Die Unvernunft der Fahrradfahrer:
Als Lokführer erlebe ich es oft, das Fahrradfahrer rücksichtslos und undiszipliniert sind. Grade in Nahverkehrszügen, wo wenig Platz ist, wie die neuen Dieseltriebwagen, kommt die Eisenbahn schnell an Kapazitätsgrenzen.
Nun muss man wissen, das hier nicht immer die Eisenbahnunternehmen Schuld sind, sondern die Besteller der Leistungen. Also die Aufgabenträger, wie Verkehrsverbünde und Bundesländer. Diese bestellen den Nahverkehr und geben im allgemeinen die Kapazität der Sitzplätze und Fahrradstellplätze vor. Alles was die Eisenbahnunternehmen zusätzlich machen, wird in der Regel nicht bezahlt.
Ein Triebwagen des Typ LINT in Standartausführung (sieht innen aus wie eine Straßenbahn), ist laut Hersteller für nur 5 Fahrräder ausgelegt. Tatsächlich passen 8 Fahrräder in den Triebwagen. Theoretisch sogar noch mehr. Das Lastenabteil wo die Fahrräder rein kommen, nimmt also 8 Fahrräder auf. Nun kommen die Radler mit ihren voll bepackten Fahrräder mit angehängten Fahrradtaschen und schon verbrauchen die Fahrräder mehr Platz. Und das, wo in den Beförderungsbestimmungen, eindeutig geregelt ist, das im Zug, die Fahrradtaschen abgenommen werden müssen. Mit betreten des Zuges, ist der Fahrgast einverstanden mit den Beförderungsbestimmungen. Allein die am Fahrrad hängenden Fahrradtaschen, berechtigen zum Ausschluss der Fahrt, da gegen die Beförderungsbestimmungen verstoßen wird.
Die Taschen nehmen Platz weg und es kommen weniger Fahrräder mit. Im vorderen Fahrzeugteil, wo das WC ist und bei einigen Unternehmen auch der Fahrkartenautomat, ist die Fläche für Rollstühle und Kinderwagen reserviert. In der Regel darf (da ein Fahrrad auch im Wege steht) in dem Bereich kein Fahrrad mitgenommen werden. Man kann natürlich streiten, in wie weit das sinnvoll ist oder ob man da nicht ein Fahrrad dulden kann, solange kein Rollstuhl oder Kinderwagen den Platz beansprucht.
Die Sicherheit
Fakt ist, das ein Gang frei bleiben muss und zwischen den Sitzen oder im voll gestellten Fahrradabteil (gilt für jeden Zug, jeden Waggon), kein Fahrrad stehen darf. Das selbe gilt auch bei Türen, die nicht zugestellt werden dürfen. Das alles sind Flucht- und Rettungswege. Man stelle sich nur einmal vor, das im Zug ein Feuer ausbricht, an einem Bahnübergang ein LKW in den Zug fährt, der Zug entgleist oder ein Unfall ist. In Sekunden müssen die Fahrgäste von ein Ende des Wagens zum anderen gelangen. Ds selbe gilt auch für Rettungskräfte. Nicht aus zu denken, was passieren kann, wenn ein Fahrrad oder mehrere den Fluchtweg versperren und dadurch Menschen schwer verletzt werden oder, weil sie nicht sofort, rechtzeitig flüchten oder das Fahrzeug verlassen können. In dem Fall wird der Zugführer, bzw. der Lokführer (wenn dieser wie im Nahverkehr üblich, die Aufgaben des Zugführer mit übernimmt), bestraft. Was bedeutet das das Personal eine Freiheitsstrafe und erhebliche Zahlungen, wie Schmerzensgeld bekommt.
Das (böse) Personal
Aus dem Grund muss das Personal darauf achten, das die Flucht- und Rettungswege frei bleiben. Das Personal kann nichts dafür, das es nur so wenige Fahrradplätze in den Fahrzeugen gibt.
Die Konsequenzen
Kommen die Fahrradfahrer den Aufforderungen des Zugpersonal nicht nach und es entstehen Verspätungen durch das Verhalten von Fahrgästen, können in Einzelfällen die Verspätungsminuten und ggf. weiter entstehende Kosten, wie verpasste Anschlusszüge von Reisenden, den Verursachern, in Rechnung gestellt werden. In einigen Fällen kommt es auch vor, das Züge durch die Polizei geräumt werden müssen, da sich die Fahrradfahrer weigern ihre Fahrräder aus zu laden. In dem Fall werden in einigen Fällen, auch die Kosten des Polizeieinsatz, den Verursachern in Rechnung gestellt. Leider wissen oder vergessen das viele der Fahrradfahrer, die sich weigern dem Personal folge zu leisten. Besonders wenn diese meinen, selbst im Recht zu sein oder es sich um einen späten oder den letzten Zug des Tages handelt. Personal das ein Auge zu drückt und dennoch ab fährt, obwohl Flucht und Rettungswege versperrt sind, riskiert nicht nur seine Freiheit im Falle eines Notfall, sondern auch erhebliche Geldbußen und den Arbeitsplatz. Wird das Eisenbahnbundesamt eine solche Fahrt sehen, wird dieses tätig (das Eisenbahnbundesamt ist so etwas wie die Polizei für die Eisenbahn und überwacht die Einhaltung der Gesetze) und verhängt entsprechende Strafen.
Zudem hat der Lokführer die Verantwortung über die sichere Beförderung seiner Fahrgäste. Leider ist das nicht allen Fahrradfahrern bewusst. Wer steht dem Personal im Fall des Falles bei?
Handeln, statt diskutieren
Um die Situationen zu ändern, hilft nur eines. Beschwerden schreiben. Immer wieder. An das jeweilige Bahnunternehmen, den Landkreis und an die Politik.
Machtkämpfe mit dem Personal, bringen nichts. Gegenseitige Provokationen auch nicht. Das Personal hat schon genug Stress und die Verantwortung. Übrigens bekommt man im Fall einer nicht möglichen Fahrradmitnahme den Preis der Fahrradkarte zurück erstattet.
Die Verantwortlichen
Leider zeigen sich auch viele Politiker und Eisenbahnunternehmen sehr Fahrradunfreundlich. So werden wie im Fernverkehr der Deutschen Bahn, Fahrradstellplätze reduziert und nicht mehr angeboten. Züge, die immer mit Fahrrädern ausgebucht sind und bekannt ist, das die Nachfrage auf langen Zeitraum höher ist als das Angebot, bekommen nicht mehr Fahrradplätze.
Das Positive
Anders zum Beispiel in Bayern beim ALEX, wo zusätzlich Fahrradstellplätze geschaffen werden. Oder bei metronom in Niedersachsen oder DB Regio in Mecklenburg-Vorpommern, wo in Doppelstockwagen im Sommer, in den unteren Etagen, alle Sitze, zu Gunsten der Fahrräder, entfernt werden.
Baden-Würtenberg, Bayern und andere Bundesländer setzen zum Beispiel noch richtige Fahrradwagen ein. Sachsen-Anhalt hält an großen Fahrradabteilen in den neuen Doppelstockwagen fest, während andere Bundesländer die Fahrradkapazität verringern. Übrigens ist in Sachsen-Anhalt und in Thüringen die Fahrradmitnahme in allen Regionalzügen, kostenfrei.
... und das Negative
Ein negatives Beispiel ist auf der von Fahrradfahrern viel genutzten Strecke Bremerhaven-Cuxhaven, eingetreten. Hier wurden früher Triebwagen mit hoher Fahrradkapazität eingesetzt. Der Nachteil der Triebwagen war, das diese nicht niederflurig waren. Die LNVG (das Land Niedersachsen) hat darauf hin teils gebrauchte Niederflurtriebwagen vorgeschrieben, die aber nur die Hälfte der Fahrradstellplätze haben. Solche Beispiel gibt es im gesamten Bundesgebiet.
Leidtragende sind die Fahrgäste mit Fahrrädern und das Zugpersonal.
Die Lösung
Im Grunde genommen, ist es ganz einfach, die Probleme zu lösen. Das Faltrad! Ein Verkehrsverbund der mit den Problemen konfrontiert ist, hat die Lösung erkannt und macht Werbung für ein Faltrad.
Die Umsetzung
http://www.mvv-muenchen.de/de/unterwegs ... index.html