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Berliner Mobilitätsgesetz

Alles zum Thema Faltrad/Rad.
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Pibach
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Berliner Mobilitätsgesetz

Beitrag von Pibach »

Motte
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Re: Berliner Mobilitätsgesetz

Beitrag von Motte »

Hach ja - wenn es nur einen Hauch dieses Blickwinkels hier im Ruhrgebiet gäbe :roll:

Da ist euer Dorf ja doch mal Vorreiter einer neuen Denkweise. Muss dann nur noch umgesetzt werden. Und hoffentlich nicht von den BER Verantwortlichen. ;)
Pibach
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Re: Berliner Mobilitätsgesetz

Beitrag von Pibach »

Ich bin etwas skeptisch.
Erstmal finde ich unklar, warum das ein "Gesetz" sein soll. Ist ja eher eine Art Strategiepapier.

Dann klingen die Maßnahmen völlig unrealistisch. Z.B.:

"§ 44 Radverkehrsanlagen an oder auf Hauptverkehrsstraßen
(1) Auf oder an allen Hauptverkehrsstraßen sollen Radverkehrsanlagen mit erschütterungsarmem, gut befahrbarem Belag in sicherem Abstand zu parkenden Kraftfahrzeugen und ausreichender Breite eingerichtet werden. Diese sollen so gestaltet werden, dass sich Radfahrende sicher überholen können.
"

Das geht doch gar nicht an allen Hauptverkehrsstraßen. Oder würde so radikale Eingriffe erfordern, dass es exorbitant teuer würde und wahrscheinlich auch den Autoverkehr stark einschränkt. Ich bezweifle auch, dass die Autolobby für solche Einschnittte schon bereit wäre, das gäbe nur Aufruhr und die Stimmung würde dann umschlagen. Realistisch sind m.E. eher Maßnahmen, die die Mobilität der bisherigen Autoklientel nicht zu stark einbremsen und ihnen daher Alternativen anbietet.

Da denke ich, werden die wichtigsten Maßnahmen gar nicht angesprochen. Vor allem Dynamic Ride Sharing kommt ja enorme Bedeutung zu - das sieht man hier in Deutschland viel zu wenig.
Die ganze Elektromobilität geht auch immer nur von bisherigen Konzepten aus, also Autos besitzen, große Reichweite, nach wie vor 2 Tonnen rumkutschieren.
Das Thema elektrische Klein- und Kleinstfahrzeuge wird gar nicht adressiert. Es wäre aber höchste Zeit, das integriert mit dem Radverkehr anzugehen. Und natürlich Intermodalität mit ÖPNV. Da halte ich nutzungsbasierte Abrechnung, also Reduzierung der Umstiegshürden für das dringlichste Thema - wird auch gar nicht adressiert. Soll das 2018 dann in "Intelligente Mobilität" folgen?
Jedenfalls erstmal verpasste Gelegenheit.
Die ganzen Infrastrukturmaßnahmen sind vergleichsweise auch wenig einflussstark. Das sind dann immer Geisterdebatten, wenn das wirklich Wesentliche gar nicht gesehen wird.

Berlin soll ja eigentlich Vorzeigemetropole für neue Mobilität sein. Und da ist das so dann imho alles etwas wenig und zu unbedeutend (too little, too late) um hier irgendwie Maßstäbe setzen zu können.
Ich hab das Gefühl, dass die Politik mit den umwälzenden Entwicklungen, die sowieso kommen werden einfach nicht Schritt hält. Das wird de facto dann einfach drüberrollen. Die Impulse kommen dann aber von außen und Deutschland bleibt Schlusslicht.
bergauf
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Re: Berliner Mobilitätsgesetz

Beitrag von bergauf »

Pibach hat geschrieben: Fr Aug 18, 2017 1:39 pm Ich bin etwas skeptisch.
Erstmal finde ich unklar, warum das ein "Gesetz" sein soll. Ist ja eher eine Art Strategiepapier.

Dann klingen die Maßnahmen völlig unrealistisch. Z.B.:

"§ 44 Radverkehrsanlagen an oder auf Hauptverkehrsstraßen
(1) Auf oder an allen Hauptverkehrsstraßen sollen Radverkehrsanlagen mit erschütterungsarmem, gut befahrbarem Belag in sicherem Abstand zu parkenden Kraftfahrzeugen und ausreichender Breite eingerichtet werden. Diese sollen so gestaltet werden, dass sich Radfahrende sicher überholen können.
"
Bemerkenswert. Nachdem es bisher nur den schlechten Radweg gab, haben die Berliner Grünen nun endlich auch den guten Radweg erfunden. Den gibt es ja so noch nicht, nirgendwo. Ab jetzt werden also alle Radwege in Berlin mustergültig gebaut werden!
Pibach hat geschrieben: Fr Aug 18, 2017 1:39 pm Das geht doch gar nicht an allen Hauptverkehrsstraßen. Oder würde so radikale Eingriffe erfordern, dass es exorbitant teuer würde und wahrscheinlich auch den Autoverkehr stark einschränkt. Ich bezweifle auch, dass die Autolobby für solche Einschnittte schon bereit wäre, das gäbe nur Aufruhr und die Stimmung würde dann umschlagen. Realistisch sind m.E. eher Maßnahmen, die die Mobilität der bisherigen Autoklientel nicht zu stark einbremsen und ihnen daher Alternativen anbietet.
Ach? Das ganze schöne Luftschloß wird am realexistierenden Verkehrsautoismus scheitern? Wie schade.

Aber Scherz beiseite. Jetzt ist halt Wahlkampf. In ein paar Wochen wird sich an die Worte der Elektroautopartei, ehemals Drei-Liter-Auto-Partei, niemand mehr erinnern.

Außerdem. Ich hab' es schon öfter gesagt und ich wiederhole es nochmal: Als Radfahrer möchte ich nicht durch "Radverkehrsanlagen" zwangsbeglückt werden. Ich kenne die bestehenden Wegelchen so gut, dass mir "kein Radweg" der liebste Radweg ist. Aber ich schweife ab...

Das mit der Elektromobilität.... Wir diekutieren noch ein paar Jahre über den Diesel und die Abwrackprämie, und dann sehen wir uns bei den Asiaten an, wie man das macht, mit dem Elektrokram. Aber ich schweife schon wieder ab.

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Jonny
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Re: Berliner Mobilitätsgesetz

Beitrag von Jonny »

Nicht übersehen:
Da steht oft alles im Sinne von "sollen".
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Re: Berliner Mobilitätsgesetz

Beitrag von Motte »

"Soll" = "muss", mit Abweichung im Ausnahmefall. ;)

Wie anders soll ein demokratischer Staat sonst eine Vorschrift wie diese fassen;
"§ 44 Radverkehrsanlagen an oder auf Hauptverkehrsstraßen
(1) Auf oder an allen Hauptverkehrsstraßen sollen Radverkehrsanlagen mit erschütterungsarmem, gut befahrbarem Belag in sicherem Abstand zu parkenden Kraftfahrzeugen und ausreichender Breite eingerichtet werden. Diese sollen so gestaltet werden, dass sich Radfahrende sicher überholen können."
Wenn da "ist" stünde, müsste gleich der Abrissbagger für die Häuser anrücken, um Platz zu schaffen. Wenn da "kann" stünde, könnte man das Ganze auch lassen. Soll ist schon in Ordnung. Das Problem liegt ohnehin in der Selbstbindung der Verwaltung an eine solche Regelung. Auch heute schon gebietet § 45 StVO z.B. nutzungspflichtige Radwege nur im Ausnahmefall einzurichten. Für Behörden ist der aber offensichtlich immer gegeben; also ist der Ausnahmefall der Regelfall.
http://www.verkehrslexikon.de/Module/An ... flicht.php

Da hilft dann nur politischer Druck und dafür ist eine solche Regelung hilfreich. Sie bei gutem Willen umzusetzen wird eh schon Jahrzehnte brauchen.

Bergauf - Versuch mal hier:
https://www.google.de/maps/@51.4496099, ... 312!8i6656

nach links (vor dem Essener HBF) abzubiegen. Wenn es so ist wie auf dem Bild (Vermutlich 1. Januar um 9 Uhr) dann geht das. Dienstag um 3 Uhr siehst Du den Fahrbahnbelag nicht.
Also ich möchte schon gerne Radverkehrsanlagen um von Nord nach Süd "lebend" durch meine Stadt fahren zu können.
Pibach
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Re: Berliner Mobilitätsgesetz

Beitrag von Pibach »

Motte hat geschrieben: So Aug 20, 2017 1:59 pm Wie anders soll ein demokratischer Staat sonst eine Vorschrift wie diese fassen;
Um wirklich eine Vorschrift zu sein, fehlt da aber einiges. Z.B.: ab wann das gilt, für welche Straßen genau und wie das baulich umgesetzt werden soll und was passiert, wenn es Einschränkungen für den Kraftfahrzeugverkehr hat oder aber komplette Neugestaltung der Straße erfordert.
bergauf
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Re: Berliner Mobilitätsgesetz

Beitrag von bergauf »

Motte hat geschrieben: So Aug 20, 2017 1:59 pm Das Problem liegt ohnehin in der Selbstbindung der Verwaltung an eine solche Regelung. Auch heute schon gebietet § 45 StVO z.B. nutzungspflichtige Radwege nur im Ausnahmefall einzurichten. Für Behörden ist der aber offensichtlich immer gegeben; also ist der Ausnahmefall der Regelfall.
Wie wahr. Es gibt den entsprechenden Passus in der StVO jetzt seit 20 Jahren, ebenso die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften. Beides ist für Behörden bindend. Eigentlich.

Außerdem gibt es z.B. eine ERA 2010, in der u.A. sinngemäß dasselbe drinsteht, was die Berliner Grünen erfunden haben. Vorher gab es Vorgängerdokumente, in denen auch dasselbe - cum grano salis - stand. Das sind immerhin noch "halbamtliche" Dokumente.

Weiter gibt es laufende Rechtsprechung. Eine große Anzahl von Urteilen, insbesondere zur Benutzungspflicht, bis hin zum Bundesverwaltungsgericht (das ist die oberste Instanz in diesem unserem Lande...), das im wesentlichen klar gestellt hat, dass all die Vorschriften so anzuwenden sind wie sie im Gesetz stehen, und nicht nach dem Gutdünken einer lokalen Straßenverkehrsbehörde.

Und? Es wird einfach weitergemurkst. Weil jede lokale StVB im Einzelfall angegangen werden müßte. Für jedes Blauschild mindestens ein Beschwerdebrief, eher aber ein Widerspruch bzw. eine Klage. Das macht natürlich keiner. Von oben, also aus der Politik, kommt da nix.

Und jetzt erfinden die Grünen aus Berlin den guten Radweg, zumindest theoretisch.

Übrigens sitzen die Grünen seit Dez. 2016 im Berliner Senat. Die Senatorin für Verkehr ist parteilos, aber sie hat immerhin zwei Grüne Staatssekretäre. Ist da schon irgendwas passiert? Oder muß man erst ein paar Jahre warten, und dann den grünen Wunschzettel mit der Realität vergleichen? (Ich verfolge Berliner Lokalpolitik nicht.)

Papiere und Konzepte und Forderungen gibt es ohne Ende. Es gibt auch hier und da tatsächlich einen brauchbaren Radweg. Ich habe den Eindruck, dass das nicht mit den Papiertigern zusammenhängt, sondern ob ein lokaler Planer und das lokale Amt irgendwie vernünftig waren. Das klingt etwas merkwürdig, aber ich kann es nicht besser ausdrücken. Es scheint auch Zufall mit drin zu sein. Für mich jedenfalls keine Grundlage, um mehr Radwege zu wollen.

Motte hat geschrieben: So Aug 20, 2017 1:59 pm Da hilft dann nur politischer Druck und dafür ist eine solche Regelung hilfreich. Sie bei gutem Willen umzusetzen wird eh schon Jahrzehnte brauchen.
Ich zweifle aber am politischen Druck und am guten Willen.

Beispiel: Essen, RS1 Eltingviertel. Anscheinend soll die Bahntrasse, auf der der RS1 eigentlich gebaut werden soll, zugunsten von Wohnhäusern eines privaten Investors verschwinden. Der Radweg soll dann durch und über die Häuser geführt werden....

Oder Mülheim - Das soll der Radschnellweg mitten durch führen. Außer am Bahnhof, da wird er eine Art Fußgängerzone, weil man dann noch Geld aus einem weiteren Fördertopf abgreifen kann.

Motte hat geschrieben: So Aug 20, 2017 1:59 pm Bergauf - Versuch mal hier:
https://www.google.de/maps/@51.4496099, ... 312!8i6656

nach links (vor dem Essener HBF) abzubiegen. Wenn es so ist wie auf dem Bild (Vermutlich 1. Januar um 9 Uhr) dann geht das. Dienstag um 3 Uhr siehst Du den Fahrbahnbelag nicht.
Also ich möchte schon gerne Radverkehrsanlagen um von Nord nach Süd "lebend" durch meine Stadt fahren zu können.
Ich glaube, du baust dir gerade ein Luftschloß. Natürlich wäre es an dieser Stelle schön, auf dem Wunschzettelradweg links abbiegen zu können.

Aber warum ist das nicht schon längst der Fall? Denkt niemand an sowas? Essen HBF... Radverkehr wäre doch naheliegend (mitten in der Stadt), gerade auch Faltradfahrer (Bahnhof). Es gibt doch sicher an "unkritischeren" Stellen Radwege. Warum gerade hier nicht?
Und, mit der "durchschnittlichen Essener Radverkehrsanlage" im Hinterkopf, glaubst du, das du einen brauchbaren Radweg bekommen würdest?

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Re: Berliner Mobilitätsgesetz

Beitrag von Motte »

Nee,nee ich erwarte von unserer Verwaltung gar nix - das erspart zumindest die Enttäuschung ;)
Das bezog sich eher auf deine Aussage, dass Du selbst gar keine "Radverkehrsanlage" haben möchtest. Ich möchte da (an solchen Kreuzungen) jedenfalls nicht im Strom mitschwimmen müssen. Sondern hätte gern eine Alternative von der Stadt bereit gestellt.

Es ist halt ein sehr mühsamer Weg - bei uns vermutlich noch mehr als in Berlin. Und es wird (das hat in Deutschland Tradition) sehr viele Menschen in Politik und Verwaltung - aber auch unter den Bürgern - geben, die auf die ein oder andere Art erreichen möchten, dass alles so bleibt, wie es war. Manchmal geht das durch reines Verzögern - manchmal durch hartnäckiges Ignorieren (siehe Diesel) oder Verweigern.
Da hilft auch nicht der Blick über den Gartenzaun - z.B. sind die Amerikaner in diesen Dingen viel eher bereit sich auf Neues einzustellen. Und da sie eine andere Art des Gemeinwesens haben, sind sie auch sehr schnell darin das dann durchzusetzen.

Von daher mache ich mir da keine Illusionen. Immerhin kam "Dieselgate" da ganz passend um diese ganzen Denkprozesse etwas zu beschleunigen. Viele Großstädte brauchen nun dringend Alternativen um die Belastung der Bürger entsprechen den EU Vorgaben zu reduzieren. Wenn sie es nicht tun, werden die Gerichte sie über kurz oder lang zwingen die Straßen zu sperren um die Grenzwerte einzuhalten. Für Radfahrer und ihre Anliegen ist das halt eine günstige Zeit.
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Re: Berliner Mobilitätsgesetz

Beitrag von Pibach »

Hier steht was zu den Kosten: "Für eine erste Umsetzung der Maßnahmen veranschlagt die Senatsverwaltung in dieser Legislaturperiode rund 200 Millionen Euro."
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