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Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.

Alles zum Thema Faltrad/Rad.
Karsten
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Re: Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.

Beitrag von Karsten »

Moin,
Ich habe aus aktuellem Anlaß noch mal die aktuellen Tarifbestimmungen der Metronom angeguckt.
Die Regelung für Fahrradmitnahme ist tatsächlich neu gefaßt worden.
Dreirad und Fahrrad mit elektr. Hilfsmotor geht jetzt eindeutig mit.
Mein großer Gepäckanhänger offensichtlich nicht mehr.
http://www.der-metronom.de/tickets/befo ... ngen/#bb_5

Gruß Karsten
Motte
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Re: Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.

Beitrag von Motte »

Da nach der Metronom Definition nur faltbare Hänger (aufpreispflichtige) Fahrräder sind, müssten nicht faltbare Fahrradhänger (sofern leicht tragbar) folglich nichtaufpreispflichtige Traglasten sein. :mrgreen:
Da einer solchen Auslegung aber eine nur schwer nachvollziehbare wirtschaftliche Logik innewohnt, vermute ich mal, dass Metronom überhaupt keine nicht faltbaren Hänger befördern möchte. (und somit die Kohltourenbegleitfahrzeuge ausschließt)
Karsten
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Re: Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.

Beitrag von Karsten »

Motte hat geschrieben:(...) nur faltbare(...) Hänger (
Moin Motte,

Ich hatte es erst genauso flasch gelesen. (soviel zur Psychologie der Wahrnehmung)
In den Beförderungsbedingungen steht tatsächlich
(...)zusammengeklappte(...)
Hmm, Anders, als bei den Fahrrädern (siehe 5.6) ist bezüglich Anhänger nicht definiert, was unter zusammengeklappt zu verstehen ist.
Hier sehe ich einen (sehr kleinen) Auslegungsspielraum.
Auslegungsfähig ist darüberhinaus meiner Meinung nach der Begriff Kinderwagen.

Gruß Karsten
Motte
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Re: Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.

Beitrag von Motte »

Wenn man genau einsteigt, dann hält sich die BB an die üblichen Regeln, erlaubt sich da aber (vermutlich ungewollt) einige Späße:

Also jeweils vom Allgemeinen zum Speziellen
.
.
Mitnahme von (Tieren und ) Sachen......
.
Definition Sachen in Sachen und Traglasten
.
.
Ausschlusstatbestände
----

Dann als besondere Sachen die Fahrräder, die in gesonderten Bereichen untergebracht werden müssen und aufpreispflichtig sind.

Es folgt eine abschließende Auflistung, was bei Metronom ein Fahrrad sein soll
(abschließend, weil es weder Allgemeindefinition noch Auffangklauseln gibt)

Hier ist dann u.a. die Rede von
(2) zusammengeklappte Fahrradanhänger

und weiter unten in 5.6 wird in zwei Halbsätzen die folgende Ausnahme von der Regel definiert:

"5.6 Handelsübliche Fahrräder, die demontiert und vollständig verpackt und somit zur Fahrt untauglich sind, sowie zusammengeklappte Fahrräder, die verpackt oder unverpackt sind, gelten als Traglast und werden kostenlos befördert."

zunächst das demontierte und verpackte (Normal) Rad und im zweiten Halbsatz das, was heute Faltrad heißt. In beiden Fällen ist "zusammengeklappt" nicht näher definiert. Fahrräder, die der Definition in 5.6 genügen, werden somit wieder aus der speziellen Regel genommen und der allgemeinen Regel (Sachen -> Traglasten) zugeordnet. Alle anderen Fahrräder nicht.

Der nicht gefaltete (zusammengeklappte) Hänger ist aber nach eigener Definition kein Fahrrad.
Wenn also ein nicht faltbarer Hänger unter der abschließend definierten, speziellen Regel nicht auftaucht und damit der allgemeinen Regel (Sachen) entzogen wird, bleibt er ihr weiter zuzuordnen.

-----------------------------------
Man könnte nun den Aufpreis sparen und einen faltbaren Hänger einfach nicht falten. Dann ist er zwar ein zusammenklappbarer Hänger aber kein zusammengeklappter Hänger :mrgreen:
(Beim Faltrad funktioniert das nicht, da wäre das ungefaltete Faltrad ein Fahrrad im Sinne von 5.1 Nr. 1)

Warum die nicht einfach bewährte Regelungen anderer Verkehrsunternehmen übernehmen (mit eigenen Ergänzungen) und alle ihr eigenes Süppchen kochen bleibt mir eh ein Rätsel. Sie schaffen sich damit selbst eine schwache Rechtsposition. Die diesbezüglichen Regeln z.B. beim NRW Tarif finde ich schon sehr gelungen.


Hier werden sie wohl vorrangig an die Kinderanhänger gedacht haben, deren Aufbau und Deichsel man ja im Regelfall umlegen kann.
Radfahrende Alleinerziehend mit kleinem Kind im Hänger sind dann übrigens von der Beförderung ausgeschlossen - denn Mama darf ja nur ein Fahrrad mitnehmen - also entweder den zusammengeklappten Fahrradhänger oder ihr Zugfahrad.
Es sei denn sie faltet den Hänger nicht, dann hat sie ja nur ein Fahrrad :lol:


Das ist natürlich eine sehr spitzfindige Auslegung. Die wird im Alltag schwer durchsetzbar sein. Vor Ort scheitert man eh an der schlichten Rechtsansicht der Zugbegleiter. Es gibt zwar Richter, die auf dem Standpunkt stehen, dass man auch schreiben muss, was man regeln möchte - aber im Normalfall wird dort auch ausgelegt, was gemeint wurde.
Karsten
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Re: Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.

Beitrag von Karsten »

Moin,
Geniale Aufdröselung,
Vielen Dank dafür!

Gruß Karsten :D
Adler28
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Re: Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.

Beitrag von Adler28 »

In Potsdam gibt es einen Widerspruch, je nachdem auf welcher Seite man nach den Bedingungen sucht.
Daher habe ich heute mal beim ViP nachgefragt und folgende Antwort bekommen:

"Es ist tatsächlich so, dass wir versäumt haben, die Tarifänderung in diesem Punkt auf unserer Homepage anzupassen.
So können vollständig zusammengeklappte Fahrräder auch unverpackt in unseren Fahrzeugen mitgenommen werden."
Karsten
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Re: Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.

Beitrag von Karsten »

Moin Motte,
Wie es deinem Stil entspricht, hast Du die Widersprüchlichlichkeit der Regelung sehr milde umschrieben.
Ich formuliere mal deutlicher:
So wie es da steht, ist das so kompletter und ausgemachter Blödsinn.
(...)Als Fahrrad gelten:
(1) (...)
(2) zusammengeklappte Fahrradanhänger
(...)
Auch, weil die Mitnahme von wirklich sehr großen Fahrradanhängern, Bollerwagen und so im Metronom noch nie das allergeringste Problem aufwarf, ist mir diese Idiotische Formulierung den ganzen Tag nicht mehr aus dem Sinn gegangen.

Das Post von Adler 28 mit Hinweis auf den redaktionelllen Fehler bei "seinem" Potdamer Verkehrsunternehmen hat mich auf eine Idee gebracht:
Die Fahrradregelung beim Metronom wird sinnvoll, wenn da stünde
nicht zusammengeklappte Fahrradanhänger
So kann Fahrradanhänger ausdrücklich mit, und Metronom bekommt Fahrgeld für den genutzten Platz im Mehrzweckabteil.
Gruß Karsten
Motte
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Re: Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.

Beitrag von Motte »

:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: Klar liegt da der Fehler. Es hat aber mehr Spaß gemacht die Auswirkung der genutzten Wortwahl zu beschreiben. :P

Wäre ja auch nicht einleuchtend, warum ich mit einem gefalteten Hänger (mein Cyclone sieht dann z.B. exakt so wie ein Rucksack (mit Tragegestell) oder eine Reisetasche aus und passt ins Gepäcknetz) in das Fahrradabteil muss. Und klar, das Kind im oberen Beispiel wäre ein weiterer Reisender, der auch wieder ein Fahrrad mitnehmen darf. -> der NRW Tarif sagt da z.B. eindeutig, dass Kinderanhänger den Kinderwagen gleichgestellt sind.
Karsten
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Re: Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.

Beitrag von Karsten »

Moin Motte,
Wie? Das war Dir schon klar? :o
Und ich Dussel grübel den ganzen Tag, was der Unfug da soll :roll:
Nun ja, ich hab' die per Kontaktformular mal drauf hingewiesen.
Etwaige Antwort werde ich dokumentieren.
Richtig klasse finde ich die klare Ansage beim Metronom, daß das Gepäck im Zug vom Rad zu nehmen ist.
Fahrrad mit vollen "Panniers" rechts und links vernutzt locker den doppelten Platz. Ich ärgere mich regelmäßig über so dickfällige Radreisende, die nicht bereit sind, ihre Räder abzupacken, um Platz für weitere Räder zu schaffen.

Gruß Karsten
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Re: Bahnmitnahme vom Rad: Durchwachsene Erfahrungen.

Beitrag von Weinbergschnecke »

Hallo,
im Moment erlebe ich im Metronom nur gähnend leere Großraum Fahrradabteile, wo man als normaler Fahrgast dann stehen darf, wenn es anderswo überfüllt ist.
Mit dem Gepäck würde ich es doch mal pragmatischer sehen. Der allein Reisende, der sein Rad mit diversen Gepäcktaschen ausgestattet hat und froh ist, alles mitbekommen zu haben, kann das im Zug natürlich auseinanderfummeln. Leider kann es dann beim Aussteigen Probleme geben, wenn diese Sachen (Rad und Gepäck) einzeln wieder ausgeladen werden müssen. Da ist die automatische Waggontür dann manchmal schneller wieder zu, als man erwartet.
Das Ab-und Auftakeln kostet auch Zeit, schlecht bei knappen Umstiegen (Z.B. bei Verspätung eines Zuges).
Taschen immer ab ist totaler Quatsch, finde ich.
Dass Radfahrer mit Gepäck mir als Radreisender den Platz geklaut weggenommen haben: Fehlanzeige. Eigentlich sind Radfahrer immer sehr solidarisch und hilfsbereit.
Das sind eigentlich eher die Fahrgäste, die sich im Traglastenabteil breit machen und denen es egal ist, ob man als Radfahrer Platz bekommt.
Besonders dreiste Zeitgenossen fangen sogar noch an, die Räder umzuparken und ineinander zu knäulen, um an die Klappsitze zu kommen.
Wir haben da schon mehrfach "nette" Erfahrungen gemacht.
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