600 Watt Nachrüstsatz mit 2 kG
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Re: 600 Watt Nachrüstsatz mit 2 kG
Ist doch ganz einfach: Betreibst Du das Teil so wie ausgeliefert mit Lock bei 25 km/h ist (wahrscheinlich) alles gut. Betreibst Du das Teil entlockt bist Du fällig, unabhängig davon, welche Unterstützungsleistung Du aktuell gerade eingestellt hast. Hört sich für mich völlig schlüssig an.
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Re: 600 Watt Nachrüstsatz mit 2 kG
Das steht ja auch nicht zur Diskussion.
Die Frage ist, ob die Umschaltlösung per App überhaupt legal ist.
Hatte ich doch auch hier schon geschildert:
Die Frage ist, ob die Umschaltlösung per App überhaupt legal ist.
Hatte ich doch auch hier schon geschildert:
Pibach hat geschrieben:DAS ist genau mein Punkt. Es kommt eben darauf an, wie aufwändig/einfach es ist.PS: umbauen != umschalten, auch wenn das Umbauen einfach ist
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Re: 600 Watt Nachrüstsatz mit 2 kG
Wenn das jetzt Dein Standpunkt sein sollte sind wir uns zur Abwechslung ja mal einig. In der verlinkten Coboc-Diskussion warst Du ja noch der Ansicht, dass Umschalten per Knopfdruck am Rad vollkommen problemlos sei und hier im Thread bis vor kurzem, dass einfache Umschaltlösungen - gleich welcher Art - unproblematisch seien und gar ein Trend, der sich in jedem Falle durchsetzen werde, weil sie elegant seien.Pibach hat geschrieben:Das steht ja auch nicht zur Diskussion.
Die Frage ist, ob die Umschaltlösung per App überhaupt legal ist.
Hatte ich doch auch hier schon geschildert:Pibach hat geschrieben:DAS ist genau mein Punkt. Es kommt eben darauf an, wie aufwändig/einfach es ist.PS: umbauen != umschalten, auch wenn das Umbauen einfach ist
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Re: 600 Watt Nachrüstsatz mit 2 kG
Hab ich so nie gesagt, sondern wiederholt und deutlich, dass die Coboc Umschaltlösung rechtlich problematisch ist (Dein Standpunkt war "einfach").berlinonaut hat geschrieben: In der verlinkten Coboc-Diskussion warst Du ja noch der Ansicht, dass Umschalten per Knopfdruck am Rad vollkommen problemlos sei und hier im Thread bis vor kurzem, dass einfache Umschaltlösungen - gleich welcher Art - unproblematisch seien und gar ein Trend, der sich in jedem Falle durchsetzen werde, weil sie elegant seien.
Das "Umschaltlösungen" aber trotzdem vermehrt kommen werden, ist dennoch naheliegend. Sei es, weil die Nachfrage versus der Kontroll- bzw. Haftungs-Wahrscheinlichkeit überwiegt (wie das wohl beim Coboc der Fall sein dürfte und das eben so recht "elegant" ist) oder mit Lock/Delock Code wie beim go-e (was möglicherweise als legal durchgeht, aber etwas "unelegant" in der Nutzung bleibt).
Welche der Lösungen sich dann verstärkt durchsetzen kann, wird von den ersten Referenzurteilen dazu abhängen. Wirklich eindämmbar dürfte das aber nicht mehr sein, dazu sind die Umgehumgsmöglichkeiten zu vielfältig und es besteht wohl auch kein gesellschaftliches Interesse an nahtloseren Kontrollen.
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Re: 600 Watt Nachrüstsatz mit 2 kG
Genau, z.B.Pibach hat geschrieben:Hab ich so nie gesagt, sondern wiederholt und deutlich, dass die Coboc Umschaltlösung rechtlich problematisch ist (Dein Standpunkt war "einfach").berlinonaut hat geschrieben: In der verlinkten Coboc-Diskussion warst Du ja noch der Ansicht, dass Umschalten per Knopfdruck am Rad vollkommen problemlos sei und hier im Thread bis vor kurzem, dass einfache Umschaltlösungen - gleich welcher Art - unproblematisch seien und gar ein Trend, der sich in jedem Falle durchsetzen werde, weil sie elegant seien.
"Lt. Gesetzestext spricht nichts gegen so eine Umschaltung"
Viel deutlicher geht kaum noch.
Mac
@superfalter: das ist jetzt "fetzen".
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Re: 600 Watt Nachrüstsatz mit 2 kG
wie steht das jetzt womit in Zusammenhang?derMac hat geschrieben: "Lt. Gesetzestext spricht nichts gegen so eine Umschaltung"
Viel deutlicher geht kaum noch.
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Re: 600 Watt Nachrüstsatz mit 2 kG
@ Pibach
"Die Frage ist, ob die Umschaltlösung per App überhaupt legal ist."
Ist sie mit Sicherheit nicht, der Gesetzestext sagt das ja aus. Fakt ist: wenn es zu einem Unfall kommt und man Dir nachweist, daß Du in einem nicht genehmigten Modus gefahren bist, bist Du dran - weil Du ein so hier nicht zugelassenes Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt hast. Auf einem Privatgelände ist das sicher anders (aber noch nicht mal auf einem Werksgelände, wenn da ausdrücklich die StVO gilt)..
Gruß TIL
"Die Frage ist, ob die Umschaltlösung per App überhaupt legal ist."
Ist sie mit Sicherheit nicht, der Gesetzestext sagt das ja aus. Fakt ist: wenn es zu einem Unfall kommt und man Dir nachweist, daß Du in einem nicht genehmigten Modus gefahren bist, bist Du dran - weil Du ein so hier nicht zugelassenes Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt hast. Auf einem Privatgelände ist das sicher anders (aber noch nicht mal auf einem Werksgelände, wenn da ausdrücklich die StVO gilt)..
Gruß TIL
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Re: 600 Watt Nachrüstsatz mit 2 kG
Das ist allerdings schwierig - auf einem abgesperrten Firmengelände gilt die StVO grundsätzhlich nicht, sondern nur z.B. auf frei zugänglichen Parkplätzen. Beispiel Supermarkt. Da gilt immer die StVO.alterfalter2 hat geschrieben:(aber noch nicht mal auf einem Werksgelände, wenn da ausdrücklich die StVO gilt)..
Gruß TIL
Und wo sie gilt (oder auch nicht) liegt nicht im Ermessen des Grundstückseigentümers; wo ein Gesetz gilt oder nicht kann nur der Staat festlegen.
Ein Schild "Hier gilt die StVO" auf einem abgesperrten Privatgelände ist fast sowas wie Amtsanmaßung, und auf einem Supermarktparkplatz ist es überflüssig.
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Re: 600 Watt Nachrüstsatz mit 2 kG
Es geht in der Diskussion immer um den "legalen" Modus bei den Umschaltlösungen. Dass der andere Modus illegal ist, ist selbstredend.alterfalter2 hat geschrieben:und man Dir nachweist, daß Du in einem nicht genehmigten Modus gefahren bist, bist Du dran -