http://inhabitat.com/the-kilo-glow-seri ... t-night-2/
Optisch und Sicherheitstechnisch sowie Geekic ganz weit vorn.
BTW. es ist nicht das weltweit erste GlowBike. So ein Käse. Da gab es schon das Puma und zahlreiche BMX sowie auch ein Fixie aus Berlin.
Die Farbe ist nicht ganz billig.
Leuchtbike / Glow in the Dark
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Re: Leuchtbike / Glow in the Dark
Woran erinnert mich das nur?
http://www.framepool.com/de/shot/583972083/
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Re: Leuchtbike / Glow in the Dark
Was es nicht alles gibt! Sieht ja stark aus. Und gibt zusätzlich Schutz, wenn man bei Dunkelheit fährt. Aus was ist so eine Leuchtfarbe eigentlich zusammengesetzt?
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Re: Leuchtbike / Glow in the Dark
Auf der Fahrradschau vor einigen Jahren schonmal gesehen. Ich finde gerade nur die Aufklebervariante (https://ilovecycling.de/technik-produkt ... isch-sein/) ich meinte es gäbe auch einen Lack.
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Re: Leuchtbike / Glow in the Dark
Interessant. Nur das ist von Nachteil: "Die StVZO nach §67 erklärt eine vollständige Reflexion eines Fahrradrahmens für nicht zulässig."Radla hat geschrieben: ↑Do Okt 26, 2017 7:45 pm Auf der Fahrradschau vor einigen Jahren schonmal gesehen. Ich finde gerade nur die Aufklebervariante (https://ilovecycling.de/technik-produkt ... isch-sein/) ich meinte es gäbe auch einen Lack.
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Re: Leuchtbike / Glow in the Dark
Glühwürmchenpürree?
https://de.wikipedia.org/wiki/Leuchtfar ... uchtfarben
Das reflektiert, das andere leuchtet. Das sind verschiedene paar Schuhe.Radla hat geschrieben: ↑Do Okt 26, 2017 7:45 pm ... Aufklebervariante (https://ilovecycling.de/technik-produkt ... isch-sein/) ich meinte es gäbe auch einen Lack.
Die StVZO sagt nichts über reflektierende Rahmen aus. Zumindest theoretisch bestünde die Möglichkeit, einen solchen Rahmen als lichttechnische Einrichtung zuzulassen:
Das wäre natürlich Unsinn. In der Praxis dürften die Ordnungshüter über zuviel Sichtbarkeit weniger verärgert sein (solange nichts blendet oder stark ablenkt!). Theoretisch ist das kleine Reflexfeld am Sicherungslappen der Tern-Räder schon nicht bauartgenehmigt und damit ein Grund, so ein Rad nicht im Straßenverkehr benutzen zu dürfen. Die Rennleitung kratzt sowas kaum. Pingelig könnten Versicherungen im Schadensfall sein. Die suchen gerne Gründe, warum und wieso etwas nicht im Straßenverkehr hätte sein dürfen. Ob es so ein Gehabe schon gab, weiß ich nicht....
Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel.
...
Zusätzliche nach der Seite wirkende bauartgenehmigte gelbe rückstrahlende Mittel sind zulässig.
...
Noch etwas: Am Rad müssen und dürfen nur bauartgenehmigte lichttechnische Einrichtungen sein. Am Körper (und an der Ladung?) darf jeder Scheiß blinken, blitzen und reflektieren.
Zuletzt geändert von Ch.Bacca am Fr Okt 27, 2017 8:30 am, insgesamt 3-mal geändert.