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Re: Eine laute Glocke, eine wirklich laute Glocke !!!

Verfasst: Mi Jun 06, 2012 11:53 am
von superfalter
für alle die nicht wissen (so wie ich) was eine Radlaufglocke ist.

http://www.youtube.com/watch?v=9gtYsW6z5HM

Re: Eine laute Glocke, eine wirklich laute Glocke !!!

Verfasst: Mi Jun 06, 2012 1:04 pm
von Motte
Und wer glaubt, dass das Urteil des VG München aus dem Jahre 1985, eine präjudizierende Wirkung entfaltet, möge mal hier nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4judiz

Für alle ohne eine Sondergenehmigung gilt weiterhin:

§ 64a StVZO - Einrichtungen für Schallzeichen.

Fahrräder und Schlitten müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein; ausgenommen sind Handschlitten. Andere Einrichtungen für Schallzeichen dürfen an diesen Fahrzeugen nicht angebracht sein. An Fahrrädern sind auch Radlaufglocken nicht zulässig.


Abgesehen davon kann man die meisten Autofahrer in der Tat akustisch allenfalls noch mit Presslufthupen erreichen - eine Radlaufglocke wird da zu leise sein. Das Hauptproblem ist aber weiterhin, dass die erhoffte Aufmerksamkeit dadurch vielfach gar nicht erreicht werden kann, weil Autofahrer diesen Ton keinem Rad zuordnen, suchend umher schauen und ihren Blick nicht in die Richtung lenken aus der tatsächlich ein Radler naht.
Es verschafft einem bei einer Notbremsung allenfalls eine Art Genugtuung.
War jedenfalls meine eigene Erfahrung in der Zeit, in der ich eine recht laute (verbotene) Piezo Hupe aus den NL am Rad hatte. Die konnte gut mit den Druckluftquitschen mithalten.