Also ich finde die Diskussion geht in komische Richtung. Die passiven Rückstrahler sind doch vorgeschrieben, weil man früher im Stand bei Dynamolicht keinen Strom hatte. Für Akkulicht ist so ein zusätzlicher Rückstrahler nicht nötig. Und es gibt auch Leuchten, wo der Rückstrahler integriert ist. Das Ziel ist doch, dass man ordentlich gesehen wird. Pedantisches kleben an der (überkommenen) StVO bring keinem was und was soll das ganze "Lametta" denn bitte an den Rädern?Rone hat geschrieben: Im Ernst: Bußgeld ist der falsche Weg, weil man da u.U. beim "Betrogenen" abkassiert. Auch wenn Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, sehe ich den Handel in der Pflicht, korrekt und umfassend über die Vorschriften aufzuklären. In zweiter, aber vorgeschalteter, Instanz sollte der Großhandel die Räder gemäß unserer Vorschriften bei den Herstellern einkaufen. Die Gründe wurden bereits genannt.
Und wer von Euch fährt denn nun komplett StVO-konform? Auch inkl. Refektoren an den Pedalen? Und das würde z.B. bei einem Liegerad sehr sinnfrei sein. Oberste Prämisse muss doch immer die Vernunft sein, nicht die Verordnung.