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Re: Kurioses am Wegesrand

Verfasst: Do Sep 24, 2015 9:58 am
von Motte
Noch In meiner Kindheit war der Umgang mit Altlasten ein sehr sorgloser. In nicht wenigen Gartenhäuschen stand das E 605 neben der Marmelade und am Feldrand standen auch oft merkwürdige Eimer und Säcke herum. (Nicht immer ganz heil). Holzzäune wurden mit Teeröl haltbar gemacht. Pressspanplatten wurden damals überall zu Hause benutzt (die waren günstig) und selten an der Schnittkante versiegelt - die gasten dann in hunderten von Räumen munter vor sich hin.

Und was unter dem Alsumer Berg mit vergraben wurde, will ich auch lieber nicht wissen :roll:
Da freue ich mich lieber über den Ausblick oben.....

Re: Kurioses am Wegesrand

Verfasst: Do Sep 24, 2015 7:39 pm
von CycoRacer
Das Verrückte ist, dass der Umgang mit Umweltgiften in großen Mengen teilweise noch sorgloser als damals geworden ist. Menschen werden in Gefahr gebracht oder deren Gesundheit ruiniert, Krebs wird zur Todesursache Nr. 1 in bestimmten Straßenzügen, nur um noch mehr Reibach zu machen. Verdient wird dreifach, Kies und Sand werden als Baumaterial verkauft, Löcher werden mit Müll verfüllt, je gefährlicher, desto mehr Geld gibt es. Dann eine Tonschicht zur Versiegelung, Rasen drauf und wieder verkaufen oder als Weideland verpachten oder gesundes Gemüse anpflanzen. Daher sind das auch Kuriositäten besonderer Art auf die ich gerne hinweise, wenn sie mir bekannt sind.

Hier noch das Begrüßungsschild direkt am Eingang der Sondermülldeponie Eyller Berg als Kuriosität:
P1360726a.jpg
Die Müllwagenfahrer werden am Eingang wie folgt begrüßt: -Landschaftsschutzgebiet- Sie sind ein gerngesehener Gast ... u.a. ist es unzulässig Abfälle wegzuwerfen oder Schutt abzulagern ... Zuwiderhandlungen können nach §71 mit einer Geldbuße von bis zu DM 100000 geahndet werden. Jeder der mit einem leeren LKW also wieder das Gelände verlässt, müsste eigentlich sofort verhaftet werden.

Ich fahre auch gerne Halden hoch und genieße meistens die Aussicht, allerdings halte ich auch immer die Augen offen für besondere Kuriositäten und schaue mich auch gerne mal im Gebüsch nach verrosten Schildern um.

Viele Grüße
Reimund

Re: Kurioses am Wegesrand

Verfasst: Mo Sep 28, 2015 8:30 pm
von CycoRacer
War mit dem Faltrad mal wieder auf Entdeckungsreise und habe am Wochenende den Altrhein in Ossenberg besucht. Habe mal nach den Schildern gesucht, die da vor einigen Jahren noch standen. Und siehe da, weg sind sie und es ist ein wunderbares Naturschutzgebiet entstanden, allerdings darf der Mensch zum Schutze der Natur dieses Gebiet nicht betreten. Das Tor ist trotzdem geöffnet, da der Deich derzeit gesperrt ist und erneuert wird, und für die Kinder aus der Umgebung das doch ein toller Alternativspielplatz ist.
Vorsicht bei Naturschutzgebieten am Niederrhein mit langen Erklärungen!
Vorsicht bei Naturschutzgebieten am Niederrhein mit langen Erklärungen!
Kinder werden durch solche niedlichen Schilder eher angelockt
Kinder werden durch solche niedlichen Schilder eher angelockt
3 Kilometer "stromaufwärts" in Rheinberg ist vor ca. 15-20 Jahren ein Neubaugebiet entstanden. Es wurde da teurer Wohnraum für junge Familien geschaffen. Die Verkaufsschilder hatten die Überschrift "Residieren am Altrhein".

Gruß
Reimund

Zitat aus "Untersuchungen zur Radionuklidbelastung von Oberflächenwässern, Sedimenten und Böden
als Folge des Steinkohlebergbaus im Ruhr-Revier", Dissertation, 2001, ab Seite 173, Simone Schmid

Im Niederrhein-Gebiet ist im Bereich des Alten Rheins an beiden
Uferseiten eine Fläche von ca. 25.000 m² (WIEGAND et al. 1996) und im rechtsrheinischen
Steinkohlengebiet entlang der Lippe abstromig des Sickingmühlenbaches eine Fläche von
ca. 180.000 m² kontaminiert. Zuzüglich der belasteten Flächen entlang des Sickingmüh-
lenbaches und der Fossa Eugeniana anstromig des Jenneckes Gatt kann von einer zu unter-
suchenden Fläche von ca. 250.000 m² ausgegangen werden.
....
Besonders Angler, Spaziergänger und vor allem kleine Kinder, die gerne in der Umgebung
von Wasser spielen, können den von der SSK verwendeten Grenzwert von 1 mSv/a leicht
erreichen und in Einzelfällen sogar überschreiten, wie das folgende Berechnungsbeispiel
an der Fossa Eugeniana zeigt:
max. ermittelte Ortsdosisleistung = 3200 nSv/h
angenommene Aufenthaltszeit pro Tag = 1 h
⇒ 1,2 mSv/a

Zitatende

Was lernen wir daraus. Große Industrieunternehmen sorgen für den Umweltschutz (zu Land zu Wasser und in der Luft) und schaffen manchmal auch tolle Aussichtspunkte im Flachland oder bauen tolle Autos die fast gar keine Schadstoffe mehr produzieren.

Quellen:
http://duepublico.uni-duisburg-essen.de ... Schmid.pdf

http://sgb-rheinberg.de/SGB/rubriken/ma ... infach.pdf
(hier taucht auch Pattberg auf)

Re: Kurioses am Wegesrand

Verfasst: Mo Sep 28, 2015 8:46 pm
von derMac
Apropos Schilder:
Soll/darf ich da jetzt mit dem Rad langfahren? Ein Radweg irgendwo im/am nordöstlichen Ruhrgebiet.
Schilder.jpg
Mac

Re: Kurioses am Wegesrand

Verfasst: Mo Sep 28, 2015 10:35 pm
von CycoRacer
derMac hat geschrieben: Soll/darf ich da jetzt mit dem Rad langfahren?
Selbstverständlich, da kein Schild "Naturschutzgebiet" aufgestellt ist oder ein Kinderspielplatz in Sichtweite ist, besteht keine Gefahr von Müllfahrzeugen überrollt zu werden oder überhöhter Radioaktivität ausgesetzt zu sein. Die Goldgräber (beachte Sandhügel hinten rechts) werden hierzulande immer dreister, die Stellen ein paar Schilder auf und haben dann ihre Ruhe.

Habe hierzu folgendes gefunden, aber nicht wirklich verstanden:
Sich widersprechende Schilder sind unbestimmt und verstossen gegen das Bestimmtheitgebot.

Gruß
Reimund

Re: Kurioses am Wegesrand

Verfasst: Di Sep 29, 2015 4:24 am
von Motte
Du darfst da dein Rad schieben.
Du darfst auch Kühe mitnehmen, wenn Du das Rad schiebst.
Ihr solltet aber nicht schwerer als 6.5 Tonnen sein. Also kein Eis vorher.... :mrgreen:

Nein, das ist schon sinnvoll, wenn man es in Verbindung mit § 46 StVO (Ausnahmegenehmigungen) in Bezug auf Zeichen 250 sieht. Dann ist es auch nicht widersprüchlich.

Wir können in einem eigenen Thread ja mal witzige Verkehrsschilder sammeln. Oder hier - wenn sie "kurios" sind. Gerade Baustellenausschildung in Bezug auf Radfahrer sind da gelegentlich einsame Spitze.

Verkehrsschilder sind Verwaltungsakte. Ein Verwaltungsakt muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein.
Für Verkehrsschilder gilt die Vorgabe, "dass der durchschnittliche Verkehrsteilnehmer sie mit der nach § 1 STVO erforderlichen Sorgfalt mit einem raschen und beiläufigen Blick erfassen kann". Sie gelten dann nicht, wenn sie z.B. in Verbindung mit anderen Schildern widersprüchlich (unklar) sind. Der Verstoß kann dann nicht geahndet werden. Wie so oft im Leben, kann es da aber unterschiedliche Auffassungen geben. Ich würde z.B. behaupten, dass Du der obigen Ausschilderung nicht entnehmen kannst, dort mit dem Auto oder dem Rad durchfahren zu dürfen.

Re: Kurioses am Wegesrand

Verfasst: Di Sep 29, 2015 8:29 am
von derMac
Motte hat geschrieben:Du darfst da dein Rad schieben.
Du darfst auch Kühe mitnehmen, wenn Du das Rad schiebst.
Ihr solltet aber nicht schwerer als 6.5 Tonnen sein. Also kein Eis vorher.... :mrgreen:
Nee, die Ausnahmegemigung für den Landwirtschaftlichen Verkehr steht ja unter den 6,5 t, der Landwirtschaftliche Verkehr darf also schwerer sein. Er darf aber trotzdem nicht fahren, da ja auf der anderen Seite für jeglichen Verkehr gesperrt ist (ohne Ausnahme, die muss unter dem jeweiligen Schild angeordnet sein). Als Radfahrer hab ich mich gefragt, ob es sinnvoll ist, elendig weit in eine Sackgasse hineinzuschieben um dann am Ende zu merken, dass ich zurückschieben muss. Ich habe dann beschlossen, das Risiko mit dem Schieben nicht einzugehen und bin gefahren. :D

Mac

Re: Kurioses am Wegesrand

Verfasst: Di Sep 29, 2015 11:58 am
von Motte
Nee, die Ausnahmegemigung für den Landwirtschaftlichen Verkehr steht ja unter den 6,5 t....
Ich schreib für dich in Zukunft immer noch neben dem Smiley "Witz" dazu :roll:


Aber um es ernsthaft aufzudröseln:
Entscheidend ist Zeichen 250. "Verbot für Fahrzeuge aller Art"
Fahrräder dürfen geschoben werden.

Dann gibt es mit Sicherheit Ausnahmegenehmigungen des Landrats nach § 46 StVO - für Gruppen (Land- und Forstwirtschaft) und Einzelausnahmen z.B. für bestimmte Fahrzeuge oder Personen für die Wartung des Windrades im Hintergrund. Das muss nicht vor Ort ausgeschildert werden - genau so wie Fahrzeuge mit Sonderrechten da durch dürfen.

Für die ist das Richtzeichen "Sackgasse" wichtig. Darüber hinaus gibt es eine Beschränkung des zulässigen Gewichts für diese Fahrzeuge. Davon sind dann wieder Fahrzeuge der Landwirtschaft ausgenommen.



(Als Radler bin ich meist von der Schönheit der Landschaft abgelenkt - sehe Zeichen 250 gar nicht und fahr da versehentlich durch, wenn keiner guckt. Sackgasse heißt meist nur, dass dort der Asphalt endet)

Re: Kurioses am Wegesrand

Verfasst: Di Sep 29, 2015 12:16 pm
von derMac
Motte hat geschrieben:
Nee, die Ausnahmegemigung für den Landwirtschaftlichen Verkehr steht ja unter den 6,5 t....
Ich schreib für dich in Zukunft immer noch neben dem Smiley "Witz" dazu :roll:
Ich hatte jetzt eigentlich gedacht, dass meine irgendwie auch nicht ganz ernst geschriebene Antwort impliziert, dass ich den imaginären Smiley hinter jeder Zeile gesehen habe. ;)



PS: Ich glaube eine rein sachliche und rechtswissenschaflich korrekte Interpretation des Schilderwaldes ist nahezu unmöglich.

Re: Kurioses am Wegesrand

Verfasst: Di Sep 29, 2015 2:33 pm
von Motte
Ich hab da immer einen Riesenspaß. So richtig lustige Sachen knips ich dann auch gern.
Dies hier z.b.
Nonsens.jpg
Hinten an der Ecke - am Haus (wo gerade das Auto fährt) sind dann (wegen Brückensanierung) die Schilder 254 und 259 (also Verbot für Fußgänger/Radfahrer). An der Stelle an der die beiden Gruppen dann "irgendwie" über/auf die Straße müssen, verjüngen sich die beiden Fahrstreifen der Linksabbieger (die über die Brücke wollen) zu einem Fahrstreifen. Unfallträchtiger geht es nicht mehr.

Wer auch immer das Schild "nutzungspflichtiger Radweg" (mit 30 Meter Weglänge) dort aufgestellt hat, muss eine phantastische Haftpflichtversicherung haben, die auch extrem groben Unfug ausgleicht.

Hier ist die übrigens die Widersprüchlichkeit (gleichzeitige Anordnung ausschließlicher Radweg und ausschließlicher Fußweg) so ins Auge springend, dass die Anordnung m.E. nichtig ist. Das muss dann niemand beachten.