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Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.

Alles zum Thema Faltrad/Rad.
Weinbergschnecke
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Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.

Beitrag von Weinbergschnecke »

Ob Falter oder normales Rad: Oft klappt es gut, aber nicht immer. Mal ein paar negative Erfahrungen.
Erstes Beispiel: Nach einer Radtour in SH in Ostseenähe von Neustadt nach Oldenburg hatte sich unter anderem eine vielköpfige Familie im Mehrzweckabteil des VT 628 breitgemacht. Wir hatten vier Fahrräder dabei, die Familie wollte nicht Platz machen. Der Typ dazu mit Bierdose, Ohringen und massig tätowiert, angetrunken. Erst als ich etwas lauter wurde, kam ein Zugbegleiter vorne raus und die Räder konnten alle rein.
Bei der NOB von Westerland lief neulich es ähnlich mies. Wieder so eine Gruppe von der einfältigen Art. Niemand wollte im Mehrzweckabteil Platz machen, man drohte mir sogar mit Schlägen. Der Witzbold hatte Glück, dass ich so friedlich veranlagt bin. Die herbeigerufene Zugbegleiterin griff nicht wirklich ein, ich verzog mich dann nach weiter vorne, der Rest der Familie blieb dort.
Dazu ist zu bemerken, dass es von Oldenburg nur einen Zweistundentakt gibt, von Westerland einen Einstundentakt.
Auch wenn ich nur so mit der Bahn unterwegs bin, helfe ich Radfahrern gerne beim Reinkommen: leider ist das nicht die Regel, auch nicht beim Personal. :(
Zuletzt geändert von Weinbergschnecke am Do Sep 13, 2012 10:05 am, insgesamt 1-mal geändert.
Pibach
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Re: Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.

Beitrag von Pibach »

Also ich habe total geniale Erfahrungen gemacht beim Reisen mit Bahn und Zug.
Am besten war als der Schaffner kam, ich hatte kein Ticket und müsste voll bezahlen, der Schaffner: "Moment..." bog um die Ecke...kam wieder mit einem netten Mädel und sagt "Diese Dame hat ein Gruppenticket und nimmt sie bestimmt mit, Zwinker". Passte.

Die meisten Leute sind auch sehr zuvorkomend. Menschen, die per Bahn und Rad unterwegs sind, sind auch oft sehr interessant und man lernt sich kennen.

Mit Faltrad passt man auch überall rein, kein Thema.

Bin letztens aber so schwer beladen unterwegs gewesen, das war schon kritisch.
Wuppi
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Re: Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.

Beitrag von Wuppi »

Hallo,
ich würde hier unterscheiden zwischen einem "normalen" Reiserad und einem Faltrad.

Ich fahre täglich mit dem Fahrrad im Zug zur Arbeit, habe somit schon diverse Konfrontationen erlebt. Diese aber immer nur mit dem nicht faltbaren Großen. In den (für Fahrräder zugelassenen) Abteil gibt es dann doch sehr häufig Diskussionen. Von Bemerkungen der dort Sitzenden "radlosen" Mitfahrern, wie: "Können Sie ihr Rad nicht woanders hinstellen? und "Sie sehen doch, dass das Abteil voll ist!" bekam ich bereits alles zu hören.
Einen Zugbegleiter habe ich nur in den seltensten Fällen gesehen; und wenn war die Diskussion über Fahrraäder dann schon vorbei.
Ich halte es so, dass ich mein Rad mittig in den Gang stelle. Dort stört es in der Regel keinen. Sollte dann das ganze Gebilde wackel oder die schmutzige Kette doch etwas zu dicht an die Hose kommen, stehen verschiedene Mitfahrer doch auf und machen Platz.

Ach ja, bevor ich es vergesse. Wenn ich mit dem Faltrad unterwegs bin hatte ich noch nie Probleme mit der Bahnmitnahme. Hier erwecke ich eher Interesse für das "ach so kleine putzige" Rad; einem Birdy ;)

gruß Rolf
JKHalle
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Re: Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.

Beitrag von JKHalle »

Hallo zusammen,

als aktiver Radfahrer, der bundesweit arbeitet und (noch) seine Fahrräder verteilt hat und als Betriebseisenbahner, genauer Lokführer und Zugführer, möchte ich ein wenig berichten und vielleicht auch aufklären.

Ganz kurz zu Beginn: die Radler sind unvernünftig und die Eisenbahnunternehmen sind nicht immer auf Fahrräder eingestellt.

Kurzes Beispiel zum Anfang. Derzeit arbeite ich in Süddeutschland und wohne in Mitteldeutschland, sowie in meiner Zweitwohnung in Norddeutschland bei Hamburg.
Seit fast zwei Monaten versuche ich bei meinen Heimfahrten, mein Fahrrad (Specialized Source 11) nach Lüneburg im Zug zu befördern. Es gibt nur zwei vernünftige Verbindungen mit Fahrradmitnahme. Einmal der IC Königsee und der Nachtzug. Der Nachtzug hat genau 6 Fahrradstellplätze in einem nicht Fahrradwagen, der provisorisch als Stellfläche dient. Der IC hat den Standart IR Mittelwagen mit wenigen Fahrradstellplätzen. Leider sind die Stellplätze immer ausgebucht, so das ich bis heute, mein Fahrrad nicht mit nehmen kann. Nach der allgemeinen Ferienzeit und Urlaubszeit, wird das hoffentlich entspannter.

In Frankreich und in Österreich können Fahrräder in Hochgeschwindigkeitszügen mitgenommen werden. In Deutschland war das im ICE auch vorgesehen. Es gab sogar einige Umbauten, die aber nicht genutzt wurden, da die Bahn kurzfristig das Projekt verworfen hatte. Man macht lieber mit Call a Bike Umsatz.
JKHalle
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Re: Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.

Beitrag von JKHalle »

Die Unvernunft der Fahrradfahrer:

Als Lokführer erlebe ich es oft, das Fahrradfahrer rücksichtslos und undiszipliniert sind. Grade in Nahverkehrszügen, wo wenig Platz ist, wie die neuen Dieseltriebwagen, kommt die Eisenbahn schnell an Kapazitätsgrenzen.
Nun muss man wissen, das hier nicht immer die Eisenbahnunternehmen Schuld sind, sondern die Besteller der Leistungen. Also die Aufgabenträger, wie Verkehrsverbünde und Bundesländer. Diese bestellen den Nahverkehr und geben im allgemeinen die Kapazität der Sitzplätze und Fahrradstellplätze vor. Alles was die Eisenbahnunternehmen zusätzlich machen, wird in der Regel nicht bezahlt.
Ein Triebwagen des Typ LINT in Standartausführung (sieht innen aus wie eine Straßenbahn), ist laut Hersteller für nur 5 Fahrräder ausgelegt. Tatsächlich passen 8 Fahrräder in den Triebwagen. Theoretisch sogar noch mehr. Das Lastenabteil wo die Fahrräder rein kommen, nimmt also 8 Fahrräder auf. Nun kommen die Radler mit ihren voll bepackten Fahrräder mit angehängten Fahrradtaschen und schon verbrauchen die Fahrräder mehr Platz. Und das, wo in den Beförderungsbestimmungen, eindeutig geregelt ist, das im Zug, die Fahrradtaschen abgenommen werden müssen. Mit betreten des Zuges, ist der Fahrgast einverstanden mit den Beförderungsbestimmungen. Allein die am Fahrrad hängenden Fahrradtaschen, berechtigen zum Ausschluss der Fahrt, da gegen die Beförderungsbestimmungen verstoßen wird.
Die Taschen nehmen Platz weg und es kommen weniger Fahrräder mit. Im vorderen Fahrzeugteil, wo das WC ist und bei einigen Unternehmen auch der Fahrkartenautomat, ist die Fläche für Rollstühle und Kinderwagen reserviert. In der Regel darf (da ein Fahrrad auch im Wege steht) in dem Bereich kein Fahrrad mitgenommen werden. Man kann natürlich streiten, in wie weit das sinnvoll ist oder ob man da nicht ein Fahrrad dulden kann, solange kein Rollstuhl oder Kinderwagen den Platz beansprucht.

Die Sicherheit

Fakt ist, das ein Gang frei bleiben muss und zwischen den Sitzen oder im voll gestellten Fahrradabteil (gilt für jeden Zug, jeden Waggon), kein Fahrrad stehen darf. Das selbe gilt auch bei Türen, die nicht zugestellt werden dürfen. Das alles sind Flucht- und Rettungswege. Man stelle sich nur einmal vor, das im Zug ein Feuer ausbricht, an einem Bahnübergang ein LKW in den Zug fährt, der Zug entgleist oder ein Unfall ist. In Sekunden müssen die Fahrgäste von ein Ende des Wagens zum anderen gelangen. Ds selbe gilt auch für Rettungskräfte. Nicht aus zu denken, was passieren kann, wenn ein Fahrrad oder mehrere den Fluchtweg versperren und dadurch Menschen schwer verletzt werden oder, weil sie nicht sofort, rechtzeitig flüchten oder das Fahrzeug verlassen können. In dem Fall wird der Zugführer, bzw. der Lokführer (wenn dieser wie im Nahverkehr üblich, die Aufgaben des Zugführer mit übernimmt), bestraft. Was bedeutet das das Personal eine Freiheitsstrafe und erhebliche Zahlungen, wie Schmerzensgeld bekommt.

Das (böse) Personal

Aus dem Grund muss das Personal darauf achten, das die Flucht- und Rettungswege frei bleiben. Das Personal kann nichts dafür, das es nur so wenige Fahrradplätze in den Fahrzeugen gibt.

Die Konsequenzen

Kommen die Fahrradfahrer den Aufforderungen des Zugpersonal nicht nach und es entstehen Verspätungen durch das Verhalten von Fahrgästen, können in Einzelfällen die Verspätungsminuten und ggf. weiter entstehende Kosten, wie verpasste Anschlusszüge von Reisenden, den Verursachern, in Rechnung gestellt werden. In einigen Fällen kommt es auch vor, das Züge durch die Polizei geräumt werden müssen, da sich die Fahrradfahrer weigern ihre Fahrräder aus zu laden. In dem Fall werden in einigen Fällen, auch die Kosten des Polizeieinsatz, den Verursachern in Rechnung gestellt. Leider wissen oder vergessen das viele der Fahrradfahrer, die sich weigern dem Personal folge zu leisten. Besonders wenn diese meinen, selbst im Recht zu sein oder es sich um einen späten oder den letzten Zug des Tages handelt. Personal das ein Auge zu drückt und dennoch ab fährt, obwohl Flucht und Rettungswege versperrt sind, riskiert nicht nur seine Freiheit im Falle eines Notfall, sondern auch erhebliche Geldbußen und den Arbeitsplatz. Wird das Eisenbahnbundesamt eine solche Fahrt sehen, wird dieses tätig (das Eisenbahnbundesamt ist so etwas wie die Polizei für die Eisenbahn und überwacht die Einhaltung der Gesetze) und verhängt entsprechende Strafen.

Zudem hat der Lokführer die Verantwortung über die sichere Beförderung seiner Fahrgäste. Leider ist das nicht allen Fahrradfahrern bewusst. Wer steht dem Personal im Fall des Falles bei?

Handeln, statt diskutieren

Um die Situationen zu ändern, hilft nur eines. Beschwerden schreiben. Immer wieder. An das jeweilige Bahnunternehmen, den Landkreis und an die Politik.

Machtkämpfe mit dem Personal, bringen nichts. Gegenseitige Provokationen auch nicht. Das Personal hat schon genug Stress und die Verantwortung. Übrigens bekommt man im Fall einer nicht möglichen Fahrradmitnahme den Preis der Fahrradkarte zurück erstattet.

Die Verantwortlichen

Leider zeigen sich auch viele Politiker und Eisenbahnunternehmen sehr Fahrradunfreundlich. So werden wie im Fernverkehr der Deutschen Bahn, Fahrradstellplätze reduziert und nicht mehr angeboten. Züge, die immer mit Fahrrädern ausgebucht sind und bekannt ist, das die Nachfrage auf langen Zeitraum höher ist als das Angebot, bekommen nicht mehr Fahrradplätze.

Das Positive

Anders zum Beispiel in Bayern beim ALEX, wo zusätzlich Fahrradstellplätze geschaffen werden. Oder bei metronom in Niedersachsen oder DB Regio in Mecklenburg-Vorpommern, wo in Doppelstockwagen im Sommer, in den unteren Etagen, alle Sitze, zu Gunsten der Fahrräder, entfernt werden.
Baden-Würtenberg, Bayern und andere Bundesländer setzen zum Beispiel noch richtige Fahrradwagen ein. Sachsen-Anhalt hält an großen Fahrradabteilen in den neuen Doppelstockwagen fest, während andere Bundesländer die Fahrradkapazität verringern. Übrigens ist in Sachsen-Anhalt und in Thüringen die Fahrradmitnahme in allen Regionalzügen, kostenfrei.

... und das Negative

Ein negatives Beispiel ist auf der von Fahrradfahrern viel genutzten Strecke Bremerhaven-Cuxhaven, eingetreten. Hier wurden früher Triebwagen mit hoher Fahrradkapazität eingesetzt. Der Nachteil der Triebwagen war, das diese nicht niederflurig waren. Die LNVG (das Land Niedersachsen) hat darauf hin teils gebrauchte Niederflurtriebwagen vorgeschrieben, die aber nur die Hälfte der Fahrradstellplätze haben. Solche Beispiel gibt es im gesamten Bundesgebiet.
Leidtragende sind die Fahrgäste mit Fahrrädern und das Zugpersonal.

Die Lösung

Im Grunde genommen, ist es ganz einfach, die Probleme zu lösen. Das Faltrad! Ein Verkehrsverbund der mit den Problemen konfrontiert ist, hat die Lösung erkannt und macht Werbung für ein Faltrad.

Die Umsetzung

http://www.mvv-muenchen.de/de/unterwegs ... index.html
Wuppi
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Re: Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.

Beitrag von Wuppi »

JKHalle hat geschrieben: ..... Aus dem Grund muss das Personal darauf achten, das die Flucht- und Rettungswege frei bleiben. Das Personal kann nichts dafür, das es nur so wenige Fahrradplätze in den Fahrzeugen gibt.
......
Das Personal hat schon genug Stress und die Verantwortung.
......
ach weißt du, es würde mir schon ausreichen, wenn die Zugbegleiter nur die für die Fahrräder vorgesehenen "Klappsitze" von "nichtradfahrenden Fußgängern" freihalten könnten. Das würde als Platzangebot in den meisten Fällen schon ausreichen.

Gruß Rolf
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Re: Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.

Beitrag von JKHalle »

Wuppi hat geschrieben:
JKHalle hat geschrieben: ..... Aus dem Grund muss das Personal darauf achten, das die Flucht- und Rettungswege frei bleiben. Das Personal kann nichts dafür, das es nur so wenige Fahrradplätze in den Fahrzeugen gibt.
......
Das Personal hat schon genug Stress und die Verantwortung.
......
ach weißt du, es würde mir schon ausreichen, wenn die Zugbegleiter nur die für die Fahrräder vorgesehenen "Klappsitze" von "nichtradfahrenden Fußgängern" freihalten könnten. Das würde als Platzangebot in den meisten Fällen schon ausreichen.

Gruß Rolf
Rolf, da gebe ich Dir vollkommen Recht. Leider ist ein Problem, das viele Aufgabenträger aus Kostengründen auf Zugbegleiter verzichten und der Lokführer allein im Zug ist.
Ein weiteres Problem, das ich als Reisender oft erlebe, ist das wenn mal ein Schaffner im Zug ist, dieser nicht zeitgleich überall sein kann. Und so lange kein Fahrrad einsteigt, spricht der Nutzung der Klappsitze, nichts entgegen. Und selbst wenn das Zugpersonal (egal ob Lokführer oder Zugbegleiter), die Fahrgäste aus dem Fahrradbereich weg schickt, gehen die Leute, sobald das Personal den Rücken kehrt, wieder in die Fahrradabteile.
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Re: Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.

Beitrag von JKHalle »

Fahrradmitnahme

Im Birdy Heft von Riese und Müller, steht geschrieben:

"Transport im Zug
Im Zug muss das Birdy durch eine Tasche geschützt sein, wenn es außer- halb des Fahrradabteils kostenfrei als Gepäckstück befördert werden soll.
Es werden zwei verschiedene Taschen angeboten: die Schutzhülle und die Rucksacktasche."


http://www.bahn.de/p/view/mdb/bahninter ... r_2012.pdf


http://www.das-faltrad.de/faltradinbusbahn.html
JKHalle
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Re: Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.

Beitrag von JKHalle »

Selbst große Fahrräder dürfen im ICE und allen anderen Zügen, kostenfrei mitgenommen werden. Man stelle den Lenker quer und packe das Fahrrad in ein Karton oder unter einer Plane. Und schon ist das Fahrrad, kein Fahrrad mehr, sondern eine Traglast. Und zum Thema Traglast steht in den AGB Beforderungsbestimmungen folgendes geschrieben:

7. Mitnahme von Handgepäck, Traglasten und Tieren
7.1 Traglast
Neben Handgepäck darf der Reisende ein Stück Traglast mit sich führen. Traglasten sind Ge- genstände, die – ohne Handgepäck zu sein – von einer Person getragen werden können. Ge- genstände, die andere Reisende behindern, belästigen oder Schäden verursachen können, dürfen nicht mitgenommen werden. Die Beaufsichtigung obliegt dem Reisenden. Im Übrigen kann der Reisende Gepäck als Reisegepäck gemäß den hierfür geltenden Bestimmungen auf- geben.


7.2 Beförderungsausschluss
7.2.1 Von der Mitnahme als Handgepäck oder Traglast sind Gegenstände und Stoffe ausge- schlossen, die geeignet sind, Mitreisende zu stören oder zu verletzen oder den Wagen zu be- schädigen. Ausgeschlossen sind insbesondere gefährliche Stoffe und Gegenstände, Schuss- waffen, explosive und entzündbare Stoffe und Gegenstände, entzündend wirkende, giftige, ra- dioaktive, ätzende und ansteckungsgefährliche Stoffe sowie sonstige gefährliche Güter nach dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG) und der hierzu ergangenen Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), Mopeds oder Mofas und Gegenstände und Stoffe, deren Beförderung aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften verbo- ten ist. Nach den Freistellungsvorschriften der Ordnung über die internationale Eisenbahnbe- förderung gefährlicher Güter (RID) sind für den persönlichen Gebrauch jedoch Zündhölzer, Feuerzeuge, Spraydosen mit ungefährlichem Inhalt, elektronische Aufnahme- und Abspielgerä- te, Mobiltelefone sowie tragbare Computer zugelassen.
7.2.2 Besteht der begründete Verdacht, dass der Reisende von der Beförderung ausge- schlossene Gegenstände oder Stoffe mit sich führt, so ist er verpflichtet, dem Verkehrsunter- nehmen unverzüglich die Begutachtung des betreffenden Gegenstandes oder Stoffes zu gestat- ten und gegebenenfalls dessen Unbedenklichkeit nachzuweisen. Reisende, die dieser Ver- pflichtung nicht nachkommen oder erkennbar ausgeschlossene Gegenstände oder Stoffe mit sich führen, können von der Beförderung oder Weiterbeförderung ohne Anspruch auf Erstattung ausgeschlossen werden.
7.3 Tiere
Lebende Haustiere, die klein (bis zur Größe einer Hauskatze), ungefährlich und in geschlosse- nen Behältnissen (z. B. Tierboxen) wie Handgepäck untergebracht sind, können mitgenommen werden. Die Behältnisse müssen so beschaffen sein, dass Beeinträchtigungen für Personen und Sachen ausgeschlossen sind. Die Beförderung dieser Tiere erfolgt unentgeltlich. Darüber hinaus können Hunde, die in Behältnissen wie Handgepäck nicht untergebracht sind oder nicht untergebracht werden können, unter der Voraussetzung mitgenommen werden, dass sie ange- leint und mit einem für sie geeigneten Maulkorb versehen sind. Diese Hunde werden zum hal- ben Normal- oder Sparpreis (Nr. 3.3) befördert. Ein BahnCard-Rabatt ist ausgeschlossen. Der Aufpreis für ICE Sprinter (s. Nr. 3.8) ist nicht zu zahlen. Alle weiteren Tiere sowie Tiere mit an- steckenden Krankheiten sind von der Beförderung ausgeschlossen. In Wagen mit Verpfle- gungseinrichtungen dürfen Tiere, mit Ausnahme von Blindenführ- und Begleithunden im Sinne von § 145 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX, nicht mitgenommen werden. Des Weiteren sind Blindenführ- und Begleithunde im Sinne von § 145 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX vom Maulkorbzwang ausgenommen.
8. Mitnahme von Fahrrädern
8.1 Mitnahmemöglichkeit
Die Mitnahme von Fahrrädern ist in Zügen der Produktklasse C und in Zügen, die mit oder
gekennzeichnet sind, möglich. Die Beförderung kann bei Platzmangel abgelehnt werden. In
Zügen der Produktklasse IC/EC mit dem Symbol ist die Mitnahme von Fahrrädern reservie- rungspflichtig. In Zügen der Produktklasse ICE ist die Mitnahme von Fahrrädern ausgeschlos- sen.
8.2 Beschränkungen
Jeder Reisende darf nur ein Fahrrad mitnehmen. Die Mitnahme ist auf zweirädrige, einsitzige, nicht- oder elektrohilfsmotorisierte Fahrräder sowie zusammengeklappte Fahrradanhänger be- schränkt. In besonderen Zügen können, sofern ausreichend Platz vorhanden ist, auch nichtmo- torisierte Liegeräder, Tandems sowie Dreiräder mitgenommen werden.

8.3 Unterbringung
In Zügen, die mit gekennzeichnet sind und in Zügen der Produktklasse C ohne besondere Kennzeichnung, dürfen Fahrräder nur in Mehrzweckabteilen, in Einstiegsräumen, in Traglastbe- reichen mit Klappsitzen, Fahrradabteilen und Gepäckwagen untergebracht werden.
8.4 Beförderungs- und Reservierungsentgelt
8.4.1 Der Reisende hat durch den Erwerb von Fahrradkarten vor Fahrtantritt den für die Be- förderung von verpackten oder unverpackten/demontierten Fahrrädern festgesetzten Beförde- rungspreis zu zahlen, ausgenommen hiervon sind zusammengeklappte Fahrräder, die wie Handgepäck in den Zügen untergebracht werden können. Der Beförderungspreis beträgt für Fahrten in den reservierungspflichtigen Zügen der Produktklasse IC/EC 9 €, bei Vorlage einer BahnCard 6 €. Fahrräder von mitreisenden Kindern unter 6 Jahren mit Stellplatzbedarf werden unentgeltlich befördert. Ein Verkauf im Zug erfolgt nicht, es sei denn, dass auf dem Abgangs- bahnhof eine Verkaufsmöglichkeit vor Fahrtantritt nicht vorhanden war. Die Geltungsdauer der Fahrradkarte entspricht der Geltungsdauer einer Fahrkarte für eine einfache Fahrt.
8.4.2 Für die ausschließliche Beförderung in den Zügen der Produktklasse C ist eine Fahrrad- tageskarte für 5 € zu erwerben. Die Fahrradtageskarte gilt für beliebig viele Fahrten an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag.
8.4.3 Die Reservierung eines Stellplatzes ist bei gleichzeitigem Lösen einer Fahrradkarte oder bei gleichzeitiger Reservierung eines Sitzplatzes entgeltfrei. Im Übrigen beträgt das Reservie- rungsentgelt 4 €. Ergänzend gelten die Regelungen in Nr. 5.3.

Ein verpacktes Fahrrad (dazu zählt auch ein in eine Plane eingehülltes Fahrrad), ist eine Traglast und kein Fahrrad. Damit ist die Beförderung kostenfrei und auch im ICE erlaubt.

Aber wer macht sich die Mühe?

Mir persönlich ist das zu aufwendig, zumal ich mit meiner BahnCard 100 auch kostenfreie Fahrradmitnahme im Fernverkehr habe.

Aber ab und an erlebe ich es doch, das clevere Fahrgäste ihre Fahrräder einpacken.
Motte
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Faltrad 1: Birdy Grey
Faltrad 2: Tern Verge Tour
Faltrad 3: Tern Link P24
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Re: Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.

Beitrag von Motte »

Hier in NRW sind in den RE`s Zugbegleiter. Das die keine Lust haben 50 mal am Tag einen Streit mit den Fahrgästen anzufangen um Menschen ohne Gepäck aus den Mehrzweckabteilen zu scheuchen, kann ich gut nachvollziehen.
Du wirst auch in der Straßenbahn feststellen, dass viele gezielt die bequemen Plätze für Behinderte ansteuern und keinesfalls bereit sind den für eine Mutter mit Kinderwagen (freiwillig) wieder aufzugeben.
Das Problem muss man anderer Stelle lösen. In dem man die Stimmung in der Gesellschaft ändert. Wenn etwas massenhaft missachtet wird, kann man dem nur in seltenen Fällen ausschließlich mit dem Ordnungsrecht begegnen.


Zum Thema Gepäck am Rad. JKhalle, da gebe ich Dir einerseits recht. Auf der anderen Seite schaukeln die vorschriftsmäßig aneinander gelehnten und verzurrten Räder natürlich weiter munter vor sich hin und der Bremsgriff des einen gräbt sich munter in den Lack des anderen Rades. So eine Radtasche ist da auch ein prima Polster. Das es Räder jenseits eines Kaufpreises von 300 Euro gibt, hat sich aber bei denen, die eine Radabstellanlage (egal ob für die Bahn oder den Supermarkt) planen und umsetzten dürfen, noch nicht rumgesprochen.

Wie Du selbst gesagt hast, mit Faltrad ist das alles (etwas) entspannter.
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