Updates| Bilder|Videos |Shop

Reload nach langer Pause. Sorry dafür.

Faltradverbot im Aufzug

Alles zum Thema Faltrad/Rad.
Harry
Beiträge: 1412
Registriert: Sa Mai 05, 2012 9:38 pm
Faltrad 1: Vitesse 'P16'
Faltrad 2: Vitesse 'Uno'
Faltrad 3: Jetstream
Geschlecht: m
Geburtsjahr: 1979
Status: FALTradfahrer
Wohnort: Frankfurt am Main
Kontaktdaten:

Faltradverbot im Aufzug

Beitrag von Harry »

Ich fahre, wie viele von euch, mit dem Faltrad zur Arbeit. Zumindest bei halbwegs schönem Wetter.
Unser Facility Manager alias Sicherheitsmiarbeiter alias Hausmeister behauptet das Faltrad dürfe nicht in den Aufzug.

Habs anfangs nicht gefaltet, da es mit 20" eh recht klein ist. Also sagte ich, ich würde es falten. Das sei aber trotzdem verboten.

Scheinbar verbieten manche Vermieter Fahrräder in die Wohnung zu stellen/bringen/tragen, um Schäden und Verschmutzungen an Aufzug und Wänden vorzubeugen.

Gilt das auch für Falträder? Man könnte es zur not in die Tasche packen, aber das ist mir echt zu affig. Was meint ihr?
Pibach
Moderator
Beiträge: 8367
Registriert: Mi Aug 05, 2009 10:09 pm
Faltrad 1: Dahon Mu Ex
Faltrad 2: Dahon Mu Singlespeed
Faltrad 3: Gotway MCM V3
Geschlecht: m
Geburtsjahr: 1968
Status: FALTradfahrer
Wohnort: Berlin

Re: Faltradverbot im Aufzug

Beitrag von Pibach »

Harry hat geschrieben:.
Gilt das auch für Falträder?
Es bleibt ja formell ein Fahrrad, auch gefaltet.
Wenn das die Hausordnung so vorsieht, gilt es also auch für Faltrad.
Muc-Falter
Beiträge: 1740
Registriert: Mi Apr 21, 2010 8:12 am
Faltrad 1: Brompton-m2l
Faltrad 2: Dahon Speed TR
Faltrad 3: Hercules E-Versa
Geschlecht: m
Status: FALTradfahrer
Wohnort: München

Re: Faltradverbot im Aufzug

Beitrag von Muc-Falter »

Ist zwar schade, aber der Hauseigentümer kann eben seine Hausordnung (da müsste es auf jeden Fall drinstehen!) machen wie er möchte - wenn:

1. Er alleiniger Eigentümer/Mieter des Hauses ist.
2. Ist er das nicht ist die Hausordnung Bestandteil der Teilungserklärung und kann nicht ohne die Zustimmung aller geändert werden. In dem Fall lohnt es sich mal die Hausordnung durchzulesen.

In der Arbeit sind allerdings alle Diskussionen müßeig, da bestimmt der Arbeitgeber was erlaubt ist.

Generell finde ich solche Verbote doof, da ja auch Kinderwägen, Kinderroller, Rollstühle ebenso Schmutz mit reinbringen und theoretische Beschädigungen machen können. Aber mit manchen Hausmeistern ist eben nicht zu reden.
Ich kenne auch Häuser in denen der Transport von Möbeln im Aufzug verboten ist, besonders Klasse wenn Du umziehst und im 6. Stock wohnst!
Motte
Beiträge: 5778
Registriert: Sa Aug 22, 2009 5:27 pm
Faltrad 1: Birdy Grey
Faltrad 2: Tern Verge Tour
Faltrad 3: Tern Link P24
Geschlecht: m
Geburtsjahr: 1922
Status: FALTradfahrer
Wohnort: sachichnich

Re: Faltradverbot im Aufzug

Beitrag von Motte »

Harry,

ich würde gerne wissen, ob Du von deiner Wohnung redest und wenn ja, ob es eine Mietwohnung ist oder ob Du vom Arbeitsplatz sprichst (und wenn ja ob das "Werksgelände" ist oder dein AG dort nur Mieter)

Michael, ein Vermieter kann in seinen Mietvertrag oder seine Hausordnung schreiben was er will - den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Wohnung kann er dabei nicht einschränken. So eine Klausel wäre nichtig. Das Einstellen von Rädern in die Wohnung selbst ist m.E. nach gar nicht zu verbieten.

Man kann z.B. den Transport sperriger (gefährlicher) Güter im Aufzug verbieten oder eine Nutzung des Treppenhauses, welche selbiges beschädigt - zustellt - oder über den normalen Gebrauch hinaus verschmutzt. (Die meisten Urteile hierzu beziehen sich eher auf wildes Abstellen im Keller oder im Hausflur - da kann man dazu verdonnert werden, statt dessen einen zumutbaren Radkeller oder einen Radabstellplatz zu nutzen)

Wie man dann sinnvollerweise damit umgeht ist eine andere Geschichte. Da sollte man immer versuchen auf der Sachebene miteinander klar zu kommen. Also anbieten - Falten und Haube drüber. (und den Vergleich mit einem Marktroller/Trolly anstellen, der dann ebenfalls verboten werden muss)
Ist der Hausmeister ein uneinsichtiger Prinzipienreiter mit seltsamen Rechtsansichten, dann muss man eben mit dem Eigentümer reden oder notfalls klagen.

Auch hier dürfte die Zunahme der E-Bikes einen positiven Effekt haben, weil sie auch ein Umdenken bei Hausbesitzern einleitet. Radfahrer sind dann nicht mehr die Kinder und armen Studenten, die man (scheinbar) nach Belieben gängeln kann.

Gruß

Udo
Muc-Falter
Beiträge: 1740
Registriert: Mi Apr 21, 2010 8:12 am
Faltrad 1: Brompton-m2l
Faltrad 2: Dahon Speed TR
Faltrad 3: Hercules E-Versa
Geschlecht: m
Status: FALTradfahrer
Wohnort: München

Re: Faltradverbot im Aufzug

Beitrag von Muc-Falter »

Motte hat geschrieben: Ist der Hausmeister ein uneinsichtiger Prinzipienreiter mit seltsamen Rechtsansichten, dann muss man eben mit dem Eigentümer reden oder notfalls klagen.
Würde ich andersrum sehen: Ist der Hausmeister nicht im Recht mache ich es trotzdem und er kann klagen wenn er will ;)

Aber so wie ich das verstanden hatte ist es in der Arbeit, und da gelten andere Regeln....
alterfalter2
Beiträge: 1392
Registriert: Do Mär 29, 2012 9:09 pm
Faltrad 1: Brompton M RD10
Faltrad 2: BikeFriday PocketLla
Geschlecht: m
Geburtsjahr: 1952
Wohnort: Hamburg

Re: Faltradverbot im Aufzug

Beitrag von alterfalter2 »

@ Harry

"Scheinbar verbieten manche Vermieter Fahrräder in die Wohnung zu stellen/bringen/tragen, um Schäden und Verschmutzungen an Aufzug und Wänden vorzubeugen.

Gilt das auch für Falträder? Man könnte es zur not in die Tasche packen, aber das ist mir echt zu affig. Was meint ihr?"

Das würde ich mir nicht gefallen lassen, zumindest würde ich in dieser Angelegenheit den Betriebsrat oder eine höhere Ebene konsultieren. Oft spielen sich Hausmeister (oder facility manager) ohne Hintergrund künstlich auf, da hilft nur eine Ansage von der Geschäftsführung - und zwar ohne sich im Vorwege mit dem Hausmeister auseinander zu setzen. Das Rad nehme ich schon immer mit direkt an meinen Arbeitsplatz und natürlich auch mit in den Aufzug - das würde ich mir nicht verbieten lassen, es steht dann gefaltet direkt neben dem Lichtrechner.. So ein Verbot müßte dann auch für Kinderwagen, Rollstühle, Sackkarren gelten, ist meiner Ansicht nach nicht durchsetzbar.

Gruß TIL
Rone
Beiträge: 1801
Registriert: Mi Mai 12, 2010 12:09 pm
Faltrad 1: Dahon Mµ XL
Faltrad 2: Brompton S6LD
Faltrad 3: Hudora RX 205
Geschlecht: m
Geburtsjahr: 1974
Status: FALTradfahrer
Wohnort: Naturpark Wildeshauser Geest

Re: Faltradverbot im Aufzug

Beitrag von Rone »

Wir nehmen fast alle unsere Räder mit rein. Blöde Sprüche gibt's von Mitarbeitern des Hausbesitzers wohl gelegentlich, die kann man doch aber auch einfach ignorieren ;-)
Wichtig ist natürlich, dass man vorsichtig mit dem Gebäude umgeht. Da sind hier aber die Speditionen & Lieferdienste deutlich problematischer als die drei Rennrad- bzw. Faltradfahrer im Haus...
Der Geschäftsleitung kann das Fahrradfahren doch nur Recht sein. Leute, die mit dem Gesindelexpress fahren, sind aus meiner Erfahrung bei Arbeitsantritt unentspannter und häufiger krank.
Motte
Beiträge: 5778
Registriert: Sa Aug 22, 2009 5:27 pm
Faltrad 1: Birdy Grey
Faltrad 2: Tern Verge Tour
Faltrad 3: Tern Link P24
Geschlecht: m
Geburtsjahr: 1922
Status: FALTradfahrer
Wohnort: sachichnich

Re: Faltradverbot im Aufzug

Beitrag von Motte »

Recht bekommen aber (als letzte Konsequenz und natürlich nicht offen als Folge ausgesprochen) den Arbeitsplatz verlieren wäre ein schaler Sieg.
Eine Dauerfeindschaft mit dem Hausmeister (zu Hause oder in der Firma) will auch nicht jeder. Wer das nicht will, muss erst mal gucken wie eine einvernehmliche Lösung entstehen kann

Wir kennen die genaue Ausgangslage ja nicht....dann kann man wenig dazu sagen.

Ich selbst hab`s gut, weil ich nur ne Behörde überzeugen musste (die mir das vor 3 Jahren mal ganz konkret verbieten wollte). (Den Anlass aber ich aber selbst geliefert, weil ich immer schwungvoll in den Hausflur gefahren bin und dann erst gefaltet hab - und einmal jemanden Wichtigen "übersehen" hab :mrgreen: )
Der kann man immer das Willkürverbot um die Ohren hauen. Und wo Transportwägelchen und Aktentrollys durchfahren stellt ein getragenes Faltrad keine ungewöhnlichen Gefährdung dar.
Harry
Beiträge: 1412
Registriert: Sa Mai 05, 2012 9:38 pm
Faltrad 1: Vitesse 'P16'
Faltrad 2: Vitesse 'Uno'
Faltrad 3: Jetstream
Geschlecht: m
Geburtsjahr: 1979
Status: FALTradfahrer
Wohnort: Frankfurt am Main
Kontaktdaten:

Re: Faltradverbot im Aufzug

Beitrag von Harry »

Es geht um den Arbeitsplatz und ich bin dort noch nicht sehr lange beschäftigt, will auch niemandem verärgern.
Mit dem Hausmeister verstehe ich mich eigentlich ganz gut. Hab im Büro auch schon angefragt und es hat niemand was dagegen, zumal es noch mindestens einen weiteren RR Fahrer gibt, der sein Rad im Büro parkt.
Es ist ein Bürokomplex, also mehrere Mieter/Firmen, aber kein modernes Glasgebäude oder irgendein schützenswerter Altbau.

Das Haus hat zwei Eingänge und seit ich darauf aufmerksam gemacht wurde, benutze ich den Hintereingang. Bisher ist es gut gegangen, aber es bleibt trotzdem verboten und ich habe immer ein schlechtes Gefühl, da dort eine Videokamera steht und der Hausmeister es (wenn er aufmerksam wäre und gerade vor dem Bildschirm sitzt) sehen könnte.

Im Hof sind (leider) auch noch eine Menge Fahrradabstellplätze, was die Verbotsargumentation stützt.
Zuletzt geändert von Harry am Mi Aug 01, 2012 3:57 pm, insgesamt 1-mal geändert.
Harry
Beiträge: 1412
Registriert: Sa Mai 05, 2012 9:38 pm
Faltrad 1: Vitesse 'P16'
Faltrad 2: Vitesse 'Uno'
Faltrad 3: Jetstream
Geschlecht: m
Geburtsjahr: 1979
Status: FALTradfahrer
Wohnort: Frankfurt am Main
Kontaktdaten:

Re: Faltradverbot im Aufzug

Beitrag von Harry »

@EmilEmil: war nicht (ganz so) gemeint... Freunde?
Antworten