Rechtslage zu selbst balancierenden Einrädern und PLEVs
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Rechtslage zu selbst balancierenden Einrädern und PLEVs
Bin gestern das erste Mal von Polizeistreife ermahnt worden. War auf Radschutzstreifen unterwegs. Ich solle auf dem Gehweg fahren, denn das Airwheel sei ein "Spielzeug". Hab es nicht weiter ausdiskutiert und bin auf den Gehweg gewechselt.
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Re: Mein AirWheel X8
Da hast Du aber wiederholt Glück gehabt, denn
https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 89241.htmlIn Deutschland dürfen öffentliche Straßen und Gehwege bislang nicht mit Elektro-Rollbrettern befahren werden.
Was ja auch nicht wirklich neu ist. Die Berliner Polizei kann da aber auch anders als bei Dir: https://twitter.com/polizeiberlin/statu ... 4217597953
Schade, dass Du es nicht ausdiskutiert hast - das wäre bestimmt ein interessantes Erlebnis für Dich geworden und für uns ein erheiternder Bericht...
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Re: Mein AirWheel X8
Die Rechtslage dazu ist kompliziert. Balancierende Einräder sind da anders eingeordnet als die zweirädrigen Boards. Eine Arbeitsgruppe CEN/TC 354/WG 4 (class 4: up to 25 km/h, self balancing, optional seating position) beschäftigt sich derzeit damit, die Rahmenbedingungen festzulegen. Es gibt derzeit nur wage Verordnung der EU (EU Verordnung 168/2013), die noch nicht in nationales Recht umgesetzt wurden, aber dem dennoch voranstehen, da sie eigentlich bereits zum 1.1.2016 umgesetzt worden sein sollten.
Lt. der EU Verordnung sind selbstbalancierende Fahrzeuge Ausnahmen (Artikel 2 Absatz i) und demnach keine Kraftfahrzeuge. Sie müssen als "andere Straßenfahrzeuge" in der StVZO eingruppiert werden, also zulassungsfrei, ähnlich Pedelecs. Wie genau ist eben derzeit unklar. Gerichtsbeschlüsse gibt es dazu m.W. noch nicht.
Ich bin früher übrigens immer abgestiegen, wenn ich Polizei gesehen habe und hab das Wheel getragen. Ebenso an Kreuzungen. Das mache ich aber schon länger nicht mehr und fahre auch an Polizei direkt vorbei und grüße immer nett - und werde nett zurückgegrüßt. Die Lage scheint aus meiner Praxiserfahrung recht entspannt bezüglich dieser Wheels. Bisher also ohne Probleme. Das obige war das erste Mal.
Vielleicht hilft das ja dem ein oder anderen bei der Entscheidung. Ich persönlich finde diese e-Einräder ja phänomenal praktisch und glaube die werden sich sehr stark verbreiten.
Lt. der EU Verordnung sind selbstbalancierende Fahrzeuge Ausnahmen (Artikel 2 Absatz i) und demnach keine Kraftfahrzeuge. Sie müssen als "andere Straßenfahrzeuge" in der StVZO eingruppiert werden, also zulassungsfrei, ähnlich Pedelecs. Wie genau ist eben derzeit unklar. Gerichtsbeschlüsse gibt es dazu m.W. noch nicht.
Ich bin früher übrigens immer abgestiegen, wenn ich Polizei gesehen habe und hab das Wheel getragen. Ebenso an Kreuzungen. Das mache ich aber schon länger nicht mehr und fahre auch an Polizei direkt vorbei und grüße immer nett - und werde nett zurückgegrüßt. Die Lage scheint aus meiner Praxiserfahrung recht entspannt bezüglich dieser Wheels. Bisher also ohne Probleme. Das obige war das erste Mal.
Vielleicht hilft das ja dem ein oder anderen bei der Entscheidung. Ich persönlich finde diese e-Einräder ja phänomenal praktisch und glaube die werden sich sehr stark verbreiten.
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Re: Mein AirWheel X8
Das sagst Du ja gerne mal, wenn Dir die geltende Rechtlage nicht passt. Sie ist aber nicht kompliziert sondern sehr einfach: Die Dinger sind stand heute nicht erlaubt. Auf Radweg und Strasse schon gleich dreimal nicht und für den Fussweg sind sie zu schnell, also ebenfalls illegal. Einem Fünfjährigen lässt man sowas ja vielleicht noch durch gehen toleranterweise, aber über das Alter bist Du bekanntlich raus. Bitte, führe doch das nächste mal, wenn Dich die Polizei anhält diese Diskussion - Du scheinst Dir Deiner Sache ja sehr sicher zu sein und ich wüsste zu gerne, wie das ausgeht. Am liebsten mit Video.
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Re: Mein AirWheel X8
Das ist so nicht korrekt. Bitte mal einlesen dazu.
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Re: Mein AirWheel X8
Ich hab das zunächst auch gedacht, dass es illegal sei. Weil es in der StVZO nicht vorkommt, aber augenscheinlich als Kraftfahrzeug gilt, demnach Zulassung, Versicherung und Führerschein erfordert. So geben das auch diverse Rechtshilfen an. Das ist aber falsch. EU Verordnung gilt vor deutschem Recht. So ein selbstbalancierendes Rad ist also kein Kraftfahrzeug!
Könnte nun als "Spielgerät" gelten und auf Bürgersteig fahrbar sein, also so wie Inline Skates. Die 6km/h gelten da nicht, sondern "angepasste" Geschwindigkeit. Oder aber als "andere Straßenfahrzeuge". Die EU Arbeitsgruppe wird das genauer ausarbeiten, wie das dann auszusehen hat. Derzeit ist das quasi rechtsfreier Raum.
Bei Inline-Skates war es auch lange Streiterei, wie das nun einzuordnen sei, und es gab diverse gegenteilige Gerichtsentscheidungen - bis man sich darauf einigte, dass es "Spielgerät" sei. Für PLEVs ist das aber nicht zu erwarten, sondern eben "andere Straßenfahrzeuge", analog zu Pedelecs. Es müssen dann natürlich die weiteren Paragraphen hinsichtlich Beleuchtung und Bremsen erfüllt werden.
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Re: Mein AirWheel X8
Die fragliche EU-Verordnung (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 32013R0168), die Du weiter vorne verlinkt hast als Beleg für die Legalität der Dinger sagt:Pibach hat geschrieben: ↑So Aug 06, 2017 12:56 pmIch hab das zunächst auch gedacht, dass es illegal sei. Weil es in der StVZO nicht vorkommt, aber augenscheinlich als Kraftfahrzeug gilt, demnach Zulassung, Versicherung und Führerschein erfordert. So geben das auch diverse Rechtshilfen an. Das ist aber falsch. EU Verordnung gilt vor deutschem Recht. So ein selbstbalancierendes Rad ist also kein Kraftfahrzeug!
Könnte nun als "Spielgerät" gelten und auf Bürgersteig fahrbar sein, also so wie Inline Skates. Die 6km/h gelten da nicht, sondern "angepasste" Geschwindigkeit. Oder aber als "andere Straßenfahrzeuge". Die EU Arbeitsgruppe wird das genauer ausarbeiten, wie das dann auszusehen hat. Derzeit ist das quasi rechtsfreier Raum.
Bei Inline-Skates war es auch lange Streiterei, wie das nun einzuordnen sei, und es gab diverse gegenteilige Gerichtsentscheidungen - bis man sich darauf einigte, dass es "Spielgerät" sei. Für PLEVs ist das aber nicht zu erwarten, sondern eben "andere Straßenfahrzeuge", analog zu Pedelecs. Es müssen dann natürlich die weiteren Paragraphen hinsichtlich Beleuchtung und Bremsen erfüllt werden.
Mit anderen Worten: Die Verordnung regelt die Dinger nicht. Genauwenig wie z.B. das Steuerrecht oder das Berufsförderungsgesetz. Das heisst noch lange nicht, dass die Dinger legal zu nutzen wären im Strassenverkehr - dieser Schluss ist nicht nur eigenwillig sondern unzulässig. Auf Deinem eigenen Grundstück kannst Du machen was Du willst - im öffentlichen Raum weniger.Artikel 2
Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt für alle zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeuge gemäß Artikel 4 und Anhang I (im Folgenden „Fahrzeuge der Klasse L“), die dazu bestimmt sind, auf öffentlichen Straßen gefahren zu werden, (...)
(2) Diese Verordnung gilt nicht für die nachstehenden Fahrzeuge:
(...)
i) selbstbalancierende Fahrzeuge;
Deine Schlussfolgerung ...
... ist dementsprechend wie von Dir gewohnt sehr mutig bis extrem eigenwillig. Hättest Du den Link in dem Post, auf das Du mit Deiner eigenwilligen Interpretation geantwortet hast, gelesen anstatt Deiner Phantasie Ausdruck zu verleihen wärst Du auf die Bundestagsdrucksache 18/12897 gestossen, in der unter anderem steht:Lt. der EU Verordnung sind selbstbalancierende Fahrzeuge Ausnahmen (Artikel 2 Absatz i) und demnach keine Kraftfahrzeuge. Sie müssen als "andere Straßenfahrzeuge" in der StVZO eingruppiert werden, also zulassungsfrei, ähnlich Pedelecs. Wie genau ist eben derzeit unklar. Gerichtsbeschlüsse gibt es dazu m.W. noch nicht.
Quelle: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/131/1813157.pdfElektrische Fortbewegungsmittel für den Nahbereich
Im privaten wie öffentlichen Straßenraum sind Menschen zunehmend mit
elektrisch betriebenen Kleinstfahrzeugen unterwegs. Segways kommen häufig
im touristischen Bereich zum Einsatz. Kleinstfahrzeuge wie E-Skateboards,
E-Tretroller sowie selbstbalancierende Hoverboards und E-Wheels werden insbesondere
von jüngeren Menschen in der Freizeit genutzt.
Nach aktueller Rechtslage gelten motorbetriebene
Fahrzeuge, die schneller als 6 km/h fahren, als Kraftfahrzeuge und benötigen
für die Nutzung im öffentlichen Raum eine Zulassung, Führerschein und
Versicherung. Zudem ist das Fahren auf Gehwegen für motorbetriebene Fahrzeuge,
die über 6 km/h fahren können, nicht erlaubt. Im Jahr 2009 wurden Segways
durch die Verordnung über die Zulassung von elektronischen Mobilitätshilfen
für die Nutzung im öffentlichen Straßenraum zugelassen.
Eindeutiger geht es kaum. Und weiter
Also völlig eindeutig und wie zu erwarten (bzw. seit langem bekannt) ist Deine Meinung nicht mal eine Minderheitenmeinung sondern schlicht falsch. Wie sich nach 30s Recherche gezeigt hat - Du hättest ja nur dem Link folgen und den Inhalt lesen müssen.Der Bundesrat hat die Bundesregierung
per Beschluss vom 23. September 2016 aufgefordert, schnellstmöglich die
verhaltens- und zulassungsrechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb von
selbstbalancierenden Fahrzeugen und Fahrzeugen mit Elektroantrieb, die nicht
mindestens einen Sitzplatz haben, im öffentlichen Verkehr unter Beteiligung der
Länder zu regeln (vgl. Bundesratsdrucksache 332/16). (...) Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) wurde beauftragt, sich einen Markt-
überblick über Elektrokleinstfahrzeuge zu verschaffen und zu prüfen, ob national
eine Einteilung in Kategorien möglich ist, um sie dann ggf. unter bestimmten
straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen im öffentlichen Straßenverkehr einsetzen
zu können. Die Studie wird aktuell ausgewertet. (...) Die Bundesregierung arbeitet an einer Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen zum Straßenverkehr.
Also zum Mitschreiben: Die Dinger benötigen eine Zulassung und die kriegen bzw. haben sie nicht. Ergo Betrieb im öffentlichen Raum illegal.
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Re: Mein AirWheel X8
Aha. Und wieso machst Du das dann?berlinonaut hat geschrieben: ↑So Aug 06, 2017 3:55 pm Mit anderen Worten: Die Verordnung regelt die Dinger nicht. Genauwenig wie z.B. das Steuerrecht oder das Berufsförderungsgesetz. Das heisst noch lange nicht, dass die Dinger legal zu nutzen wären im Strassenverkehr - dieser Schluss ist nicht nur eigenwillig sondern unzulässig.
Übrigens: a) ist das Bundesministerium für Verkehr nicht die maßgebliche Instanz und Gerichtsentscheidungen gibt es eben noch keine. Und b) ist Dein Zitat aus der Frage, nicht aus der Antwort!
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Re: Mein AirWheel X8
Was die Aussage aber nicht weniger korrekt macht. Dass Du das nicht einsehen willst war absehbar - erinnert mich doch stark an die Diskussion zur deiner Insel-Meinung nach legalen Umschaltmöglichkeit des Coboc-Pedelecs vor einiger Zeit.Pibach hat geschrieben: ↑So Aug 06, 2017 4:15 pmAha. Und wieso machst Du das dann?berlinonaut hat geschrieben: ↑So Aug 06, 2017 3:55 pm Mit anderen Worten: Die Verordnung regelt die Dinger nicht. Genauwenig wie z.B. das Steuerrecht oder das Berufsförderungsgesetz. Das heisst noch lange nicht, dass die Dinger legal zu nutzen wären im Strassenverkehr - dieser Schluss ist nicht nur eigenwillig sondern unzulässig.
Übrigens: a) ist das Bundesministerium für Verkehr nicht die maßgebliche Instanz und Gerichtsentscheidungen gibt es eben noch keine. Und b) ist Dein Zitat aus der Frage, nicht aus der Antwort!
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Re: Mein AirWheel X8
Ja, da hast Du auch schon nicht gerade durch Kompetenz oder Umgangsstil geglänztberlinonaut hat geschrieben: ↑So Aug 06, 2017 4:19 pm ...erinnert mich doch stark an die Diskussion zur deiner Insel-Meinung nach legalen Umschaltmöglichkeit des Coboc-Pedelecs vor einiger Zeit.