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Rechtslage zu selbst balancierenden Einrädern und PLEVs

Kickscooter, Tretroller, MonoWheels, Segway, Egret, Solowheel, Hoverboard, eLongboards, Boosted Board, FlyKly
berlinonaut
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Re: Mein AirWheel X8

Beitrag von berlinonaut »

Die Diskussion ist doch eh müssig: Du hast doch eh nicht die Absicht, Dich dran zu halten, wenn es verboten ist. Sieht man ja jetzt schon. Drum die Bitte, die Konfrontation mit der Rennleitung zu suchen und das bis zum Ende durchzudiskutieren. Und fang schon mal an zu sparen. Neben dem Gerichtsweg bis nach Ultimo kommen dann noch Verstoss gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Inbetriebnahme eines nicht zugelassenen und nicht den Vorschriften entsprechenden KFZ etc. etc. zum Tragen. Dazu Gutachterkosten und - im Unfallfalle - noch das, was der Unfallgegner von Dir haben will. Deine Privathaftpflicht (so Du eine hast) wird da nämlich schön "winke-winke" machen. Also bitte führe die Diskussion mit der Rennleitung und - wie gesagt - filme sie. Wir wollen auch was zu lachen haben...
Pibach
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Re: Mein AirWheel X8

Beitrag von Pibach »

Hier ein Informationsblatt der Polizei NRW, daraus:

"Self-Balance-Boards / Hoverboard / Mini-Segway
Wie auch immer man diese kleinen, in der Regel durch einen Elektromotor
betriebenen Geräte nennt, so steht nach Meinung der Polizei Westpfalz fest, dass sie
keine besonderen Fortbewegungsgeräte im Sinne der StVO sind. Man steht auf einem
Gerät, das zwei parallel verlaufende, kleine Räder hat, die mit einer Standfläche
verbunden sind. Durch Gleichgewichtsverlagerungen steuert man das bis zu 20 km/h
schnell fahrende Gefährt, das keine Haltestange oder ähnliches besitzt. Eine
rechtliche Bewertung des Polizeipräsidiums Westpfalz bewertet es als Fahrerlaubnis -
und Versicherungskennzeichen- pflichtig.
Quelle: Polizeipräsidium Westpfalz v. 02.02.16; Polizeinewsletter v. 01.03.16

Einrädrige, selbstbalancierende Fahrzeuge / Solowheel
Diese Art Fortbewegungsmittel scheinen in der Bewertung der Zulassungs- /
Versicherungs- Einordnung etwas schwieriger zu sein. Eine rechtliche Einschätzung
von Prof. Dr. Grosskopf sieht hier eher eine derzeitige ungeregelte Situation. Sämtliche
Zulassungsvorschriften sowohl nationaler als auch europäischer Art würden nicht auf
einrädrige, selbstbalancierende Fahrzeuge zutreffen.
Quelle: NZV 11/2015, S. 531 ff, Prof. Dr. Grosskopf, Uni Bremen
"

Zu Hoverboards, also den 2-rädrigen, gibt es m.W. bislang einen Gerichtsentscheid, hier.
Zu e-Einrädern m.W. noch keinen.

Pressestimmen zur obigen Drucksache 18/13157 sind übrigens positiv:

"Die Bundesregierung plant, Hoverboards und andere Elektro-Kleinstfahrzeuge für den öffentlichen Straßenverkehr legal zu machen....Die von der Bundesanstalt für Straßenwesen angeforderte Untersuchung liegt der Bundesregierung nach eigenen Angaben bereits vor und wird aktuell ausgewertet. Angaben zur Dauer des jetzt angestrebten Verfahrens macht die Regierung aktuell aber nicht. "
Pibach
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Re: Mein AirWheel X8

Beitrag von Pibach »

Hier hatte der Deutsche Bundestag übrigens bzgl. einer Petition zur Einordnung von Elektro-Einrädern, Elektro-Skateboards und ähnlichen Fahrzeugen so geantwortet:

"...Die Fahrzeuge erfüllen auch nicht die technischen Vorgaben, die die MobHV für die Zulassung zum Verkehr aufstellt. Diese Vorgaben resultieren aus den bei Erlass der MobHV im Jahr 2009 vorhandenen Gegebenheiten und Regelungszielen.

Der Ausschuss weist jedoch darauf hin, dass seit Januar 2016 auf europäischer Ebene die neue Typgenehmigungsverordnung (EU) 168/2013 gilt. Diese schließt Fahrzeuge ohne Sitz und selbst balancierende Fahrzeuge von dem Anwendungsbereich aus. Solche Fahrzeuge können daher national geregelt werden. Aufgrund dessen hat das BMVI die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) beauftragt, sich einen Marktüberblick über die in Betracht kommenden Elektrokleinstfahrzeuge zu verschaffen und zu prüfen, ob diese kategorisiert werden können, damit sie gegebenenfalls unter bestimmten technischen und verhaltensrechtlichen Voraussetzungen im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden können. Welche Fahrzeuge dann im öffentlichen Verkehr geführt werden dürfen und wenn ja, unter welchen technischen und verhaltensrechtlichen Voraussetzungen, kann derzeit jedoch noch nicht abgesehen werden. Hierzu bleiben das Untersuchungsergebnis der BASt und der Ausgang des sich dann gegebenenfalls anschließenden Gesetzgebungsverfahrens abzuwarten.
"
Pibach
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Re: Mein AirWheel X8

Beitrag von Pibach »

Habe die Postings zum Thema Berliner Fahrradstaffel hierhin verschoben
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Re: Mein AirWheel X8

Beitrag von berlinonaut »

Pibach hat geschrieben: Di Aug 15, 2017 11:17 pm Habe die Postings zum Thema Berliner Fahrradstaffel hierhin verschoben
Wenn Sie denn mal zum Thema Fahrradstaffel gewesen wären. Waren sie aber nicht, bevor Du ausweichmanövermässig dem Thread einen Spin in Richtung Fahrradstaffel gegeben hast, um die unangenehme Wahrheit nicht zur Kenntnis nehmen zu müssen. Und jetzt gleich alles mit verschoben hast, was vor Deiner Themenverwischung da stand und thematisch sehr wohl in diesen Thread gehört. Weil Du die von Dir selbst angezettelte Diskussion zur Fahrradstaffel, die hier in der Tat Off Topic ist und die ausser Dir auch keiner führen wollte und möchte, lieber wo anders hättest. Wie schon mehrfach angemerkt: Ein Moderator sollte nicht in Threads moderieren, in denen er Diskussionsbeteiligter ist. Da kommt selten was Gutes bei raus.
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Re: Mein AirWheel X8

Beitrag von Pibach »

berlinonaut hat geschrieben: Do Aug 17, 2017 6:24 am
Pibach hat geschrieben: Do Aug 17, 2017 12:52 am Der Zusammenhang: "ohne Prüfbescheinigung besitzt dieses Gefährt keine Fahrerlaubnis" ist so seit der EU Regulierung für PLEVs ja nicht mehr gegeben, denn die sollen ja auch ohne Typgenemigung am Verkehr teilnehmen. Unter welchen Bedingungen ist aber noch nicht definiert.
Auch wenn ich mich wiederhole: So lange es keine Regelung für die Dinger gibt ist die Teilnahme am Strassenverkehr damit illegal - das ist die heutige Situation und daran ist genau nix unklar.
Da liegst Du eben falsch. Für ein Verbot muss immer irgendein Gesetz anwendbar sein. Das ist hier aber schwierig. Nicht von ungefähr hat Prof. Grosskopf und die Polizei NRW diese Regelungslücke angemahnt. Und der Deutsche Bundestag hat das in seiner Antwort auf die Petition ja auch konstatiert. Siehe oben.
Denke das ist eindeutig genug.
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Re: Rechtslage zu selbst balancierenden Einrädern und PLEVs

Beitrag von Pibach »

Hier wird die Situation übrigens folgendermaßen zusammengefasst:

"The legal situation for Electric Unicycles in most countries is not clear at all because there are only very few countries where the law considers Electric Unicycles, but “grey area” doesn’t mean that you are allowed to use them."

In Belgien und Finnland hat man auf diese Regelungslücken reagiert und in 2016 Regelungen für PLEVs eingeführt. In Belgien gelten sie als "Fußgänger", wenn sie nicht schneller als Fußgänger sind, und als "Fahrräder" wenn sie maximal 18km/h fahren können. (Quelle) Das wurde in Belgien auch vorher schon so gehandhabt. Es wird diskutiert, das auf 25km/h anzuheben.

Ähnlich in Finnland, da gelten kleine elektrischen Vehikel bis 15km/h als Fußgänger, bis 25km/h als Fahrräder. Selbstbalancierende Fahrgeräte dürfen aber auf dem Bürgersteig fahren, wenn sie mit angemessener Geschwindigkeit fahren (Quelle).

Von ewheels.org gibt es dieses Modell, wie das in Deutschland eingeordnet werden könnte, nämlich in die MobHV. Dafür ist bisher allerdings Typgenehmigung erforderlich. Das soll für PLEVs aber genau entfallen, darum geht es ja bei der CEN/TC 354/WG 4, dass ist die Klasse ohne Typgenehmigung.

Dazu hier:
"Two other categories that are excluded from type-approval are self-balancing vehicles (for instance Segway) and vehicles with not one seating position (for instance Trikke, Egret, etc.). As a result of this exclusion, member states may decide individually on the rules they apply to these vehicles. Consequently, the manufacturers may be confronted with very diverging requirements. That is why within CEN TC 354 a standardisation procedure has been initiated. In a few years’ time, self-balancing vehicles and vehicles with not one seating position will become subject to one European harmonised technical standard."
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Re: Rechtslage zu selbst balancierenden Einrädern und PLEVs

Beitrag von Pibach »

In diesem Dokument "DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/386 DER KOMMISSION", vom 5. März 2015, zur "Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur" werden elektrische Skateboards folgendermaßen eingeordnet:

"Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9506, 9506 99 und 9506 99 90.
Obwohl die Ware durch einen Elektromotor angetrieben wird, weist sie die Merkmale einer Unterhaltungsware aus dem Sportbereich und nicht die eines Kraftfahrzeuges auf, da aufgrund der fehlenden Bremsen und des fehlenden Lenksystems zum Fahren auf dem Skateboard (ähnlich wie bei einem nicht motorisierten Skateboard) der Einsatz von Körperkraft erforderlich ist. Daher ist die Einreihung in die Position 8703 als Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt, ausgeschlossen.
Angesichts einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 32 km/h wird die Ware nicht als Spielfahrzeug zum Besteigen und Fortbewegen durch Kinder betrachtet (siehe auch die KN-Erläuterungen zum KN-Code 9503 00 10). Eine Einreihung in die Position 9503 als Spielfahrzeuge ist daher ausgeschlossen.
Aufgrund ihrer Merkmale und ihrer Gestaltung ist die Ware zur Verwendung als Unterhaltungsware aus dem Sportbereich (Skateboard) bestimmt. Sie ist daher in den KN-Code 9506 99 90 als Geräte und Ausrüstungsgegenstände für andere Sportarten oder Freiluftspiele einzureihen.
"
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Re: Rechtslage zu selbst balancierenden Einrädern und PLEVs

Beitrag von Pibach »

SWR-Interview mit Andreas Rimkus, Bundestagsabgeordneter und stellvertretender verkehrspolitischer Sprecher: „Elektromobilität gehört die Zukunft. Dazu zählt nicht nur die vierrädrige Mobilität, sondern auch die auf einem, zwei oder drei Rädern.“, 4. August 2017
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Re: Rechtslage zu selbst balancierenden Einrädern und PLEVs

Beitrag von Pibach »

Rundschreiben der Berliner Polizei "Informationen zur verkehrsrechtlichen Einstufung so genannter Hoverboards und ähnlicher Fahrzeuge (z. B. Self-Balance-Boards, City- oder One-Wheels, E-Scooter, Elektroskateboards, Pocketbikes)", März 2017
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