@Pibach
So wie du es jetzt schreibst ist es ok, aber oben schriebst du, dass zuerst die Maxime kommen und dann das Gesetz. Das ist IMO falsch. Es kommt immer erst das Gesetz. Wenn sich Gesetze widersprechen und im Besonderen, wenn sie möglicherweise dem Grundgesetz widersprechen, werden Entscheidungen bewusst "nach oben durchgereicht" um das zu klären, das ist richtig. Geklärt wird aber auch hier auf Grundlage von Gesetzen. Das ist die ganz grundlegende Idee der Gewaltenteilung.
Mac
OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
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derMac
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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
Ich find ihn schlecht. Nur der Aufruf zu Ruhe und Sachlichkeit und zum Lesen und Verstehen der Gesetzesgrundlage sind begrüßenswert. Die Schlussfolgerungen finde ich unakzeptabel, das Urteil ist nicht einfach auch mal eine Anwendung bestehenden Rechts auf Radfahrer. Es stellt Tatsachenbehauptungen auf, die bei näherer Betrachtung sehr Zweifelhaft sind. Auch der Autohelmvergleich ist, wenn sachlich vorgetragen, nicht völlig von der Hand zu weisen, aber echte Argumente gibt es in dem Artikel leider praktisch keine.warp33 hat geschrieben:Ich empfehle diesen guten Artikel zur Lektüre: http://www.radverkehrspolitik.de/fahrra ... ine-panik/
Mac
PS: Wenn schon, dann den Kommentar von Christoph S lesen.
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Muc-Falter
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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
http://www.radverkehrspolitik.de/olg-sc ... m-urteils/
Dieser Artikel beschreibt viel besser den Gedankengang des Urteils und setzt sich mit ihm auseinander. Für mich der beste und fundierteste Artikel zu diesem Urteil.
Dieser Artikel beschreibt viel besser den Gedankengang des Urteils und setzt sich mit ihm auseinander. Für mich der beste und fundierteste Artikel zu diesem Urteil.
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Motte
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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
Hallo Warp33
Danke für den Link - in den Kommentaren versteckte sich der Hinweis, dass die Urteilsbegründung schon raus ist. Ich hatte damit so schnell gar nicht gerechnet und anfangs mal lustlos (und vergebens) auf das Aktenzeichen in einer entsprechenden Suchmaschine geklickt.
Hier findet man sie: http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.ju ... focuspoint
Danke für den Link - in den Kommentaren versteckte sich der Hinweis, dass die Urteilsbegründung schon raus ist. Ich hatte damit so schnell gar nicht gerechnet und anfangs mal lustlos (und vergebens) auf das Aktenzeichen in einer entsprechenden Suchmaschine geklickt.
Hier findet man sie: http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.ju ... focuspoint
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derMac
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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
Der letzte Artikel ist tatsächlich der erste mir bekannte, dem man das Prädikat "lesenswert" geben kann. Ein Trauerspiel, dass die professionelle Presse soetwas nicht zustande gebracht hat (und ich befürchte auch nicht bringen wird).
Das OLG hat übrigens genau so begründet wie es zu vermuten war und ich finde das Urteil für ein OLG immer noch recht schwach.
Mac
Das OLG hat übrigens genau so begründet wie es zu vermuten war und ich finde das Urteil für ein OLG immer noch recht schwach.
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D-ULI
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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
Nr. 31 im Urteil:
Im Bereich sportlicher Betätigungen wie Reiten oder Skifahren, wo es ebenfalls an einer gesetzlich geregelten Pflicht zum Tragen eines Schutzhelms fehlt, hat sich nach der Rechtsprechung dagegen seit langem eine Obliegenheit zum Tragen von Helmen im Sinne des § 254 BGB gebildet. Dies wird damit begründet, dass sich z.B. auf den Skipisten die Anzahl der Skifahrer und die dort gefahrenen Geschwindigkeiten stark erhöht hätten, so dass die Mehrzahl der Skifahrer inzwischen mit einem Helm unterwegs sei (OLG München DAR 2012, 205). Warum dies bei einem Radfahrer, der im Straßenverkehr einer erhöhten Sturzgefahr ausgesetzt ist, anders sein soll, erschließt sich nicht.
Wer so einen Blödsinn schreibt, hat noch nie längere Zeit ein Fahrrad bewegt und dabei geschwitzt.
Im Bereich sportlicher Betätigungen wie Reiten oder Skifahren, wo es ebenfalls an einer gesetzlich geregelten Pflicht zum Tragen eines Schutzhelms fehlt, hat sich nach der Rechtsprechung dagegen seit langem eine Obliegenheit zum Tragen von Helmen im Sinne des § 254 BGB gebildet. Dies wird damit begründet, dass sich z.B. auf den Skipisten die Anzahl der Skifahrer und die dort gefahrenen Geschwindigkeiten stark erhöht hätten, so dass die Mehrzahl der Skifahrer inzwischen mit einem Helm unterwegs sei (OLG München DAR 2012, 205). Warum dies bei einem Radfahrer, der im Straßenverkehr einer erhöhten Sturzgefahr ausgesetzt ist, anders sein soll, erschließt sich nicht.
Wer so einen Blödsinn schreibt, hat noch nie längere Zeit ein Fahrrad bewegt und dabei geschwitzt.
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Muc-Falter
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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
Was hat das schwitzen mit dem Urteil zu tun? 
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derMac
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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
Das frag ich mich auch. Wenn ich 2 h Rennrad fahre schwitze ich sehr intensiv und kann trotzdem problemlos einen Fahrradhelm tragen. Das Problem des Urteils besteht darin, dass es freiwillige sportliche Betätigung die tatsächlich ein nachweislich hohes Verletzungsrisiko hat (Skifahren, Reiten) mit Alltagsradfahren gleichsetzt (wo dieses besondere Risiko nicht ganz so offensichtlich nachweisbar ist). Weiterhin nimmt man beim Fahrradhelm eine ausreichende Schutzwirkung für gegeben an (ohne das zu hinterfragen) während man die Schutzwikung z.B. bei Skihelmen AFAIK wirklich deutlich zeigen kann. Der Punkt, wo das Schwitzen ins Spiel kommt ist die Konstruktion des Helms. Ein Skihelm ist nämlich anders aufgebaut und mit einem Skihelm könnte man tatsächlich nicht sinnvoll radfahren. Das OLG hat aber die verschiedenen Helmtypen gar nicht erwähnt (es wäre schön gewesen, wenn sie es getan hätten).Muc-Falter hat geschrieben:Was hat das schwitzen mit dem Urteil zu tun?
Mac, der schon wieder viel zu viel zum Thema schreibt
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D-ULI
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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
Das Urteil hat mit dem Schwitzen nichts zu tun.
Aber unter Nr. 31 werden Äpfel mit Birnen verglichen. Ich denke, dass Reiten und Skiabfahrt weniger körperlich anstrengend ist als Radfahren. Wenn ich ins Büro mit dem Rad fahre, dann möchte ich nicht eine schweißnasse Haarpracht haben.
Aber unter Nr. 31 werden Äpfel mit Birnen verglichen. Ich denke, dass Reiten und Skiabfahrt weniger körperlich anstrengend ist als Radfahren. Wenn ich ins Büro mit dem Rad fahre, dann möchte ich nicht eine schweißnasse Haarpracht haben.
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Muc-Falter
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Re: OLG Schleswig: Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld
Wenn Du schweißnasse Haare hat, bist Du auch sonst verschwitzt. Das macht dann mE auch keinen Unterschied mehr.
... im übrigen denke ich das Du die Sportarten unterschätzt.
Des weiteren gibt es sowieso schon Urteile die eine "Helmpflicht" bei sportlichem radeln, zB Rennrad voraussetzen.
Hier ging es ja gerade um Alltagsradeln, also nicht sportlich schnell und verschwitzt. Wenn auch dies vom BGH mit "Helmpflicht" belegt wird, wäre es wirklich ein großer Rückschlag fürs radln!!!!
... im übrigen denke ich das Du die Sportarten unterschätzt.
Des weiteren gibt es sowieso schon Urteile die eine "Helmpflicht" bei sportlichem radeln, zB Rennrad voraussetzen.
Hier ging es ja gerade um Alltagsradeln, also nicht sportlich schnell und verschwitzt. Wenn auch dies vom BGH mit "Helmpflicht" belegt wird, wäre es wirklich ein großer Rückschlag fürs radln!!!!