Man könnte Gemeinwohl über eine summierte Wohligkeit und eine möglichst homogene Verteilung dieser definieren (sowas wie soziale Gerechtigkeit).derMac hat geschrieben: Es gibt in unserer Gesellschaft keineswegs einen Konsens darüber, dass das Gemeinwohl in jedem Fall über das Wohl des Einzelnen zu stellen ist. Und im Falle von Rechtssicherheit bin ich wie viele andere auch für das Wohl des Einzelnen der nicht den Launen eines Richters ausgesetzt ist.
Wie man das genau machen möchte ist wie gesagt unklar zumindest ist das nicht wirklich explizit.
Bleibt aber trotzdem das prinzipielle Ziel. Gibt dazu doch gar keine Alternative.
Oder was wäre sonst das Ziel eines Rechtssystems?
Oder anderer staatlicher Einrichtungen?