http://www.spiegel.de/gesundheit/ernaeh ... 05466.html
*popcornhol*
Der Spiegel: Nichts Neues über Helm und Helmpflicht
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Re: Der Spiegel: Nichts Neues über Helm und Helmpflicht
Bei der Vorlage solltest du das Popcorn eigentlich dazugeben.
Mac
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Re: Der Spiegel: Nichts Neues über Helm und Helmpflicht
Auch ohne Popcorn ....
Ich möchte eigenverantwortlich entscheiden, ob ich einen Helm trage oder nicht. Alles andere ist Entmündigung.
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Re: Der Spiegel: Nichts Neues über Helm und Helmpflicht
@D-ULI: Lies den Artikel mal! Er ist eine schöne Zusammenfassung dessen, was auch hier immer leidenschaftlich diskutiert wird. Derzeit sind wir frei in der Entscheidung und mit solchen Forschungs"ergebnissen" wird das auch hoffentlich so bleiben.
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Re: Der Spiegel: Nichts Neues über Helm und Helmpflicht
Ich finde die Aussage hier - beim Landgericht Koblenz - recht sympathisch. http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr4068.php
Man muss auch immer die politische Diskussion und die freie Entscheidung des Einzelnen (die auch medizinische Argumente - dafür oder dagegen - ignorieren kann) von der gesetzgeberischen Legitimation trennen eine Helmpflicht einführen zu dürfen. Oder die Rechtsprechung der Gerichte, wenn es um Schadensersatz geht.
Die beiden Letztgenannten verlangen nämlich eine Rechtsgüterabwägung - und dazu müsste es erhebliche (gesicherte) Erkenntnisse geben, das überwiegend Schäden an Leib und Leben durch Helme vermieden werden. Dem ist offensichtlich nicht so - wie das LG Koblenz treffend feststellt.
Man muss auch immer die politische Diskussion und die freie Entscheidung des Einzelnen (die auch medizinische Argumente - dafür oder dagegen - ignorieren kann) von der gesetzgeberischen Legitimation trennen eine Helmpflicht einführen zu dürfen. Oder die Rechtsprechung der Gerichte, wenn es um Schadensersatz geht.
Die beiden Letztgenannten verlangen nämlich eine Rechtsgüterabwägung - und dazu müsste es erhebliche (gesicherte) Erkenntnisse geben, das überwiegend Schäden an Leib und Leben durch Helme vermieden werden. Dem ist offensichtlich nicht so - wie das LG Koblenz treffend feststellt.
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Re: Der Spiegel: Nichts Neues über Helm und Helmpflicht
Und macht die gleichen Fehler wie aller anderen Artikel zum Thema auch. Obwohl der die Schutzwirkung von Fahrradhelmen nicht wirklich beziffern kann, empfiehlt er deren Tragen. Und als Authorität wir ein Unfallchirurg zitiert, das sind ja bekanntermaßen die Experten für Helme. (Warum gibts eigentlich keinen Popcornsmiley, das würde viel Tipparbeit sparen?)Rone hat geschrieben:@D-ULI: Lies den Artikel mal! Er ist eine schöne Zusammenfassung dessen, was auch hier immer leidenschaftlich diskutiert wird.
Mac
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Re: Der Spiegel: Nichts Neues über Helm und Helmpflicht
Ja. Auch eine interessante Argumentation.Motte hat geschrieben:Ich finde die Aussage hier - beim Landgericht Koblenz - recht sympathisch.[/url]
Was ich bemerkenswert finde ist die teilweise sehr gegensätzliche Entscheidung. Zuvor hatte ja "das OLG Düsseldorf am 12.02.2007 (Az.: I-1 U 182/06) entschieden, dass einem Radrennfahrer, der mangels Nutzung eines Fahrradhelms im Rahmen eines Verkehrsunfalls Kopfverletzungen erleidet, ein erhebliches Mitverschulden im Sinne von § 254 Abs. 1 BGB anzulasten sei. Der Umstand, dass keine gesetzliche Helmpflicht bestehe, stünde diesem Befund nicht entgegen".
Hier also gegensätzliche Entscheidung.
Das ganze scheint also recht knapp zu sein.
Finde erstaunlich, wie umfangreich die Begründung sich mit den Helm-Untersuchungen auseinandersetzt und diese zu kennen scheint. Wobei ein Richter, der etwas weniger im Thema steckt da vielleicht ganz andere Quellen hervorgekramt hätte? Da ist dann Aufklärung und genauerer Blick auf die Helm-Untersuchungen schon wichtig. Jedenfalls scheint das in der Rechtsprechung Beachtung zu finden und diese mit der Zeit zu beeinflussen.
Zum Spiegel Artikel hab ich übrigens ähnlichen Eindruck wie Mac.
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Re: Der Spiegel: Nichts Neues über Helm und Helmpflicht
Hallo Peter,
der Satz an sich in dem Urteil ist kein Gegensatz. (die vermeintliche Allgemeingültigkeit der Schlussfolgerung dann schon) Wenn es um Schadensersatz geht, den man von anderen fordert, wird auch immer geprüft (ich sag es mal vereinfacht) ob man "Übliches" getan hat, damit der Schaden nicht zu groß wird. "Übliches" können dann Sorgfaltspflichten, Obliegenheiten oder die Beachtung von Vorschriften sein. Klassisches Beispiel: Du willst was von deiner Reisegepäckversicherung, hast aber z.B. im Bahnhof den Koffer zeitweise unbeaufsichtigt stehen lassen. Dann kannst Du sicher sein, dass Dir die Versicherung das vorwerfen wird, um nicht oder nicht so viel zahlen zu müssen. Oder jemand hat deinen Laptop vom Tisch gerissen, Du hattest ihn aber so hingestellt, dass das zwangsläufig bei leichter Berührung passieren muss. Dann hast Du ganz sicher nicht gegen ein Gesetz oder eine Vertragspflicht verstoßen, aber gleichwohl das "Übliche" (das Ding vernünftig mit allen 4 Füßen auf den Tisch zu stellen) unterlassen. Was deinen Schadensersatz mindert.
Gleiches wird auch auf Radfahren und Helm tragen angewandt. Völlig losgelöst von einer Helmtragepflicht. (wenn es eine gäbe, dann macht sie solche Überlegungen natürlich einfacher).
Unabhängig davon muss man sich aber auch mal quasi auf eine Metaebene begeben und sich fragen, ob wir ( und damit auch Richter) im Hinblick auf den Straßenverkehr nicht längst Verhaltensweisen verinnerlicht haben, die wir in anderen Bereichen schlicht nicht dulden würden.
Wenn dein Nachbar sich einen U-Boot Diesel kauft, den Abgasrüssel auf deine Veranda richtet und ihn täglich von 14:00 bis 2 Uhr in der Nacht tuckern lässt, dann käme wohl niemand auf die Idee, allen den Kauf einer Schutzmaske und Ohrstöpsel bzw, den Umzug in eine andere Gegend zu empfehlen. Erstaunlicherweise ist das aber genau der Denkansatz, der alle "überfällt", wenn es um Gefahren und "Belästigungen" durch den Straßenverkehr geht. Vom Betonmischerfahrer der seinen Diesel beim Frühstücken laufen lässt bis zum jugendlichen Held auf seinem Mopped sind sie überzeugt, dass der Verkehrsraum nur ihnen gehört und alle andern jeglichen (auch vermeidbaren) Lärm gefälligst zu erdulden haben - bzw. alle anderen Menschen Anstrengungen zu unternehmen haben um sich gegen die von ihnen erzeugten Gefährdungen und Belästigungen zu schützen.
Diese Denkweise haben wir aber leider in den letzten 50 Jahren verinnerlicht. Und ich behaupte, dass wir sie alle miteinander heute noch haben. Da ändert sich so schnell auch nichts.
Gruß
Udo
der Satz an sich in dem Urteil ist kein Gegensatz. (die vermeintliche Allgemeingültigkeit der Schlussfolgerung dann schon) Wenn es um Schadensersatz geht, den man von anderen fordert, wird auch immer geprüft (ich sag es mal vereinfacht) ob man "Übliches" getan hat, damit der Schaden nicht zu groß wird. "Übliches" können dann Sorgfaltspflichten, Obliegenheiten oder die Beachtung von Vorschriften sein. Klassisches Beispiel: Du willst was von deiner Reisegepäckversicherung, hast aber z.B. im Bahnhof den Koffer zeitweise unbeaufsichtigt stehen lassen. Dann kannst Du sicher sein, dass Dir die Versicherung das vorwerfen wird, um nicht oder nicht so viel zahlen zu müssen. Oder jemand hat deinen Laptop vom Tisch gerissen, Du hattest ihn aber so hingestellt, dass das zwangsläufig bei leichter Berührung passieren muss. Dann hast Du ganz sicher nicht gegen ein Gesetz oder eine Vertragspflicht verstoßen, aber gleichwohl das "Übliche" (das Ding vernünftig mit allen 4 Füßen auf den Tisch zu stellen) unterlassen. Was deinen Schadensersatz mindert.
Gleiches wird auch auf Radfahren und Helm tragen angewandt. Völlig losgelöst von einer Helmtragepflicht. (wenn es eine gäbe, dann macht sie solche Überlegungen natürlich einfacher).
Unabhängig davon muss man sich aber auch mal quasi auf eine Metaebene begeben und sich fragen, ob wir ( und damit auch Richter) im Hinblick auf den Straßenverkehr nicht längst Verhaltensweisen verinnerlicht haben, die wir in anderen Bereichen schlicht nicht dulden würden.
Wenn dein Nachbar sich einen U-Boot Diesel kauft, den Abgasrüssel auf deine Veranda richtet und ihn täglich von 14:00 bis 2 Uhr in der Nacht tuckern lässt, dann käme wohl niemand auf die Idee, allen den Kauf einer Schutzmaske und Ohrstöpsel bzw, den Umzug in eine andere Gegend zu empfehlen. Erstaunlicherweise ist das aber genau der Denkansatz, der alle "überfällt", wenn es um Gefahren und "Belästigungen" durch den Straßenverkehr geht. Vom Betonmischerfahrer der seinen Diesel beim Frühstücken laufen lässt bis zum jugendlichen Held auf seinem Mopped sind sie überzeugt, dass der Verkehrsraum nur ihnen gehört und alle andern jeglichen (auch vermeidbaren) Lärm gefälligst zu erdulden haben - bzw. alle anderen Menschen Anstrengungen zu unternehmen haben um sich gegen die von ihnen erzeugten Gefährdungen und Belästigungen zu schützen.
Diese Denkweise haben wir aber leider in den letzten 50 Jahren verinnerlicht. Und ich behaupte, dass wir sie alle miteinander heute noch haben. Da ändert sich so schnell auch nichts.
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Udo
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Re: Der Spiegel: Nichts Neues über Helm und Helmpflicht
Ja, und besonders schlimm ist es beim Radfahren auf der Fahrbahn -um mal an den anderen Thread anzuknüpfen, da denken fast alle (die Mehrheit der Radfahrer eingeschlossen), dass Radfahrer praktisch überall fahren sollten, nur nicht auf der Fahrbahn. Weil das ja so schrecklich gefährlich ist (mal davon abgesehen, dass die Straße ja sowieso den Autofahrern allein gehört).Motte hat geschrieben:Diese Denkweise haben wir aber leider in den letzten 50 Jahren verinnerlicht. Und ich behaupte, dass wir sie alle miteinander heute noch haben. Da ändert sich so schnell auch nichts.
Das Urteil hat aber auch einen Haken. Wenn es in D allgemein üblich wäre einen Radhelm zu tragen, wäre die Argumentation, dass man nicht alle üblichen Schutzmaßnahmen unternommen hat.
Mac
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Re: Der Spiegel: Nichts Neues über Helm und Helmpflicht
Ja, gut formuliert, sehe ich auch so!Motte hat geschrieben:... bzw. alle anderen Menschen Anstrengungen zu unternehmen haben um sich gegen die von ihnen erzeugten Gefährdungen und Belästigungen zu schützen.