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Labern bis der Arzt kommt

Der Smalltalk-Bereich. Alles was NICHT mit Fahr/Falträdern zu tun hat
PeterHeinz
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Labern bis der Arzt kommt

Beitrag von PeterHeinz »

Finde ich sehr gut. Hätte zwar lange gedauert, aber ich kanns auch noch nicht so richtig glauben.
Pibach
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Beitrag von Pibach »

QUAAAK hat geschrieben:was haltet ihr davon? ab 2010
Statt Dynamo soll auch eine batteriebetriebene Fahrradbeleuchtung erlaubt werden.
Batterieleuchten gleich zu stellen war lange überfällig.
Aber immernoch sind wohl Katzenaugen an den Pedalen und Speichenreflektoren vorgeschrieben. Das hat mich in einer Kontrolle 20,- Euronen gekostet :(

Da hilf es nur, das Rad als "Sportgerät" (Gewichtslimit: 11kg) einzustufen. Dann sind auch bisher Batterieleuchen erlaubt und Speichenreflektoren dürfen (glaub ich) entfallen.
Speedsix
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Beitrag von Speedsix »

was haltet ihr davon? ab 2010
Statt Dynamo soll auch eine batteriebetriebene Fahrradbeleuchtung erlaubt werden.


Das ist eine Fehlmeldung!!!

Die STVZO ist diesbezüglich nicht geändert worden.

In Bezug auf die bisherige Batterielampen- Regulierung:

Was genau ist den ein Rennrad/ MTB?
Gibt es eine genau Begriffsbeschreibung?

Nein!

Und die Gewichtsangabe?
Gewogen mit allen nicht fest montierten Teilen?

Oder bezieht sich diese Angabe nach Abzug aller Steckteile?

Im "Ernstfall" also viel Verhandlungsspielraum?

...meint Marco.
David
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Beitrag von David »

Die Meldung geht bisher ja nur von einer Vermutung aus!
Wie's kommt sehen wir dann ja. Eigentlich schon lange überfällig... Beleuchtung ist Beleuchtung. Ärgert mich schon lange!
Motte
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Beitrag von Motte »

Wir haben ja grad im September eine beachtliche Änderung der StVO gehabt. In dem Sektor ändert die Politik ganz ungern etwas.
Der § 67 StVZO erlaubt den Fahrern eines Rennrades (nicht eines Sportgerätes) lediglich auf eine fest angebaute Beleuchtungsanlage verzichten zu dürfen. Alles andere an Reflektoren muss dran sein. Und (theoretisch) muss man dann eine betriebsbereite Batteriebeleuchtung mit sich rumschleppen.

Aus dieser Regel heraus haben sich die dollsten Gerüchte entwickelt. In NRW gab es mal eine (natürlich nur in NRW geltende) Verordnung, dass Lizenzfahrer mit ihrem (Renn) Gerät Trainingsfahrten unternehmen dürften. (also ohne Lametta und Licht) Bundesweit leiteten daraus alle möglichen Radsportverbände für ihre Mitglieder das Recht ab, künftig von der Radwegebenutzungspflicht befreit zu sein, nebeneinander fahren zu dürfen und auf die Reflektoren und Beleuchtung verzichten zu können. Davon war so natürlich nie die Rede. Schon eine Tüte Brötchen oder Alltagskleidung hätten aus der Trainingsfahrt (theoretisch) eine Freizeitfahrt gemacht, so dass die Verordnung im Ernstfall gar nicht gegriffen hätte. Und in Hessen, Hamburg, Berlin oder anderen Bundesländern gab es so eine Verordnung nie.

Wenn man sich (vor Gericht) zankt, dann wird der Richter wohl mangels Definition des Begriffes Rennrad gucken, was der Gesetzgeber (damals in grauer Vorzeit) regeln wollte.
Das wird auf ein klassisches Rennrad ohne jedes Anbauteil herauslaufen, mit dem eben ausschließlich Rennen auf Asphalt gefahren werden. Denn nur denen wollte man das Aufschlitzen der geklebten dünnen Reifen mit den seinerzeit üblichen Seitenläufer Dynamos ersparen.

Gott sei Dank spielt das im Alltag (den wenigen Polizeikontrollen) keine Rolle. Die sind im Normalfall froh, wenn überhaupt Licht dran ist. Ich würde auch mal behaupten, dass die meisten Polizisten bei den speziellen Vorschriften für Radfahrer genau so wenig Bescheid wissen wie die Radler selbst.
Es sind ja in der Mehrzahl Männer zwischen 20 und 45 Jahren - die fahren überwiegend Auto und fahren selten im Alltag mit dem Rad. In ihrem Dienstalltag kommen Radfahrer bei der Polizei auch nur als Randgruppe vor.

Ob die Batterielichter bei uns jemals offiziell erlaubt werden, weiß ich nicht, glaube ich eher nicht. Ich fürchte, dass "der Gesetzgeber" uns Radler so wahrnimmt, wie wir uns in der Masse auch zeigen; als nicht besonders ernst zu nehmende Verkehrsteilnehmer, die man stets "zu ihrem Glück zwingen muss". Mit dem Radl benimmt man sich halt oft so, wie man es sich eine Stunde später als Autofahrer niemals trauen würde. Und dann wird wohl befürchtet, dass die Mehrheit zwar eine Leuchte dran hat, aber die Batterien mal wieder vergessen. Guckt nur mal, wie viele Räder mit ihren Vorderlampen den Mond oder die Felge anstarren. Den Besitzern ist es offensichtlich egal.

Damit einher geht dann die Ansicht das man Menschen, denen die funktionierende aktive Beleuchtung egal ist, nicht von der Pflicht erlösen will, durch allerlei fest montierte Reflektoren erkennbar zu sein.

Wie gesagt, Anwesende natürlich ausgenommen. Bei den grundsätzlichen Erwägungen spielt der engagierte Radler, der sein Rad in Schuss hält, kaum eine Rolle - weil er im Alltag auch nur eine Minderheit darstellt.
flori
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Beitrag von flori »

Hallo aus dem verschneiten Varna!
Ich habe zwar noch nie bezahlen müssen wg. fehlender Beleuchtung, hatte aber schon mal eine heiße Diskussion mit einem Polizisten wg. der 11-KG-Sportgeräte-Regel.
Der wollte nämlich einen Nachweis, dass ich damit tatsächlich Sport treibe( kein Witz!) :roll: , mich also nicht von A nach B zielgerichtet fortbewege, sondern "trainiere". Ich konnte damit kontern, dass ich in einem Radsportverein bin und hatte tatsächlich die MItgliedskarte dabei( im Trikot) :idea: . Das hat der Polizist dann akzeptiert. Er meinte, wenn ich als Radsportler mit der Gruppe trainiere, seien wir nicht einmal verpflichtet, den Radweg zu benutzen. Ich war übrigens damals mit einem Rennrad unterwegs in voller Radklamotte, also schon rein optisch nicht "auf dem Weg ins Büro oder zu Einkaufen".
Einschlägige Gesetzestexte kenne ich aber auch nicht. :mrgreen:

Grüße ins wohl auch verschneite Deutschland!

Florian
Motte
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Beitrag von Motte »

Hallo flori,
hihi, das war ja eine gelungene zeitliche Überscheindung unserer Beiträge. Dann warst Du eines der "Opfer" dieser NRW Verordnung.

Nö, nix Schnee, hier im Ruhrgebiet waren es gestern 8 Grad und Nieselregen....aber zum Wochenende soll es unter Null Grad gehen.

Gruß
Udo
flori
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Beitrag von flori »

Hallo Udo,
ja, da haben wir wohl gleichzeitg geschrieben( bei mir wird anscheinend die Ortszeit angezeigt - ich bin ja eine Stunde voraus :-))
Aber zum Thema:
Meine Erfahrung( seit 25 Jahren mehr oder weniger aktiver Radsportler) zeigt, dass - genau wie Du schreibst - die meisten Polizisten zu dem Thema Beleuchtung am Fahrrad auch keine echte Ahnung haben.
Ich wurde bisher auch sehr selten kontrolliert und wenn dann konnte ich bisher immer eine gütliche Einigung in einem ruhigen Gespräch herbeiführen.
Man muss ja auch nicht mit 1,6 Promille mit dem Rad herumtorkeln, um dann 15 Jahre Radfahrverbot zu bekommen. Da ist wohl auf beiden Seiten( beim Verursacher und beim Gesetzgeber) eine Schraube locker :D

Bei mir herrscht hier in Варна русиа винтер , das heisst in Varna ist "russischer Winter", weil die Wetterströme aus Russland eiskalte Luft und Schnee über das Schwarze Meer herüberblasen. brbrbrbrbr.

Schönen Abend noch!

Florian
QUAAAK
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Beitrag von QUAAAK »

ab 1,6 promille auf dem fahrrad kann auch fahrerlaubnis und führerscheinentzug bedeuten .dann muss man sogar zu einem sogenannten idiotentest.eventuell kannst du dein auto gleich verkaufen,da du deine pappe nicht mehr wiederbekommst.

also mit einem radfahrverbot ist das nicht getan.
fina
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Beitrag von fina »

Moin,

ich glaube das mit den 15 jahren waren auf den studenten bezogen, der dieses stafmaß gerade bekam.
Der junge Herr hatte weder einen führerschien noch ein Auto, und nu darf er auch 15 jahre kein Rad mehr fahren.

lg
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