@ derMac
"Auf die Ebene der völlig unsinnigen Vergleiche? Man muss außer im Falle akuter Fahrlässigkeit normalerweise überhaupt nichts beweisen und ob das nicht tragen eines Helms fahrlässig ist wird zum Glück nicht von dir festgelegt."
..genau! Ich verstehe die Aufregung nicht, niemand wird gezwungen, einen Helm beim Radfahren zu tragen. Kommt es zu einem Unfall mit entsprechenden Kopfverletzungen, die durch das Tragen eines Helms vermieden oder vermindert hätten werden können, ist das Fahrlässigkeit seitens des Radfahrers und es gibt Abzüge in den Leistungen. Gleiches gilt beim Führen eines Kraftfahrzeugs, wenn der Gurt nicht angelegt wurde, darüber regt sich aber niemand auf. Das Tragen eines Helms kann gerne eine freiwillige Sache bleiben, man muß dann eben mit den Konsequenzen leben..
Ähnliche Diskussionen gab es übrigens auch bei der Einführung der Helmpflicht für Motorradfahrer - inzwischen regt sich auch hier niemand mehr darüber auf.
Ich bin häufiger mal in England unterwegs. Zumindest in den Großstädten fährt so gut wie niemand ohne Helm, da ist das selbstverständlich, obwohl es dort auch keine Helmpflicht gibt - offenbar aus reinem Selbstschutz. Ich fahre keinen Meter ohne Helm, mir macht das nichts aus und ich fühle mich damit sicherer, zumal es in Hamburg ab und an wirklich brenzliche Situationen im Stadtverkehr gibt und auch allgemein schnell gefahren wird.
Gruß TIL
OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
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alterfalter2
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Karsten
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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
Moin,
Beim Motorradhelm gehts um einen Helm mit fester Schale und einem Polster aus Styropor. Nicht um ein folienbeschichtetes Stryroporteil ohne Schale.
Und wichtiger: Es geht um die Verminderung von SELBSTVERURSACHTEN Gefahren.
Bei der Diskussion hier gehts um einen -angeblichen- Schutz gegen Gefahren durch rechtswidrige Handlungen von anderen.
Daher d"ie Aufregung ".
Dort trägt praktisch niemand so einen Fetisch. Die Unfallstatistiken weisen aus, daß das Verletzungsrsiko, insbesondere für tödliche Verletzungen beim Radeln dort wesentlich geringer ist, als im Land der Fetischisten.
Gruß Karsten
Moin,alterfalter2 hat geschrieben:Ähnliche Diskussionen gab es übrigens auch bei der Einführung der Helmpflicht für Motorradfahrer - inzwischen regt sich auch hier niemand mehr darüber auf.
Beim Motorradhelm gehts um einen Helm mit fester Schale und einem Polster aus Styropor. Nicht um ein folienbeschichtetes Stryroporteil ohne Schale.
Und wichtiger: Es geht um die Verminderung von SELBSTVERURSACHTEN Gefahren.
Bei der Diskussion hier gehts um einen -angeblichen- Schutz gegen Gefahren durch rechtswidrige Handlungen von anderen.
Daher d"ie Aufregung ".
Wenn Du mit den Rad nach England fahren würdest, kämest Du wahrscheinlich vorher durch die NIederlande.alterfalter2 hat geschrieben: Ich bin häufiger mal in England unterwegs. Zumindest in den Großstädten fährt so gut wie niemand ohne Helm, da ist das selbstverständlich,
Dort trägt praktisch niemand so einen Fetisch. Die Unfallstatistiken weisen aus, daß das Verletzungsrsiko, insbesondere für tödliche Verletzungen beim Radeln dort wesentlich geringer ist, als im Land der Fetischisten.
Gruß Karsten
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derMac
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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
Um zu verstehen worum es geht hilft es, den Thread zu lesen.alterfalter2 hat geschrieben:Ich verstehe die Aufregung nicht
Warum ist das bei Radfahrern Fahrlässigkeit und bei Autofahrern und Fußgängern nicht? Ist es auch Fahrlässigkeit, wenn du bei einer Beinverletzung keinen entsprechenden Schutz getragen hast? Wenn nein, warum nicht?Kommt es zu einem Unfall mit entsprechenden Kopfverletzungen, die durch das Tragen eines Helms vermieden oder vermindert hätten werden können, ist das Fahrlässigkeit seitens des Radfahrers und es gibt Abzüge in den Leistungen.
Mac
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Karsten
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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
Moin,
Ich fasse mal zusammen:
Die Nutzung von Kraftfahrzeugen ist ziemlich gefährlich.
Nicht nur für die Kraftfahrer selber. sondern für alle anderen Verkehrsteilnehmer.
Über 95(?)% der Gefahren für schwere und tödliche Verletzungen für Radler (und andere) werden durch Kraftfahrzeuge verursacht.
Darum wurden für diesen Verkehr viele Vorschriften, z.b. das Pflichtversicherungsgesetz erlassen.
Die Versicherungen sind nun nicht nur wirtschaftlich, über Beteiligungen, sehr eng mit der Kraftfahrzeugindustrie verbunden, sondern haben natürlich unabhängig davon ein großes Interesse an möglichst vielen Kraftfahrzeugen, weil das ihre Existenzgrundlage ist.
Ein recht großer Anteil der Kraftfahrzeugfahrten könnte problemlos durch Fahrradnutzung ersetzt werden.
Ein großer Anteil von Radfahrern am Straßenverkehr macht den Kraftverkehr tendenziell, weniger attraktiv.
Diese Versicherungen verbreiten mit geschickten Kampagnen- entgegen bessen Wissens- die irreführende Vorstellung, daß 1. Radfahren unabhängig vom Kraftverkehr, besonders gefährlich sei.
2. Daß beim Radfahren eine besonders große Gefahr für Kopfverletzungen bestehe. -ebenfalls entgegen bessen Wissens-
3. Daß sog. "Fahrradhelme" ein nicht nur sinnvoller, sondern geradezu notwendiger Schutz gegen diese imaginierten Gefahren darstelle.
Dabei sind diese sog. Fahrradhelme tatsächlich für das Radeln ungeeignete Kopfbedeckungen.
Sie bieten völlig unzureichenden Schutz gegen tatsächliche Belästigungen: wie Regen, Wind, Sonne, Kälte. und sind darüberhinaus sperrig und unbequem zu tragen.
Nun verweigern diese Versicherungen, den Opfern der Gefahren durch die Kraftfahrzeuge angemessene Entschädigungszahlungen mit der Hinweis, daß die Opfer den ungeeigneten und Unbequemen angeblichen Kopfschutz nicht "freiwillig" getragen habe.
'Daneben führen diese Versicherungen mit dem Rückhalt ihrer gewaltigen Finanzkraft, stellvertretend für die Kraftfahrer, welche durch rechtswidrige Handlungen den Opfern schwere Verletzungen zugefügt haben, Rechtsstreitigkeiten, in denen sie den Opfern GRUNDSÄTZLICH einen erheblichen Teil der rechtmäßigen Schadenersatzleistungen bestreiten, weil diese eben den pseudo-Schutz nicht "freiwillig" getragen hätten.
Gruß Karten.
Ergänzung:
Die Versicherungen sind auch die in Initiatoren für die div. Versuche, in Deutschland und der Schweitz eine gesetzliche allgemeine Helmpflicht aka "Helmobligatorium" einzuführen.
Ich fasse mal zusammen:
Die Nutzung von Kraftfahrzeugen ist ziemlich gefährlich.
Nicht nur für die Kraftfahrer selber. sondern für alle anderen Verkehrsteilnehmer.
Über 95(?)% der Gefahren für schwere und tödliche Verletzungen für Radler (und andere) werden durch Kraftfahrzeuge verursacht.
Darum wurden für diesen Verkehr viele Vorschriften, z.b. das Pflichtversicherungsgesetz erlassen.
Die Versicherungen sind nun nicht nur wirtschaftlich, über Beteiligungen, sehr eng mit der Kraftfahrzeugindustrie verbunden, sondern haben natürlich unabhängig davon ein großes Interesse an möglichst vielen Kraftfahrzeugen, weil das ihre Existenzgrundlage ist.
Ein recht großer Anteil der Kraftfahrzeugfahrten könnte problemlos durch Fahrradnutzung ersetzt werden.
Ein großer Anteil von Radfahrern am Straßenverkehr macht den Kraftverkehr tendenziell, weniger attraktiv.
Diese Versicherungen verbreiten mit geschickten Kampagnen- entgegen bessen Wissens- die irreführende Vorstellung, daß 1. Radfahren unabhängig vom Kraftverkehr, besonders gefährlich sei.
2. Daß beim Radfahren eine besonders große Gefahr für Kopfverletzungen bestehe. -ebenfalls entgegen bessen Wissens-
3. Daß sog. "Fahrradhelme" ein nicht nur sinnvoller, sondern geradezu notwendiger Schutz gegen diese imaginierten Gefahren darstelle.
Dabei sind diese sog. Fahrradhelme tatsächlich für das Radeln ungeeignete Kopfbedeckungen.
Sie bieten völlig unzureichenden Schutz gegen tatsächliche Belästigungen: wie Regen, Wind, Sonne, Kälte. und sind darüberhinaus sperrig und unbequem zu tragen.
Nun verweigern diese Versicherungen, den Opfern der Gefahren durch die Kraftfahrzeuge angemessene Entschädigungszahlungen mit der Hinweis, daß die Opfer den ungeeigneten und Unbequemen angeblichen Kopfschutz nicht "freiwillig" getragen habe.
'Daneben führen diese Versicherungen mit dem Rückhalt ihrer gewaltigen Finanzkraft, stellvertretend für die Kraftfahrer, welche durch rechtswidrige Handlungen den Opfern schwere Verletzungen zugefügt haben, Rechtsstreitigkeiten, in denen sie den Opfern GRUNDSÄTZLICH einen erheblichen Teil der rechtmäßigen Schadenersatzleistungen bestreiten, weil diese eben den pseudo-Schutz nicht "freiwillig" getragen hätten.
Gruß Karten.
Ergänzung:
Die Versicherungen sind auch die in Initiatoren für die div. Versuche, in Deutschland und der Schweitz eine gesetzliche allgemeine Helmpflicht aka "Helmobligatorium" einzuführen.
Zuletzt geändert von Karsten am Mi Okt 30, 2013 3:19 am, insgesamt 1-mal geändert.
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Pibach
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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
@Karsten, diese Zusammenfassung hattest Du schon gelesen?Karsten hat geschrieben:Moin,
Ich fasse mal zusammen:
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Karsten
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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
Moin,Pibach hat geschrieben:@Karsten, diese Zusammenfassung hattest Du schon gelesen?Karsten hat geschrieben:Moin,
Ich fasse mal zusammen:
Danke für den Hinweis, Kannte ich noch nicht.
Mir geht's hier darum, mal auf die Kontinuität der Akteure hinzuweisen, die eben in mehrfacher Hinsicht auch Profiteure des Wahns sind.
Und den Begriff Wahn möchte ich hier nachdrücklich bekräftigen.
Wir erinnern uns:
Ja um Himmels willen, dann MUSS es mir ja bald passieren, denkt der gutgläubige Bürger bei solchem Schwachfug."80% aller Radler erleiden Kopfverletzungen"
Gruß Karsten
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Motte
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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
Vielleicht schafft es ja der ein oder andere den folgenden von mir verlinkten Artikel durchzulesen:
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h ... -begegnen/
Ich weise mal darauf hin, dass dieser Artikel bereits im Frühjahr 2011 geschrieben wurde. Wer dann immer noch nicht "Haftung in Fragen des Schuldrechts" und "Helmtragepflicht" auseinander halten kann - dem ist wohl in diesem Leben nicht mehr zu helfen.
Karsten.
Deine Haftpflichtversicherung wirkt für Dich wie eine Rechtsschutzversicherung, wenn jemand Schadensersatzansprüche gegen Dich geltend macht. Das ist ihre Aufgabe. Ansonsten würden die Beiträge stets rapide nach oben gehen. Das hat mit wahnhaftem Handeln wenig zu tun. Von daher ist es klar, dass die Versicherungen dieses Argument stets auf`s Neue bringen, so lange ein minimale Aussicht auf Erfolg dabei besteht.
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h ... -begegnen/
Ich weise mal darauf hin, dass dieser Artikel bereits im Frühjahr 2011 geschrieben wurde. Wer dann immer noch nicht "Haftung in Fragen des Schuldrechts" und "Helmtragepflicht" auseinander halten kann - dem ist wohl in diesem Leben nicht mehr zu helfen.
Karsten.
Deine Haftpflichtversicherung wirkt für Dich wie eine Rechtsschutzversicherung, wenn jemand Schadensersatzansprüche gegen Dich geltend macht. Das ist ihre Aufgabe. Ansonsten würden die Beiträge stets rapide nach oben gehen. Das hat mit wahnhaftem Handeln wenig zu tun. Von daher ist es klar, dass die Versicherungen dieses Argument stets auf`s Neue bringen, so lange ein minimale Aussicht auf Erfolg dabei besteht.
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Karsten
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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
Moin Motte,Motte hat geschrieben:Vielleicht schafft es ja der ein oder andere den folgenden von mir verlinkten Artikel durchzulesen:
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h ... -begegnen/
Ich weise mal darauf hin, dass dieser Artikel bereits im Frühjahr 2011 geschrieben wurde. Wer dann immer noch nicht "Haftung in Fragen des Schuldrechts" und "Helmtragepflicht" auseinander halten kann - dem ist wohl in diesem Leben nicht mehr zu helfen.![]()
Dank für den Hinweis auf diesen kompetenten und ausgewogenen Artikel.
Ich habe ja weiter oben die Entscheidungsgründe der OLG verlinkt.
Daraus ergeben sich -ohne Aktenkenntniss, in der Begründung wird ja auf einen Schriftwechsel verwiesen- für mich erhebliche Zweifel, ob sich das Gericht ausreichend Umfänglich mit der Frage der (Un)Wirksamkeit von Styroporhelmen befasst hat.
Und es wird auch klar, daß sich das Gericht überhaupt nicht mit den Unterschiedlichen Schutzzielen, von Motorradhelm und Gurt einerseits- nämlich vor SELBSTVERURSACHTEN Gefahren-
Und dem geforderten angeblichen Schutz durch den Fahrrad"Helm" namlich dem vor UNERLAUBTEN Handlungen oder BETTRIEBSGEFAHREN von ANDEREN, befasst hat.
Stattdessen wiederholt das Gericht alle Propagandaformeln,, mit welchen die Versicherungs- und Autoindustrie ihre Helmkampagne betreibt.
Ja hier!Motte hat geschrieben: Karsten.
Ja ebend.Motte hat geschrieben: Deine Haftpflichtversicherung wirkt für Dich wie eine Rechtsschutzversicherung, wenn jemand Schadensersatzansprüche gegen Dich geltend macht. Das ist ihre Aufgabe. Ansonsten würden die Beiträge stets rapide nach oben gehen. Das hat mit wahnhaftem Handeln wenig zu tun. Von daher ist es klar, dass die Versicherungen dieses Argument stets auf`s Neue bringen, so lange ein minimale Aussicht auf Erfolg dabei besteht.
Genau das kritisiere ich.
Die Sache geht ja wesentlich weiter, als eine Rechtschutzversicherung. Bei der kann ich selber entscvheiden, ob ich sie in Anspruch nehme, Bei diesen Rechtsfragen jedoch, ist der Versicherungsnehmer gezwungen, die Verfafhrensherrschaft auf die Versicherung zu übertragen.
Und diese kann nach Belieben und willkürlich entscheiden, ob. und wie sie das Verfahren führt.
Da die Versicherungen stets über überlegene Mittel verfügen, führt das letztlich dazu, daß ein noch nicht bezifferter weiterer Teil der Kosten des Kraftverkehrs nicht von dessen Nutzern, sondern von den Opfern dessellben getragen werden. Indem diese grundsätzlich bestehende Schadenersatzforderungen nicht durchsetzen können.
Davon wiederum profitieren in nicht geringem Umfang wieder die Versicherungen.
Ich finde das zutiefst ungerecht und niederträchtig.
Damit wird der Sinn der Pflichtversicherung aus der Betriebshaftung geradezu konterkarriert.
Gruß Karsten.
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Pibach
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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
Ganz genau.Karsten hat geschrieben:... führt das letztlich dazu, daß ein noch nicht bezifferter weiterer Teil der Kosten des Kraftverkehrs nicht von dessen Nutzern, sondern von den Opfern dessellben getragen werden. Indem diese grundsätzlich bestehende Schadenersatzforderungen nicht durchsetzen können.
Davon wiederum profitieren in nicht geringem Umfang wieder die Versicherungen.
Ich finde das zutiefst ungerecht und niederträchtig.
Damit wird der Sinn der Pflichtversicherung aus der Betriebshaftung geradezu konterkarriert.
Gibt da daneben noch paar andere Faktoren, die diese Schieflage begünstigen.
Zum einen finanzieren die Fahrer günstiger Kraftfahrzeuge über die Versicherungen auch z.T. die erhöhten (finanziellen) Risiken derjenigen mit teuren Fahrzeugen. Dadurch entsteht eine Tendenz zu immer höheren Policen und auch zu gefärdenderen Fahrzeugen (z.B. SUVs).
Ansonsten zahlen bei einem Unfall ja selten die Beteiligten, sondern die Versicherungen. Es wird da also von Versicherung A oder B bezahlt. Teilweise ist das die selbe Versicherung und es bestehen da bestimmte "Nichtangriffsabkommen" für Streitfälle. Begrenzt werden soll aber aus Sicht der Versicherungen natürlich die Auszahlung an Geschädigte. Im Falle der Radfahrer ja auch meistens jmd. der solche Versicherungen nicht hat bzw. da deutlich geringere Summen einzahlt - weil er ja auch viel geringer gefährdet. Ein PKW bringt etwa die 100-fache Gefährdung im Vergleich zu einem Radfahrer in den Straßenverkehr ein. Das System finanziert sich also überwiegend von den Gefährdungsverursachern, auf deren Interessen es daher auch ausgelegt ist. Für Radfahrer existiert hier also keine ausreichend starke Lobby, die dieser Schieflage entgegentreten könnte. Ebenso ist die ganze Rechtslage auf die Interessen des Kraftfahrzeugverkehrs ausleget, was auch am Zahlenverhältniss der (politisch) einflussreichen Gruppen liegt. Die Gefährdeten "bezahlen" das ganze vor allem durch erhöhte Unfallrisiken und im Zweifel eben auch Unfallfolgen (Verletzungen), die für die Gefährder so schön abgesichert sind.
All das ist zwar wie Du völlig zutreffend beschreibst "zutiefst ungerecht und niederträchtig", das sehe ich genauso.
Allerdings ist es eigentlich nicht so besonders relevant. Denn Radfahren ist - zum Glück - nicht so wirklich gefährlich.
Von daher ist es eigentlich bei der ganzen Helmdiskussion völlig unerheblich, ob der schützt oder nicht. Denn in jedem Fall verursacht er eine darüber hinaus viel bedeutenderen Wirkung, indem er bestimmte Image- und Risko-Einstellungen verfestigt, die Situation für Radfahrer unkomfortabler, unangenehmer und riskanter werden lässt, der Radfahreranteil dabei zurückgeht, der Autofahreranteil steigt, ebenso steigt auch die Gefährdung für alle Beteiligten und mit dem hohen KFZ-Anteil steigert man natürlich auch andere unerwünschte Effekte. Dafür gibt es inzwischen zig Beispiele und Studien, die dies bestätigen. Darüber haben wir uns hier noch viel zu wenig unterhalten (stattdessen immer über diese randständige Schutzwirkungsgeschichte). Und auch den Richtern und den Medien scheint dieser Zusammenhang nicht klar zu sein.
Das Urteil ist in dieser Rückkopplungspirale ein weiterer Faktor. Ein gewisser Teil der Radfahrer wird daraufhin nun a) das ingnorieren und - mit wachsendem Unbehagen - weiterradeln wie bisher, b) vermehrt einen Helm benutzen oder eben c) seltener Radfahren.
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Pibach
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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
Das Urteil des OLG Schleswig scheint aufgehoben worden zu sein. Siehe hier:
https://www.radverkehrspolitik.de/helm- ... schleswig/
https://www.radverkehrspolitik.de/helm- ... schleswig/