Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.
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superfalter
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Re: Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.
Ich glaube selbstbewusst erstmal vom besten Fall ausgehen, das ein Faltanhänger und ein Faltrad kostenfrei befördert werden sind ganz gut und das durch Hülle verstecken ist noch besser.
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Atasa
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Re: Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.
Ich hab sogar ziemlich schnell vom VRS und AVV antworten auf meine E-Mails erhalten. 
Das einzige ist halt, dass kein zusätzlicher Personenplatz in Anspruch genommen werden darf, aber ich denke das sollte eher unproblematisch sein, da man das Faltrad ja normalerweise nicht so verstaut, dass es einen Sitzplatz blockiert. Wie verstaut ihr euer Faltrad im Zug?
Sehr geehrter Herr xxxx,
gerne beantworten wir Ihre Frage bzgl. der Mitnahme von Falt- Klapprädern.
Für die Fahrradmitnahme gelten landesweit und somit auch im AVV die Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW. Danach gelten Falt- oder Klappräder, die handelsüblich vollständig im kleinstmöglichen Packmaß gefaltet bzw. zusammengeklappt sind, als Handgepäck.
Für zusammengeklappte Fahrräder gibt es im AVV keine Grenzen bezüglich Größe und/oder Gewicht. Ausschlaggebend ist, dass kein zusätzlicher Personenplatz durch die Beförderung in Anspruch genommen wird.
Somit kann ein geklapptes/zusammengefaltetes Faltrad, auch ohne Verpackung, im AVV kostenlos mitgenommen werden.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Aachener Verkehrsverbund GmbH
i. A. xxxx xxxx
Das klingt ja auf jeden Fall erfreulich.Sehr geehrter Herr xxxx,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Gerne beantworten wir Ihre Frage.
Für Fahrräder ist ein Zuschlag zu lösen. Es gibt hier allerdings die Ausnahme, dass Klapp- und Falträder, welche handelsüblich vollständig im kleinstmöglichen Packmaß gefaltet bzw. zusammengeklappt sind, ohne Zuschlag befördert werden. Es ist nicht notwendig das Klapprad in einer Tasche zu befördern. Zubehör, wie z. B. Kinderanhänger, zählen als Handgepäck. Das Zubehör muss allerdings kleinstmöglich zusammengefaltet werden.
Sie müssen also Ihr Faltrad auf das kleinstmögliche Packmaß zusammenfalten um es kostenlos mitzunehmen. Auch wenn in Ihrem Fall die daraus resultierende Platzersparnis nur gering ist, müssen Sie auch den Lenker und die Sattelstange einklappen, da es hier eine einheitliche Regelung gibt und wir angehalten sind alle Fahrgäste gleichermaßen – unabhängig vom Modell des Faltrades - zu behandeln.
Wir hoffen, dass wir Ihre Fragen beantworten konnten und wünschen Ihnen gute Fahrt mit Bus und Bahn hier in der Region. Gerne stehen wir Ihnen auch zukünftig bei Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. xxxx xxxx
Infoservice
Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH
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Motte
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Re: Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.
Prima Service.
Druck Dir das aus (mit Header wg. Datum) und steck es in die Brieftasche. Dann kann man auch einen Kontrolleur überzeugen, der anderer Meinung ist.
(denn beim VRS steht das ja so nirgendwo und beim AVV gilt es formal erst ab April)
Bei uns sind Klappsitze im Mehrzweckabteil - notfalls hält man (im AVV) das gefaltete Rad zwischen den Knien oder so weit vom nächsten Platz weg, dass da noch jemand hin könnte.
Gruß
Udo
Druck Dir das aus (mit Header wg. Datum) und steck es in die Brieftasche. Dann kann man auch einen Kontrolleur überzeugen, der anderer Meinung ist.
(denn beim VRS steht das ja so nirgendwo und beim AVV gilt es formal erst ab April)
Bei uns sind Klappsitze im Mehrzweckabteil - notfalls hält man (im AVV) das gefaltete Rad zwischen den Knien oder so weit vom nächsten Platz weg, dass da noch jemand hin könnte.
Gruß
Udo
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n.lack
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Re: Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.
Die Antwort vom AVV habe ich so vor ein paar Tagen auch bekommen (ob die da kopiert oder schon einen Textbaustein haben?). "Kleinstmögliches Packmaß" hieße leider, dass ich jedesmal nach dem Aussteigen wieder die richtige Sattelhöhe finden müsste. Und da kommt's bei mir auf ein paar Millimeter an.Atasa hat geschrieben:Ich hab sogar ziemlich schnell vom VRS und AVV antworten auf meine E-Mails erhalten.
(...)
Das klingt ja auf jeden Fall erfreulich.Das einzige ist halt, dass kein zusätzlicher Personenplatz in Anspruch genommen werden darf, aber ich denke das sollte eher unproblematisch sein, da man das Faltrad ja normalerweise nicht so verstaut, dass es einen Sitzplatz blockiert. Wie verstaut ihr euer Faltrad im Zug?
Mal sehen, was die Aachener Busfahrer(innen) (mit der Bahn werde ich nur sehr selten fahren) sagen werden, wenn ich nur den Rahmen falte.
Vor ein paar Jahren bin ich mit dem Faltrad zwischen Aachen und Neuss gependelt, weiß aber nicht mehr, ob ich es auf das kleinstmögliche Packmaß gefaltet habe (eher nicht; vor dem Einstieg Rahmen geklappt, kurz vor dem Ausstieg wieder entfaltet) und hatte nie Probleme.
Da lobe ich mir die Bedingungen im VGN (Verkehrsverbund Großraum Nürnberg): Fahrräder bis max. 20 Zoll gelten auch ungefaltet als Gepäck und sind daher kostenlos.
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Motte
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Re: Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.
Guck mal in meinen Tern Link P 24 Thread. Da findest Du eine mögliche Lösung, nebst Bildern.
Ich hab ein dünnes Stahlseil benutzt um meine (Feder) Sattelstütze vor Spontanklau zu schützen. Und nebenbei erkannt, dass es auch eine super praktische Auszugsbegrenzung im Alltag ist. Muss man halt nur einmal mühselig auf die richtige Länge bringen.
Gruß
Udo
Ich hab ein dünnes Stahlseil benutzt um meine (Feder) Sattelstütze vor Spontanklau zu schützen. Und nebenbei erkannt, dass es auch eine super praktische Auszugsbegrenzung im Alltag ist. Muss man halt nur einmal mühselig auf die richtige Länge bringen.
Gruß
Udo