Ups - Tschuldigung. Eigentlich wollte ich in meinem Beitrag hinter "dieser Artikel" einen Link setzen.
Den nämlich
http://www.abendblatt.de/region/stormar ... ouren.html
Ohne diesen Text, hat mein Beitrag natürlich eine ganz andere Aussage.
Hier
http://hamburgize.blogspot.de/2014/07/g ... -adfc.htmlwird es auch noch einmal erwähnt.
Das
http://www.patrick-breyer.de/wp-content ... touren.pdf ist die Antwort "des Ministeriums" auf eine Anfrage des Mitglieds der Piratenpartei.
Nun muss man natürlich bedenken, dass dort im Ministerium immer ganz vorsichtig geantwortet wird um nur ja keinen "Freibrief" auszustellen. Dabei kann man sich aber auch vor lauter Vorsicht (und Konjunktive) schon einmal selbst überholen. Anders kann ich mir die katastrophale Antwort auf Seite 2 nicht vorstellen. Selbstverständlich
ist nie auszuschließen, dass jede Fahrt eines jeden Fahrzeugspulks jeder Fahrzeugart, mit der Anzahl " größer Null " zu einer erheblichen Verkehrsbeeinträchtigung werden
kann.
Daraus zu folgern es müsse eine vorherige Genehmigung eingeholt werden ist natürlich Unsinn.
(Das gilt für Trecker genau so wie für Autos und Fahrräder - die Fahrt mit 3 Autos zum Baumarkt muss dann ebenso genehmigt werden)
Insofern ist auch die Antwort auf die Familienfahrten schlichter Nonsens - der aber wohl auch dem Rechtsunkundigen geradezu ins Auge springt. (oder springen müsste).Da hat sich so ein Ministeriumsmitarbeiter schlicht in seiner eigenen Argumentationsschleife aufgehangen. Fehlte in der Ferienzeit wohl das Gegenlesen.
Das kann man hinterfragen - oder ausschlachten. In SH haben sie sich wohl für "Ausschlachten" entschieden.
Um das sichtbar zu machen, hier der Text des § 29 Absatz 2 StVO
(2) Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmenden oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Veranstaltende haben dafür zu sorgen, dass die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden.
Bei einer Ausfahrt der Familie mangelt es schon begrifflich am Zusammenhang mit dem Wort "Veranstaltung", auf welche sich diese Regelung bezieht.
Gruß
Udo