz junge Fahranfänger. Der Beifahrer bringt beim Rangieren oder Abbiegen aber schon einiges!
Jonny
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Re: Ein Urteil zum Kopfschütteln

Beitrag von Jonny »

Wenn man das Personal hat, eine gute Sache.

Übrigens, in der Motorwelt des ADAC von Februar ist auf der Kinderseite eine sehr anschauliche Darstellung der toten Winkel. Das wichtige aber ist der Schlusssatz:
Wenn Du also das nächste Mal nicht sicher bist, ob ein Autofahrer dich gesehen hat, bleib lieber stehen und warte, bis er vorbeigefahren ist
Ist zumindest in einigen Fällen eine Verbesserung der Überlebenschance.
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Re: Ein Urteil zum Kopfschütteln

Beitrag von Muc-Falter »

http://www.sueddeutsche.de/auto/unfaell ... -1.1705683

"Die Regierung will Radunfälle durch strengere Promillegrenzen senken. Das reicht bei Weitem nicht aus, sagen Experten. Denn die größte Gefahr für Radler ist der Tote Winkel eines Lkw. Doch die Lastwagen-Hersteller bewegen sich kaum und die Politik handelt zögerlich."

Interessanter Artikel passend zu diesem Thema. Die "Datenbank des Todes" vom Münchner Rechtsmediziner und Unfallforscher zeigt:

"Während moderne Sicherheitssysteme die Insassen von Fahrzeugen immer besser schützen, leben Radfahrer nach wie vor gefährlich: Rund 400 von ihnen sterben jedes Jahr in Deutschland - die meisten, weil sie von Auto- und Lkw-Fahrern schlichtweg übersehen werden."

Und noch eine Zahl, am Rande: "Nur vier von 100 Toten, die in der Münchner Rechtsmedizin landen, trugen einen Helm."
Aber das ist eine andere Diskussion ;)
Motte
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Re: Ein Urteil zum Kopfschütteln

Beitrag von Motte »

Es ist ganz sicher eine unheilvolle Gemengelage, die da zusammen kommt. Das hohe Verkehrsaufkommen, die schiere Größe der Autos und die Enge in vielen Städten können wir kaum verändern. An einigen Stellschrauben könnte man aber ganz sicher drehen. Die Mehrzahl der Unfälle bei den Abbiegevorgängen passieren ja nicht, weil man trotz heftigem Bemühen etwas zu sehen, keinen Radfahrer oder Fußgänger bemerkt hat. Sondern weil schlich und einfach die simpelsten "Vorfahrtsregeln" im Alltag ignoriert werden. (ich weiß, dass es in dem Fall Vorrang und nicht Vorfahrt heißt).

LKW Fahrer ist nach wie vor überwiegend eine Aushilfstätigkeit - jeder Depp mit entsprechendem Führerschein darf das. Und hinter ihm steht schon der nächste Depp auf der Matte und wartet auf seinen Job. Das macht einen extrem leicht erpressbar. (von Seiten des Bauunternehmers oder der Spedition) Je teurer die Ausbildung der Fahrer, um so besser muss er bezahlt werden, um so sicherer der Verkehr. Und um so geringer fallen irgendwelche Nachrüstungen und Nachschulungen gegenüber dem System Fahrer/Fahrzeug ins Gewicht.

Die Gesellschaft (inklusive der Polizei) signalisiert den Berufskraftfahrern an vielen Stellen eine Art Narrenfreiheit. Was das Parken, Halten, Rangieren und Laufenlassen der Motoren angeht. Dadurch stellt sich bei den Fahrern das Bewusstsein ein, dass alle anderen scheinbar verpflichtet sind ihnen gegenüber besondere Vorsicht und Rücksicht walten zu lassen. Möchte hier nicht falsch verstanden werden - ich meine damit nicht Dinge, die man kaum ändern kann. Sondern eine Unzahl von vermeidbaren Vorgängen. Kein Handwerker muss den ganzen Tag auf sein Auto gucken können und deshalb ganztägig auf dem Rad-/Fußweg parken. Der Betonlaster kann auch am Straßenrand stehen und den Radweg frei lassen. Bei vielen Fahrern dürfte mittlerweile die Überzeugung gewachsen sein, dass es ihr gutes Recht ist, Geh- und Radwege wie selbstverständlich mit zu nutzen. Die Betroffenen "sollen sich nicht so haben" und dort gefälligst "irgendwie" ausweichen. Da dieses Verhalten so gut wie nie sanktioniert wird, schleicht sich da ein Gefühl ein, dass man selbst alles richtig macht und diese "untergeordnete Gruppe" eben mehr aufpassen muss, was man selbst so macht. Das wird auch auf einen Abbiegevorgang übertragen. (Aber das wird natürlich niemand freiwillig vor Gericht äußern). Das gilt es meiner Meinung nach zu durchbrechen.

(Ich hab letzte Woche das erste Mal im Leben in Mülheim einen Lieferwagenfahrer getroffen, der die Radspur (Radstreifen) auf der Straße vor Tengelmann beim Anliefern nicht zugeparkt hat, sondern ordnungsgemäß am rechten Fahrbahnrand parkte.)

Wenn es kaum noch freie Flächen gibt, dann muss die Kommune eben reagieren und vermehrt Anlieferzonen schaffen. Und die (notfalls) gewaltsam durch die Ordnungsbehörden frei halten.

Auch wenn sich hier was ändern würde, hätten wir immer noch vereinzelt solche Vorgänge zu beklagen - aber sie wären halt die Ausnahme.

Gruß

Udo
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Re: Ein Urteil zum Kopfschütteln

Beitrag von derMac »

Muc-Falter hat geschrieben:"Während moderne Sicherheitssysteme die Insassen von Fahrzeugen immer besser schützen, leben Radfahrer nach wie vor gefährlich: Rund 400 von ihnen sterben jedes Jahr in Deutschland - die meisten, weil sie von Auto- und Lkw-Fahrern schlichtweg übersehen werden.
Das mit der pauchal behaupteten besonderen Gefährlichkeit des Radfahrens nervt langsam. Die Presse könne sich mal auf ihre Ausbildung rückbesinnen und recherchieren und dann differenziert berichten. Es hat mich jetzt 2 min gekosten, eine passende Grafik zum Thema zu finden.
Und noch eine Zahl, am Rande: "Nur vier von 100 Toten, die in der Münchner Rechtsmedizin landen, trugen einen Helm."
Aber das ist eine andere Diskussion ;)
Damit entspricht ganz grob die Prozentzahl der getöteten Helmträger der Prozentzahl der Helmträger bei den Radfahrern allgemein. Aber auch das ist alles nicht neu. Allerdings sollte Medizinern verboten werden sich über Helme und Statistik öffentlich zu äußern. Von beidem haben sie nämlich nachweislich keine Ahnung. :twisted:

@Motte
Was du da schreibst ist durchaus richtig. Aber viel nachhaltiger wäre is IMO, den Radverkehr nicht durch verpflichtende Wegführung massenhaft ohne Nachzudenken rechts an Rechtsabbiegern vorbeizuführen. Wenn man geradeausfahrende Autofahrer rechts an rechtsabbiegern vorbeiführen würde, würde die Zahl der Unfälle auch massiv ansteigen.

Mac
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Re: Ein Urteil zum Kopfschütteln

Beitrag von Muc-Falter »

derMac hat geschrieben:...Das mit der pauchal behaupteten besonderen Gefährlichkeit des Radfahrens nervt langsam. Die Presse könne sich mal auf ihre Ausbildung rückbesinnen und recherchieren und dann differenziert berichten. Es hat mich jetzt 2 min gekosten, eine passende Grafik zum Thema zu finden....Mac
In dem Artikel wurde nicht behauptet das Fahrradfahren bsonders gefährlich ist, sondern das die Todeszahlen beim PKW durch Schutzmaßnahmen abnehmen, bei den Fahrradfahrern aber gleich bleiben. Eben weil es für Radfahrer keine Schutzmaßnahmen gibt. Davon handelt ja auch der Artikel vorwiegend: LKW gegen Radler, welche Schutzmaßnahmen wären sinnvoll und warum werden sie nicht in Angriff genommen.

Was Deine angefügte Grafik zeigen oder beweisen soll erschließt sich mir nicht.
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Re: Ein Urteil zum Kopfschütteln

Beitrag von derMac »

Muc-Falter hat geschrieben:Was Deine angefügte Grafik zeigen oder beweisen soll erschließt sich mir nicht.
Ich habe einen Satz zitiert der suggeriert, dass Radfahrer besonders gefählich leben. Wenn der Artikel nicht zeigen will, dass Radfahrer besonders gefählich leben, soll er solche Sätze nicht verwenden. Die Leute haben mal dafür studiert, sich sinnvoll auszudrücken. Meine Grafik zeigt, dass man diese besondere Gefählichkeit verglichen mit anderen Arten der Verkehrsteilnahme nicht einfach so behaupten kann.

Mac
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