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Doppelte Beleuchtung am Fahrrad erlaubt?

Es muss nicht immer gleich die Werkstatt sein. Do-It-Yourself!
CycoRacer
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Re: Doppelte Beleuchtung am Fahrrad erlaubt?

Beitrag von CycoRacer »

Speedsix hat geschrieben:Äh, dieser Unsinn in Dynamos ist primär für den Schutz des Rücklichtes:
Das ist natürlich richtig, wenn der Dynamo gewöhnliche Glühlampen oder Halogenbirnen versorgt. Auch mein Dynamo, der schon sehr lange auf dem Markt ist, wurde dazu konstruiert Glühlampen zu versorgen. Auch dein Zitat verwendet Glühbirnen. Da ich aber LEDs verwende, die wesentlich empfindlicher auf Überspannung reagieren, nutze ich die eigentlich für Rückglühbirne gedachte Schutzfunktion zum Schutz meiner empfindlichen Hochleistungs-LEDs. Damit ist sichergestellt, dass meine LEDs nicht durchbrennen, auch wenn ich mit 60 den Berg runterfahre. Glühlampe: dunkel, hell, heller, sehr hell, aus. LED: dunkel, sehr hell, sehr hell, aus.

Gruss
Reimund
Weinbergschnecke
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Re: Doppelte Beleuchtung am Fahrrad erlaubt?

Beitrag von Weinbergschnecke »

Mal was Grundsätzliches zum Überspannungsschutz bei Seitenläufern:
Ganz alte Dynamos, etwa die von Union mit Alugehäuse besitzen den noch nicht.
Das lag daran, dass es erst ab 2003 Empfehlungen für so einen Schutz vom Gesetzgeber gab, mit Übergangsregelung.
Unter normaler Last mit intakter Glühbirne vorne und hinten funktionierte es aber auch so problemlos, weil der Fahrraddynamo genau für 3 Watt Leistung bei 6 Volt Spannung ausgelegt war.Brannte aber eine Birne durch, stieg die maximale Spannung an, was zum Durchbrennen der zweiten Glühbirne führen konnte.
Besonders fatal war der Ausfall vorne, weil dann das Birnchen hinten im Zeitraffer ebenfalls verendete.
Das erklärt auch die "Sichtfenster" für den Fahrer bei historischen alten Scheinwerfern und Rücklichtern.
Gesetzlich vorgeschrieben ist die Spannungsbegrenzung für Dynamos endgültig ab Dezember 2006, wobei es zulässig ist, dass sich die bei Nabendynamos außerhalb befindet, also als Zubehör (wie von Shimano lieferbar) oder im Scheinwerfer und (oder) Rücklicht.
Was "modernere" Scheinwerfer und Rücklichter betrifft, haben die oft, aber nicht immer einen eingebauten Spannungsbegrenzer.
Bei Halogenscheinwerfern gab und gibt es welche mit ( z.B. B+M) und solche ohne (Z.B. Axa, Messingschlager) eingebaute Z-Dioden als Spannungsbegrenzer. Am Netzteil entlarvt man solche "Sparlampen" sofort.
Der Axa (Das Ding mit dem integrierten Plastikhalter) wurde sogar in der Version mit Schalter (für Nabendynamo) massenweise von den Fahrradherstellern verbaut, ohne den eigentlich zusätzlich erforderlichen Spannungsbegrenzer.
Der "Erfolg" war ein sauhelles Halogenlicht bei schneller Fahrt mit schnellem Tod des Birnchens.
Den passenden LED Rücklichtern (Axa mit den zwei Pufferbatterien für das Standlicht, die dann irgendwann auslaufen)) machte das nichts.
Ich habe mal etwas gestöbert: Bei B+M scheinen jetzt auch alle LED Rücklichter (Dynamo und Nabendynamo) jetzt mit Überspannungsschutz ausgerüstet zu sein.
Das war früher nicht immer der Fall: Auf der Verpackung von einem älteren Selectra Plus wird noch ausdrücklich vor der Fahrt bei defektem Scheinwerfer gewarnt: "Für Schäden durch Überspannung wird keine Gewährleistung übernommen". Allerdings dürfte da der Beweis kaum möglich gewesen sein.
Was die LED Scheinwerfer betrifft schreibt B+M: "All unsere Scheinwerfer haben immer schon eine Spannungsbegrenzung."
Das dürfte auch für andere Hersteller zutreffen, denn die meisten LED-Scheinwerfer ziehen ja weniger Strom (Von mir exemplarisch am Union getestet), als die Vorgänger mit Glühbirnen.
Außerdem sind die LED gegen Überspannung sehr sensibel, da ist ein integrierter Schutz lebensnotwenig.
Ein LED Scheinwerfer kann also problemlos auch alleine an einen Dynamo angeschlossen werden, wenn man beispielsweise dazu ein Batterierücklicht benutzt.
Die Spannungsbegrenzung für die LED läuft wegen der benötigten Gleichspannung meist über einen Festspannungsregler, der "vorne" locker alles wegsteckt, was der Dynamo an Spannung zu bieten hat.
Fazit: Zusätzlicher Schutz für den LED Scheinwerfer ist überflüssig.
CycoRacer
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Re: Doppelte Beleuchtung am Fahrrad erlaubt?

Beitrag von CycoRacer »

Weinbergschnecke hat geschrieben: Was die LED Scheinwerfer betrifft schreibt B+M: "All unsere Scheinwerfer haben immer schon eine Spannungsbegrenzung."
Das dürfte auch für andere Hersteller zutreffen, denn die meisten LED-Scheinwerfer ziehen ja weniger Strom (Von mir exemplarisch am Union getestet), als die Vorgänger mit Glühbirnen.
Außerdem sind die LED gegen Überspannung sehr sensibel, da ist ein integrierter Schutz lebensnotwenig.
Ein LED Scheinwerfer kann also problemlos auch alleine an einen Dynamo angeschlossen werden, wenn man beispielsweise dazu ein Batterierücklicht benutzt.
Die Spannungsbegrenzung für die LED läuft wegen der benötigten Gleichspannung meist über einen Festspannungsregler, der "vorne" locker alles wegsteckt, was der Dynamo an Spannung zu bieten hat.
Fazit: Zusätzlicher Schutz für den LED Scheinwerfer ist überflüssig.
Was ist denn das für eine Argumentationskette?

1. LED sind gegen Überspannung sehr sensibel.
2. Scheinwerfer haben Spannungsbegrenzung ... das dürfte auch für andere Hersteller zutreffen , ... läuft meist ...
3. Also ist ein zusätzlicher Schutz überflüssig? Wie bitte?

Bei einem Scheinwerfer der preislich bei einem Drittel vom Anschaffungspreis meines Faltrades liegt und dessen innere Beschaltung geheim gehalten wird, möchte ich sicher definierte Betriebsbedingungen erreichen, die schon im Ansatz verhindern, dass ein "höchstwahrscheinlich" verbauter Überspannungsschutz überhaupt aktiv wird. Denn, auch wenn es einen Überspannungsschutz gibt, sind zahlreiche unterschiedliche Schutzvarianten denkbar, so z.B. auch das Tolerieren einer beschleunigten Alterung der LEDS, um so auch die mögliche Überlastung der Schutzdioden und den Totalausfall hinauszuzögern. Die Lampe muss erst einmal 2 Jahre durchhalten und wenn nach hinten raus eine paar hundert Stunden fehlen, merkt das doch eh keiner.

Überspannungen sind ab einem bestimmten Wert immer kritisch und locker wird da gar nichts weggesteckt.

Eine LED benötigt keine Gleichspannung um zu leuchten. Beispiel: Die Austauschschaltung für eine herkömmliche Rücklichtglühbirne besteht aus zwei antiparallel verschalteten Leutdioden und einem Vorwiderstand (kann einfach in einen Birnchensockel gelötet werden). Die LEDs leuchten abwechselnd mit der Frequenz der Wechselspannung und die gerade leuchtende Diode schützt die andere, gesperrte Diode vor Überspannung.

Mein erstes LED Rücklicht mit Standlichtfunktion habe ich bereits 1983/84 zusammengelötet, als ich noch nichts vergleichbares in irgendeinem Elektronikkatalog gefunden habe. 4 rote LEDS in einer Linie, die äußeren beiden wurden bei Radstillstand über einen aufgeladenen Kondensator gespeist. Um Strom zu sparen, hatte ich eine astabile Kippstufe verbaut, die LEDS abwechsend mit etwa 1 Hz aufleuchten ließ. Sah aus wie bei "Kitt" in Knight Rider. Das Teil hat fast 20 Jahre seinen Dienst verrichtet, bis das Fahrrad sich durch einen Rahmenbruch von mir verabschiedet hat.
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