Änderung der StVZO in Kraft
Verfasst: Sa Apr 01, 2017 6:29 am
Mit dem Beschluss des Bundesrates am 10.3.2017 zur Änderung der StVZO und gelockerten Vorschriften zu Beleuchtung von Fahrrädern, nachzulesen in TOP 78 http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/9 ... onologisch geht auch eine neue Kennzeichenpflicht für Zweiräder einher. Da die Verordnung am Tage nach ihrer Verkündung (Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt) in Kraft tritt , ist dies bereits am 30.9. geschehen. https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xa ... 1026988221 (Seite 522)
Der zweite rote Rückstrahler (den Falträder ja eh selten ab Werk haben – aber bisher eigentlich haben mussten) ist damit entbehrlich geworden. Es reicht, wenn einer beim Rücklicht verbaut ist. Tagfahrlicht, Bremslicht und Fernlicht sind nun generell erlaubt. (und nicht wie bisher teure Einzelzulassungen oder Sonderregelungen - die Preise könnten demnach sinken) Blinker leider nur für mehrspurige Fahrzeuge. Das Ausrichten des Frontscheinwerfers ist ebenfalls allgemeiner formuliert (die Vorschrift mit der halben Höhe in 5 Meter Entfernung entfällt) – es reicht nun, wenn er für Entgegenkommende blendfrei eingestellt wurde.
Der zweite rote Rückstrahler (den Falträder ja eh selten ab Werk haben – aber bisher eigentlich haben mussten) ist damit entbehrlich geworden. Es reicht, wenn einer beim Rücklicht verbaut ist. Tagfahrlicht, Bremslicht und Fernlicht sind nun generell erlaubt. (und nicht wie bisher teure Einzelzulassungen oder Sonderregelungen - die Preise könnten demnach sinken) Blinker leider nur für mehrspurige Fahrzeuge. Das Ausrichten des Frontscheinwerfers ist ebenfalls allgemeiner formuliert (die Vorschrift mit der halben Höhe in 5 Meter Entfernung entfällt) – es reicht nun, wenn er für Entgegenkommende blendfrei eingestellt wurde.