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Grössere Reifen in der Bahn?

Faltrad-Entscheidungshilfe für Unentschlossene.
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morgon
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Grössere Reifen in der Bahn?

Beitrag von morgon »

Hallo,

weiss jemand ob man mit grösseren Falträdern (also 26" oder 27.5") Probleme im ICE bekommen kann?

Ist für die Bahn Faltrad Faltrad oder gibt es da Bestimmungen zur Reifengrösse?

Ich hatte mit einem 24" Dahon nie Probleme und die Mitnahme gefaltet und unverpackt im ICE ist der einzige Grund warum ich überhaupt einen Falter möchte.

Weiss das jemand?

Danke!
alterfalter2
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Re: Grössere Reifen in der Bahn?

Beitrag von alterfalter2 »

Bisher meines Wissens nicht, ich war gerade mit einen 28" Faltrad im ICE von Hamburg nach Mannheim / Germersheim unterwegs, gab keine Beanstandungen (+ Fahrradanhänger Bike Hood).

Gruß TIL
Motte
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Re: Grössere Reifen in der Bahn?

Beitrag von Motte »

Eigene Erfahrung hab ich mit der Größe nicht. Meine haben max. 20 Zoll. Eines der beliebtesten 26 Zoll Falter war das Dahon Cadenza. Mit dem Stichwort „Dahon Cadenza Bahn Probleme“ bekommst Du dann auch abendfüllende Beiträge dazu.

Am Ende ist es aber doch immer so, dass es an den einzelnen „Schaffnern“ liegt, ob es vor Ort „Ärger“ gibt. Wenn man sein Gepäck so abstellt, dass es nicht durch die Gegend fliegen kann, anderen nicht im Weg steht (oder jedenfalls nicht mehr als nötig) und sich andere nicht beim normalen Durcheilen des Zuges daran beschmutzen „müssen“ - dann sollte es im Regelfall problemlos laufen. (Weshalb ich in Fernzügen auch eine Stulphülle über das Rad ziehe, auch wenn ich nicht muss und es oft mit einem Spanngurt sichere, so dass es nicht umkippen kann)

Wer Rad-Reisen im Ausland plant hat sicher gute Gründe mit einem Rad jenseits der 24 Zoll unterwegs zu sein – weil die Ersatzteileversorgung noch besser ist. Allein aufgrund des Fahrverhaltens würde ich persönlich nie über 26 Zoll gehen. Und ein Klapprad - als Alleinreisender - immer einem Zerlegerad vorziehen. Sonst hast Du beim Umsteigen mehrere Pakete + Gepäck zu transportieren. Es sei denn, man gönnt sich die Zeit und nimmt einen Anhängerkoffer mit. Das lohnt sich meiner Meinung nach nur, wenn man mehrmals umsteigen muss und lange mit dem ÖPNV unterwegs ist.

Ich selbst fahre in Deutschland viel lieber mit dem privaten Regionalverkehr (RE). Dann auch mit Radfahrkarte – so dass ich nicht mal falten „muss“.
Die sind oft auch nicht viel langsamer als die ICE aber viel stressfreier (finde ich – jedenfalls wenn man mit Gepäck unterwegs ist). Locker mit Gepäck am Rad zum Zug und beim Ein- und Ausstieg. Alle 20 Meter ein Radabteil, klimatisiert und ruhig. Ja nach Auslastung muss man nicht mal das Gepäck abmachen. Kein „knappes Verpassen des Anschlusses oder umgekehrte Wagenreihung oder heute ohne Wagen 12“. Sie fahren ja alle 60 oder 120 Minuten. Wenn es sein muss geht auch mal für eine Teilstrecke so ein „Mildkannensammler“ (Regionalbahn). Und zur Not quetscht man sich halt mit gefaltetem Rad irgendwo rein. Schöner Nebeneffekt - man sieht mehr von der Gegend und fährt nicht nur durch Tunnel und Lärmschutzwandverhaue.

Muss dazu sagen, dass ich bei beruflichen Terminen immer nur einen an einem einzigen Ort habe und meine Anfahrt frei planen kann. Wenn man einen engen Terminplan in Großstädten hat, gibt es zum ICE keine echte Alternative (außer dem Auto).
berlinonaut
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Re: Grössere Reifen in der Bahn?

Beitrag von berlinonaut »

Die Beförderungsbestimmungen der DB für den Fernverkehr sagen:
8.4.1 Der Reisende hat durch den Erwerb von Fahrradkarten vor Fahrtantritt den für die
Beförderung von verpackten oder unverpackten/demontierten Fahrrädern festgesetzten
Beförderungspreis zu zahlen, ausgenommen hiervon sind zusammengeklappte Fahrräder,
die wie Handgepäck in den Zügen untergebracht werden können.
https://www.bahn.de/p/view/mdb/bahninte ... 5_2017.pdf

Und zur Frage was Handgepäck ist:
§ 16
Mitnahme von Handgepäck und Tieren
(1) Der Reisende darf leicht tragbare Gegenstände (Handgepäck) unentgeltlich in die Personenwagen
mitnehmen. Dem Reisenden steht für sein Handgepäck nur der Raum über und unter seinem
Sitzplatz zur Verfügung. Reisende, denen kein Sitzplatz angewiesen werden kann, haben wegen
der Unterbringung ihres Handgepäcks die Anordnungen des Eisenbahnpersonals zu befolgen.
(Selbe Quelle)

Das heisst formal muss ein Faltrad nicht verpackt sein, allerdings dürfen Räder, die nicht in "Hutablage", begrenzt auf die Breite des eigenen Sitzplatzes passen formal nicht kostenlos mitgenommen werden. Beim Brompton passte das gerade noch so (wenn man vernachlässigt, dass auch dieses sich in den lustigen Glasablagen nicht brauchbar sichern liesse). Alles, was grösser ist dürfte den Beförderungsbedingungen nach nicht kostenfrei mitgenommen werden (bzw. im ICE gar nicht).

Zwar ist Handgepäck definiert als...
Artikel 12 Zugelassene Gegenstände und Tiere
(1) Der Reisende darf leicht tragbare Gegenstände (Handgepäck) und lebende Tiere gemäß den
Allgemeinen Beförderungsbedingungen mitnehmen. Der Reisende darf darüber hinaus sperrige
Gegenstände gemäß den besonderen Bestimmungen in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen
mitnehmen.


... das wird aber durch den "Hutablagenparagraphen" wieder eingeschränkt. Ausser dem Handgepäck ist ein Stück "Traglast" zulässig, definiert als...
7.1 Traglast
Neben Handgepäck darf der Reisende ein Stück Traglast mit sich führen. Traglasten sind
Gegenstände, die – ohne Handgepäck zu sein – von einer Person getragen werden können.
Gegenstände, die andere Reisende behindern, belästigen oder Schäden verursachen
können, dürfen nicht mitgenommen werden.
... da Falträder aber bereits als Handgepäck definiert sind fällt das wohl aus. Ausser man verpackt das Faltrad oder es entspricht anderweitig weder den oben definierten Bedingungen für ein Handgepäcksfaltrad noch denen für ein normales Faltrad. Man könnte also einen (bevorzugt verpackten) Grossfalter als Traglast deklarieren und das ggf. vorhandene Packtaschengepäck als Handgepäck.

Soweit die Theorie. In der Praxis interessiert das Keinen. Ich bahn-fernreise zwar nur mit dem Brommi bislang, in die Hutablage habe ich es noch nie gequetscht und das wurde auch nie verlangt. Und wenn man sich anschaut, mit was Leute so unterwegs sind gepäckgrössenmässig wäre das auch albern. Sprich: bei vernünftigem Verhalten keine Probleme zu erwarten, insbesondere wenn Du den Falter verhüllst und einen behinderungsfreien Stellplatz findest. Letzeres könnte die grössere Herausforderung werden. In den neueren ICEs gibt es da deutlich mehr Stellfläche als früher. Ein Brommi passt zwischen zwei Sitze, die Rücken an Rücken stehen (das schafft mW kaum ein anderer Falter) und ist daher wohl entspannter zu verstauen als die meisten anderen Falter.

Wichtig zu wissen ist, dass obiges nur für die DB gilt - jede regionale Bahn- und jede Nahverkehrsgesellschaft kocht da ihr eigenes Süppchen. Einige davon findest Du hier: https://www.bahn.de/p/view/home/agb/agb ... ngen.shtml
Als grobe Faustregel:
- zweirädrige Falträder sind idR kostenlos (abseits von wenigen Ausnahmen wie z.B. einigen Fähren)
- Verpackung ist meist nicht gefordert
- das Rad muss voll gefaltet sein, um kostenfrei transportiert zu werden
- oft gibt es Grössenbeschränkungen auf 20"-Räder. Inwieweit die in der Praxis relevant sind ist die Frage. Führte aber dazu, dass z.B. mein HP Grasshopper fx kostenlos mitdürfte, das Airnimal Joey aber nicht (obwohl letzteres kleiner ist).

Was davon dann wirklich den Schaffner interessiert - keine Ahnung. Wenn allerdings reihenweise Menschen die Bedingungen sehr grosszügig auslegen und das andere behindert oder sie anfangen auf ein nichgt vorhandes Recht zu pochen könnte das mittelfristig dazu führen, dass dann genauer hingeschaut wird bzw. die Bedingungen gar verschärft würden - IMHO verständlicherweise. Insofern bin ich da (wie so oft) ganz bei Motte: Unauffällig, vernünftig und rücksichtsvoll verhalten, dann geht es wahrscheinlich gut.

Ansonsten ist das natürlich kein neues Thema hier im Forum. Gab es z.B. schon mal hier: reisen-f19/erfahrung-mit-reisen-mit-dem ... t2166.html
Motte
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Re: Grössere Reifen in der Bahn?

Beitrag von Motte »

Viel Text... vor allem für die Theorie. ;)

denn das Befolgten von:
......ausgenommen hiervon sind zusammengeklappte Fahrräder,
die wie Handgepäck in den Zügen untergebracht werden können.
in Verbindung mit
Dem Reisenden steht für sein Handgepäck nur der Raum über und unter seinem
Sitzplatz zur Verfügung.


ist manchmal sogar für ein Brompton ein Problem.


Weitaus wichtiger ist ein Punkt, in dem das Wort Fahrrad erst einmal gar nicht vorkommt.

7.2 Beförderungsausschluss
7.2.1 Von der Mitnahme als Handgepäck oder Traglast sind Gegenstände und Stoffe
ausgeschlossen, die geeignet sind, Mitreisende zu stören oder zu verletzen oder den Wagen
zu beschädigen. ........

Und damit bist Du bei dem, was ich oben zusammengefasst habe. Das letzte Wort hat zunächst der Bahnmitarbeiter. (was ja prinzipiell auch richtig ist - sonst gäbe es eine Beförderungspflicht auch wenn hundert Radfahrer einsteigen wollen) Wenn Du mit dem in Streit gerätst, dann holt dich die Bundespolizei raus und klärt auf der nächsten Dienststelle die Sachlage.
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Re: Grössere Reifen in der Bahn?

Beitrag von alterfalter2 »

@ morgen
@ Motte
@ berlinonaut

Nun fahre ich häufiger mal mit Öffi´s und Rad mit Gepäck, meist ist es im weiteren Sinne ein Faltrad, kann auch schon mal ein Langlieger sein oder ein Tandem.
Hier gibt es Bilder zum Verständnis:

1) Brompton mit Gepäck in Hutablage über den Sitzen

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2) Brompton mit Gepäck und Einspuranhänger (PacDog) in Hutablage

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3) MingCycle (28" Großfalter, baugleich mit Pacific IF Urban) in ICE und Bike Hod Anhänger

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4) MingCycle mit Bike Hod auf Fähre über den Rhein bei Germersheim

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6) Montague TriFrame gefaltet

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7) Montague TriFrame in Tasche abreisebereit

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8) Montague TriFrame in freier Wildbahn

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9) reisen kann man auch mit Langlieger

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10) in der Regionalbahn ist das auch kein Problem

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11) im Flieger aber schon

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Gruß TIL
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