Dann befindet sich der "Schaffner" aber in einem Dilemma. Sein Arbeitgeber verbietet ja die Mitnahme im ICE und will auch gar kein Geld dafür annehmen. Wobei das Fahrrad aus dieser Sichtweise (Mitnahmemissbrauch) ein Randproblem ist, weil sehr viele Reisende mit mehreren zum Teil übergroßen Koffern unterwegs sind - da ist es nicht zielführend die 2 Radler mit ihrem Großfalter ins Visier zu nehmen,
Die Mitnahme im RE ist innerhalb NRW`s über die Beförderungsbedingungen des NRW Tarifs geregelt.
Die findet man hier:
http://busse-und-bahnen.nrw.de/news-dow ... L=vixfhepc
Und in Kapitel 9.5. "Fahrräder" finden sich nunmehr in Absatz 5 die klaren Worte:
Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitnehmen und muss dieses selbst ein- und ausladen. Kinder bis einschließlich 6 Jahren, die ein Fahrrad mitnehmen wollen, müssen von einem Erwachsen begleitet werden.
Falt- oder Klappräder, die handelsüblich vollständig im kleinstmöglichen Packmaß gefaltet bzw. zusammengeklappt sind, zählen als Handgepäck. Separat genutzte Kinderanhänger werden einem Kinderwagen gleichgestellt.
Im RE oder RB ist das Verpacken also nicht nötig.
Handgepäck fährt kostenfrei mit.
Kleinstmögliches Packmaß heißt: vollständig gefaltet. Nix mit kwickfold und so (Und wehe die Steckpedale sind nicht gezogen

)
Die Größe des Falters ist hier nicht beschränkt. Sie findet ihre Grenzen bei der Regelung der Mitnahme von Gegenständen in Kapitel 9.4 der Beförderungsbedingungen (BB)
Das finde ich eine vernünftige Regelung. Denn anders als bei der DB AG selbst wird hier kein Unterschied zwischen Monsterkoffer und Großfalter gemacht.
Aus eigener Beobachtung kann ich nur sagen, dass es nachvollziehbar ist, wenn Zugpersonal grundsätzlich auf Fahrradfahrer nicht gut zu sprechen ist. Sie erleben sie häufig die Ursache für Verspätungen. Teils weil viele sich wirklich extrem dösig beim Einsteigen verhalten, teils weil sie nicht ins Abteil kommen, da die "normalen" Fahrgäste das Radabteil blockieren. Dabei spielt es meiner Beobachtung nach keine Rolle wie gut das Radabteil als solches gekennzeichnet ist. Der Lokführer sieht dann natürlich nur Radfahrer, die mal wieder nicht einsteigen.
Besondere Radfahrer, nur mit Handgepäck, dürfen natürlich überall einsteigen
In Nordhessen, bei den Privatbahnen hab ich das letztes Jahr erstmals anders erlebt. Da wurden Fahrgäste vom Personal aufgefordert sich doch bitte vorrangig einen Platz außerhalb des Radabteils zu suchen.
Gruß
Udo