Ich fahre, wie viele von euch, mit dem Faltrad zur Arbeit. Zumindest bei halbwegs schönem Wetter.
Unser Facility Manager alias Sicherheitsmiarbeiter alias Hausmeister behauptet das Faltrad dürfe nicht in den Aufzug.
Habs anfangs nicht gefaltet, da es mit 20" eh recht klein ist. Also sagte ich, ich würde es falten. Das sei aber trotzdem verboten.
Scheinbar verbieten manche Vermieter Fahrräder in die Wohnung zu stellen/bringen/tragen, um Schäden und Verschmutzungen an Aufzug und Wänden vorzubeugen.
Gilt das auch für Falträder? Man könnte es zur not in die Tasche packen, aber das ist mir echt zu affig. Was meint ihr?
Faltradverbot im Aufzug
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Re: Faltradverbot im Aufzug
Es bleibt ja formell ein Fahrrad, auch gefaltet.Harry hat geschrieben:.
Gilt das auch für Falträder?
Wenn das die Hausordnung so vorsieht, gilt es also auch für Faltrad.
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Re: Faltradverbot im Aufzug
Ist zwar schade, aber der Hauseigentümer kann eben seine Hausordnung (da müsste es auf jeden Fall drinstehen!) machen wie er möchte - wenn:
1. Er alleiniger Eigentümer/Mieter des Hauses ist.
2. Ist er das nicht ist die Hausordnung Bestandteil der Teilungserklärung und kann nicht ohne die Zustimmung aller geändert werden. In dem Fall lohnt es sich mal die Hausordnung durchzulesen.
In der Arbeit sind allerdings alle Diskussionen müßeig, da bestimmt der Arbeitgeber was erlaubt ist.
Generell finde ich solche Verbote doof, da ja auch Kinderwägen, Kinderroller, Rollstühle ebenso Schmutz mit reinbringen und theoretische Beschädigungen machen können. Aber mit manchen Hausmeistern ist eben nicht zu reden.
Ich kenne auch Häuser in denen der Transport von Möbeln im Aufzug verboten ist, besonders Klasse wenn Du umziehst und im 6. Stock wohnst!
1. Er alleiniger Eigentümer/Mieter des Hauses ist.
2. Ist er das nicht ist die Hausordnung Bestandteil der Teilungserklärung und kann nicht ohne die Zustimmung aller geändert werden. In dem Fall lohnt es sich mal die Hausordnung durchzulesen.
In der Arbeit sind allerdings alle Diskussionen müßeig, da bestimmt der Arbeitgeber was erlaubt ist.
Generell finde ich solche Verbote doof, da ja auch Kinderwägen, Kinderroller, Rollstühle ebenso Schmutz mit reinbringen und theoretische Beschädigungen machen können. Aber mit manchen Hausmeistern ist eben nicht zu reden.
Ich kenne auch Häuser in denen der Transport von Möbeln im Aufzug verboten ist, besonders Klasse wenn Du umziehst und im 6. Stock wohnst!
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Re: Faltradverbot im Aufzug
Harry,
ich würde gerne wissen, ob Du von deiner Wohnung redest und wenn ja, ob es eine Mietwohnung ist oder ob Du vom Arbeitsplatz sprichst (und wenn ja ob das "Werksgelände" ist oder dein AG dort nur Mieter)
Michael, ein Vermieter kann in seinen Mietvertrag oder seine Hausordnung schreiben was er will - den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Wohnung kann er dabei nicht einschränken. So eine Klausel wäre nichtig. Das Einstellen von Rädern in die Wohnung selbst ist m.E. nach gar nicht zu verbieten.
Man kann z.B. den Transport sperriger (gefährlicher) Güter im Aufzug verbieten oder eine Nutzung des Treppenhauses, welche selbiges beschädigt - zustellt - oder über den normalen Gebrauch hinaus verschmutzt. (Die meisten Urteile hierzu beziehen sich eher auf wildes Abstellen im Keller oder im Hausflur - da kann man dazu verdonnert werden, statt dessen einen zumutbaren Radkeller oder einen Radabstellplatz zu nutzen)
Wie man dann sinnvollerweise damit umgeht ist eine andere Geschichte. Da sollte man immer versuchen auf der Sachebene miteinander klar zu kommen. Also anbieten - Falten und Haube drüber. (und den Vergleich mit einem Marktroller/Trolly anstellen, der dann ebenfalls verboten werden muss)
Ist der Hausmeister ein uneinsichtiger Prinzipienreiter mit seltsamen Rechtsansichten, dann muss man eben mit dem Eigentümer reden oder notfalls klagen.
Auch hier dürfte die Zunahme der E-Bikes einen positiven Effekt haben, weil sie auch ein Umdenken bei Hausbesitzern einleitet. Radfahrer sind dann nicht mehr die Kinder und armen Studenten, die man (scheinbar) nach Belieben gängeln kann.
Gruß
Udo
ich würde gerne wissen, ob Du von deiner Wohnung redest und wenn ja, ob es eine Mietwohnung ist oder ob Du vom Arbeitsplatz sprichst (und wenn ja ob das "Werksgelände" ist oder dein AG dort nur Mieter)
Michael, ein Vermieter kann in seinen Mietvertrag oder seine Hausordnung schreiben was er will - den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Wohnung kann er dabei nicht einschränken. So eine Klausel wäre nichtig. Das Einstellen von Rädern in die Wohnung selbst ist m.E. nach gar nicht zu verbieten.
Man kann z.B. den Transport sperriger (gefährlicher) Güter im Aufzug verbieten oder eine Nutzung des Treppenhauses, welche selbiges beschädigt - zustellt - oder über den normalen Gebrauch hinaus verschmutzt. (Die meisten Urteile hierzu beziehen sich eher auf wildes Abstellen im Keller oder im Hausflur - da kann man dazu verdonnert werden, statt dessen einen zumutbaren Radkeller oder einen Radabstellplatz zu nutzen)
Wie man dann sinnvollerweise damit umgeht ist eine andere Geschichte. Da sollte man immer versuchen auf der Sachebene miteinander klar zu kommen. Also anbieten - Falten und Haube drüber. (und den Vergleich mit einem Marktroller/Trolly anstellen, der dann ebenfalls verboten werden muss)
Ist der Hausmeister ein uneinsichtiger Prinzipienreiter mit seltsamen Rechtsansichten, dann muss man eben mit dem Eigentümer reden oder notfalls klagen.
Auch hier dürfte die Zunahme der E-Bikes einen positiven Effekt haben, weil sie auch ein Umdenken bei Hausbesitzern einleitet. Radfahrer sind dann nicht mehr die Kinder und armen Studenten, die man (scheinbar) nach Belieben gängeln kann.
Gruß
Udo
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Re: Faltradverbot im Aufzug
Würde ich andersrum sehen: Ist der Hausmeister nicht im Recht mache ich es trotzdem und er kann klagen wenn er willMotte hat geschrieben: Ist der Hausmeister ein uneinsichtiger Prinzipienreiter mit seltsamen Rechtsansichten, dann muss man eben mit dem Eigentümer reden oder notfalls klagen.

Aber so wie ich das verstanden hatte ist es in der Arbeit, und da gelten andere Regeln....
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Re: Faltradverbot im Aufzug
@ Harry
"Scheinbar verbieten manche Vermieter Fahrräder in die Wohnung zu stellen/bringen/tragen, um Schäden und Verschmutzungen an Aufzug und Wänden vorzubeugen.
Gilt das auch für Falträder? Man könnte es zur not in die Tasche packen, aber das ist mir echt zu affig. Was meint ihr?"
Das würde ich mir nicht gefallen lassen, zumindest würde ich in dieser Angelegenheit den Betriebsrat oder eine höhere Ebene konsultieren. Oft spielen sich Hausmeister (oder facility manager) ohne Hintergrund künstlich auf, da hilft nur eine Ansage von der Geschäftsführung - und zwar ohne sich im Vorwege mit dem Hausmeister auseinander zu setzen. Das Rad nehme ich schon immer mit direkt an meinen Arbeitsplatz und natürlich auch mit in den Aufzug - das würde ich mir nicht verbieten lassen, es steht dann gefaltet direkt neben dem Lichtrechner.. So ein Verbot müßte dann auch für Kinderwagen, Rollstühle, Sackkarren gelten, ist meiner Ansicht nach nicht durchsetzbar.
Gruß TIL
"Scheinbar verbieten manche Vermieter Fahrräder in die Wohnung zu stellen/bringen/tragen, um Schäden und Verschmutzungen an Aufzug und Wänden vorzubeugen.
Gilt das auch für Falträder? Man könnte es zur not in die Tasche packen, aber das ist mir echt zu affig. Was meint ihr?"
Das würde ich mir nicht gefallen lassen, zumindest würde ich in dieser Angelegenheit den Betriebsrat oder eine höhere Ebene konsultieren. Oft spielen sich Hausmeister (oder facility manager) ohne Hintergrund künstlich auf, da hilft nur eine Ansage von der Geschäftsführung - und zwar ohne sich im Vorwege mit dem Hausmeister auseinander zu setzen. Das Rad nehme ich schon immer mit direkt an meinen Arbeitsplatz und natürlich auch mit in den Aufzug - das würde ich mir nicht verbieten lassen, es steht dann gefaltet direkt neben dem Lichtrechner.. So ein Verbot müßte dann auch für Kinderwagen, Rollstühle, Sackkarren gelten, ist meiner Ansicht nach nicht durchsetzbar.
Gruß TIL
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Re: Faltradverbot im Aufzug
Wir nehmen fast alle unsere Räder mit rein. Blöde Sprüche gibt's von Mitarbeitern des Hausbesitzers wohl gelegentlich, die kann man doch aber auch einfach ignorieren 
Wichtig ist natürlich, dass man vorsichtig mit dem Gebäude umgeht. Da sind hier aber die Speditionen & Lieferdienste deutlich problematischer als die drei Rennrad- bzw. Faltradfahrer im Haus...
Der Geschäftsleitung kann das Fahrradfahren doch nur Recht sein. Leute, die mit dem Gesindelexpress fahren, sind aus meiner Erfahrung bei Arbeitsantritt unentspannter und häufiger krank.

Wichtig ist natürlich, dass man vorsichtig mit dem Gebäude umgeht. Da sind hier aber die Speditionen & Lieferdienste deutlich problematischer als die drei Rennrad- bzw. Faltradfahrer im Haus...
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Re: Faltradverbot im Aufzug
Recht bekommen aber (als letzte Konsequenz und natürlich nicht offen als Folge ausgesprochen) den Arbeitsplatz verlieren wäre ein schaler Sieg.
Eine Dauerfeindschaft mit dem Hausmeister (zu Hause oder in der Firma) will auch nicht jeder. Wer das nicht will, muss erst mal gucken wie eine einvernehmliche Lösung entstehen kann
Wir kennen die genaue Ausgangslage ja nicht....dann kann man wenig dazu sagen.
Ich selbst hab`s gut, weil ich nur ne Behörde überzeugen musste (die mir das vor 3 Jahren mal ganz konkret verbieten wollte). (Den Anlass aber ich aber selbst geliefert, weil ich immer schwungvoll in den Hausflur gefahren bin und dann erst gefaltet hab - und einmal jemanden Wichtigen "übersehen" hab
)
Der kann man immer das Willkürverbot um die Ohren hauen. Und wo Transportwägelchen und Aktentrollys durchfahren stellt ein getragenes Faltrad keine ungewöhnlichen Gefährdung dar.
Eine Dauerfeindschaft mit dem Hausmeister (zu Hause oder in der Firma) will auch nicht jeder. Wer das nicht will, muss erst mal gucken wie eine einvernehmliche Lösung entstehen kann
Wir kennen die genaue Ausgangslage ja nicht....dann kann man wenig dazu sagen.
Ich selbst hab`s gut, weil ich nur ne Behörde überzeugen musste (die mir das vor 3 Jahren mal ganz konkret verbieten wollte). (Den Anlass aber ich aber selbst geliefert, weil ich immer schwungvoll in den Hausflur gefahren bin und dann erst gefaltet hab - und einmal jemanden Wichtigen "übersehen" hab

Der kann man immer das Willkürverbot um die Ohren hauen. Und wo Transportwägelchen und Aktentrollys durchfahren stellt ein getragenes Faltrad keine ungewöhnlichen Gefährdung dar.
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Re: Faltradverbot im Aufzug
Es geht um den Arbeitsplatz und ich bin dort noch nicht sehr lange beschäftigt, will auch niemandem verärgern.
Mit dem Hausmeister verstehe ich mich eigentlich ganz gut. Hab im Büro auch schon angefragt und es hat niemand was dagegen, zumal es noch mindestens einen weiteren RR Fahrer gibt, der sein Rad im Büro parkt.
Es ist ein Bürokomplex, also mehrere Mieter/Firmen, aber kein modernes Glasgebäude oder irgendein schützenswerter Altbau.
Das Haus hat zwei Eingänge und seit ich darauf aufmerksam gemacht wurde, benutze ich den Hintereingang. Bisher ist es gut gegangen, aber es bleibt trotzdem verboten und ich habe immer ein schlechtes Gefühl, da dort eine Videokamera steht und der Hausmeister es (wenn er aufmerksam wäre und gerade vor dem Bildschirm sitzt) sehen könnte.
Im Hof sind (leider) auch noch eine Menge Fahrradabstellplätze, was die Verbotsargumentation stützt.
Mit dem Hausmeister verstehe ich mich eigentlich ganz gut. Hab im Büro auch schon angefragt und es hat niemand was dagegen, zumal es noch mindestens einen weiteren RR Fahrer gibt, der sein Rad im Büro parkt.
Es ist ein Bürokomplex, also mehrere Mieter/Firmen, aber kein modernes Glasgebäude oder irgendein schützenswerter Altbau.
Das Haus hat zwei Eingänge und seit ich darauf aufmerksam gemacht wurde, benutze ich den Hintereingang. Bisher ist es gut gegangen, aber es bleibt trotzdem verboten und ich habe immer ein schlechtes Gefühl, da dort eine Videokamera steht und der Hausmeister es (wenn er aufmerksam wäre und gerade vor dem Bildschirm sitzt) sehen könnte.
Im Hof sind (leider) auch noch eine Menge Fahrradabstellplätze, was die Verbotsargumentation stützt.
Zuletzt geändert von Harry am Mi Aug 01, 2012 3:57 pm, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Faltradverbot im Aufzug
@EmilEmil: war nicht (ganz so) gemeint... Freunde?