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Mein Hercules Faltrad

Zeigt her, die Falträder! (Bilder)
bikeingold
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Re: Mein Hercules Faltrad

Beitrag von bikeingold »

habi155 hat geschrieben:IXON IQ besorgt, die ja scheinbar sogar für Fahrräder bis 11kg ne Straßenzulassung hat.
*Klugscheißmodus an/
Das stimmt so nicht ganz (leider). Aktuell dürfen Rennräder bis 11kg mit Batteriebeleuchtung unterwegs sein. Diese Ausnahme gilt nicht für "normale" Fahrräder. Im Falle eines Unfalles bist du also mit einem Fahrzeug unterwegs das du so im öffentlichen Verkehrsraum nicht hättest nutzen dürfen (da es nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht). Das könnte Ärger machen...
/Klugscheißmodus aus

Aber bis dahin ist die gewählte Lampe sicher eine gute Wahl. Zumal außer einem Dahon NaDy gibt es da ja wirklich nichts in der Preisklasse was von der Breite her passt. Ein SON XS würde passen, kostet aber aber auch >100. Weiß nicht ob sich das lohnt für das Rad?

Grüße
Ingo
Motte
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Re: Mein Hercules Faltrad

Beitrag von Motte »

Klar doch:
Batavus 2.jpg
:lol:
habi155
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Re: Mein Hercules Faltrad

Beitrag von habi155 »

Motte hat geschrieben:
Ich hab meines ja relativ schnell auf eine 7 Gang Nabe (inkl. Schlumpf High Speed) und Kettenantrieb umgestellt - Kurbel mit Zahnscheibe und Zahnriemen hab ich aber noch im Keller liegen, wenn Du mal Ersatz brauchst.
Tach, du wirst es kaum glauben, mein Riemen ist vor ca. ner Stunde abgerissen :shock:
Was hast du noch für Teile da? Bin auf jeden Fall interessiert.

Ja das Son sx passt aber ist auch viel zu teuer. :(
*Klugscheißmodus an/
Das stimmt so nicht ganz (leider). Aktuell dürfen Rennräder bis 11kg mit Batteriebeleuchtung unterwegs sein. Diese Ausnahme gilt nicht für "normale" Fahrräder. Im Falle eines Unfalles bist du also mit einem Fahrzeug unterwegs das du so im öffentlichen Verkehrsraum nicht hättest nutzen dürfen (da es nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht). Das könnte Ärger machen...
/Klugscheißmodus aus
Was ist denn die Definition von Rennrad?

Gruß
Muc-Falter
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Re: Mein Hercules Faltrad

Beitrag von Muc-Falter »

Naja, ein Rennrad mit vier Gängen und kleinen Rädern wäre zumindest den Polizisten unbekannt ;)
In München kontrolliert das aber zB niemand. Da sind alle zufrieden wenn die Beleuchtung funktioniert.
EmilEmil
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Re: Mein Hercules Faltrad

Beitrag von EmilEmil »

Ja,@Muc-Falter,
nicht uninteressant, was unsere Kleinstaat-Polizei in verschiedenen Bundesländern für Meinungen vertritt. Bei einem Rechtsstreit (Verwarnungs- oder Bußgeld wegen nicht korrekter Beleuchtung) würde einem Richter wohl kaum erspart bleiben, Informationen über die Definition eines Rennrades einzuholen. Da das in der StVZO nirgends steht, wird er warscheinlich bei der UCI (Weltradsportverband) nachschauen, was dort als Rennrad zugelassen ist. Da ist eine Radgröße unter 24" (Genaues Maß mag ich nicht nachschauen) nicht zulässig.
Die Privilegierung der UCI-Rennradler bezüglich Beleuchtung oder auch Straßenbenutzung dürfte bei einer Verfassungsbeschwerde (Verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz) keinen Bestand haben. Unserem verschlafenen (er reagiert lieber als zu agieren) Gesetzgeber bliebe dann nichts anderes übrig, als sowohl die Beleuchtungs-Ausrüstung als auch die Straßenbenutzung der Rennradradler für alle Radfahrer (Falter,Mtb,Trekker,City) zu gestatten. Die jetzige Regelung für Rennräder stammt mindestens aus der Zeit vor dem 2. Weltkrieg; Die Privilegierung gilt für "Rennräder unter 11 kg" und ist von daher ziemlich antiquiert. Rennräder über 8 kg gibts es heute noch nicht mal mehr in der Einstiegsklasse.
Ein Hinweis: Radgrößen in Zoll:
Diese sind auf den Außendurchmesser bezogen und daher nicht eindeutig, da hier von einer bestimmten Felge plus Bereifung ausgegangen wird. Die sinnvollsten Angaben sind von der ETRTO (European Tyre and Rim Technical Organisation) geschaffen, da für eine Bereifung (~16") mit der Angabe 50-305 (Reifenbreite = 50; Felgendurchmesser = 305 [mm]) eine eindeutige Zuordnung von Felge zu Reifen gegeben ist.
Ein Brompton zB segelt auch als 16"-er, hat aber Felgendurchmesser 349. Ein Reifen fürs das Brompton ist für eine 305-er Felge zu groß.
Die gleichen Mehrdeutigkeiten gibt es bei den anderen Radgrößen in Zoll auch.
Da wir schon bei Felgen-Maßen sind: ERD Effektive Rim Diameter (Effektiver Felgendurchmesser) ist ein Bezugs-Maß der Felge für die Speichenlängenberechnung. Es ist der Abstand von der Laufradachse bis zum Bezugspunkt der Nippel-Auflage an der Felge.
MfG EmilEmil
Muc-Falter
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Re: Mein Hercules Faltrad

Beitrag von Muc-Falter »

EmilEmil hat geschrieben:.... Bei einem Rechtsstreit (Verwarnungs- oder Bußgeld wegen nicht korrekter Beleuchtung) würde einem Richter wohl kaum erspart bleiben, Informationen über die Definition eines Rennrades einzuholen.
MfG EmilEmil
Lieber Emil,
soweit geht ein Richter nicht. Batteriebeleuchtung ist verboten und das reicht ihm. Zumindest in dem einzigen entsprchenden Urteil das ich kenne: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/mue ... t-1.984751

"Weil das Gericht den genauen Unfallhergang nicht mehr exakt aufklären konnte, richtete sich das Augenmerk der Richter schließlich auf die Lichtquellen. Der klagende Radler, der die schwere Verletzung erlitten hatte, war lediglich mit einer batteriebetriebenen Stirnlampe an seinem Helm ausgerüstet gewesen. Der andere hatte sein Mountainbike mit einem elektrischen Aufstecklicht am Lenker ausgestattet.
Beiden Seiten hat es also an einer ordnungsgemäßen Beleuchtung gefehlt, stellte nun das Gericht fest, "und damit haben sie erhebliche Gefahren für sich und andere Radfahrer begründet".
Weder eine elektrische Stirnlampe noch ein elektrisches Aufstecklicht seien - was offenbar nicht allgemein bekannt sei - allein ausreichende Beleuchtungsmittel. "Ein Fahrrad ist grundsätzlich nur dann ausreichend beleuchtet, wenn es ein dynamobetriebenes Licht führt." Zusätzliche elektrische Lichter sind zwar erlaubt, aber allein nicht ausreichend, sagen die Richter."


Hast Du andere Urteile/Quellen?
Motte
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Re: Mein Hercules Faltrad

Beitrag von Motte »

Also nicht alles was man so nicht nachvollziehen kann verstößt gleich gegen die Verfassung. :mrgreen:

Ich würde ja behaupten - wenn dieser unwahrscheinliche Fall eintritt und der Richter feststellt, dass es an einer verbindlichen Festlegung des Begriffes Rennrad mangelt, dass dieser zum Mittel der teleologischen Reduktion greift und ergründet, welchen Regelungszweck der Gesetzgeber zum Zeitpunkt der Festlegung dieser Norm im Sinn gehabt hat. Das findet sich in der damaligen Gesetzesbegründung für den parlamentarischen Lauf. Und dann schaut er ob das auf den vorliegenden Sachverhalt anwendbar ist.

Sinn der Regelung war meiner Meinung nach, dass die damaligen Seitenläufer und Walzendynamos an den Wettkampfrädern nicht sicher betrieben werden konnten. Und nicht ohne die dünnwandigen schmalen Reifen zu beschädigen, womit eine Gefährdung der trainierenden Radsportler gegeben war. Da diese nur selten ihr Training in die Dunkelheit verlegen, gab es Grund genug (auch bei den damals vorherrschenden Glühfadenleuchten mit Zink-Kohle Batterie) ihnen als Ausnahme die Batteriebeleuchtung zu gestatten. Da es in der nasskalten Jahreszeit auch damals schon sinnvoll war, einen Spritzschutz zu montieren, hat man das Gewicht als Kriterium mit aufgenommen. (sonst würde bereits das Schutzblech aus einem Rennrad ein anderes Rad machen) Damit wäre ein Rennrad jenes, was von der äußeren Erscheinung her unmittelbar geeignet ist an sportlichen Wettbewerben teilzunehmen, die mit "klassischen Rennrädern" (und nicht mit Kunsträdern, BMX oder Mountain Bikes) ausgetragen werden. Denn der Gesetzgeber hätte sonst ja auch "Wettkampfrad" schreiben können.

Die technische Entwicklung bei den Nabendynamos würde eine solche Sonderregelung eigentlich überflüssig machen. Es mag politische Gründe (über Herrn Scharping hinaus) haben, dass da keiner ran will. Aber das steht dann ja nicht zur Debatte.
Pibach
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Re: Mein Hercules Faltrad

Beitrag von Pibach »

Ein "Rennrad" muss nicht UCI Konform sein, es muss ein Sportgerät, geeignet für den Renneinsatz sein. Ich gehe davon aus, dass mein Mu Ex die Voraussetzungen erfüllt. Im Zweifelsfall müsste man das auch mit einem entsprechend leichten MTB erfüllen können, wegen Gleichbehandlung. Wird dann aber jur. Grauzone, und genaugenommen muss man eine "Trainingsfahrt" machen, also entsprechend mit Lycra o.ä. rumgurken.

"Ein Fahrrad ist grundsätzlich nur dann ausreichend beleuchtet, wenn es ein dynamobetriebenes Licht führt"
Ein "Rennrad" wäre mit STVO Akkulicht nicht zu beanstanden. Ansonsten wär es ein Verstoß gegen die STVO. Wär es aber auch, wenn Du kein Warndreieck im Auto mitführst. Ob das was mit dem Unfall zu tun hatte und ob dann eine "ausreichende" Beleuchtung trotzdem vorhanden war, wäre im Zweifel also zu begründen bzw. durch Gutachten zu prüfen.
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Re: Mein Hercules Faltrad

Beitrag von habi155 »

Tach, meine Güte da schreib ich einmal kurz was zur Beleuchtung und schon eskaliert es gleich :D

Motte ist mein Retter in der Not und schickt mir freundlicherweise seinen Zahnriemen :)
Falls jemand noch andere Adressen kennt, wo ich diesen Riemen herbekomme, scheut euch nicht es zu verraten.

Gruß
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Re: Mein Hercules Faltrad

Beitrag von Motte »

Keine Ahnung ob man den noch bekommt. Er wurde damals auch bei Kunsträdern benutzt. An "normalen" Rädern hat er sich nicht durchgesetzt. Gab einige Velomobile und drei Faltradhersteller. (Riese und Müller am grünen Birdy, Batavus und Bernds)
Batavus, Herkules, und die Firma Thun (in Ennepetal) könnten noch Reste rumliegen haben. Die Firma Bernds hat diesen Zahnriemen noch länger bei ihren Falträdern eingesetzt (bis irgendwann der Gates Riemen kam)

Wenn man einen alten Radladen (mit dem Graukittel an der Theke) erwischt, der früher Herkules oder Batavus Räder geführt hat, könnte der auch noch in seinem Keller einen liegen haben. Der Hersteller ist die Firma Thun, das Antriebskonzept heißt Glad.

Gruß

Udo
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