Übrigens, für Faltradfahrer ist folgendes wichtig:
Ein Faltrad darf nur kostenfrei in Zügen mit genommen werden, wenn es gefaltet ist, da es dann als Traglast zählt. Aber nur wenn das Faltrad vor dem Einstieg bis nach dem Ausstieg gefaltet ist. Wer sein Faltrad erst nach dem einsteigen faltet oder vor dem Ausstieg entfaltet, muss rein rechtlich eine gültige Fahrradkarte besitzen.
Eigentlich bekannt, aber immer noch gibt es viele Faltradfahrer, die ihr Faltrad erst nach dem einsteigen falten und dann eine Fahrradkarte unter Diskusionen kaufen müssen. In der Regel ist das Kontrollpersonal (Schaffner) dazu angehalten auf solche Faltradfahrer zu achten. Ein nicht gefaltetes Faltrad gilt als Fahrrad. Ohne wenn und aber. Ein Fahrrad im Zug ist ein Fahrrad, auch wenn es dann gefaltet wird.
Wer aber einmal zahlen musste, lernt in der Regel. Auch Faltradfahrer müssen sich an die Regeln und Beforderungsbestimmungen halten.
Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.
-
Rone
- Beiträge: 1801
- Registriert: Mi Mai 12, 2010 12:09 pm
- Faltrad 1: Dahon Mµ XL
- Faltrad 2: Brompton S6LD
- Faltrad 3: Hudora RX 205
- Geschlecht: m
- Geburtsjahr: 1974
- Status: FALTradfahrer
- Wohnort: Naturpark Wildeshauser Geest
Re: Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.
Das würde ich ausdiskutieren!
Ich kann in unseren Beförderungsbestimmungen nicht herauslesen, wie ein Faltrad an seinen Platz im Zug kommen muss.
Ich falte i.d.R. vor dem Einsteigen aber auch vor dem Aussteigen. Natürlich nur, wenn ausreichend Platz vorhanden ist.
Mich hat noch nie ein Schaffner (weder DB noch NWB) darauf angesprochen, dass das nicht i.O. wäre.
Das gefaltete Rad durchs Gedränge zu tragen ist mit einem viel größeren Risiko verbunden, dass sich Leute an meinem Rad dreckig machen.
@JKHalle: Irgendwie klingt Dein letzter Beitrag für mich so, als wenn Du Dich über diese Art Faltradfahrer persönlich ärgern würdest. Warum?
Ich kann in unseren Beförderungsbestimmungen nicht herauslesen, wie ein Faltrad an seinen Platz im Zug kommen muss.
Ich falte i.d.R. vor dem Einsteigen aber auch vor dem Aussteigen. Natürlich nur, wenn ausreichend Platz vorhanden ist.
Mich hat noch nie ein Schaffner (weder DB noch NWB) darauf angesprochen, dass das nicht i.O. wäre.
Das gefaltete Rad durchs Gedränge zu tragen ist mit einem viel größeren Risiko verbunden, dass sich Leute an meinem Rad dreckig machen.
@JKHalle: Irgendwie klingt Dein letzter Beitrag für mich so, als wenn Du Dich über diese Art Faltradfahrer persönlich ärgern würdest. Warum?
-
JKHalle
- Beiträge: 39
- Registriert: So Jun 17, 2012 9:47 am
- Faltrad 1: Birdy Rohloff Disc
- Geschlecht: m
- Geburtsjahr: 1979
- Wohnort: Halle/Saale und Lüneburg
Re: Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.
Nein, ärgern tue ich mich nicht. Ärgern tuen mich die sinnlosen Diskussionen, die ich immer wieder miterlebe.
Einige Radler sind einfach zu faul und zu bequem, ihr Rad zu falten und falten es erst, wenn Personal kommt. Das ist natürlich nicht Sinn der Sache. Das Problem entsteht erst, wenn es verdeckte Kontrollen beim Personal gibt. Mystering Shopping, wer das kennt. Wird festgestellt, das das Kontrollpersonal nicht kassiert und ein Auge zu drückt, kommt das schnell zu einer Abmahnung für den Kollegen. Und im Zug, hat der Kollege den Stress mit dem Radler, der nicht einsehen möchte, das er mit einem Fahrrad eingestiegen ist. Ein Faltrad ist nun mal ein Fahrrad. Und ein gefaltetes Fahrrad (oder ein verpacktes Fahrrad) ist nun mal ein Stückgut oder Traglast. Das ist ein klarer Unterschied und dazu habe ich die AGB Bedorderungsbestimmungen kopiert. Das ist klar geregelt. Man kann natürlich weiter tief ins Detail gehen und die Begriffsbestimmung unter die Lupe nehmen, was ein Fahrrad genau ist.
Genau genommen zählt ein Fahrrad, ohne Laufräder (die sind abgenommen und werden zusätzlich getragen), als Traglast und nicht mehr als Fahrrad. Das ist auch ein Schlupfloch.
Entscheidend ist aber, ob man mit einem Fahrrad in den Zug steigt, fährt oder aussteigt oder mit Stückgut. Was im Zug, im Fahrzeug passiert, ob das Fahrrad verschwindet (aus dem Fenster geworfen wird) oder sich in ein Stückgut verwandelt, ist zweitrangig. Fahrrad ist Fahrrad und das ist in den AGB klar geregelt. Fahrrad kostet in der Regel eine Fahrradkarte (nicht überall) und Stückgut ist kostenfrei.
Mir geht es um ein gesundes und friedliches Miteinander und entspanntes Reisen. Warum soll ein Schaffner eine Abmahnung bekommen, nur weil der Radler sein Radl erst während der Fahrt faltet? Das ist unfair.
Eine ICE Zugchefin wurde abgemahnt, weil ein Faltradfahrer mit seinem Faltrad entfaltet aus dem ICE gestiegen ist. Während der Fahrt war sein Radl gefaltet.
Im HVV ist zur HVZ die Fahrradmitnahme in der S Bahn verboten. Da gab es bei einem Faltradler den Fall das dieser aus der S-Bahn geholt wurde, zahlen musste und dann das Personal zu ihm sagte "Falten Sie ihr Fahrrad und sie dürfen in der Hauptverkehrszeit wieder in der S Bahn fahren und brauchen auch keine Fahrradkarte." Der Radler war uneinsichtig.
Übrigens erübrigt sich oft die Diskussion, da es in immer mehr Bahnhöfen und Zügen Kameras gibt, die im Streitfall ausgelesen werden. Dann erübrigt sich die Frage ob das Rad gefaltet war oder nicht.
Aber es gibt auch freundliche, kulante Unternehmen, die du bei der NWB erlebst, die damit kein Problem haben. Aber das kommt von der Chefetage, ob Kulanz erlaubt ist oder nicht.
Einige Radler sind einfach zu faul und zu bequem, ihr Rad zu falten und falten es erst, wenn Personal kommt. Das ist natürlich nicht Sinn der Sache. Das Problem entsteht erst, wenn es verdeckte Kontrollen beim Personal gibt. Mystering Shopping, wer das kennt. Wird festgestellt, das das Kontrollpersonal nicht kassiert und ein Auge zu drückt, kommt das schnell zu einer Abmahnung für den Kollegen. Und im Zug, hat der Kollege den Stress mit dem Radler, der nicht einsehen möchte, das er mit einem Fahrrad eingestiegen ist. Ein Faltrad ist nun mal ein Fahrrad. Und ein gefaltetes Fahrrad (oder ein verpacktes Fahrrad) ist nun mal ein Stückgut oder Traglast. Das ist ein klarer Unterschied und dazu habe ich die AGB Bedorderungsbestimmungen kopiert. Das ist klar geregelt. Man kann natürlich weiter tief ins Detail gehen und die Begriffsbestimmung unter die Lupe nehmen, was ein Fahrrad genau ist.
Genau genommen zählt ein Fahrrad, ohne Laufräder (die sind abgenommen und werden zusätzlich getragen), als Traglast und nicht mehr als Fahrrad. Das ist auch ein Schlupfloch.
Entscheidend ist aber, ob man mit einem Fahrrad in den Zug steigt, fährt oder aussteigt oder mit Stückgut. Was im Zug, im Fahrzeug passiert, ob das Fahrrad verschwindet (aus dem Fenster geworfen wird) oder sich in ein Stückgut verwandelt, ist zweitrangig. Fahrrad ist Fahrrad und das ist in den AGB klar geregelt. Fahrrad kostet in der Regel eine Fahrradkarte (nicht überall) und Stückgut ist kostenfrei.
Mir geht es um ein gesundes und friedliches Miteinander und entspanntes Reisen. Warum soll ein Schaffner eine Abmahnung bekommen, nur weil der Radler sein Radl erst während der Fahrt faltet? Das ist unfair.
Eine ICE Zugchefin wurde abgemahnt, weil ein Faltradfahrer mit seinem Faltrad entfaltet aus dem ICE gestiegen ist. Während der Fahrt war sein Radl gefaltet.
Im HVV ist zur HVZ die Fahrradmitnahme in der S Bahn verboten. Da gab es bei einem Faltradler den Fall das dieser aus der S-Bahn geholt wurde, zahlen musste und dann das Personal zu ihm sagte "Falten Sie ihr Fahrrad und sie dürfen in der Hauptverkehrszeit wieder in der S Bahn fahren und brauchen auch keine Fahrradkarte." Der Radler war uneinsichtig.
Übrigens erübrigt sich oft die Diskussion, da es in immer mehr Bahnhöfen und Zügen Kameras gibt, die im Streitfall ausgelesen werden. Dann erübrigt sich die Frage ob das Rad gefaltet war oder nicht.
Aber es gibt auch freundliche, kulante Unternehmen, die du bei der NWB erlebst, die damit kein Problem haben. Aber das kommt von der Chefetage, ob Kulanz erlaubt ist oder nicht.
-
Motte
- Beiträge: 5778
- Registriert: Sa Aug 22, 2009 5:27 pm
- Faltrad 1: Birdy Grey
- Faltrad 2: Tern Verge Tour
- Faltrad 3: Tern Link P24
- Geschlecht: m
- Geburtsjahr: 1922
- Status: FALTradfahrer
- Wohnort: sachichnich
Re: Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.
Ich sehe das wie Rone.
Das Fass sollte man so kleinlich nicht aufmachen. Auch wenn manche vertragliche Regelungen im BGB durch die Beförderungsbedingungen ersetzt werden, so gilt im Zweifel doch § 157 BGB. „Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern“.
Wenn es eine (wie auch immer verankerte) Regelung für Falträder gibt und dort nicht explizit steht, dass vor dem Einsteigen gefaltet werden muss, dann kann ich das auch noch im Einstiegsbereich nachholen, soweit es nur um die tarifrechtliche Bestimmtheit geht. Ob das nun ein Kontrolleur oder Innenrevisor des Unternehmens anders sieht, wäre mir erst mal egal – das sind keine rechtskundigen Personen – so was würde ich im Zweifel vor Gericht klären lassen. Ein ganz ähnliches Problem wäre die Transformation einer Traglast (Trolly mit ausgefahrenem Griffteil) in eine Handlast (eingefahrener Griffteil) oder dem unverzüglichen Lösen einer Fahrkarte bei einem im Zug eingebauten Fahrkartenautomat. Wenn Du das ernst nimmst, dann darf der Trolly, wenn Du mit ausgefahrenen Griffbügel den Zug betrittst nicht oben in die Ablage, sondern muss in die besonderen Abstellflächen für Traglasten.
Mit anderen Worten - auf derartige Fissematenten sollte man sich eigentlich weder als Beförderungsunternehmen - Zugbegleiter, noch als Fahrgast einlassen.
Das bringt nix als unnötigen Stress. Dass man sein Rad jedoch nicht mitten während der Fahrt - wenn der "Schaffner" naht, erst zum kostenfreien Faltrad machen kann, sollte allen bewusst sein. Das ist es ja auch im Regelfall.
Gleiches gilt für einen Beförderungsausschluss bei einer bestimmten Zuggattung oder einer bestimmten Zeit – da sollte man besser nur mit gefaltetem Rad einsteigen. Und diese Fälle machen ja den Hauptteil der Probleme aus. Den Radfahrer im HVV haben sie meiner Meinung nach zurecht rausgeworfen. Wenn Du keine Anstalten machst, nach dem Einsteigen den Fahrkartenautomat zu bedienen wirst Du auch als Schwarzfahrer behandelt.
(Ob so eine Abmahnung vor Gericht Bestand gehabt hätte, würde ich bezweifeln, sofern die Zugchefin nicht neben dem Fahrgast ausgestiegen ist und ihn gar nicht daran hindern konnte – vielleicht ist das aber auch nur so eine bahninterne „ Anekdote“.)
Aber egal – das was Unternehmen gelegentlich nach innen, wie nach außen vertreten, ist nicht automatisch mit „Handeln nach Recht und Gesetz“ verbunden. Gerade bei der Radmitnahme im ICE haben sich (speziell zu Mehdorns Zeiten) Radlerlobby und Bahn ja einen heftigen Kleinkrieg geliefert mit zahlreichen Provokationen. Das erklärt auch manche Überreaktion.
Ich selbst packe das Teil im Regelfall im Fernzug ein. Auch wenn der DB Vorstand öffentlich erklärt hat, dass dies nicht notwendig sei und es in seiner Broschüre Bahn + Bike so veröffentlicht.
Aus optischen Gründen und auch, damit weder dem Rad was zustößt (weil jemand hängen bleibt), noch einem andern Fahrgast (weil er seine Kleidung verschmutzt)
Gruß
Udo
Das Fass sollte man so kleinlich nicht aufmachen. Auch wenn manche vertragliche Regelungen im BGB durch die Beförderungsbedingungen ersetzt werden, so gilt im Zweifel doch § 157 BGB. „Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern“.
Wenn es eine (wie auch immer verankerte) Regelung für Falträder gibt und dort nicht explizit steht, dass vor dem Einsteigen gefaltet werden muss, dann kann ich das auch noch im Einstiegsbereich nachholen, soweit es nur um die tarifrechtliche Bestimmtheit geht. Ob das nun ein Kontrolleur oder Innenrevisor des Unternehmens anders sieht, wäre mir erst mal egal – das sind keine rechtskundigen Personen – so was würde ich im Zweifel vor Gericht klären lassen. Ein ganz ähnliches Problem wäre die Transformation einer Traglast (Trolly mit ausgefahrenem Griffteil) in eine Handlast (eingefahrener Griffteil) oder dem unverzüglichen Lösen einer Fahrkarte bei einem im Zug eingebauten Fahrkartenautomat. Wenn Du das ernst nimmst, dann darf der Trolly, wenn Du mit ausgefahrenen Griffbügel den Zug betrittst nicht oben in die Ablage, sondern muss in die besonderen Abstellflächen für Traglasten.
Mit anderen Worten - auf derartige Fissematenten sollte man sich eigentlich weder als Beförderungsunternehmen - Zugbegleiter, noch als Fahrgast einlassen.
Das bringt nix als unnötigen Stress. Dass man sein Rad jedoch nicht mitten während der Fahrt - wenn der "Schaffner" naht, erst zum kostenfreien Faltrad machen kann, sollte allen bewusst sein. Das ist es ja auch im Regelfall.
Gleiches gilt für einen Beförderungsausschluss bei einer bestimmten Zuggattung oder einer bestimmten Zeit – da sollte man besser nur mit gefaltetem Rad einsteigen. Und diese Fälle machen ja den Hauptteil der Probleme aus. Den Radfahrer im HVV haben sie meiner Meinung nach zurecht rausgeworfen. Wenn Du keine Anstalten machst, nach dem Einsteigen den Fahrkartenautomat zu bedienen wirst Du auch als Schwarzfahrer behandelt.
(Ob so eine Abmahnung vor Gericht Bestand gehabt hätte, würde ich bezweifeln, sofern die Zugchefin nicht neben dem Fahrgast ausgestiegen ist und ihn gar nicht daran hindern konnte – vielleicht ist das aber auch nur so eine bahninterne „ Anekdote“.)
Aber egal – das was Unternehmen gelegentlich nach innen, wie nach außen vertreten, ist nicht automatisch mit „Handeln nach Recht und Gesetz“ verbunden. Gerade bei der Radmitnahme im ICE haben sich (speziell zu Mehdorns Zeiten) Radlerlobby und Bahn ja einen heftigen Kleinkrieg geliefert mit zahlreichen Provokationen. Das erklärt auch manche Überreaktion.
Ich selbst packe das Teil im Regelfall im Fernzug ein. Auch wenn der DB Vorstand öffentlich erklärt hat, dass dies nicht notwendig sei und es in seiner Broschüre Bahn + Bike so veröffentlicht.
Aus optischen Gründen und auch, damit weder dem Rad was zustößt (weil jemand hängen bleibt), noch einem andern Fahrgast (weil er seine Kleidung verschmutzt)
Gruß
Udo
-
Rone
- Beiträge: 1801
- Registriert: Mi Mai 12, 2010 12:09 pm
- Faltrad 1: Dahon Mµ XL
- Faltrad 2: Brompton S6LD
- Faltrad 3: Hudora RX 205
- Geschlecht: m
- Geburtsjahr: 1974
- Status: FALTradfahrer
- Wohnort: Naturpark Wildeshauser Geest
Re: Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.
Als Ergänzung der betreffende Auszug aus den Beförderungsbedingungen für 2012 des VBN:
Ansonsten dreht sich alles um das Ticket und ein erhöhtes Bußgeld. Spinnerei wie Verwandlung eines Faltrades zum Fahrrad finde ich nicht.(5) Falträder werden dann kostenlos befördert, wenn sie zusammengeklappt sind. Sie gelten dann als Gepäckstück. Dies gilt auch für zusammengeklappte Fahrradanhänger.
-
JKHalle
- Beiträge: 39
- Registriert: So Jun 17, 2012 9:47 am
- Faltrad 1: Birdy Rohloff Disc
- Geschlecht: m
- Geburtsjahr: 1979
- Wohnort: Halle/Saale und Lüneburg
Re: Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.
Fahrrad ist Fahrrad und Gepäckstück ist Gepäckstück. Ganz. Einfach. Steige ich mit einem Fahrrad ein, ist ein Fahrrad im Zug. Da braucht man nicht diskutieren. Ein Faltrad ist ein Fahrrad.
Ein Gepäckstück ist ein gefaltetes Fahrrad. Dazu muss das Faltrad nicht in den Beforderungsbestimmungen extra erwähnt werden. Und warum muss man unnötig provozieren?
Die Personale machen auch nur ihren Job. Die Bestimmungen sind alle geregelt und da haben bereits Gerichte bei der Beförderung von Fahrrädern gesprochen. Auslegungssache ist das nicht.
Aber es ist doch kein Aufwand, das Rad am Bahnsteig vor dem einsteigen zu falten. Außerdem sind Faltradfahrer beliebt bei den Personalen, als Standart Radler. Falträdern nehmen einfach weniger Platz in Anspruch.
Ein Gepäckstück ist ein gefaltetes Fahrrad. Dazu muss das Faltrad nicht in den Beforderungsbestimmungen extra erwähnt werden. Und warum muss man unnötig provozieren?
Die Personale machen auch nur ihren Job. Die Bestimmungen sind alle geregelt und da haben bereits Gerichte bei der Beförderung von Fahrrädern gesprochen. Auslegungssache ist das nicht.
Aber es ist doch kein Aufwand, das Rad am Bahnsteig vor dem einsteigen zu falten. Außerdem sind Faltradfahrer beliebt bei den Personalen, als Standart Radler. Falträdern nehmen einfach weniger Platz in Anspruch.
-
Motte
- Beiträge: 5778
- Registriert: Sa Aug 22, 2009 5:27 pm
- Faltrad 1: Birdy Grey
- Faltrad 2: Tern Verge Tour
- Faltrad 3: Tern Link P24
- Geschlecht: m
- Geburtsjahr: 1922
- Status: FALTradfahrer
- Wohnort: sachichnich
Re: Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.
Witzelmodus ein:
Wenn nun 100 Faltradfahrer mit einem nicht gefalteten Rad einsteigen und mit einem gefalteten Rad wieder aus, dann wäre der Zug für alle Zeit blockiert, weil ja noch 100 Räder drin sind, die man auch nicht raus bekommt.
Witzelmodus aus.
Ist zwar (jedenfalls im Fernverkehr) allenfalls ein fernes Randproblem. In der Umsteigehektik des Nah- und Regionalverkehrs kann das aber öfters vorkommen. Zumal sich viele Räder ungefaltet besser tragen lassen, wenn man eilig ist. Aber die Urteile hätte ich gern mal gelesen. Hast Du da Aktenzeichen? Muss aber schon einigermaßen den Sachverhalt treffen.
Beim ÖPNV schließt sich der Beförderungsvertrag durch konkludentes Handeln. Die Bahn steht da so mit offenen Türen rum und macht Dir ein Beförderungsangebot. Beim Betreten des Beförderungsmittels (manchmal auch schon des Zugangsbereiches) nimmst Du dieses Angebot an. In diesem Moment gelten auch die Beförderungsbedingungen.
Im Bereich der Beförderungserschleichung gibt es natürlich zahlreiche Urteile. Da spielt dieser Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages eine Rolle. Nur ist das dortige vorsätzliche Handeln auf den im Eingangsbereich faltenden Faltradfahrer nicht übertragbar.
Sofern es besondere Regeln und Tarife für die Radmitnahme gibt, wird aus einem verpackten Fahrrad nicht automatisch eine Traglast. Es sein denn es wäre dort so geregelt. Weil das Fahrrad durch umhüllen doch ein Fahrrad bleibt und hierfür eben besondere Bestimmungen erlassen wurden. (Dein Kumpel bleibt auch dann zahlungspflichtiger Fahrgast, wenn Du ihn in einem Sack auf dem Rücken transportierst)
Doch, man muss es daher extra regeln. Genau das wird auch in zahllosen Tarifbestimmungen oder Beförderungsbestimmungen gemacht. Einige - wie die DB und der MVV belassen es bei einer öffentlichen Erklärung. Bzw. einem Flyer. Damit kann ich mich als Fahrgast auf einen Verbotsirrtum berufen, wenn ein Kontrolleur darauf besteht, dass nur die Beförderungsbestimmungen als solche gelten. (wobei den vermutlich dann vorher die "Chefetage" bremst) Es gleich rein zu schreiben wäre eine sauberere Angelegenheit.
Ich würde solchen (eher juristischen) Heckmeck immer vom realen Leben entkoppeln.Im Alltag steht beim Einsteigen kein Schaffner neben einem und will sofort die Radkarte sehen und die meisten Faltradfahrer falten eh vorher.
Mir wäre im im Einstiegsbereich eines ICE zu wenig Platz und zu viel Gedränge um dort erst zu falten.
Auf der anderen Seite hab ich aber auch schon "die Bahn" sonst wo hin gewünscht, wenn mein Abteil - für das ich reserviert habe - entgegen des Wagenstandsanzeigers und der Anzeige munter an mir vorbei rauscht und ein paar 100 Meter von mir zum Stehen kommt. Da wird so ein verpacktes Faltrad ziemlich schwer. Wenn Du das ein paar Mal erlebt hast, dass wirst Du mit Falten und Verpacken schön warten. Womit ich sagen will, im Alltag machen wir alle etwas, was nicht immer zu 100% den Vorgaben entspricht aber gelegentlich zweckmäßig ist.
Wenn nun 100 Faltradfahrer mit einem nicht gefalteten Rad einsteigen und mit einem gefalteten Rad wieder aus, dann wäre der Zug für alle Zeit blockiert, weil ja noch 100 Räder drin sind, die man auch nicht raus bekommt.
Witzelmodus aus.
Ist zwar (jedenfalls im Fernverkehr) allenfalls ein fernes Randproblem. In der Umsteigehektik des Nah- und Regionalverkehrs kann das aber öfters vorkommen. Zumal sich viele Räder ungefaltet besser tragen lassen, wenn man eilig ist. Aber die Urteile hätte ich gern mal gelesen. Hast Du da Aktenzeichen? Muss aber schon einigermaßen den Sachverhalt treffen.
Beim ÖPNV schließt sich der Beförderungsvertrag durch konkludentes Handeln. Die Bahn steht da so mit offenen Türen rum und macht Dir ein Beförderungsangebot. Beim Betreten des Beförderungsmittels (manchmal auch schon des Zugangsbereiches) nimmst Du dieses Angebot an. In diesem Moment gelten auch die Beförderungsbedingungen.
Im Bereich der Beförderungserschleichung gibt es natürlich zahlreiche Urteile. Da spielt dieser Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages eine Rolle. Nur ist das dortige vorsätzliche Handeln auf den im Eingangsbereich faltenden Faltradfahrer nicht übertragbar.
Sofern es besondere Regeln und Tarife für die Radmitnahme gibt, wird aus einem verpackten Fahrrad nicht automatisch eine Traglast. Es sein denn es wäre dort so geregelt. Weil das Fahrrad durch umhüllen doch ein Fahrrad bleibt und hierfür eben besondere Bestimmungen erlassen wurden. (Dein Kumpel bleibt auch dann zahlungspflichtiger Fahrgast, wenn Du ihn in einem Sack auf dem Rücken transportierst)
Doch, man muss es daher extra regeln. Genau das wird auch in zahllosen Tarifbestimmungen oder Beförderungsbestimmungen gemacht. Einige - wie die DB und der MVV belassen es bei einer öffentlichen Erklärung. Bzw. einem Flyer. Damit kann ich mich als Fahrgast auf einen Verbotsirrtum berufen, wenn ein Kontrolleur darauf besteht, dass nur die Beförderungsbestimmungen als solche gelten. (wobei den vermutlich dann vorher die "Chefetage" bremst) Es gleich rein zu schreiben wäre eine sauberere Angelegenheit.
Ich würde solchen (eher juristischen) Heckmeck immer vom realen Leben entkoppeln.Im Alltag steht beim Einsteigen kein Schaffner neben einem und will sofort die Radkarte sehen und die meisten Faltradfahrer falten eh vorher.
Mir wäre im im Einstiegsbereich eines ICE zu wenig Platz und zu viel Gedränge um dort erst zu falten.
Auf der anderen Seite hab ich aber auch schon "die Bahn" sonst wo hin gewünscht, wenn mein Abteil - für das ich reserviert habe - entgegen des Wagenstandsanzeigers und der Anzeige munter an mir vorbei rauscht und ein paar 100 Meter von mir zum Stehen kommt. Da wird so ein verpacktes Faltrad ziemlich schwer. Wenn Du das ein paar Mal erlebt hast, dass wirst Du mit Falten und Verpacken schön warten. Womit ich sagen will, im Alltag machen wir alle etwas, was nicht immer zu 100% den Vorgaben entspricht aber gelegentlich zweckmäßig ist.
-
Rone
- Beiträge: 1801
- Registriert: Mi Mai 12, 2010 12:09 pm
- Faltrad 1: Dahon Mµ XL
- Faltrad 2: Brompton S6LD
- Faltrad 3: Hudora RX 205
- Geschlecht: m
- Geburtsjahr: 1974
- Status: FALTradfahrer
- Wohnort: Naturpark Wildeshauser Geest
Re: Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.
@JKHalle: Der einzige, der hier durch sein Paragraphenreiten provoziert, bist Du 
Ich habe noch kein negatives Feedback durch Bahnpersonal mit einem meiner Falter bekommen, auch wenn ich vor eben diesem Personal gefaltet oder entfaltet habe. Bei uns ist das Radabteil im Kopf des RegionalExpress. Da ist immer irgendwie Personal. Ansonsten schließe ich mich Udos Meinung 100%ig an.
Ich habe noch kein negatives Feedback durch Bahnpersonal mit einem meiner Falter bekommen, auch wenn ich vor eben diesem Personal gefaltet oder entfaltet habe. Bei uns ist das Radabteil im Kopf des RegionalExpress. Da ist immer irgendwie Personal. Ansonsten schließe ich mich Udos Meinung 100%ig an.
-
Motte
- Beiträge: 5778
- Registriert: Sa Aug 22, 2009 5:27 pm
- Faltrad 1: Birdy Grey
- Faltrad 2: Tern Verge Tour
- Faltrad 3: Tern Link P24
- Geschlecht: m
- Geburtsjahr: 1922
- Status: FALTradfahrer
- Wohnort: sachichnich
Re: Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.
Also ich hab mich nicht provoziert gefühlt. Ich finde es wichtig und interessant über so etwas mal zu reden. Erst recht mit jemanden, der "Eisenbahner" ist. Auch um auf beiden Seiten vorhandene Missverständnisse zu klären. Da ich mich beruflich mit Rechtsfragen befasse, finde ich das auch (fast) immer anregend.
Und hab auch vollstes Verständnis, dass so mancher Bahner auf "die Radfahrer" als große Masse nicht gut zu sprechen ist. Insbesondere "Ausflügler", die nur selten unterwegs sind, können da für ordentliche Verspätung sorgen, wie ich selbst oft genug erlebt hab. Auch ein Grund, warum die Devise "erst einmal rein und dann sortieren (Abladen, abstellen und sichern)" besser ist als den Türbereich zu blockieren, bis der erste endlich sein Rad richtig hingestellt hat. Und als Zugführer siehst Du ja oft nicht den Grund, warum es nicht weiter geht - wenn nämlich innen diskutiert wird ob der Andere ohne Gepäck eventuell mal das Feld im Radabteil für die Radfahrer und den Kinderwagen räumt.
Und hab auch vollstes Verständnis, dass so mancher Bahner auf "die Radfahrer" als große Masse nicht gut zu sprechen ist. Insbesondere "Ausflügler", die nur selten unterwegs sind, können da für ordentliche Verspätung sorgen, wie ich selbst oft genug erlebt hab. Auch ein Grund, warum die Devise "erst einmal rein und dann sortieren (Abladen, abstellen und sichern)" besser ist als den Türbereich zu blockieren, bis der erste endlich sein Rad richtig hingestellt hat. Und als Zugführer siehst Du ja oft nicht den Grund, warum es nicht weiter geht - wenn nämlich innen diskutiert wird ob der Andere ohne Gepäck eventuell mal das Feld im Radabteil für die Radfahrer und den Kinderwagen räumt.
-
alterfalter2
- Beiträge: 1392
- Registriert: Do Mär 29, 2012 9:09 pm
- Faltrad 1: Brompton M RD10
- Faltrad 2: BikeFriday PocketLla
- Geschlecht: m
- Geburtsjahr: 1952
- Wohnort: Hamburg
Re: Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.
@ Motte
"Auf der anderen Seite hab ich aber auch schon "die Bahn" sonst wo hin gewünscht, wenn mein Abteil - für das ich reserviert habe - entgegen des Wagenstandsanzeigers und der Anzeige munter an mir vorbei rauscht und ein paar 100 Meter von mir zum Stehen kommt. Da wird so ein verpacktes Faltrad ziemlich schwer."
Wenn Du mit einem Brompton oder Bike Friday Tikit unterwegs wärest.. kein Problem, das Rad nochmal zu entfalten, um es vor dem Wagen mit Deinem reservierten Abteil wiederum zu falten, dauert nur wenige Sekunden. Das Brommi mit Gepäckträger rast sogar gefaltet auf seinen eazy wheels schnell wie ein Skateboard zum nächsten Waggon..
Gruß TIL
"Auf der anderen Seite hab ich aber auch schon "die Bahn" sonst wo hin gewünscht, wenn mein Abteil - für das ich reserviert habe - entgegen des Wagenstandsanzeigers und der Anzeige munter an mir vorbei rauscht und ein paar 100 Meter von mir zum Stehen kommt. Da wird so ein verpacktes Faltrad ziemlich schwer."
Wenn Du mit einem Brompton oder Bike Friday Tikit unterwegs wärest.. kein Problem, das Rad nochmal zu entfalten, um es vor dem Wagen mit Deinem reservierten Abteil wiederum zu falten, dauert nur wenige Sekunden. Das Brommi mit Gepäckträger rast sogar gefaltet auf seinen eazy wheels schnell wie ein Skateboard zum nächsten Waggon..
Gruß TIL