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Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.

Alles zum Thema Faltrad/Rad.
berlinonaut
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Re: Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.

Beitrag von berlinonaut »

Wenn man die letzten Beiträge liest könnte man auf die Idee kommen, das so was der Grund für 16 kleingedruckte Seiten Beförderungsbedingungen in Juristendeutsch ist und in der Folge Schaffner, die sich auf Vorschriften berufen (müssen) und keinen Handlungsspielraum zu haben/nutzen anstatt den gesunden Menschenverstand walten zu lassen. Da vergeht ja selbst dem nettesten Zugbegleiter die Lust am Job.

Ich würde vermuten dass der Einsatzfall "(faltbarer) Radanhänger an Bord" hinreichend selten ist, dass da kein Schwein dran denkt beim Entwurf der Beförderungsrichtlinien. Insbesondere bei privaten Bahnen habe ich die Erfahrung gemacht, dass das Zugpersonal mit Spass, Engagement und Augenmass bei der Sache ist. Wenn die Fahrgäste das auch sind ist das eine prima Kombination und solange man niemandem auf die Nerven fällt gibt es auch keine Probleme. Wer meint, seinen Umzug der Wohnzimmerschrankwand via Klappanhänger im Regionalexpress kostenfrei durchführen zu müssen und sich dabei auf eine unscharfe Definition von "Traglast" berufen zu können fördert Bürokratie und wird (zurecht) Ärger bekommen. Traglast ist das was ich tragen kann und was ohne Sicherheitsprobleme oder übertriebenen Platzbedarf in den Zug passt. So einfach kann das Leben sein. Dass nicht jedes derartige Ding sinnvoll am oder über dem Sitz untergebracht werden kann wissen auch die Bahner und deswegen gibt es Gepäckbereiche, wo man sperriges Zeug unterbringen kann - wie z.B. den Koffer für die Überseeurlaubsreise. Sich darüber lustig zu machen ist albern und daraus abzuleiten, dass man sein Klavier kostenfrei mitnehmen kann ebenfalls. Dass der Platz in diesen Bereichen beschränkt ist und nicht für jeden Fahrgast eines vollbesetzten Wagens reicht sollte einsichtig sein. Wer keine Probleme hat macht sich welche. Und in diesem Fall anderen Leuten auch. Jeden Quatsch in den Beförderungsbedingungen zu berücksichtigen ist schlicht nicht sinnvoll möglich, von daher bleibt der Appell an gesellschaftliches Wohlverhalten und - wenn das nicht reicht - die Hoheit des Zugchefs. So einfach kann das Leben sein.
Wenn man einen konkreten grenzwertigen Einsatzfall hat kann man ja vorher Nachfragen und die Antwort ausgedruckterweise mitnehmen. Jede Lücke im System bis zum Exzess auszureizen und sich dann auch noch wahlweise drüber lustig zu machen oder zu echauffieren, wenn's mal nicht funktioniert halte ich weder für zielführend noch für gesellschaftlich wünschenswert.
Motte
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Re: Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.

Beitrag von Motte »

Im Kern sind wir gar nicht weit auseinander. Was anderes ergibt sich auch nicht aus den Folge-Beiträgen, nachdem Karsten die Beförderungsbedingungen gepostet hat. Und logisch hat das Personal vor Ort das letzte Wort.

Das heißt aber nicht, dass ich mir als Beförderungsbedingung eine beliebig lange Abhandlung mit vielen Widersprüchen ohne konkreten Nutzen wünsche. Ich will da auch keine juristische Fachsprache. Sie soll ja dem Bediensteten und dem Kunden des Unternehmens eine Orientierungshilfe sein. Schließlich möchte der Kunde hier z.B. wissen, ob er eine Fahrkarte lösen muss. Genau das war ja auch der Ausgangspunkt. Man kann und sollte darin nicht jede denkbare Einzelheit klären. Wenn man sie klärt, und Metronom war es ja wohl wichtig die Mitnahme von Radanhängern zu klären, dann sollte man das auch logisch und nachvollziehbar gestalten. Beispielsweise hätte der Satz "Radanhänger sind Fahrräder im sinne unserer Verordnung" (und damit aufpreispflichtig) "Faltbare Radanhänger sind zu falten", für alle Seiten die notwendige Klarheit gebracht.
Den Ärger hat später immer der Kunde, dem der Kontrolleur ein erhöhtes Beförderungsentgelt abknöpft oder den der Zugbegleiter des Zuges verweist, weil sie eine nebulöse Bestimmung anders auslegen.

Nebenbei dürfte der nichtfaltbare Radanhänger (die Baumarktdinger in der Größe einer 50 Liter Klappbox mit den 12 Zoll Rädern) weitaus häufiger sein als der faltbare.
Karsten
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Re: Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.

Beitrag von Karsten »

Moin Berlino,
Wenn Du auch die vorvorletzten Beiträge lesen möchtest, wird das Bild für Dich sicher klarer.

Anlaß jener Erörterungen war eine konkrete Fragestellung betreffs eines Dreirades in einem Metronomzug.
Spontan hatte ich da auf meine bisherigen sehr guten Erfahrungen hingewiesen und zur Sicherheit die einschlägigen Beförderungsregeln eingesehen.
Zu meiner großen Überraschung sind diese, wie dargestellt, Wiedersprüchlich, Lebensfremd und eben überraschend.
Im Gegensatz zu manchem, was ich in den Regionalzügen in NRW zwischen Ruhrgebiet und Münsterland schon gesehen habe, sind die von Dir beschriebenen Wohnungsumzüge per Regionalbahn auf den Strecken des Metronom völlig unbekannt.
Mir geht es vor allem darum, daß ich als Bürger zunächst ein Anrecht auf möglichst große Rechtssicherheit habe.
Darüberhinaus frage ich mich natürlich, was gegen die seit Jahrzehnten bewährte mitnahme von Fahrradanhängern in Zügen spricht, wenn genügend Platz im Zug ist.

Gruß Karsten
Pibach
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Re: Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.

Beitrag von Pibach »

Die Bahn wäre ohnehin gut beraten, sich mehr auf Intermodalität einzurichten. Fahrräder/Falträder sind da aber nur geringer Anteil, häufiger sind ja Park n Ride und Mietmodelle. Hier könnte ein Faltradforum aber auch etwas politisch Einfluss nehmen.
Motte
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Re: Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.

Beitrag von Motte »

Ich hatte mit meiner hämischen Bemerkung ja brav gewartet, bis die Antwort von Metronom da war.
Und diese Äußerung hat rein gar nichts damit zu tun, dass ich gerade mit den Privatbahnen außerordentlich zufrieden bin. Sowohl, was das Angebot betrifft (also die Ausstattung der Züge) als auch die Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft des Personals.

Auch die Privatbahnen sind ja nicht ausschließlich privat auf eigene Kosten unterwegs, wie etwa ein privater Busunternehmer. Ihre Leistung wird i.d.R. vom Land bestellt und bezahlt. Da fließen neben den Erlösen aus dem Fahrkartenverkauf auch staatliche Gelder. Und daran knüpfe ich auch meine Erwartungen. Nämlich die, dass der Staat (wie er es beim Individualverkehr ja auch macht - bzw. jahrelang gemacht hat) alles fördert, das mir einen Alltag ohne PKW möglich macht. Das heißt nicht, dass dieses Angebot ohne eine Kostenbeteiligung meinerseits vonstatten gehen muss. Aber ich möchte eben (Pibachs Einwand aufgreifend) auch die Möglichkeit haben die "letzte Meile" mit dem Rad zurück zu legen. Und nicht auf Park and Ride zurück greifen müssen. Oder ein Rad mit in den Urlaub nehmen. Orte, die von Urlaubern mit Rad leben, sollten dann auch über den ÖPNV mit Rad erreichbar sein. Leihräder vor Ort sind keine Lösung. Ober hat schon mal jemand gehört, dass eine Autobahn nicht gebaut wurde, weil man ja mit dem Zug fahren kann und vor Ort ein Auto mieten könnte.

Das jeweilige Verkehrsunternehmen hätte ganz sicher andere Interessen, wenn man es frei walten ließe. Das läuft dann bei uns eher wie beim ICE. Für Reisende im Zubringerverkehr und Einkaufende - aber auch viele Pendler ist der z.B. RE (der Doppelstockwagen) mit seinen engen Sitzen und minimalistischen Gepäckfächern (für die vermutlich die ersten flachen Tablett PC`s erfunden wurden) schon eine bauliche Frechheit. Bei uns werden die Dinger auch langsam abgelöst - dazu müssen aber erst noch viele Bahnsteige länger werden.
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Re: Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.

Beitrag von Motte »

Ich hab die Frage aus diesem Threadviewtopic.php?f=39&t=3366&start=10 hier beantwortet, weil es hier besser zum Thema passt.
Ausgangsfrage war, ob man einen gefalteten Großfalter im Bereich des Aachener Verkehrsverbundes und dem dortigen Semesterticket mitnehmen darf.


So, da ich im Büro grad Langeweile hab, konnte ich mir die Beförderungsbedingungen des AVV mal ansehen und hab es hier mal aufgedröselt. Damit Du es nachvollziehen kannst, zitiere ich die wichtigen Passagen - auch wenn es dadurch etwas lang wird. Die


Tarifbestimmungen für den Aachener Verkehrsverbund (AVV) (Stand 09.06.2013

äußern sich unter Sachen (Gepäck) nicht speziell zu Fahrrädern oder Falträdern und lauten in Kapitel 8 :
.
.
8 Fahrradmitnahme
Fahrräder werden im AVV entsprechend Abschnitt 9.5 der Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW befördert.....


Mehr Text gibt es dazu nicht. Daher steht alles weitere in den BB Nahverkehr NRW:
Der Abschnitt lautet z.Z. (Stand 01.08.2013) wie folgt:


(1) Fahrräder werden dann befördert, wenn im Fahrzeug geeignete Abstellmöglichkeiten bestehen bzw. wenn die Platzsituation dies zulässt. In Bahnen und Zügen werden die Fahrräder nur in den dafür mit einem Fahrradsymbol gekennzeichneten Stauräumen und soweit es die Sicherheit des Fahrbetriebes zulässt im Einstiegsbereich befördert.
(2) Sind die vorgesehenen Fahrrad-Stellplätze eines Fahrzeuges besetzt, können weitere Fahrgäste mit Fahrrädern nicht mehr zusteigen. Fahrgäste mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer haben je-derzeit Vorrang vor Radfahrern.
(3) Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitnehmen und muss dieses selbst ein- und ausladen. Kinder bis einschließlich 6 Jahren, die ein Fahrrad mitnehmen wollen, müssen von einem Erwachsenen begleitet werden. Fahrräder mit Hilfsmotor und Konstruktionen, die von ihren Abmessungen her nicht zur Mitnahme geeignet sind, sind von der Beförderung grundsätzlich ausgeschlossen. Beförderungsbedingungen

(4) Je nach Region kann es Einschränkungen bei den Nutzungszeiten geben; die genauen Zeiten können Fahrgäste den Informationen bzw. Aushängen der Verkehrsunternehmen vor Ort entnehmen.

(5) Dem Personal ist die Entscheidung vorbehalten, ob noch Platz zur Verfügung steht.

(6) Der Fahrgast ist verpflichtet, sein Fahrrad so zu sichern, dass es keine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung im Fahrzeug darstellt. Darüber hinaus muss der Fahrgast Sorge dafür tragen, dass es durch sein Fahrrad zu keinen Beschädigungen des Fahrzeuges kommt bzw. dass andere Fahrgäste nicht gefährdet oder beschmutzt werden. Für entstehende Schäden haftet der Fahrgast. Ein Anspruch auf Fahrradbeförderung besteht nicht.

Hier gibt es zurzeit keinen besonderen Passus, der sich auf Falträder bezieht. Im Zweifel sind also Falträder normale Fahrräder, für die der entsprechende Fahrpreis zu entrichten ist.


Aber ab 1.4. 2014 ändert sich das, dann lauten die BB Nahverkehr NRW:



(9.5) Fahrräder

(1) Ein Fahrrad ist ein mit Muskelkraft betriebenes Radfahrzeug. Gleichgestellt sind sowohl versicherungsfreie als auch versicherungspflichtige „schnelle“ Radfahrzeuge mit elektrischer Tretunterstützung (sogenannte Pedelecs und E-Bikes).

Bei allen anderen motorbetriebenen Fahrzeugen, insbesondere solchen mit Verbrennungsmotor, handelt es sich nicht um Fahrräder nach diesen Beförderungsbedingungen; die Mitnahme im ÖPNV ist generell ausgeschlossen.

(2) Im SPNV (Schienenpersonennahverkehr) ist die Mitnahme von Fahrrädern im Sinne des Absatzes 1, Satz 1 sowie gleichgestellter Radfahrzeuge im Sinne des Absatzes 1, Satz 2 grundsätzlich nur in den gekennzeichneten Abstellbereichen (z. B. Mehrzweckabteile) erlaubt. Für Fahrzeuge ohne gekennzeichnete Abstellbereiche gelten die Bestimmungen gemäß Absatz 3.

(3) Im ÖSPV (öffentlicher straßengebundener Personenverkehr) dürfen nur durch Muskelkraft betriebene einspurige Fahrräder im Sinne des Absatzes 1, Satz 1 und Satz 2 mitgeführt werden so-fern die räumlichen Verhältnisse dies zulassen. Konstruktionen, deren Abmessungen das übliche Fahrradmaß überschreiten (z. B. Tandems, Liegeräder, Dreiräder), sowie Fahrräder mit Verbrennungsmotor sind von der Beförderung im ÖSPV grundsätzlich ausgeschlossen. Abweichend hiervon ermöglichen die ÖSPV-Unternehmen schwerbehinderten Menschen mit Ausweisen nach § 69 des Sozialgesetzbuchs IX auf Kulanzbasis auch die Mitnahme aller anderen Fahrradtypen des Absatz 1, Sätze 1 und 2, soweit die räumlichen Verhältnisse dies zulassen.


(4) Fahrräder werden generell nur dann befördert, wenn die vorhandenen Kapazitäten und die Platzsituation dies zulassen. Sind die vorgesehenen Fahrrad-Stellplätze eines Fahrzeuges besetzt, können weitere Fahrgäste mit Fahrrädern nicht mehr zusteigen. In der Mobilität eingeschränkte Personen (z. B. Rollstuhlfahrer oder Personen mit Kinderwagen) haben Vorrang vor Radfahrern. Dem Personal ist die Entscheidung vorbehalten, ob noch Platz zur Verfügung steht. Ein Anspruch auf Beförderung von Fahrrädern besteht nicht.

(5) Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitnehmen und muss dieses selbst ein- und ausladen. Kinder bis einschließlich 6 Jahren, die ein Fahrrad mitnehmen wollen, müssen von einem Erwachsen begleitet werden.
Falt- oder Klappräder, die handelsüblich vollständig im kleinstmöglichen Packmaß gefaltet bzw. zusammengeklappt sind, zählen als Handgepäck. Separat genutzte Kinderanhänger werden einem Kinderwagen gleichgestellt.

(6) Der Fahrgast ist verpflichtet, sein Fahrrad so zu sichern, dass es keine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung im Fahrzeug darstellt. Insbesondere muss der Fahrgast Sorge dafür tragen, dass andere Fahrgäste nicht gefährdet oder beschmutzt werden und es durch sein Fahrrad zu keinen Beschädigungen des Fahrzeuges kommt. Für entstehende Schäden haftet der Fahrgast.
(7) Je nach Region kann es Einschränkungen bei den Nutzungszeiten geben; die genauen Zeiten können Fahrgäste den Informationen bzw. Aushängen der Verkehrsunternehmen vor Ort entnehmen.

Ab April gibt es somit eine Sonderbestimmung zu Falträdern. Die unterscheidet nicht zwischen Großfaltern und kleinen Faltern. Sie müssen aber beide vollständig gefaltet sein um als kostenfreies Handgepäck zu gelten. Sie gelten nun (auch beim AVV) als Sachen - genauer als Handgepäck.
Aber nur, wenn der AVV den Verweis auf die BB Nahverkehr NRW ab April nicht zurück nimmt, weil ihm das z.B. nicht in den Kram passt.

Damit ist aber nur geklärt, dass dein gefaltetes Fahrrad nun auch im Sinne der Tarifbestimmungen für den Aachener Verkehrsverbund (AVV) ein Handgepäck geworden ist. Handgepäck selbst muss immer kostenfrei transportiert werden. Es gibt aber die Möglichkeit der einzelnen Verkehrsunternehmen hier Einschränkungen/Begrenzugen vorzunehmen. Davon hat der AVV Gebrauch gemacht und regelt für Handgepäck in seinen Tarifbestimmungen:



Tarifbestimmungen für den Aachener Verkehrsverbund (AVV) (Stand 09.06.2013)
.
.

7 Sachbeförderung

a) Für die Beförderung von Handgepäck wird für jeden zusätzlich in Anspruch genommenen Personenplatz der Kinderfahrpreis erhoben, wenn für die Unterbringung mehr als der dem Fahrgast zustehende Beförderungsraum beansprucht wird. Für sperriges Gepäck und Gepäckstücke über 50 kg wird der Fahrpreis für Erwachsene erhoben.

b) Kinderwagen werden kostenlos befördert.


Und da haben wir sie wieder - die so beliebte "kundenfreundliche konkrete Aussage", dass Du für sperriges Gepäck verpflichtet bist eine Fahrkarte zu lösen. Der AVV geruht diesen Begriff nicht näher zu umschreiben.
Es gibt in den Bestimmungen anderer Unternehmen (so ca. 20 hab ich mir angeschaut) keine einheitliche Eingrenzung des verwendeten Begriffes. Es gibt aber sehr wohl etliche Unternehmen, die in der Lage sind das konkret zu beschreiben. Nur eben nicht einheitlich. Mal wird von besonders sperrigen Gütern gesprochen, mal von Sperrgepäck, mal ist sperrig schon jede Traglast, mal sind Fahrräder Sperrgepäck, mal nicht. Daher kann der AVV es auch nur selbst in jedem Einzelfall klären. Musst Du also beim AVV schriftlich anfragen, ob Du für deinen Großfalter doch eine Karte lösen musst. Wenn Du vorhast damit einen Sitzplatz zu verstellen, dann sowieso.
Vielleicht kann man die Studierenden in Aachen ja mal ermuntern jeweils den AVV nett zu fragen ob ihr jeweiliges Gepäckstück sperrig ist. Nach spätestens 20.000 Anfragen kommen die möglicherweise zu der Erkenntnis, diese Beförderungserschleichungsfalle für arglose Fahrgäste abzuschaffen und etwas konkreter zu werden. Denn wenn dein "Schaffner" vor Ort dein Rad (oder dein Gepäckstück - das kann theoretisch schon beim großen Rucksack passieren oder bei 2 Taschen) als sperrig einstuft, bist Du nicht im Besitz eines gültigen Fahrausweises, darfst erst einmal 40 Euro zahlen, bzw. hast später den Ärger die erlassen zu bekommen.
Aber vielleicht nimmt der AVV deine Frage ja auch in seine FAQ`s zum Thema "Transport von Sachen" auf. Die Rubrik gibt es ja. Könntest Du ja mal anregen. Alle Faltradfahrer und der Großkofferbesitzer auf dem Weg zum Flughafen werden es Dir danken.
Karsten
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Re: Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.

Beitrag von Karsten »

Moin,
Ich hab' gestern noch eine Mail von Metronom erhalten, in der Frau A. Lindhorst, vom Kundenzentrum der Metronom, mir folgendes mitteilte:
(...)Auch ein zusammengeklappter Fahrradanhänger in diesem Fall als ein Fahrrad zu sehen und benötigt eine Fahrradkarte. Handelsübliche Fahrräder, die demontiert und vollständig verpackt und somit zur Fahrt untauglich sind, sowie zusammengeklappte Fahrräder, die verpackt oder unverpackt sind, gelten als Traglast und werden kostenlos befördert. Nicht zusammenklappbare Fahrradanhänger sind von der Beförderung ausgeschlossen.
(...)
Da stellt sich mir die Frage, welche Eigenschaft einen zuammengeklappten Fahrradanhänger, von einem zusammengeklappten Fahrrad und von einer sonstigen Traglast unterscheidet.
Immerhin eine klare Aussage.

Gruß Karsten
Atasa
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Re: Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.

Beitrag von Atasa »

Vielen Dank für die Mühe, die Bestimmungen anzuschauen. Das bedeutet, bis 31.3. könnte ein Zugbegleiter von mir im Zweifelsfall ein erhöhtes Beförderungsentgeld verlangen, weil er ein zusammengefaltetes Faltrad als Fahrrad ansieht, was aufpreispflichtig ist? Gibt es da Erfahrungen bei Falträdern der 24'' Klasse (ich tendiere im Moment eher zu einem 24'' Rad)?

Die Tarifbestimmungen des VRS habe ich mir auch Mal angeschaut (bis Düren bewege ich mich ja auf Gebiet des VRS). Dort steht zur Fahrradmitnahme genau der gleiche Text wie in den aktuell gültigen Beförderungsbedingungen des Nahverkehrs NRW. Das bedeutet, wenn hier die Tarifbestimmungen zum 1.4. nicht angepasst werden, nützen mir die aktualisierten Beförderungsbestimmungen des Nahverkehrs NRW auch nichts oder?

Und zum (sperrigen) Gepäck ist natürlich auch sehr schwamming formuliert... Ich denke da werde ich Mal nachfragen wie die Handhabung ist.
Karsten
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Re: Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.

Beitrag von Karsten »

Moin,
Ich war mindestens zwölf Mal mit 20"Faltrad bzw 20" Faltpedelec in NRW im ÖPNV unterwegs. (Regionalbahnen, Straßenbahnen, Busse)
Nie was dafür bezahlt.
Gab nie irgendwelche Probleme. (Bin paarmal freundlich+interesiert auf das Pedelec angeprochen worden)
In einem Gespräch hat mir ein Zugführer einer Regionalbahn seinen persönliche Unwillen über gefaltete Großräder mitgeteilt, aber bestätigt, daß das legal sei.

Gruß Karsten
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Re: Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.

Beitrag von Motte »

Ja, zum VRS Tarif bin ich heute früh noch nicht gekommen. Der kennt in der Tat keine Falträder. Daher würde ich dort ebenfalls nachfragen.
Es kommt immer mal vor, dass eine Verkehrsgesellschaft ganz offiziell etwas duldet, dass sich so nicht in ihren Tarif- oder Beförderungsbestimungen wieder findet. (dann kann sie es schneller zurück nehmen).
War jahrelang bei der DB und früher auch beim VRR so. Das Fahrradinfo klärte darüber auf, dass Falträder unverpackt mitgenommen werden durften. In den Beförderungsbedingungen fand sich aber keine Festlegung dazu.

Karsten zu deiner neuen Antwort.
Dann sollen sie es auch offen sagen - dann kann ich mich als Fahrgast drauf einstellen und z.B. einen Zug der deutschen Bundesbahn nehmen. Oder mich politisch engagieren, dass das Land demnächst mit anderen Bedingungen ausschreibt. (wobei das ja in der Tat zurzeit kein Massenproblem ist).

In manchen Ecken ohne Wochenmarkt aber mit Bahnanschluss könnte es aber in ferner Zukunft mal eins werden.

Persönlich hab ich (seit 1999) noch nie Probleme mit meinen Falträdern unterwegs gehabt - auch nicht, als ich meinen Hänger zusätzlich dabei hatte. Da hat oft genug sogar der "Schaffner" mit geholfen, wenn es die steilen Zugtreppen hoch ging. Aus dem gleichen Grund stülpe ich bei langen Fahrten die Hülle drüber - da kommen Diskussionen gar nicht erst auf. (Bin aber noch nie im Metronom gefahren - der war mir immer ab HH - zu voll)
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