Erst einmal der Link zu der von der Zeitung übernommenen Pressemeldung der Polizei: http://www.shz.de/nachrichten/polizeiti ... 17891.html
Dazu eine Frage: Auf welcher Rechtsgrundlage werden die "Kontrollberichte" mit der anschließenden Pflicht zur Vorführung des Rades durchgeführt?
Jeder Fahrradbesitzer kann doch seinen Drahtesel jederzeit außer Betrieb nehmen, verkaufen oder verschrotten und muss niemanden darüber Rechenschaft ablegen.
Ein Rad muss nur verkehrstauglich sein, wenn ich damit fahre. Sobald ich es schiebe oder abstelle kann es der letzte Schrotthaufen sein, ohne funktionierende Bremse beispielsweise.
Bewegt sich die Polizei in einer Grauzone oder wurde verschwiegen, dass die Vorführung freiwillig ist?
Allerdings war die Polizei hier mit den Verwarnungsgeldern ausgesprochen "sparsam", Deal kein Verwarnungsgeld gegen Vorführung vom Rad?
In Hamburg ist das anders, da wird bei Radfahrern richtig "zugelangt".
Kiel/Plön: 200 Polizisten kontrollierten 3425 Radfahrer
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Re: Kiel/Plön: 200 Polizisten kontrollierten 3425 Radfahrer
Wäre die Vermutung und das wäre finde ich auch eine gute Lösung.Weinbergschnecke hat geschrieben: Allerdings war die Polizei hier mit den Verwarnungsgeldern ausgesprochen "sparsam", Deal kein Verwarnungsgeld gegen Vorführung vom Rad?
Die haben ja auch eine Elbphilharmonie zu finanzieren. Und illegal ist das ja nicht, im Gegenteil: die Kieler Lösung beweist Intelligenz und Pragmatismus, sogar zu Lasten von Stadtkasse und Aufwand. Finde ich gut.Weinbergschnecke hat geschrieben: In Hamburg ist das anders, da wird bei Radfahrern richtig "zugelangt".
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Re: Kiel/Plön: 200 Polizisten kontrollierten 3425 Radfahrer
Du hast aber ein schlechtes Gedächtnis.Dazu eine Frage: Auf welcher Rechtsgrundlage werden die "Kontrollberichte" mit der anschließenden Pflicht zur Vorführung des Rades durchgeführt?
http://www.faltradforum.de/viewtopic.ph ... 5&start=10
An der Rechtsgrundlage hat sich in den letzten 365 Tagen nix geändert - steht immer noch in den von mir verlinkten Gesetzen.
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Re: Kiel/Plön: 200 Polizisten kontrollierten 3425 Radfahrer
Nach einer Polizeikontrolle vor Jahren an der Schule wurde ich aufgeschrieben. Rad (abgestellt) ohne Marke, weil alles schwarz. Mängelzettel ausgestellt, Personalien ( auf welcher Rechtsgrundlage?) notiert. Rad selbst wieder repariert, nie vorgeführt. Kam nie etwas von der Polizei.
Den ganzen Kram mit Straßenverkehrsamt halte ich für Unfug ohne jegliche Rechtsgrundlage. Ein Rad ist kein Fahrzeug mit behördlicher Zulassung, Da kann kein Amtsschimmel wiehern. So einfach ist das.
Den ganzen Kram mit Straßenverkehrsamt halte ich für Unfug ohne jegliche Rechtsgrundlage. Ein Rad ist kein Fahrzeug mit behördlicher Zulassung, Da kann kein Amtsschimmel wiehern. So einfach ist das.
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Re: Kiel/Plön: 200 Polizisten kontrollierten 3425 Radfahrer
Warum fragst du eigentlich, wenn dir die Antwort egal ist?Weinbergschnecke hat geschrieben:Nach einer Polizeikontrolle vor Jahren an der Schule wurde ich aufgeschrieben. Rad (abgestellt) ohne Marke, weil alles schwarz. Mängelzettel ausgestellt, Personalien ( auf welcher Rechtsgrundlage?) notiert. Rad selbst wieder repariert, nie vorgeführt. Kam nie etwas von der Polizei.
Den ganzen Kram mit Straßenverkehrsamt halte ich für Unfug ohne jegliche Rechtsgrundlage. Ein Rad ist kein Fahrzeug mit behördlicher Zulassung, Da kann kein Amtsschimmel wiehern. So einfach ist das.
Mac
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Re: Kiel/Plön: 200 Polizisten kontrollierten 3425 Radfahrer
Weil er das Wort Zulassung falsch deutet und glaubt das beträfe nur KFZ.
Man kann fast jedem Gegenstand die Zulassung zum Gebrauch entziehen (mindestens aber zum Gebrauch in der Öffentlichkeit).
§ 17 StVzO - Einschränkung und Entziehung der Zulassung
(1) Erweist sich ein Fahrzeug, das nicht in den Anwendungsbereich der Fahrzeug-Zulassungsverordnung fällt, als nicht vorschriftsmäßig, so kann die Verwaltungsbehörde dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel setzen und nötigenfalls den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen oder beschränken; der Betroffene hat das Verbot oder die Beschränkung zu beachten.
(2) (weggefallen)
(3) Besteht Anlass zur Annahme, dass das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung nicht entspricht, so kann die Verwaltungsbehörde zur Vorbereitung einer Entscheidung nach Absatz 1 je nach den Umständen
1.
die Beibringung eines Sachverständigengutachtens darüber, ob das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung entspricht, oder
2.
die Vorführung des Fahrzeugs
anordnen und wenn nötig mehrere solcher Anordnungen treffen.
Normalerweise macht die Polizei da keinen großen Wind. Kann man sich aber nicht drauf verlassen. Wenn beide Seiten auf stur schalten, geht das zur Straßenverkehrsbehörde. Und das Unheil nimmt seinen vom Radler gewünschten Lauf....
Man kann fast jedem Gegenstand die Zulassung zum Gebrauch entziehen (mindestens aber zum Gebrauch in der Öffentlichkeit).
§ 17 StVzO - Einschränkung und Entziehung der Zulassung
(1) Erweist sich ein Fahrzeug, das nicht in den Anwendungsbereich der Fahrzeug-Zulassungsverordnung fällt, als nicht vorschriftsmäßig, so kann die Verwaltungsbehörde dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel setzen und nötigenfalls den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen oder beschränken; der Betroffene hat das Verbot oder die Beschränkung zu beachten.
(2) (weggefallen)
(3) Besteht Anlass zur Annahme, dass das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung nicht entspricht, so kann die Verwaltungsbehörde zur Vorbereitung einer Entscheidung nach Absatz 1 je nach den Umständen
1.
die Beibringung eines Sachverständigengutachtens darüber, ob das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung entspricht, oder
2.
die Vorführung des Fahrzeugs
anordnen und wenn nötig mehrere solcher Anordnungen treffen.
Normalerweise macht die Polizei da keinen großen Wind. Kann man sich aber nicht drauf verlassen. Wenn beide Seiten auf stur schalten, geht das zur Straßenverkehrsbehörde. Und das Unheil nimmt seinen vom Radler gewünschten Lauf....
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Re: Kiel/Plön: 200 Polizisten kontrollierten 3425 Radfahrer
Finde ich immer sehr befremdlich, mit welchem Unterton Du über Rechtsfragen sprichst. Bisschen gruselig.
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Re: Kiel/Plön: 200 Polizisten kontrollierten 3425 Radfahrer
Ja? Du hörst da einen Unterton?Bisschen gruselig.
Vermutlich Paragrafentinnitus - soll ja in der Gegend häufiger vorkommen. Wohl durch Sumpfgase vormaliger Spreeschwemmgebiete
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Re: Kiel/Plön: 200 Polizisten kontrollierten 3425 Radfahrer
Moin,
Erstmal dank an Motte für die Dokumentation der einschlägigen Rechtsnormen.
Mit dieser Formulierung (§17 StVZO)hat der "Gesetzgeber" bei den ehemals zulassungsfreien Fahrzeugen eine- rechtstaatlich höchst fragwürdie- fakultative Beweislastumkehr eingeführt.
Diese tritt ein, wenn ein Polizeibeamter einen Verdacht hat, bzw einen solchen Aktenkundig macht.
Meine Skepsis hinsichtlich der Sach- und Rechtskunde dieser Personen hatte ich in dem ebenfalls von Motte "ausgebuddeltem" Paralellthread mit dem Ausdruck "zusammenkonstruierte Rechtsgrundlagen" ausgedrückt.
Nach meiner Beobachtung leiten Polizeibeamte viel zu oft derlei Verfahren als Ersatzbestrafung für -in ihren Augen- unangemessenes Verhalten des Bürgers ein. (z.B. vermeintlich mangelnder "Respekt" )
In einem öffentlich einsehbaren Forum von Polizeibeamten hat das ein Beamter mal so ausgedrückt:
"Ich kann meine Maßnahmen , im Rahmen des Rechtstaates, so gestalten, daß es für den Betroffenen so unangenehm wie möglich ist"
Gruß Karsten
Erstmal dank an Motte für die Dokumentation der einschlägigen Rechtsnormen.
Mit dieser Formulierung (§17 StVZO)hat der "Gesetzgeber" bei den ehemals zulassungsfreien Fahrzeugen eine- rechtstaatlich höchst fragwürdie- fakultative Beweislastumkehr eingeführt.
Diese tritt ein, wenn ein Polizeibeamter einen Verdacht hat, bzw einen solchen Aktenkundig macht.
Meine Skepsis hinsichtlich der Sach- und Rechtskunde dieser Personen hatte ich in dem ebenfalls von Motte "ausgebuddeltem" Paralellthread mit dem Ausdruck "zusammenkonstruierte Rechtsgrundlagen" ausgedrückt.
Nach meiner Beobachtung leiten Polizeibeamte viel zu oft derlei Verfahren als Ersatzbestrafung für -in ihren Augen- unangemessenes Verhalten des Bürgers ein. (z.B. vermeintlich mangelnder "Respekt" )
In einem öffentlich einsehbaren Forum von Polizeibeamten hat das ein Beamter mal so ausgedrückt:
"Ich kann meine Maßnahmen , im Rahmen des Rechtstaates, so gestalten, daß es für den Betroffenen so unangenehm wie möglich ist"
Gruß Karsten
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Re: Kiel/Plön: 200 Polizisten kontrollierten 3425 Radfahrer
Das kann ein Pilot, ein Lehrer, ein Busfahrer oder ein Imbissstubenbesitzer auchIch kann meine Maßnahmen , im Rahmen des Rechtstaates, so gestalten, daß es für den Betroffenen so unangenehm wie möglich ist"
Man muss ja nicht gleich immer das Schlimmste vermuten. Wobei es in jeder Truppe ein paar gibt, die über die Strenge schlagen. Das darf man nicht auf alle übertragen. Zwischen Schikane und dem Schaffen von Problembewusstsein (z.B. bei fehlendem Licht oder defekten Bremsen) liegt ja eine erhebliche Spanne.
Du wirst eine Regel auch nie so ausgestalten, dass möglicher "Missbrauch", im Sinne von überzogener Ermessensausübung, völlig unmöglich ist. In vielen Fällen generiert ja genau dieses Ermessen den Vorteil auch mal "Fünfe gerade sein zu lassen".