Re: Kick Scooter / Faltbarer Tretroller als Commuter?
Verfasst: Mo Nov 09, 2015 11:33 pm
Rechtliche Situation zu "Elektro-Stehrollern":
Die Schweiz hat kürzlich "Elektro-Stehroller" als Fahrzeugklasse den "Motorfahrrädern" gleichgestellt. Man benötigt allerdings Typgenemigung. Siehe hier.
Neben Frankreich ist die Schweiz m.W. damit das 2. Land in Europa, wo diese neuen E-Einräder im öffentlichen Verkehr zulässig sind. Gleichzeitig ergibt sich eine Vereinheitlichung auch für Elektro-Roller, die natürlich auch "Elektro-Stehroller" sind und nicht - wie in Deutschland - einen Sitz erfordern.
In Deutschland gelten die elektro Einräder derzeit juristisch noch als PKW - in Ermangelung einer passenden Fahrzeugklasse. Weder das Lex Segway ("elektrische Mobilitätshilfe") passt, da es nebeneinander stehende Räder erfordert, noch die ganzen 2, 3 oder 4 rädrigen Leichtkraftfahrzeugklassen. Offensichtlich ist das so nicht sinnvoll und bald werden wohl auch andere EU Länder den Vorreitern Frankreich und Schweiz nachziehen, möglicherweise auch vereinheitlicht aus Brüssel.
Eine weitere Klasse wären dann e-Skateboards. Die könnten prinzipiell nach Schweizer Recht auch "Elektro-Stehroller" sein, m.W. nach hat es aber noch kein Board durch die erforderliche Typgenemigung geschafft. Mit welchen Details sich das in der Zulassung von anderen "Elektro-Stehrollern" genau abgrenzt, weiß ich allerdings nicht. Das dürfte aber auch nur eine Frage der Zeit sein. Solche e-Skateboards sind aber bisher soweit ich weiß nur in einigen US-Bundeststaaten legalisiert für öffentliche Straßen (z.B. Kalifornien), und auch da teilweise mit Beschränkungen für Innenstadtbereiche bzw. Hauptverkehrsstraßen. Das eingeworbene Budget für die Stary Elektoboard - "1.178 Unterstützer haben 742.739 $ beigetragen" - deutet aber bereits die starke Nachfrage für solche ultraportablen Elektromobilitätslösungen an - das Stary soll ja wie gesagt unter 4kg bleiben. Hinsichtlich Gewicht werden e-Skateboards wohl uneinholbar bleiben, da die kleinen Radnabenmotoren bei Eigengewichten von nur 200 Gramm bei den Drehzahlen der kleinen Rollen bereits um 1000W leisten können.
Bis zur weiteren Legalisierung bleibt allerdings eine Lücke im deutschen Recht. Wenn die Räder auf einer Achse 46cm auseinander liegen, gilt es als mehrspuriges Fahrzeug. Dreirädrige e-Scooter benötigen keinen Sitz. Z.B. das eBikeBoard wäre so eines. Das minimale Elektrogefährt, das straßenlegal wäre, wäre prinzipiell also ein 3-rädriges Stickboard (da gibt es m.W. nach aber noch keins).
Und last but not least gibt es noch einen verrückten Trick: mit einem abgelehnten Versicherungsantrag kann man sich der strafrechtlichen Einstufung wegen "Fahren ohne Versicherungsschutz" entziehen - die Nutzung irgendeines (unzulässigen) e-Fahrzeugs ist dann "nur" noch eine Ordnungswidrigkeit. Details siehe hier verlinkt.
Die Schweiz hat kürzlich "Elektro-Stehroller" als Fahrzeugklasse den "Motorfahrrädern" gleichgestellt. Man benötigt allerdings Typgenemigung. Siehe hier.
Neben Frankreich ist die Schweiz m.W. damit das 2. Land in Europa, wo diese neuen E-Einräder im öffentlichen Verkehr zulässig sind. Gleichzeitig ergibt sich eine Vereinheitlichung auch für Elektro-Roller, die natürlich auch "Elektro-Stehroller" sind und nicht - wie in Deutschland - einen Sitz erfordern.
In Deutschland gelten die elektro Einräder derzeit juristisch noch als PKW - in Ermangelung einer passenden Fahrzeugklasse. Weder das Lex Segway ("elektrische Mobilitätshilfe") passt, da es nebeneinander stehende Räder erfordert, noch die ganzen 2, 3 oder 4 rädrigen Leichtkraftfahrzeugklassen. Offensichtlich ist das so nicht sinnvoll und bald werden wohl auch andere EU Länder den Vorreitern Frankreich und Schweiz nachziehen, möglicherweise auch vereinheitlicht aus Brüssel.
Eine weitere Klasse wären dann e-Skateboards. Die könnten prinzipiell nach Schweizer Recht auch "Elektro-Stehroller" sein, m.W. nach hat es aber noch kein Board durch die erforderliche Typgenemigung geschafft. Mit welchen Details sich das in der Zulassung von anderen "Elektro-Stehrollern" genau abgrenzt, weiß ich allerdings nicht. Das dürfte aber auch nur eine Frage der Zeit sein. Solche e-Skateboards sind aber bisher soweit ich weiß nur in einigen US-Bundeststaaten legalisiert für öffentliche Straßen (z.B. Kalifornien), und auch da teilweise mit Beschränkungen für Innenstadtbereiche bzw. Hauptverkehrsstraßen. Das eingeworbene Budget für die Stary Elektoboard - "1.178 Unterstützer haben 742.739 $ beigetragen" - deutet aber bereits die starke Nachfrage für solche ultraportablen Elektromobilitätslösungen an - das Stary soll ja wie gesagt unter 4kg bleiben. Hinsichtlich Gewicht werden e-Skateboards wohl uneinholbar bleiben, da die kleinen Radnabenmotoren bei Eigengewichten von nur 200 Gramm bei den Drehzahlen der kleinen Rollen bereits um 1000W leisten können.
Bis zur weiteren Legalisierung bleibt allerdings eine Lücke im deutschen Recht. Wenn die Räder auf einer Achse 46cm auseinander liegen, gilt es als mehrspuriges Fahrzeug. Dreirädrige e-Scooter benötigen keinen Sitz. Z.B. das eBikeBoard wäre so eines. Das minimale Elektrogefährt, das straßenlegal wäre, wäre prinzipiell also ein 3-rädriges Stickboard (da gibt es m.W. nach aber noch keins).
Und last but not least gibt es noch einen verrückten Trick: mit einem abgelehnten Versicherungsantrag kann man sich der strafrechtlichen Einstufung wegen "Fahren ohne Versicherungsschutz" entziehen - die Nutzung irgendeines (unzulässigen) e-Fahrzeugs ist dann "nur" noch eine Ordnungswidrigkeit. Details siehe hier verlinkt.