Und was unter dem Alsumer Berg mit vergraben wurde, will ich auch lieber nicht wissen
Da freue ich mich lieber über den Ausblick oben.....
Selbstverständlich, da kein Schild "Naturschutzgebiet" aufgestellt ist oder ein Kinderspielplatz in Sichtweite ist, besteht keine Gefahr von Müllfahrzeugen überrollt zu werden oder überhöhter Radioaktivität ausgesetzt zu sein. Die Goldgräber (beachte Sandhügel hinten rechts) werden hierzulande immer dreister, die Stellen ein paar Schilder auf und haben dann ihre Ruhe.derMac hat geschrieben: Soll/darf ich da jetzt mit dem Rad langfahren?
Nee, die Ausnahmegemigung für den Landwirtschaftlichen Verkehr steht ja unter den 6,5 t, der Landwirtschaftliche Verkehr darf also schwerer sein. Er darf aber trotzdem nicht fahren, da ja auf der anderen Seite für jeglichen Verkehr gesperrt ist (ohne Ausnahme, die muss unter dem jeweiligen Schild angeordnet sein). Als Radfahrer hab ich mich gefragt, ob es sinnvoll ist, elendig weit in eine Sackgasse hineinzuschieben um dann am Ende zu merken, dass ich zurückschieben muss. Ich habe dann beschlossen, das Risiko mit dem Schieben nicht einzugehen und bin gefahren.Motte hat geschrieben:Du darfst da dein Rad schieben.
Du darfst auch Kühe mitnehmen, wenn Du das Rad schiebst.
Ihr solltet aber nicht schwerer als 6.5 Tonnen sein. Also kein Eis vorher....![]()
Ich schreib für dich in Zukunft immer noch neben dem Smiley "Witz" dazuNee, die Ausnahmegemigung für den Landwirtschaftlichen Verkehr steht ja unter den 6,5 t....
Ich hatte jetzt eigentlich gedacht, dass meine irgendwie auch nicht ganz ernst geschriebene Antwort impliziert, dass ich den imaginären Smiley hinter jeder Zeile gesehen habe.Motte hat geschrieben:Ich schreib für dich in Zukunft immer noch neben dem Smiley "Witz" dazuNee, die Ausnahmegemigung für den Landwirtschaftlichen Verkehr steht ja unter den 6,5 t....![]()