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Licht am Rad

Sattel, Reifen, Anhänger, Bekleidung...
iFoto
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Licht am Rad

Beitrag von iFoto »

die STVOZ-Zulassung kann man an dem wellenzeichen mit prüfnummer auf der Lampe sehen
und ich glaub, wenn die lampen ne zulassung haben, dann werben die hersteller auch ausdrücklich damit

darf man bei uns eigentlich mit 40 oder 60 Lux auf dem Fahradweg und auf ner öffentlichen Straße fahren?
Speedsix
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Licht am Rad

Beitrag von Speedsix »

Aufgrund der zu geringen Ausgangsleistung von 2,4 Watt
wird der Joule niemals nach STVZO zugelassen sein.

Zugelassene Lichmaschinen sind, wie die Lampen auch, an der
aufgebrachten STVZO Zulassungsnummer zu erkennen.

Ob die Lampe nun 40, 60 oder 200 Lux hat, spielt für die Zulassung
keine Rolle. Die Optik (Hell Dunkel Grenze etc.) ist dafür verantwortlich.

Kurioserweise ist der derzeit beste Dynamo auf dem Markt, der SON XL,
(fast Baugleich mit dem 20R) zwar für Laufräder unter 20 Zoll zugelassen,
jedoch nicht für größere Laufräder. Dennoch werden beide Modelle gerne
von RR Fahrern und Schnellradlern verwendet.

Marco

Still we shine
Motte
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Beitrag von Motte »

Richtig, um in Deutschland überhaupt überhaupt die Chance auf eine Zulassung zu haben, muss ein Dynamo mindestens 3 Watt erzeugen können. (Offensichtlich gibt es dort aber Aufweichungen durch das KBA - denn sonst hätte Schmidt den 20R nicht für 28 Zoll Räder freigeben dürfen)
Der Joule Dynamo ist ein verkappter Sanyo und kann (angeblich) "nur" 2,4 Watt.

Bei moderner Beleuchtung (LED ) reicht das aber. Der Dynamo an meinem My betreibt problemlos vorne eine Inolight extreme und hinten ein Bumm LED Rücklicht. (StVZO konform ist es trotzdem nicht - aber hell ;) )

Wenn ich das Licht ausschalte läuft der Joule Dynamo aber verflixt lange nach. So schlecht kann sein Leerlaufverlust nicht sein.
Zuletzt geändert von Motte am Fr Aug 28, 2009 6:22 am, insgesamt 1-mal geändert.
PeterHeinz
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Beitrag von PeterHeinz »

Bei einem Ausrüster habe ich gelesen, dass dieser Joule-Dynamo eigentlich mit seinen 2,4 Watt nur für die Frontlampe gedacht ist und darum ein Batterierücklicht montiert wird. Wahrscheinlich auch wegen der Kabelführung, speziell bei Dahon.
Motte
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Beitrag von Motte »

Die strengen (und komplizierten) Vorschriften für die Radbeleuchtung hat außer Deutschland ja sonst kaum einer. Mein erstes Faltrad von Batavus kam aus NL, hatte hinten selbstverständlich Batterielicht und vorne ne 3 Watt Leuchte. Das war in Vor - LED Zeiten (zumal mit nem Freiflächenreflektor von einer Firma Namens Clarion, die ich nicht kenne) schon eine ganz ordentliche Lichtleistung - und natürlich hier offiziell verboten.

Batterielicht ist sicher einfacher und billiger am Faltrad als eine solide Verkabelung über die Dreh- und Faltpunkte. Ich hab sie bei mir, außer beim Timor - da ist sie von Hause aus dran - an allen Rädern nachgerüstet, weil ich den Batteriekram los werden wollte. Ausgefallen ist die bislang noch nirgendwo.
Am Dahon war ein ulkiges Batterie Rücklicht mit Schalter Aus - Auto. An gab es nicht und bei Auto ging es in der Dämmerung nicht an :roll:
Hab ich dann schnell gegen ein BuM getauscht.

Gruß
Udo
Nötschi
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Licht am Rad

Beitrag von Nötschi »

QUAAAK hat geschrieben:dem vorbeifahrenen polizisten ist es eigendlich relativ egal,wie welches licht von was angetrieben wird.er muss nur sehen,vorne licht,hinten licht,der rest interessiert nicht.jedenfalls ist das in berlin so.diese regelung mit den dynamo-antriebs-pflicht ist echt schwachsinn.
hauptsache ordenliche lichter sind dran,ist doch egal,ob accuantrieb oder was anderes.

@Speedsix

deine links sind immer sehr interessant und hilfreich.danke


gruß
Ich muss sagen, dass ist bei uns in Wien nicht anders. Hauptsache ein weisses Licht vorne und ein rotes hinten. Der Rest ist eigentlich total egal. Ist das in Deutschland so ein Thema? Könnte mir einen Nabendynamo oder so ein Firlefanz nie auf meinem Jetstream vorstellen.

LG

Nötschi
Motte
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Beitrag von Motte »

Nö, ist hier im Alltag auch nicht anders. Die Frage nach der Zulassung vom Joule Dynamo kam hier halt auf.
Nur wenn vermehrt etwas passiert ist, muss man mit akribischen Kontrollen der Polizei rechnen - sonst eher nicht. Im Alltag reicht normalerweise überhaupt Licht vorne und hinten zu haben. Klar, wenn es ganz dumm läuft darfst Du zahlen und schieben.
Ich bin mit der "verbotenen" 3 Watt Leuchte ja auch rum gefahren - schließlich war die so schön hell. Wenn die Polizei gemeckert hätte...... - dann ist es ganz hilfreich, wenn man die Rechtslage kennt und weiß wann man verloren hat.

Wenn es in der Dunkelheit mal kracht, kann es problematisch werden. Da die Haftpflicht des Unfallgegeners versuchen wird die Haftungsquote gering zu halten. Sofern dann mangelnde Beleuchtung ursächlich für den Unfall oder die Schadenshöhe sein kann, wird das Argument natürlich auch vorgebracht. Da kann eine Batteriefunzel, die mangels Saft nur noch vor sich hin glimmte, auch Ärger bereiten.

Allerdings kracht es in der Dunkelheit nur sehr selten, schon weil dann kaum Radler unterwegs sind. Gleichwohl sind Räder ohne Licht für Autofahrer ein großes Ärgernis - die meisten fahren nämlich nicht gerne jemanden um und sind zu recht genervt, wenn ein Radler schnell aber sehr schwer wahrnehmbar auf die Fahrbahn oder vom Gehweg aus in die Kreuzung schießt.
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