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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld

Verfasst: Mi Jun 19, 2013 9:00 am
von derMac
Motte hat geschrieben:Weil wir ja nicht so viele Regeln wollen :mrgreen: müssen wir damit leben, dass es für das "umsichtige Verhalten" keine festen Vorgaben gibt.
Ja. Aber wir müssen und nicht bei Tätigkeiten, die nicht besonders gefährlich sind, vorwerfen lassen, eine mögliche Schutzmaßnahme, deren Schutzwirkung umstritten ist, nicht genutzt zu haben. Anderenfalls müssten wir im Alltag immer einen Helm und auch anderen Körperschutz tragen, um im Fall der Fälle keine "Mitschuld" zu bekommen. Wobei ich das Konzept Schuld ja eh ablehne, aber es wird noch lange dauern bis Rechtsprechung und Gesetzgebung da angekommen sind (das ist jedoch wieder ein ganz anderes Thema).

Mac

Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld

Verfasst: Mi Jun 19, 2013 9:05 am
von Muc-Falter
Pibach hat geschrieben:... Da finde ich komisch, zu erwarten, dass sie einen Helm trägt. Machen in Deutschland ja nur ca 2%. ....
Wenn ich so morgens auf die Straßen schaue sind das sicher 10-20x mehr...

Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld

Verfasst: Mi Jun 19, 2013 9:29 am
von Pibach
derMac hat geschrieben:Wobei ich das Konzept Schuld ja eh ablehne...
Interessant. Und was sind da Deine Überlegungen? Eine Art Verusacherprinzip?

Ich bin ja da ein Fan von Spiel- bzw. Rechtstheory. Dabei könnte man versuchen, die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls mal dessen zu erwartenden Impact, gegeben das Verhalten der Individuen innerhalb gewisser Umgebungssituationen abzuschätzen. Und dann jede individuelle Maßnahme hinsichtlich bestimmter Metriken analysieren. Metriken wären der akkumulierten Nutzen (hier: Verletzungsreduzierung minus Aufwand durch Tragen eines Helmes) als auch die Fairness sowie andere Rahmenparameter (Einfachheit, Durchsetzbarkeit, etc). Dabei würde dann rauskommen, in wie fern das Tragen von Helm (oder Lederhose) da einen Beitrag liefert und in wie weit das aufgrund von Fairnessüberlegungen dem Einzelnen zumutbar wäre. Daraus ergäbe sich dann auch der Grad der "Leichtfertigkeit", der könnte dann Grundlage für einen "Schuldanteil" sein. So in etwa wird das ja wohl auch gemacht. Wobei halt einige der Annahmen unklar sind und teilweise recht unterschiedlich ausfallen. Im Grunde bräuchten die Juristen dabei auch mehr Hilfe von Mathematikern.

Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld

Verfasst: Mi Jun 19, 2013 9:38 am
von Pibach
Muc-Falter hat geschrieben: Wenn ich so morgens auf die Straßen schaue sind das sicher 10-20x mehr...
tatsächlich?
Also hier in Berlin fährt kaum einer mit Helm, wobei ich da nicht so wirklich drauf achte.
Die offizielle Statistik für die Helmtragequote in Deutschland bei Erwachsenen liegt Innenorts jedenfalls nach dieser Statistik im Bereich 4-11%:
Bild
Quelle: BAST

Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld

Verfasst: Mi Jun 19, 2013 9:56 am
von warp33
@pibach: Ich denke ob man viele Helmträger sieht oder nicht hängt sehr davon ab wo man radfährt und wofür man das Rad nutzt. Meine Erfahrung in Berlin ist: je weiter an der Peripherie desto mehr Radler auf dem Gehweg (auch wenn auf der Straße kaum ein Auto fährt!) und desto weniger Helmträger. Mein Weg von zuhause zur Arbeit sind einfach ca. 13,5 km und führt über die Siegessäule. Wer diese Passage nutzt fährt meist längere Strecken mit dem Rad. Ich schätze von diesen Pendlern die ihr Rad als Transport auch über weitere Strecken nutzen fahren bestimmt 40% mit Helm. Wenn man natürlich nur die Touristen oder Wellness-Radler sieht dann ist die Quote mau. Orientiert man sich nach Mitte oder Prenzlauer Berg dann ist die Quote auch geringer, gekoppelt mit einer Ignoranz Verkehrszeichen gegenüber ;-) Aber das ist meine Erfahrung :-)

Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld

Verfasst: Mi Jun 19, 2013 11:11 am
von derMac
Pibach hat geschrieben:Und was sind da Deine Überlegungen? Eine Art Verusacherprinzip?
Ja. Ist aber wie gesagt ein anderes Thema.

Mac

Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld

Verfasst: Mi Jun 19, 2013 11:21 am
von Motte
Aus so einem Urteil holen sich, wie üblich, ja alle die Aussage, die ihnen gerade in den Kram passt. Bei uns im WDR hat die Polizei auch gejubelt, dass endlich mal ein Gericht urteilt, was sie immer predigen.
Tatsächlich hat das OLG in einem von NRW doch recht entfernt liegenden Bundesland über einen einzigen konkret vorliegenden Einzelfall entschieden. Ich kenne bislang nur die Presseerklärung aus Kiel (des OLG). Mehr nicht. Danach muss die Verletzung eine gewesen sein, von welcher der (oder einer der) zugezogene(n) Sachverständige (n) wohl gesagt hat, dass sie durch Helmtragen geringer ausgefallen wäre. Niemand weiß, warum die dortigen Richter der Ansicht waren, dass "ganz normale Radfahrer" einen Helm tragen sollen und welche Belege es gibt, dass diese eine generelle Schutzwirkung haben, die "Jedermann" auch kennen können muss. Was die Anwälte der Radfahrerin dem Gutachten entgegen gestellt haben, wissen wir nicht. Auch nicht, wie genau das Gericht diese eventuellen Gegenargumente geprüft hat. Denn das LG Koblenz oder das OLG Düsseldorf, wie auch das OLG Köln sind in ähnlichen Fällen zu einer anderen Schlussfolgerung gelangt. Es wird nichts dazu gesagt, warum die Radfahrerin von der Autotür getroffen werden konnte, also ob sie z.B. nicht ohnehin eine Mitschuld aufgrund eines zu geringen Abstandes gehabt hätte. Es gibt also noch einige Unbekannte in dem Spiel. Man muss bei dem, was ein Redakteur aus so einer Pressemeldung macht, immer vorsichtig sein.

Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld

Verfasst: Mi Jun 19, 2013 11:49 am
von derMac
Motte hat geschrieben:Aus so einem Urteil holen sich, wie üblich, ja alle die Aussage, die ihnen gerade in den Kram passt.
Mir geht es ausschließlich um Fakten.
Niemand weiß, warum die dortigen Richter der Ansicht waren, dass "ganz normale Radfahrer" einen Helm tragen sollen und welche Belege es gibt, dass diese eine generelle Schutzwirkung haben, die "Jedermann" auch kennen können muss.
Wenn ein OLG (das ist immerhind in D die zweithöchste Ebene der Rechtsprechung) solche Aussagen wie in dieser Pressemitteilung veröffentlicht (auf die beziehe ich mich ausschließlich), dann erwarte ich vorher eine sehr intensive Beschäftigung mit der Materie (das habe ich getan). Und da stimmt mich das Ergebnis halt traurig. Und ob ein Radhelm in einem (diesem) ganz bestimmten Fall irgendwas verhindert hätte ist irrelevant, weil alle möglichen Schutzmaßnahmen in ganz bestimmten Fällen irgendwas verhindern können und trotzdem niemand erwartet, dass wir alle diese möglichen Maßnahmen permanent nutzen.

Mac, der durchaus situationsbedingt mit Helm fährt

Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld

Verfasst: Mi Jun 19, 2013 12:54 pm
von Motte
Mac, nur zur Anmerkung. Der Satz "Aus so einem Urteil holen sich, wie üblich, ja alle die Aussage, die ihnen gerade in den Kram passt." war ganz allgemein gedacht und hatte mit deinen Beiträgen nichts zu tun. (dachte da eher an ADFC, ADAC, Polizei, Politik.....die ihr Süppchen damit kochen).

Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld

Verfasst: Mi Jun 19, 2013 1:03 pm
von derMac
Motte hat geschrieben:Mac, nur zur Anmerkung. Der Satz "Aus so einem Urteil holen sich, wie üblich, ja alle die Aussage, die ihnen gerade in den Kram passt." war ganz allgemein gedacht und hatte mit deinen Beiträgen nichts zu tun. (dachte da eher an ADFC, ADAC, Polizei, Politik.....die ihr Süppchen damit kochen).
Schon klar, aber gerade deshalb sollte ein OLG sich überlegen, was es da schreibt und urteilt. Von denen erwarte ich größtmögliche Faktennähe und auch einen gewissen Rechercheaufwand, sonst könne wir unser Rechtssystem nämlich vergessen.

Mac