Mich würde folgendes interessieren:
Die Tern Garantie gilt nur für den Erstbesitzer.
Wie verhält es sich eigentlich, wenn man als Zweitbesitzer eines Tern Faltrades erfährt, dass es von einem Rückruf betroffen ist?
Kann/darf Tern die Reklamation bez. eines Rückrufs dann ablehnen?
Frage zu Rückruf / Recall bei Tern
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Re: Frage zu Rückruf / Recall bei Tern
Ja - die Garantie des Herstellers ist eine freiwillige Leistung, die er selbst inhaltlich ausgestalten kann. Daher machen einige zur Auflage, dass das Fahrzeug regelmäßig in Fachwerkstätten gewartet wird und vorgeschriebene Tauschzyklen für Teile eingehalten werden etc. Andere geben ihre Garantie ausdrücklich nur dem Erstkäufer.
In der Regel wird der Hersteller in so einem Fall eine günstige Instandsetzung anbieten - deren Kosten man aber selbst tragen darf und die üblicherweise nur über den Fachhandel bzw. Vertragshändler abgewickelt wird.
Heißt im konkreten Fall - Tern rückt (günstig) einen neuen (verbesserten oder intakten) Rahmen raus - den man sonst nicht einzeln bekommen würde. Ein nahe gelegener Tern Händler kümmert sich drum und baut auf Wunsch auch (günstig) um.
Aber eben nicht kostenfrei.
Relativ geräuschlos und günstig verläuft die Regelung über Kulanz.Also kostenfreier Tausch und Reparatur oder zu unverschämt günstigen Preisen. Dabei wird üblicherweise auch Stillschweigen vereinbart, so dass solche Fälle nicht den Weg ins Netz finden. Einen Anspruch darauf hat man natürlich nicht.
In der Regel wird der Hersteller in so einem Fall eine günstige Instandsetzung anbieten - deren Kosten man aber selbst tragen darf und die üblicherweise nur über den Fachhandel bzw. Vertragshändler abgewickelt wird.
Heißt im konkreten Fall - Tern rückt (günstig) einen neuen (verbesserten oder intakten) Rahmen raus - den man sonst nicht einzeln bekommen würde. Ein nahe gelegener Tern Händler kümmert sich drum und baut auf Wunsch auch (günstig) um.
Aber eben nicht kostenfrei.
Relativ geräuschlos und günstig verläuft die Regelung über Kulanz.Also kostenfreier Tausch und Reparatur oder zu unverschämt günstigen Preisen. Dabei wird üblicherweise auch Stillschweigen vereinbart, so dass solche Fälle nicht den Weg ins Netz finden. Einen Anspruch darauf hat man natürlich nicht.
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Re: Frage zu Rückruf / Recall bei Tern
Dürfen dürfen sie natürlich, solange es sich um einen freiwilligen Rückruf handelt (und nicht um einen behördlich angeordneten). In der Praxis war es mW bislang so, dass Tern ggf. einen neuen Rahmen kostenlos zur Verfügung stellt und der (Zweit)besitzer den Umbau (Arbeit) bezahlen muss - für den Erstbesitzer ist auch die kostenlos. Meine ich so gelesen zu haben - im Zweifel bei Tern/Hartje nachfragen, die sollte das am besten wissen.Rose hat geschrieben: ↑Di Nov 14, 2017 1:37 am Mich würde folgendes interessieren:
Die Tern Garantie gilt nur für den Erstbesitzer.
Wie verhält es sich eigentlich, wenn man als Zweitbesitzer eines Tern Faltrades erfährt, dass es von einem Rückruf betroffen ist?
Kann/darf Tern die Reklamation bez. eines Rückrufs dann ablehnen?
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Re: Frage zu Rückruf / Recall bei Tern
Habe mich jetzt bei Tern registriert und somit stehen jetzt ganze 10 Jahre Garantie zur Verfügung.
Ich kenne es durch bisherige Käufe bei anderen Herstellern (Stevens & Radon) so, dass die Garantie immer nur für den Erstbesitzer gilt, also eine Rechnung auf identischen Namen.
Viele Grüße,
Zauberfaltrad
Ich kenne es durch bisherige Käufe bei anderen Herstellern (Stevens & Radon) so, dass die Garantie immer nur für den Erstbesitzer gilt, also eine Rechnung auf identischen Namen.
Viele Grüße,
Zauberfaltrad
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Re: Frage zu Rückruf / Recall bei Tern
Vielen Dank!