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Ein Urteil zum Kopfschütteln

Alles zum Thema Faltrad/Rad.
frankd
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Re: Ein Urteil zum Kopfschütteln

Beitrag von frankd »

Ich bin bei dem Urteil recht leidenschaftslos, 1. wird davon die Frau auch nicht wieder lebendig, 2. war es nicht aus böser Absicht und 3. verhindert es auch in Zukunft solche Unfälle nicht.
Also was kann man machen. Knackpunkt ist der LKW und die schlechte Übersichtlichkeit beim Rechtsabbiegen. Man könnte natürlich Rechtsabbiegen für LKWs zumindestens an kritischen Punkten verbieten. Meist kommt man durch Wenden und Linksabbiegen auch ans Ziel.
Andere Variante wäre, die LKWs aufzurüsten mit einer Art Kollisionsschutz, was ja auch schon mit einer Rückfahrkamera angesprochen wurde. Hier geht man ein Schritt weiter und der Bewegungsmelder reagiert optisch und akustisch bei drohenden Kollisionen, zur Not auch mit Zwangsbremsung.
Aber da ist der Gesetzgeber gefragt und der reagiert nur, wenn es wirklich nicht mehr anders geht.
Pibach
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Re: Ein Urteil zum Kopfschütteln

Beitrag von Pibach »

Nach Ansicht der Gerichte gibt es ja keine Pflicht, in den toten Winkel schauen zu können. Das finde ich schon komisch. Ich hab mich seiner Zeit als LKW Fahrer bei der Bundeswehr oft gefragt, wie die Zivil-LKWs das denn machen, ohne Beifahrer. Gibt dann beim rechts Abbiegen und Rangieren viele Situationen, wo man quasi "im Blindflug" unterwegs ist.

zu deinen Punkten:
1) würde es aber bei ähnlichen Situationen; wenn mal jemand nach Überrollen noch lebt
2) war zumindest nicht besonders umsichtig
3) doch, das glaub ich schon. Abbiegende LKWs sind ja offenbar sehr häufig in solche Situationen verwickelt. Da ist also klarer Verbesserungsbedarf. Würde z.B. die Versicherungsprämie erhöhen - oder man installiert eine totwinkel Kamera. Der Gesetzgeber wäre hier gar nicht nötig.
bikeingold
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Re: Ein Urteil zum Kopfschütteln

Beitrag von bikeingold »

*kopfschüttel* Natürlich muss ich als Führer eines KFZ sicherstellen, dass mein Fahrweg frei von Hindernissen ist. Insbesondere solchen, die Vorrangberechtigt sind. Zur Not muss ich mir einen Einweiser zur Hilfe holen. Ich würde gerne mal wissen bei welchem Preisausschreiben diese Person ihren Führerschein gewonnen hat (wenn sie überhaupt einen hat). Das ich mich als Radfahrer auf der Fahrbahn nicht in den toten Winkel stelle ist davon natürlich unbenommen - wer das macht kickt sich im Zweifel völlig zu Recht aus dem Genpool.

Aber was ich wirklich zum kotzen finde:

1. Es gäbe technische Einrichtungen die den toten Winkel eliminieren. Bei älteren Bestands-LKW sind die aber meines Wissens nicht vorgeschrieben. Andererseits sind aber nach aktuellen Studien die LKW-Fahrer mit der Masse an Informationen die sie über ihre diversen Spiegel aufnehmen und verarbeiten müssen ohnehin überfordert. Bleibt also nur:

2. Würde man endlich aufhören geradeaus fahrende Radfahrer rechts der Rechtssabbieger zu führen wäre das Problem ebenfalls recht simpel zumindest deutlich reduziert.

Alternativ könnte man grundsätzlich an Kreuzungen mit parallel verlaufenden Radwegen den Rechtsabbiegern erst dann Grünsignal geben, wenn die Radweg- & Fußgängerfurt Rot hat und die Räumungsphase vorbei ist. Damit würde aber natürlich auf Straßen mit nur einer Fahrspur pro Fahrtrichtung der MIV zum Erliegen kommen sobald ein Rechtsabbieger auf Grün wartet. Bleibt also nur: (siehe 2.)

Aber wir Radfahrer, Fußgänger, kurz alle schwächeren Verkehrsteilnehmer sollen ja immer auf unsere Rechte verzichten zu Gunsten der KFZ-Führer *würg* - Der Klügere gibt solange nach, bis er der Dumme ist. Hier in Wtal gab es eine Umfrage zum Thema Mobilität. Das Ergebnis: Deutlich mehr als 50% verwenden hauptsächlich das Auto, auch im innerstädtischen Bereich (ärgern sich über hohe Spritpreis, hohe Parkgebühren, Stau,... kurzum sind nicht wirklich schlau um es mal diplomatisch auszudrücken). Dabei ist das ÖPNV-Angebot in Wtal nicht wirklich schlecht. Die Ergebnisse sollen in die Stadt- und Verkehrsplanung einfliessen - ich ahne schlimmstes.

Ich habe in Köln mal erlebt wie ein LKW (der auf einem Radweg geparkt hatte) einfach los gefahren ist obwohl zwischenzeitlich eine Papiertonne vor seinem Fahrzeug stand. Er hat sie einfach nicht gesehen, obwohl er sogar einen Spiegel mittig über der Frontscheibe hatte der genau diesen Bereich abbildet - das hätte auch ein Mensch sein können :(

Drecks KFZ, braucht kein Mensch!

Grüße
Ingo
frankd
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Re: Ein Urteil zum Kopfschütteln

Beitrag von frankd »

Das Dumme an den Menschen ist ja, es muss immer erst etwas passieren, damit was passiert. Obwohl von vielen vorausgesagt ist Ignoranz sehr stark verbreitet.
Aber ich persönlich glaube trotzdem nicht, daß der Unfalltod dieser jungen Frau etwas ändern wird. So zynisch es klingt, da müsste erst ein LKW in eine KITA-Gruppe hereinfahren, bis die mediale Aufmerksamkeit den gesellschaftlichen Druck nach Änderungen ermöglicht. Traurig aber leider Realität.
Wir können uns ja in einem halben oder ganzen Jahr darüber noch mal unterhalten, der Fall ist vergessen und es hat sich Nichts getan. Bis dann.
Harry
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Re: AW: Ein Urteil zum Kopfschütteln

Beitrag von Harry »

Pibach hat geschrieben:Oftmals liegt es ja auch daran, dass die Versicherungen die besseren Anwälte stellen. Hier wäre es bei einem Schuldspruch ja teuer geworden...
Schwer zu glauben, dass sich ein/e Richter/in bei einem Unfall mit Todesfolge (gerade mit diesem großen Kräfteunterschied LKW/Fahrrad), im Medienzeitalter, von "besseren Anwälten" blenden lässt.

Ich muss aber zum Teil den Kopf schütteln über manche (absolute) Bemerkungen wie

"Drecks KFZ, braucht kein Mensch!",
"Ich würde gerne mal wissen bei welchem Preisausschreiben diese Person ihren Führerschein gewonnen hat (wenn sie überhaupt einen hat)"
"man muß ihn verklagen und verurteilen,"
"Im Recht ist in jedem Falle der Radfahrer"
"notfalls muß er aussteigen und sich davon überzeugen, daß niemand neben seinem Fahrzeug steht"


Wir kennen die genauen Umstände nicht und nur weil hier alle gerne (Falt-)Rad fahren ist dieser Bevölkerungsanteil nicht zwangsläufig bessere als andere. Ich finde die Feindschaft gegenüber motorisierten Verkehrsteilnehmern übertrieben. Mit Fahrrädern kann man leider nur bedingt Waren und Güter transportieren und die Regale füllen. Dass dabei Menschen getötet werden ist tragisch, aber manchmal unvermeidbar. Gemessen an den transoprtierten Massen und zurückgelegten Kilometern überwiegt wahrscheinlich der Nutzen.
Wenn ich persönlich betroffen wäre, würde ich wahrscheinlich auch emotionaler urteilen, aber genau dass macht ein Richter ja nicht.
Motte
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Re: Ein Urteil zum Kopfschütteln

Beitrag von Motte »

Ich will Euch in eurem Eifer ja nicht bremsen, aber wenn dort in einem Strafprozess ein Anwalt einer Versicherung auftritt, dann nur als Zuschauer. Es geht nicht um Haftungsfragen - es geht darum, ob eine strafbare Handlung vorliegt. Ob der Vorwurf der fahrlässigen Tötung zutrifft.

Dort wird geschaut, ob der Fahrer eine ihm zumutbare Handlung unterlassen hat, die den Unfall hätte verhindern (oder die Folgen mildern) können.
Anhalten - aussteigen - gucken- hätte ihm z.B. nicht geholfen, weil dann längst der nächste Radler im toten Winkel ist. Einen fehlender Spiegel kann man ihm im Strafprozess nur zum Vorwurf machen, wenn er einen hätte haben müssen.

Wer hier die ganz strengen Maßstäbe ansetzen möchte, wird die morgen dann auch gegen sich erleben, wenn er versehentlich mit dem Rad einen Fußgänger touchiert.

Ich fürchte, solche Meldungen werden wir immer wieder mal lesen.
Denn das könnte auch passieren, wenn der Radweg auf die Fahrbahn gemalt worden wäre. Nur die reine Straßennutzung würde es verhindern. Fragen muss man sich natürlich, ob denn die Fahrradfahrer bereit wären bei Benutzung der Straße brav in der Schlange zu warten, wenn es sich aufgrund einiger Rechtsabbieger staut. Die, die ich beobachte, würden das mehrheitlich nicht tun.
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Re: Ein Urteil zum Kopfschütteln

Beitrag von bikeingold »

Auch ein Radfahrer muss sich darauf verlassen können, dass er eine für ihn grüne LZA - und davon gehe ich hier aus, sonst hätte das mit Sicherheit im Artikel gestanden - gefahrlos überqueren kann! Wenn das nicht der Fall ist, ist das gesamte Konstrukt aus Verkehrsregeln und LZA sinnlos!

Aber mMn das Problem - das mich so wütend macht - ist das System das dahintersteckt. Radfahrer sind immer die Dummen und wenn sie unter die Räder kommen, hätten sie halt selbst besser aufpassen, einen Helm tragen, auf ihre Vorfahrt verzichten oder eben schieben sollen - verlange das mal jemand von einem Autofahrer!. Die Probleme mit der Separierung sind längst hinreichend bekannt, trotzdem werden immer noch Straßen mit Hochbord-Radwegen und sogar linksseitigen Zweirichtung-Radwegen gebaut, werden an Kreuzungen sichtbehindernde Baumassnahmen erlaubt wie Telefonzellen (okay, nicht mehr so oft ;)), Litfaßsäulen, Bushaltestellen, Werbeplakate,.... Wird nicht gegen Falschparker vorgegangen ("Die armen Autofahrer, wo sollen sie den sonst hin mit ihren Autos, es gibt doch so wenige kostenlose Parkplätze"), werden in letzter Konsequenz Radfahrer überfahren und die Täter - ähh Fahrer nicht zur Verantwortung gezogen.

Im Gegenteil wird seit ca. 2 Jahren auch von höchster politischer Seite mit Unterstützung der lokalen Polizeibehörden und der Mainstream-Presse Stimmung gegen Alltags-Radfahrer (Kampfradler, Radl-Rambos) gemacht. Bleiben Polizisten untätig wenn sie Falschparker auf Radwegen sehen ("Da sind wir nicht für zuständig, da müssen sie das Ordnungsamt anrufen!"), ja missbrauchen selbst den Radweg als Haltefläche bei Verkehrskontrollen "damit der Verkehr nicht unnötig behindert wird". Wo die Radfahrer (die auch Verkehr sind) dann fahren sollen? Laut Auskunft zweier Polizeibeamten die ich dazu in der konkreten Situation befragt habe: Auf dem Gehweg :shock:

Gleichzeitig st erklärtes Ziel den Rad-Verkehrsanteil am Modal Split deutlich zu erhöhen! Vergleich dann doch bitte mal konkretes Handeln der Verantwortlichen (aka "Realitiät") mit diesem Ziel - Leeres Geschwaffel, sonst nichts!

Ach ja; ich arbeite in einer Spedition und Verkehrsplanung war Bestandteil meines geowissenschaftlichen Studiums. Ich weiss also durchaus dass insbesondere der Güterverkehr unverzichtbar ist und bin auch bei der Beurteilung von Verkehrspolitik und konkreten Massnahmen nicht völlig inkompetent. In Summe hat dass, was in der Verkehrspolitik in D'land abläuft nichts mit zukunftsfähigen, nachhaltigen Handeln zu tun! Aber was rege ich mich auf - nach mir die Sintflut, statistisch betrachtet habe ich noch 30 Jahre, wird schon noch ausreichen, oder was?

Grüße
Ingo
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Re: Ein Urteil zum Kopfschütteln

Beitrag von Pibach »

Motte hat geschrieben:Ich will Euch in eurem Eifer ja nicht bremsen, aber wenn dort in einem Strafprozess ein Anwalt einer Versicherung auftritt, dann nur als Zuschauer. Es geht nicht um Haftungsfragen - es geht darum, ob eine strafbare Handlung vorliegt. Ob der Vorwurf der fahrlässigen Tötung zutrifft.
Woraus ließt Du, dass das ein Strafprozess ist?
Erstmal wird ja die Schuldfrage geklärt.
Auch wenn er fahrlässig handelte, zahlt die Versicherung.
Bei "keiner Schuld" wie hier, aber eben nicht.
Strafrechtlich wird das erst, wenn grob fahrlässig oder gar vorsätzlich.
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Re: Ein Urteil zum Kopfschütteln

Beitrag von Motte »

Im verlinkten Zeitungsartikel steht:
"Die im Gerichtssaal anwesenden Angehörigen der Getöteten brechen bei diesem Satz in Tränen aus und der Staatsanwalt fragt nach, wie lange der Angeklagte denn schon Lastwagen fahre. 25 Jahre, sagt Johann W., und noch nie sei etwas vorgefallen."
Der tritt nur im Strafverfahren auf. (und hatte dem LKW Fahrer im konkreten Fall vorher einen Strafbefehl zugeschickt, gegen den dieser jedoch Einspruch erhoben hat)

Zum Verfahrensablauf selbst : http://www.strassenverkehrsrecht.net/in ... -ermittelt

Ingo, ich teile in weiten Teilen deine Meinung. Aber das ist nicht die Aufgabe der Richterin in diesem Prozess. Gleichwohl kann ich nachvollziehen, dass einen so etwas sauer macht und das es (möglicherweise) von den Autofahrern fälschlicherweise als Freifahrtschein aufgefasst wird.
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Re: Ein Urteil zum Kopfschütteln

Beitrag von Pibach »

Motte hat geschrieben:Im verlinkten Zeitungsartikel steht:
"Die im Gerichtssaal anwesenden Angehörigen der Getöteten brechen bei diesem Satz in Tränen aus und der Staatsanwalt fragt nach, wie lange der Angeklagte denn schon Lastwagen fahre. 25 Jahre, sagt Johann W., und noch nie sei etwas vorgefallen."
Der tritt nur im Strafverfahren auf. (und hatte dem LKW Fahrer im konkreten Fall vorher einen Strafbefehl zugeschickt, gegen den dieser jedoch Einspruch erhoben hat)

Zum Verfahrensablauf selbst : http://www.strassenverkehrsrecht.net/in ... -ermittelt
Ok, danke, gut beobachtet.
Dann stellt sich das aber in einem ganz anderen Licht dar, denn im normalen, zivilrechtlichen Prozess hat der LKW-Fahrer ja sicher volle Schuld bekommen und war haftbar. Die Versicherung hat also die Kosten voll übernommen, wobei ich mich frage, was da bei tödlichem Unfall genau anliegt. Dass er darüber hinaus nicht auch noch strafrechtlich belangt wird ist ja verständlich in diesem Fall. Selbst wenn er was mit dem Funkgerät hantiert haben sollte. Die Pressemeldung ist damit aber ziemlich irreführend!

Was ich mich hier noch frage ist der Grad der Fahrlässigkeit. Zivilrechtlich wird ja in leichte und grobe Fahrlässigkeit unterschieden. Leichte Fahrlässigkeit liegt ja bei sehr vielen Unfällen vor, wie wohl auch bei diesem, sonst wär es ja wohl kaum passiert. Mit einem LKW rumzufahren, der einen derart großen toten Blickwinkel hat, ist eigentlich von vorneherein fahrlässig. Bei grober Fahrlässigkeit (hantieren mit dem Funkgerät?) zahlt dann wohl die Haftpflicht-Versicherung nicht. Kommt wohl auf den Vertrag an. Das Problem ist hier aber ja, dass man Fahrlässigkeit (strafbar) und Unachtsamkeit (straffrei) nicht so wirklich unterscheiden kann.
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