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Rügen: Falter auf Bergen-Lauterbach erfordert Fahrradkarte

Alles zum Thema Faltrad/Rad.
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Weinbergschnecke
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Rügen: Falter auf Bergen-Lauterbach erfordert Fahrradkarte

Beitrag von Weinbergschnecke »

Letztes Jahr sind wir zu zweit mit unseren Faltern nach Rügen gefahren. Bis Bergen alles kein Problem. Dort gab es regulären SPNV mir Ostschienenbussen nach Lauterbach. Also mit normaler Fahrkarte. Doch im Zug bis Putbus (9,7 km)verlangte man dann unsere Fahrradkarte (Räder hatten sich natürlich kleingemacht). Nach intensiver Diskussion mit dem Schaffner erlaubte er "ausnahmsweise" die kostenlose Mitnahme. Zurück nach Bergen wurde folglich gestrampelt. Betreiber ist hier die Pressnitztalbahn: Auch ein Anruf im Ministerium in Schwerin half nicht. Offensichtlich hat das Land MV hier einen derartigen Vekehrsvertrag abgeschlossen. Gibt es noch mehr solche "Fallen" für Falter? :o
vmax
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Re: Rügen: Falter auf Bergen-Lauterbach erfordert Fahrradkar

Beitrag von vmax »

Deswege rufst du im Ministerium an :D

Kauft euch das hier:
http://www.faltradxxs.de/1603-Zubehoer/ ... g_merchant


Ist ein Überzug für Falter, recht dünn und klein zu verpacken, die Hülle hält nicht das Rad,sondern der Rahmen
hängt an dem Schultergurt.
99% der Schaffner halten die Räder dann für Sportgepäck oder Reisegepäck.
Ist auch immer die Sache wie du die Räder abstellst, unauffällig in der Ecke mit Jacke und Gepäck drüber,
oder auffällig im Gang.
Weinbergschnecke
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Re: Rügen: Falter auf Bergen-Lauterbach erfordert Fahrradkar

Beitrag von Weinbergschnecke »

Im IC oder ICE hatte ich noch nie Probleme mit dem unverpackten Rad. Natürlich muß man bohren, wenn ein Ministerium für den SPNV sich solche Konditionen anlacht. Beim Vorgänger, der Ola konnten die Räder natürlich so mitgenommen werden. Ich vermute, die Pressnitztalbahn hat die Beförderungsbedingungen vom Rasenden Roland einfach abgeschrieben.
SPNV ist ja kein freier Wettbewerb, sondern wird von unseren Steuergeldern subventioniert. Üblicherweise gelten die Bedingungen der Deutschen Bahn hier auch für die privaten Anbieter, wie bei den überall gültigen Fahrkarten.
alterfalter2
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Re: Rügen: Falter auf Bergen-Lauterbach erfordert Fahrradkar

Beitrag von alterfalter2 »

@ Weinbergschnecke
"Gibt es noch mehr solche "Fallen" für Falter? :o"

..auf Sylt und auf den Bodenseefähren hast Du auch ganz schlechte Karten bei der Mitnahme von Falträdern, unverpackt oder verpackt, auch bei Ryanair, wenn es nicht als Sportgerät deklariert wurde. Am besten fällst Du erst garnicht auf - wie vmax das schon sehr richtig bemerkt hat.

Gruß TIL
Weinbergschnecke
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Re: Rügen: Falter auf Bergen-Lauterbach erfordert Fahrradkar

Beitrag von Weinbergschnecke »

Man muß unterscheiden zwischen ÖPNV (den wir Steuerzahler etwa zu 50% subventionieren) und sonstigen Reisemöglichkeiten. Der Syltbus ist tatsächlich eine seltsame Geschichte. Man hat den allerdings inzwischen in den SH-Tarif (eine Fahrkarte für Bus und Bahn) bekommen. Trotzdem ist der Tarif dort vor Ort unverschämt: Eine Einzelfahrt kostet da bis 6,80 Euro, das Rad bis 4,20 Euro und "Gepäckstücke" über 40x70 cm 75 Cent pro Stück extra. Ob da ein Faltrad als Gepäckstück gilt, weiß ich nicht. Wir sind immer gestrampelt.
Bei den Fähren gelten tatsächlich eigene Gesetze. Bei uns gibt es die Personenfähre Schulau-Lühe über die Elbe. Da kostet ein Klapprad (geklappt) oder Gepäck pro Tour 1,50 Euro, ein normales Fahrrad 2 Euro. Bei Hin-und Rücktour sind Rad und Faltrad gleich teuer wegen der Kombikarte Person mit Fahrrad.
Aber es gibt auch positive Ausnahmen: Alle Fähren über den Nordostseekanal samt Schwebefähre in Rendsburg fahren alles zum Nulltarif.
Motte
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Re: Rügen: Falter auf Bergen-Lauterbach erfordert Fahrradkar

Beitrag von Motte »

Man muß unterscheiden zwischen ÖPNV (den wir Steuerzahler etwa zu 50% subventionieren) und sonstigen Reisemöglichkeiten
Bei Gesprächen über Politik ja, aber nicht wenn es um die heutige Rechtslage bei der Mitnahme von Fahrrädern geht. Die ergibt sich ausschließlich aus den konkreten Vertragsbedingungen des Beförderungsvertrages, den Du mit dem Dienstleister schließt. Also im Regelfall den Tarifbestimmungen im Zusammenwirken mit den Beförderungsbedingungen.
Und da ist ein zusammengeklapptes Faltrad nur dann kein Fahrrad, wenn das beide Vertragspartner so sehen (wollen).

Ja, solche Fallen gibt es häufig, weil auch viele Verkehrsverbünde es entweder nirgendwo eindeutig stehen haben oder es auch ganz bewusst nicht so sehen wollen. Manche haben es nicht in den Bestimmungen verankert, aber mal öffentlich so verlautbaren lassen - oder in ihren Info Heftchen so geschrieben (z.B. Bahn AG, MVV, VRS). Meist (aber nicht immer) ist es so, dass auf den von DB Regio betriebenen Strecken für die einzelnen Verkehrsverbünde die Regeln der Bahn (in Bezug auf gefaltete Räder) gelten. Wenn Du mit dem Nahverkehr zwei Bundesländer und mehrere Verkehrsverbünde durchquerst, kann es richtig irrwitzig werden, wenn Du alles richtig machen willst. Eine Abhandlung zum Thema "Rechtliche Rahmenbedingungen bei Mitnahme eines Faltrades im deutschen Eisenbahnverkehr" dürfte locker den Anspruch an eine Dissertation erfüllen.
Letztlich kommt es auf den einzelnen "Schaffner" an, wie er damit umgeht. Von daher ist der Hinweis von "vmax" - gar nicht erst groß auffallen und Tüte drüber - bei unklarer Ausgangslage nicht verkehrt, wenn man nicht präventiv eine Fahrradkarte kaufen möchte.

Den Rechtsanspruch "ein zusammengeklapptes Faltrad (mit oder ohne Hülle) ist immer Handgepäck und damit kostenfrei" gibt es so nicht. Da könnte man schnell zum "Schwarzfahrer" werden. Es wäre natürlich in unserem Sinne wünschenswert, wenn sich so eine Ansicht durchsetzten würde. Das kann (und wird) aber kaum zentral durchsetzbar sein, weil z.B. der Bund nicht so weit in die Vertragsgestaltung der Länder und Kommunen eingreifen kann. Daher finde ich "Meckern beim Land" auch genau richtig. Die machen die Verträge.

Gruß

Udo
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Re: Rügen: Falter auf Bergen-Lauterbach erfordert Fahrradkar

Beitrag von Pibach »

Auf m Darss mussste ich beim Bus fahren den Falter teilweise im speziellen Fahrrad Anhänger transportieren, kostet dann natürlich den regulären Fahrrad Aufschlag. Beim nächsten Mal war der Bus leerer, hab das Rad gefaltet mit rein genommen, kostete dann einen Gepäck Aufschlag, glaube das war 1 Euro. Kommt wohl immer drauf an, wie der Busfahrer drauf ist. Im Zug war das gefaltete Faltrad bisher immer kostenlos, ohne Diskussion.
Weinbergschnecke
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Re: Rügen: Falter auf Bergen-Lauterbach erfordert Fahrradkar

Beitrag von Weinbergschnecke »

Schon innerhalb eines Verkehrsverbundes gibt es Kuddelmuddel. Hier beim HVV (Hamburg, Südostholstein und Nordniedersachsen) waren bis vor längerer Zeit alle Räder frei. Jetzt braucht man beim "normalen" Rad in den RB, RE, Metronom und NOB eine HVV-Fahradkarte für 3,50 Euro, nicht aber in S-Bahn, U-Bahn und AKN im HVV-Bereich. Die HVV-Fahradkarte gilt zwar den ganzen Tag, aber auch bei einer Kurzstrecke kostet es 3,50 Euro! Es gibt keine besonderen Karten für Einzelfahrten. Beispiel: Zwei Radfahrerinnen, die neulich wegen dem Regen von Bad Oldesloe nach Bargteheide mit der Bahn fahren wollten, mußten für die 11,5 km Bahnstrecke zusätzlich die Fahrradkarte für 3,50 Euro kaufen: Nepptarif!! Da lohnt sich das kostenfreie Faltrad schon.
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