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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
Verfasst: Fr Jun 21, 2013 10:42 am
von D-ULI
Muc-Falter hat geschrieben:Wenn Du schweißnasse Haare hat, bist Du auch sonst verschwitzt. .......
Nein, das bin ich komischerweise nicht.
Ich habe zwei Fahrradhelme und würde einen aus Vernunftsgründen (so blöd wie ich hier wohl rüber komme, bin ich nicht) gerne tragen. Die Auflageflächen der Helme in Verbindung mit dem Schweiß lassen mich wegen den Furchen wie ein gegrilltes Stück Fleisch aussehen.
Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
Verfasst: Fr Jun 21, 2013 10:48 am
von warp33
@D-ULI: Sicher daß Du nicht einfach nicht zu Deinem Kopf passende Helme hast? Ein Helm sollte keine Striemen hinterlassen, entweder ist er dann zu klein oder zu straff eingestellt...
Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
Verfasst: Fr Jun 21, 2013 10:53 am
von D-ULI
Interessante Frage. Wenn der Helm nicht eng anliegt, wie kann er dann beim Sturz ohne zu verrutschen helfen?
Als ich vor ca. 30 Jahren Motorrad fuhr, war Helmpflicht nie eine Frage für mich. Den Helm trug ich so eng, dass er sich nicht verschob. Schweißnasse Haare hatte ich nie damals nie.
Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
Verfasst: Fr Jun 21, 2013 10:57 am
von warp33
@D-ULI das ist sicher richtig und gerade bei Kindern sieht man meistens schlecht sitzende, zu lockere & über die Stirn hinausgeschobene Helme. Aber einquetschen sollte er halt auch nichts.... Schuhe dürfen doch auch nicht drücken und Blasen verursachen, oder?
Re: AW: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
Verfasst: Fr Jun 21, 2013 12:42 pm
von Pibach
derMac hat geschrieben:Geklärt wird aber auch hier auf Grundlage von Gesetzen.
Also das halte ich für etwas unrealistisch.
Die Gesetze bzw. Komplexität der Situation geben das wie beschrieben meist gar nicht her. Ohne “gesunden Menschenverstand“ würde da auch nicht viel sinnvolles rauskommen.
Re: AW: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
Verfasst: Fr Jun 21, 2013 12:42 pm
von Pibach
derMac hat geschrieben:Geklärt wird aber auch hier auf Grundlage von Gesetzen.
Also das halte ich für etwas unrealistisch.
Die Gesetze bzw. Komplexität der Situation geben das wie beschrieben meist gar nicht her. Ohne “gesunden Menschenverstand“ würde da auch nicht viel sinnvolles rauskommen.
Re: AW: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
Verfasst: Fr Jun 21, 2013 1:12 pm
von derMac
Pibach hat geschrieben:derMac hat geschrieben:Geklärt wird aber auch hier auf Grundlage von Gesetzen.
Also das halte ich für etwas unrealistisch.
Die Gesetze bzw. Komplexität der Situation geben das wie beschrieben meist gar nicht her. Ohne “gesunden Menschenverstand“ würde da auch nicht viel sinnvolles rauskommen.
Wenn das Gesetz etwas "gar nicht her gibt" erwarte ich, dass das Gericht das Verfahren einstellt und nicht nach "gesundem Menschenverstand" urteilt. Fall das Gesetz doch etwas hergibt, war es die
Grundlage der Entscheidung. Dann wird es sicher mit gesundem Menschenverstand und hoffentlich noch mehr Faktenwissen interpretiert, denn wenn der gesunde Menschenverstand zu sehr überwiegt kommt soetwas wie in dem hier diskutierten Fall raus.
Mac
Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
Verfasst: Fr Jun 21, 2013 3:47 pm
von Motte
Wann ist denn der Menschenverstand gesund?
Wenn etwas so ist wie ich das das gerne hätte? Oder wie es Viele oder "Alle" sagen?
Übrigens, fällt mir bei "Alle" ein; einer der Punkte im Urteil, die ich schlecht nachvollziehen kann - ein zumutbarer (Selbst) Schutz ist für mich nicht einer, von dem viele sagen dass es einer ist, sondern ein bekannter, üblicher und
wirksamer Schutz. Dazu gehört für mich, dass es auch die Mehrheitsmeinung der Fachwelt ist. Vertiefende Überlegungen dazu vermisse ich. (Daher war mir das neulich verlinkte Urteil des LG Koblenz auch sympathischer) Alles andere in dem Urteilstext kann ich nachvollziehen. (was nicht damit verwechselt werden sollte, dass ich es prima finde)
Na, ja - mit solchen Entscheidungen werden wir leben müssen. Zum Glück wissen wir im Regelfall gar nicht was sonst noch so alles üblich und zumutbar ist um Schaden abzuwenden. Sonst könnte man so manchen Urlaub gar nicht genießen.
Wie sagte der olle Goethe
http://www.zitate-online.de/literaturzi ... te-so.html
Re: AW: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
Verfasst: Fr Jun 21, 2013 11:11 pm
von Pibach
derMac hat geschrieben:
Wenn das Gesetz etwas "gar nicht her gibt" erwarte ich, dass das Gericht das Verfahren einstellt und nicht nach "gesundem Menschenverstand" urteilt. Fall das Gesetz doch etwas hergibt, war es die
Grundlage der Entscheidung.
Ist etwas philosophischer Natur, ab wann man Überlegungen als Grundlage betrachten kann. Kannst jedenfalls nicht ständig platt nach Gesetzen entscheiden, das funktioniert nur in recht einfachen Fällen.
Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
Verfasst: So Jun 23, 2013 9:23 pm
von Karsten