Motte hat geschrieben: ↑Mi Aug 16, 2017 1:39 pm Hier in Essen sind etliche Läden verschwunden, die Motorroller mit E- Antrieb als Hauptartikel hatten. Aus irgendeinem Grund lief das nicht.
Entweder sind sie nicht laut genug oder fahren nicht weit genug. Äußerlich waren die Dinger nicht anders als die anderen Roller auch.
Interessantes Phänomen. Hier in Berlin sieht man ja immer mehr elektrische Motorroller im Sharing-Modell, siehe
dieser Thread. Ich glaub auch insgesamt wird der Roller als Stadtflitzer attraktiver durch neue Elektromodelle.
Der generelle
Trend zu immer weniger Motorrädern ist dadurch aber wohl nicht zu überkommen. Zu groß sind die Einschränkungen. 45km/h Höchstgewschwindigkeit ist einfach völlig blöd im Straßenverkehr, wenn alle anderen um 60km/h fahren. Das andere Problem ist die Helmpflicht. Und man kann diese Roller eben nicht intermodal kombinieren. Also nicht im ÖPNV oder in seinem Auto mitnehmen. Und man muss sie irgendwo laden, den Akku kann man meistens nicht entnehmen zum aufladen, und bei den Modellen, wo das geht, ist der extrem schwer, da schleppt man sich zu Tode. Immerhin gibt es in Berlin aber inzwischen doch viele Ladesäulen, so das man einigermaßen einfach seinen E-Roller aufladen könnte.
Dennoch ist es eigentlich nur interessant, entweder einen Motorradführerschein zu machen und dann ein größeres E-Motorrad zu kaufen. Das wird aber imho nicht für größere Umwälzung sorgen. Oder aber, sich ein PLEV zuzulegen. Also eine Klasse unter den elektrischen Rollern, idR sind die ohne Sitz. Typisches Beispiel ist der
E-Floater. Bisher fehlt denen aber eine rechtliche Basis. Die wird ja gerade diskutiert.
Da gibt es im Grunde 2 Möglichkeiten. Entweder, (1) mit Typzulassung und dann integriert in die MobHV, also analog zu einem Segway. Erfordert dann Typzulassung, Führerschein und Versicherung. So ist das beispielsweise in der Schweiz geregelt. Da die meisten PLEVS keine Typzulassung haben und das Verfahren dazu auch aufwändig ist, würde das einem de facto Verbot gleichkommen bzw. die Marktenwicklung stark einbremsen. Oder (2) als Ausnahmeregelung und analog zu Pedelecs (gilt dann nicht als Kraftfahrzeug, sondern als Fahrrad), das geht dann ggf. ohne obiges. Ob man sich zu einer Freigabe ohne Typprüfung durchringt - aktuell ist das m.W. so in Belgien, Luxemburg und Finnland - ist grad heißes Thema. Je nachdem, wie tolerant hier die rechtlichen Rahmenbedingungen gestaltet werden, hätten PLEVs das Zeug, den Verkehr in Ballungsräumen komplett umzukrempeln.