Seite 4 von 14
Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
Verfasst: Do Jun 20, 2013 7:31 am
von D-ULI
Hier ist eine andere Quelle dazu:
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/fahr ... 06399.html
und wenn ich diesen Satz daraus lese:
Dem Opfer eine Mitschuld an Verletzungen zu geben, die durch eine grobe Fahrlässigkeit der Halterin des PKW verursacht wurden, widerspricht nicht nur dem Gerechtigkeitsempfinden, sondern auch dem Verursacherprinzip.
Dann fällt mir spontan dazu ein:
Scheißt diesem Richter auf den Kopf (die Aufforderung gilt nur für Friedenstauben)
, damit er bei seinen Gerichtsprozessen in Zukunft einen Helm trägt, denn er trägt eine Mitschuld, dass sich Bürger über dieses Urteil aufregen, obwohl sie gegen kein Gesetz verstoßen. Dieses Gericht hat total versagt.
Fährt der Richter nur PKW oder auch Fahrrad?
Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
Verfasst: Do Jun 20, 2013 8:09 am
von derMac
D-ULI hat geschrieben:Dem Opfer eine Mitschuld an Verletzungen zu geben, die durch eine grobe Fahrlässigkeit der Halterin des PKW verursacht wurden, widerspricht nicht nur dem Gerechtigkeitsempfinden, sondern auch dem Verursacherprinzip.
Die Aufgabe des Gerichts ist aber nicht, irgendwelches Gerechtigkeitsempfinden zu bedienen, sondern möglichst objektiv nach Gesetzeslage zu urteilen. Allerdings ist der Artikel (wie inzwischen leider bei SPON üblich) auch nur ein Versuch, irgendwelche Empfindungen des Lesers anzusprechen statt z.B. mal über die Gefährlichkeit des Radfahrens bzw. die Schutzwirkung des Helms zu recherchieren. Das wäre dann mal echter Journalismus gewesen. Wenn man dazu nicht fährig ist, hätte man sich auf eine sachliche Darstellung der Fakten des Urteils beschränken können.
Mac
Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
Verfasst: Do Jun 20, 2013 8:21 am
von Muc-Falter
Es trifft durchaus mein Gerechtigkeitsempfinden wenn der Geschädigte auch einen möglichen Schaden avermeiden/gering halten muß.
Nur bezweifle ich hier ob das wirklich der Fall ist. Ist ein Helm wirklich statistisch ein Schutz?
Oder nur im Einzelfall?
Wenn Einzelfall, muß ich mich auch darauf vorbereiten?
P.S.
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/fahr ... 06670.html
Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
Verfasst: Do Jun 20, 2013 8:53 am
von D-ULI
Ich mache gerne in Holland Radreisen. Dort fährt (gefühlt) jeder Fahrrad. Der PKW-Fahrer und der Fußgänger respektiert in den NL den Radfahrer und sein Wegerecht sehr. In Holland tragen nur die Rennradfahrer und die deutschen Touristen einen Fahrradhelm. Warum ist das so? Selbst in holländischen Fußgängerzonen meckert niemand über Fahrradfahrer. Alle nehmen Rücksicht aufeinander. Nur hier in Deutschland ist der arme Kraftfahrer überfordert (z.B. bevor ich meine Autotür öffne, sollte ich achtsam sein) und muss geschützt werden, wenn er auf andere schwächere Verkehrsteilnehmer achten soll. Ich bin überzeugt davon, dass die niederländischen Richter über unseres o.g. Urteil nur bemitleidend lächeln.
Ich habe mal eine Holländerin, die hier in D lebt und arbeitet, gefragt, warum das Radfahren in den NL deutlich entspannter als in Deutschland ist. Sie zeigte spontan mit ihrem Zeigefinger auf mich und sagte, in D ist immer (muss) der andere schuldig (sein).
Erhalten unsere Richter von den Fahrradhelmherstellern Prämien?
Re: AW: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
Verfasst: Do Jun 20, 2013 9:23 am
von Pibach
Pibach hat geschrieben:
Also hier in Berlin fährt kaum einer mit Helm, wobei ich da nicht so wirklich drauf achte.
Gestern von Treptow nach Kreuzberg geradelt, 92 Radler gezählt, davon 8 mit Helm...
Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
Verfasst: Do Jun 20, 2013 10:32 am
von D-ULI
derMac hat geschrieben:.......
Die Aufgabe des Gerichts ist aber nicht, irgendwelches Gerechtigkeitsempfinden zu bedienen, sondern möglichst objektiv nach Gesetzeslage zu urteilen.......
Mac
Was heißt das denn? Muss ich erst Jura studieren und Staatsexamen bestehen um das Wort
Gesetzeslage zu verstehen? Wikipedia sagt zu diesem Wort:
http://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:Su ... lla-search
Es gibt keine gesetzliche Helmtragepflicht für Radfahrer in Deutschland. Ist das falsch?
Richtig ist, dass kein Gericht einen Forschungsauftrag hat. Egal zu was. Die Gerichte sollen das Gesetz anwenden, aber nicht ihre Kompetenzen überschreiten.
Und ja, es geht um Gerechtigkeitsempfinden. Alles andere ist zum Kotzen.

Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
Verfasst: Do Jun 20, 2013 11:20 am
von Muc-Falter
Dein Link zu Wiki erhellt die Sachlage aber auch nicht wirklich....
PS Da gibts auch noch die Rechtslage ...
Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
Verfasst: Do Jun 20, 2013 11:24 am
von derMac
D-ULI hat geschrieben:derMac hat geschrieben:.......
Die Aufgabe des Gerichts ist aber nicht, irgendwelches Gerechtigkeitsempfinden zu bedienen, sondern möglichst objektiv nach Gesetzeslage zu urteilen.......
Mac
Was heißt das denn? Muss ich erst Jura studieren und Staatsexamen bestehen um das Wort
Gesetzeslage zu verstehen? Wikipedia sagt zu diesem Wort:
http://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:Su ... lla-search
Die deutsche Sprache hat die spannende Eigenschaft, dass praktisch beliebige
Wortkompositionen gebildet werden können. Dadurch ist es leider nicht möglich, in Kompendien alle möglichen Kompositionen zu behandeln. Du musst also einzeln nach "Gesetz" und "Lage" suchen, dann wirst du fündig. Ich meinte hier Lage im Sinne von Situation.
Die hier relevante Gesetzeslage hat Motte weiter oben schon versucht zu erklären und dabei auch erklärt, warum die so ist.
Es gibt keine gesetzliche Helmtragepflicht für Radfahrer in Deutschland. Ist das falsch?
Das ist richtig. Aber eben wie von Motte erklärt nicht das einzige Kriterium. Auch der Spiegelartikel versucht (leider etwas polemisch) zu erklären, warum das nicht das einzige Kriterium ist.
Richtig ist, dass kein Gericht einen Forschungsauftrag hat. Egal zu was. Die Gerichte sollen das Gesetz anwenden, aber nicht ihre Kompetenzen überschreiten.

Richtig ist, dass sich ein Gericht zum Anwenden der Gesetze ab und zu mit dem aktuellen Forschungsstand auseinandersetzen muss (IMO auch von sich aus) um sie sinnvoll anwenden zu können. Das hat nichts mit Kompetenzüberschreitung zu tun sondern ist zwingend notwendig um möglichst objektive Urteile fällen zu können. Wissen ist nämlich keine statische Angelegenheit.
Und ja, es geht um Gerechtigkeitsempfinden. Alles andere ist zum Kotzen.
Du hast leider unser Rechtssystem nicht verstanden. Wenn der Gesetzgeber ein Gesetz macht, dass nicht deinem Gerechtigkeitsempfinden entspricht, musst du dich beim Gesetzgeber beschweren, nicht beim Gericht. (Außnahme ist hier das Verfassungsgericht, dass kann (als einziges) auch dem Gesetzgeber Vorschriften machen - siehe aktuell Ehegattensplitting).
Mac
Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
Verfasst: Do Jun 20, 2013 11:26 am
von Motte
Uli, krieg Dich einfach mal wieder ein.
Gesetzeslage ist in dem Fall das "Recht der Schuldverhältnisse im BGB" - darum geht es. Nicht um Verkehrsrecht.
Ich weiß nicht, was Du beruflich machst oder gemacht hast. Aber möchtest Du bei deiner Arbeit von wildfremden Menschen, die dein Fach gar nicht kennen, mit den gleichen Mitteln und Maßstäben gemessen werden, die Du hier gerade anlegst?
Den Kern des Spiegel-Artikels finde ich gut. Die Aussage des Herrn Herresthal finde ich nur polemisch. (woher weiß er denn, dass das grob fahrlässig von der Autofahrerin war? War er dabei? Oder in der Verhandlung? ) Und was will er? Keine Mitschuld mehr? Nur noch absolute Schuld (also auch keine Betriebsgefahr einer Sache? – arme Radfahrer, sag ich dann nur). Und haftet sein VSF konsequenterweise dann auch für schlechte Rahmen, egal wie ich als Kunde mit seinen Rädern umgehe?
Das Prinzip der Mitschuld ist ein uraltes Grundprinzip, das in vielen Gesellschaften in den Rechtssystemen verankert ist. Man kann nicht einzelne Bereiche des Lebens davon ausklammern, weil es einem politisch oder menschlich grad in den Kram passt. Es liegt in der Natur der Sache, dass man bei der Bewertung der Frage was üblich und zumutbar ist (als Selbstschutz) unterschiedlicher Ansicht sein kann. Das muss man als Richter aushalten und darüber kann man diskutieren. Das Urteil der Kieler steht da auch nicht alleine – es haben schon zahlreiche Gerichte ähnlich argumentiert – wenn auch mit weniger Aufsehen. Umso erfreulicher, wenn dieser Meinung andere Meinungen, von anderen Gerichten gegenüber stehen.
Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
Verfasst: Do Jun 20, 2013 12:18 pm
von D-ULI
Ich glaube, ich bin zu alt für so einen Scheiß.

Und ich hoffe, dass ich noch viele Jahre unfallfrei ohne Helm mein Radfahren genießen kann.
