Für mich ist der Vorfall tragisch und erschütternd.
Noch viel tragischer und erschütternder aber sind für mich die Ferndiagnosen von Pseudo-Juristen mit Schuldzuweisungen ohne Kenntnis des Unfallortes, der Einzelumstände. Jeder Unfall ist einer zuviel, egal, warum. Erst recht mit tödlichem Ausgang. Das 100 %ige Verhindern gibt es nicht und wird es nie geben. Erst recht nicht mit den absurden Ideen, vor dem Abbiegevorgang notfalls auszusteigen und sich zu vergewissern. Dann bitte auch die Straße dahinter sperren, denn sonst kann während der Zeit des Einsteigens ein Radfahrer ankommen.
Und auch die Bundeswehr hat es nicht geschafft, trotz Beifahrer alle Unfälle zu verhindern. Und in der Zwischenzeit hat sich bei der Entwicklung mit zusätzlichen Maßnahmen so einiges getan. Die Zusatzspiegel zur Verringerung des toten Winkels sind übrigens seit 1992 an neuen Fahrzeugen vorgeschrieben. Sie können jedoch den toten Winkel nicht auf 0 reduzieren.
Zur Gewährleistung eines erweiterten Sichtfelds wurden die bestehenden Bestimmungen in der Richtlinie 2003/97/EG weiterentwickelt. Diese enthält erhebliche Änderungen gegenüber der bisherigen Richtlinie 71/127/EWG und tritt mit Wirkung vom 26. Januar 2010 an deren Stelle.
Die Richtlinie 2003/97/EG gilt für Kraftfahrzeuge der Klassen M (Fahrzeuge zur Personenbeförderung) und N (Kraftfahrzeuge für den Güterverkehr), mit ihr werden die Bestimmungen über die Typgenehmigung von Einrichtungen für indirekte Sicht und von mit solchen Einrichtungen ausgestatteten Fahrzeugen harmonisiert. Sie führt hauptsächlich nachstehende neue Verpflichtungen ein:
Verpflichtende Vergrößerung des Mindestsichtfelds für bestimmte Fahrzeuge;
Ausrüstung bestimmter Fahrzeuge mit zusätzlichen Spiegeln (z. B. LKW mit Frontspiegeln);
Anpassung an den technischen Fortschritt (z.B. Krümmungsradius der Oberfläche von Rückspiegeln);
Austausch bestimmter Spiegel durch andere Systeme für indirekte Sicht (z. B. Kamera-Monitor-Systeme).
Die Richtlinie ist am 29. Januar 2004 in Kraft getreten, der vorgesehene Zeitraum für die Umsetzung erstreckt sich von 2005 bis 2010. Die in dem Beschluss genannten Mindestanforderungen bewirken aber, im Gegensatz zum DOBLI-Spiegel, nur eine Verringerung des Winkels auf 19 % und soll auch nur für LKWs über 7,5 t gelten. Am 12. Dezember 2006 hat der EU-Verkehrsministerrat in Brüssel beschlossen, dem Richtlinien-Vorschlag zur Nachrüstung schwerer Lastkraftwagen mit Spiegeln zuzustimmen.
Ab April 2009 sollen innerhalb der EU alle im Verkehr befindlichen großen Lkw über 3,5 Tonnen Gewicht mit diesen Spiegeln nachgerüstet werden. Für neu zugelassene Lkw gilt die Ausrüstungspflicht bereits ab 26. Januar 2007. Die Übergangsregelung beträgt zwei Jahre. Die Nachrüstpflicht gilt für alle Lkw, die ab 2000 zugelassen worden sind.
Ich selbst sehe einen ganz entscheidenden Gesichtspunkt darin, dass viele Verkehrsteilnehmer beim Umstieg auf ein anderes Fortbewegungsmittel oft die eigenen Erfahrungen vergessen, also der Autofahrer als Radfahrer, der Lkw-Fahrer als Pkw-Fahrer, als Radfahrer.
Es mangelt auch ganz gravierend an massiver Aufklärung über die Besonderheiten der jeweiligen Fahrzeuge: Das eingeschränkte Blickfeld des Lkw-Fahrers, der "kleine" Radfahrer im toten Winkel neben dem Lkw, ...
Aber: Die ungeplante und merkwürdige Verkehrsführung ist ein zusätzliches Manko in vielen Fällen.
Und es ist verdammt schwer, sich immer der jeweiligen Situation entsprechend zu verhalten. Zufällig bin ich Lkw-Fahrer, Pkw-Fahrer, Motorradfahrer und Radfahrer. Und ich bin viel in einer Großstadt mit vielen gut ausgebauten Radwegen und mit dementsprechend vielen Radfahrern mit dem Pkw gefahren. Und davon profitiere ich immer noch. Genauso wie ich sieben Monate nach der Wende in einer Großstadt im Osten gefahren bin und den grünen Pfeil schätzen gelernt habe. Ich gehöre aber auch nicht zu den Leuten, die an dem Pfeil eben nicht anhalten. Ich habe mir einfach nur gemerkt, dass man vor dem Abbiegevorgang halten muss.
"Der wird mich schon gesehen haben" hilft nicht. Genauso wenig wie: "Da wird ja schon keiner so dumm sein, sich dorthin zu stellen." Da hilft keine Polemik mit einseitigen Schuldzuweisungen weiter. Erst recht keine Aufrechnung von anderen Verkehrsvergehen, die nicht geahndet werden. Ich sehe in dem geschilderten Fall eigentlich zwei Opfer, beide ohne Chance. Und leider war eines das schwächere.