Dann würde ich den gleichen Weg gehen, den ich auch eingeschlagen habe. Vor dem Haus falten, einpacken und rein tragen. Und je nach Lust und Laune dem Hausmeister gar nichts sagen oder ihn auf das Gleichnis "großer Koffer" aufmerksam machen. Dann muss er auch durchsetzen, dass sonst niemand im Haus gleichgroße Gegenstände hinein bringt.
Was Du selbst in dein Büro stellst, geht ihn so lange nichts an, wie es keine Gefahr für das Haus oder die dort tätigen Menschen darstellt. Das ist Angelegenheit des Mieters (also deiner Firma).
Faltradverbot im Aufzug
-
obersteiger
- Beiträge: 14
- Registriert: Do Dez 22, 2011 8:15 am
- Faltrad 1: Dahon Jetstream P8
- Geschlecht: m
- Geburtsjahr: 1965
- Wohnort: München
Re: Faltradverbot im Aufzug
liebe alle,
auf der arbeit kann es ggf. etwas heikel sein, weil der arbeitgeber in bestimmten grenzen die spielregeln diktiert. allerdings kann man ihn ja auch vom positiven effekt der (falt)rad-nutzung überzeugen, z.b. umweltschutz, verkehrsentlastung, motivierter&gesunder mitarbeiter etc.
aber der arbeitgeber ist ja wohl hier nicht das problem, sondern der wadenbeißende hausmeister (neudeutsch "facility manager") mit direktionsallüren!?
VERBOTEN; was heißt das? ein gesetz/verordung gegen den transport eines gefalteten fahrrades inhäusig gibt es m.e. nicht - "faltrad-aufzugs-benutzungsverordnung" habe ich noch nie von gehört!! (die analogie zu aktenwagen, rollstuhl hat ja schon weiter oben jemand genannt.) bei der DB gilt z.b. ein gefaltetes faltrad als "traglast" und nicht mehr als fahrrad (s. DB-beförderungsbestimmungen).
von der gesetzeslage her wäre für die benutzung eines bürogebäudes neben der hausordnung ggf. die "gefährdungsbeurteilung" (heisst wirklich so) relevant und solange das faltrad nicht vor notausgängen oder in fluchtwegen steht, ist dagegen auch nix einzuwenden.
scheint also ein persönliches problem des hausmeisters zu sein, das auch persönlich mit ihm zu regeln wäre...
gruß&glückauf
c
auf der arbeit kann es ggf. etwas heikel sein, weil der arbeitgeber in bestimmten grenzen die spielregeln diktiert. allerdings kann man ihn ja auch vom positiven effekt der (falt)rad-nutzung überzeugen, z.b. umweltschutz, verkehrsentlastung, motivierter&gesunder mitarbeiter etc.
aber der arbeitgeber ist ja wohl hier nicht das problem, sondern der wadenbeißende hausmeister (neudeutsch "facility manager") mit direktionsallüren!?
VERBOTEN; was heißt das? ein gesetz/verordung gegen den transport eines gefalteten fahrrades inhäusig gibt es m.e. nicht - "faltrad-aufzugs-benutzungsverordnung" habe ich noch nie von gehört!! (die analogie zu aktenwagen, rollstuhl hat ja schon weiter oben jemand genannt.) bei der DB gilt z.b. ein gefaltetes faltrad als "traglast" und nicht mehr als fahrrad (s. DB-beförderungsbestimmungen).
von der gesetzeslage her wäre für die benutzung eines bürogebäudes neben der hausordnung ggf. die "gefährdungsbeurteilung" (heisst wirklich so) relevant und solange das faltrad nicht vor notausgängen oder in fluchtwegen steht, ist dagegen auch nix einzuwenden.
scheint also ein persönliches problem des hausmeisters zu sein, das auch persönlich mit ihm zu regeln wäre...
gruß&glückauf
c
-
Motte
- Beiträge: 5778
- Registriert: Sa Aug 22, 2009 5:27 pm
- Faltrad 1: Birdy Grey
- Faltrad 2: Tern Verge Tour
- Faltrad 3: Tern Link P24
- Geschlecht: m
- Geburtsjahr: 1922
- Status: FALTradfahrer
- Wohnort: sachichnich
Re: Faltradverbot im Aufzug
In dem Verhältnis Mieter (Nutzer)/Vermieter gelten andere Regeln. Zunächst mal die ausgehandelten Verträge (Mietverträge/Hausordnung) und darüber hinaus das Recht des Vermieters sein Eigentum vor Beschädigung/Gefährdung/übermäßiger Abnutzung und die anderen Mieter vor Gefährdungen und Belästigungen (Verschmutzung) oder Einengung ihrer Nutzungsrechte zu schützen. Nicht selten wird aus dem Grund der Transport sperriger Güter im Aufzug verboten. Und genau um ein solches Verbot (also dem Anspruch des Vermieters auf Unterlassung) geht es. So ein Verbot muss natürlich sachlich begründet sein. Die Darlegungs- und Beweislast trägt derjenige, der das Verbot durchsetzen will.
Im Zweifel streitet man also darum ob es sich noch um einen vertragsgemäßen Gebrauch des gemieteten Objekts nebst Zugängen handelt. Da ist der Ausgang m.E. nach ziemlich offen. Weniger wegen des Einstellens eines gefalteten Faltrades ins Büro selbst, mehr wegen des regelmäßigen Transportes dahin. Weshalb ich eine Einigung außerhalb irgendwelcher rechtlichen Argumente vorziehen würde.
Der Hausmeister vertritt (je nach Vertrag) vor Ort den Eigentümer der Anlage. Würde man es drauf ankommen lassen (und verliert) besteht in letzter Konsequenz die Gefahr, dass der Firma gekündigt wird.
Im Zweifel streitet man also darum ob es sich noch um einen vertragsgemäßen Gebrauch des gemieteten Objekts nebst Zugängen handelt. Da ist der Ausgang m.E. nach ziemlich offen. Weniger wegen des Einstellens eines gefalteten Faltrades ins Büro selbst, mehr wegen des regelmäßigen Transportes dahin. Weshalb ich eine Einigung außerhalb irgendwelcher rechtlichen Argumente vorziehen würde.
Der Hausmeister vertritt (je nach Vertrag) vor Ort den Eigentümer der Anlage. Würde man es drauf ankommen lassen (und verliert) besteht in letzter Konsequenz die Gefahr, dass der Firma gekündigt wird.
-
EmilEmil
- Beiträge: 2365
- Registriert: So Okt 17, 2010 8:50 am
- Faltrad 1: 20" Falter
- Faltrad 2: 24" Falter
- Faltrad 3: FittiCROSSO
- Geschlecht: m
- Status: FALTradfahrer
- Wohnort: Beikonstanze
Re: Faltradverbot im Aufzug
Na ja, fangen wir erstmal mit Friede, Freude, Eierkuchen an.....Harry hat geschrieben:@EmilEmil: war nicht (ganz so) gemeint... Freunde?
Besonders Eierkuchen ist wichtig, mit der Gänseleber und dem Gewürztraminer aus dem Elsaß dazu...
MfG EmilEmil
-
Harry
- Beiträge: 1412
- Registriert: Sa Mai 05, 2012 9:38 pm
- Faltrad 1: Vitesse 'P16'
- Faltrad 2: Vitesse 'Uno'
- Faltrad 3: Jetstream
- Geschlecht: m
- Geburtsjahr: 1979
- Status: FALTradfahrer
- Wohnort: Frankfurt am Main
- Kontaktdaten:
Re: Faltradverbot im Aufzug
EmilEmil, mir kommt es jedes Mal hoch, wenn ich Deine Beiträge lese. Aber ich versuche die Gemeinheiten zu unterlassen
-
Pibach
- Moderator
- Beiträge: 8367
- Registriert: Mi Aug 05, 2009 10:09 pm
- Faltrad 1: Dahon Mu Ex
- Faltrad 2: Dahon Mu Singlespeed
- Faltrad 3: Gotway MCM V3
- Geschlecht: m
- Geburtsjahr: 1968
- Status: FALTradfahrer
- Wohnort: Berlin
Re: Faltradverbot im Aufzug
Also ich habe mich bei der Kombi Eierkuchen mit Gänseleber auch gewundert...könnte aber schmecken.Harry hat geschrieben:..mir kommt es jedes Mal hoch...
Gewürztraminer aus dem Elsaß passt hier jedenfalls besser als der sonst obligatorisch vorgeschlagene russische Wodka.
Wem es so leicht hochkommt, der hat vielleicht was mit dem Magen?
-
EmilEmil
- Beiträge: 2365
- Registriert: So Okt 17, 2010 8:50 am
- Faltrad 1: 20" Falter
- Faltrad 2: 24" Falter
- Faltrad 3: FittiCROSSO
- Geschlecht: m
- Status: FALTradfahrer
- Wohnort: Beikonstanze
Re: Faltradverbot im Aufzug
Mein lieber @Harry,
ob Deiner Reaktion bin ich sprachlos und die Luft bleibt mir weg für irgendeine Reaktion.
MFG EmilEmil
PS: Gänseleber und Eierkuchen (Omelett) ist was Feines, vor allem, wenn der Wein dazu passt.
ob Deiner Reaktion bin ich sprachlos und die Luft bleibt mir weg für irgendeine Reaktion.
MFG EmilEmil
PS: Gänseleber und Eierkuchen (Omelett) ist was Feines, vor allem, wenn der Wein dazu passt.