Pibach hat geschrieben: ↑So Apr 16, 2017 11:43 am
berlinonaut hat geschrieben: ↑So Apr 16, 2017 8:58 am
Der einsamste Radfahrpechvogel ist allerdings der Eine, der binnen sechs Jahren zahlen musste für
"Befahren einer freigegebenen Fußgängerzone oder eines Gehwegs mit mehr als Schrittgeschwindigkeit".
Hab ich recht häufig erlebt, dass Fahren auf dem Gehweg kontrolliert wird. Immer wieder z.B. Bergmannstr. Oder UBHF Hallesches Ufer. Was dort regelmäßig in regelrechtes Massenabkassieren ausartet. Wird aber vom Ordnungsamt durchgeführt und gelang daher wohl nicht in die Statistiken?
Ich weiss ja dass Du mit der Illegalität des Gehwegradelns so Deine Probleme hast, aber zumindest lesen, was da steht solltest Du hinkriegen. Der Radler wurde verwarnt beim ERLAUBTEN Befahren eines Gehwegs oder einer Fussgängerzone - bloss war er dabei schneller als die erlaubte Schrittgeschwindigkeit.
Das von Dir geschilderte NICHT ERLAUBTE Befahren von Gehwegen wurde in Berlin 2016 4.800 mal geahndet - was sowohl in meinem Posting steht als auch im Tagesspiegel und in der verlinkten Statistik sowieso...
Die Verwarnungen des Ordnungsamtes sind da natürlich includiert - alles andere wäre ja Blödsinn. Auch das hättest Du Dir mit Leichtigkeit selbst erschliessen können - lautet die Anfrage doch u.a.
3. Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen
Fahrradfahrer sind in den Jahren 2011 bis 2016 in Berlin -
bitte geschlüsselt nach Bezirken - eingeleitet worden?
4. Wie viele Verfahren entfielen jeweils auf die folgenden
Ordnungswidrigkeiten?
a) Nichtbenutzung des vorhandenen, beschilderten
Radwegs
b) Benutzung des beschilderten Radweges in nicht zugelassener
Richtung
c) Befahren einer Einbahnstraße in nicht vorgeschriebener
Fahrtrichtung
d) Befahren einer nicht freigegebenen Fußgängerzone
oder eines Gehwegs
e) Befahren einer freigegebenen Fußgängerzone oder
eines Gehwegs mit mehr als Schrittgeschwindigkeit
f) Auf Geh- und Radweg Geschwindigkeit nicht an
Fußgänger angepasst
g) Befahren eines für Fahrzeuge oder Fahrräder gesperrten
Bereichs
h) Trotz vorhandener Schutzstreifenmarkierung nicht
auf der rechten Seite gefahren
i) Fehler beim direkten oder indirekten Linksabbiegen
j) Nebeneinander gefahren und dabei andere behindert
k) Freihändig fahren
l) Beförderung eines Kindes auf einem Fahrrad ohne
vorgeschriebene Sicherheitsvorrichtungen
m) Beförderung einer über 7 Jahre alten Person auf einem
einsitzigen Fahrrad oder im Anhänger
n) Beleuchtungseinrichtungen (auch Rückstrahler) am
Fahrrad nicht vorhanden oder nicht betriebsbereit
o) Beleuchtung trotz Dunkelheit oder schlechter Sicht
nicht benutzt oder verschmutzt/verdeckt
p) Bremsen oder Klingel entsprechen nicht den Vorschriften,
sind nicht vorhanden oder betriebsbereit
q) Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig, dadurch Verkehrssicherheit
wesentlich beeinträchtigt
r) Haltgebot oder andere Zeichen von Polizei-beamten
nicht beachtet
s) Benutzung eines Mobiltelefons (ohne Freisprecheinrichtung)
t) Missachtung des Rotlichts an der Ampel
u) Die Ampel war bereits länger als eine Sekunde rot
v) Bahnübergang trotz geschlossener Halb-Schranke
überquert
w) Fußgängern am Fußgängerüberweg (Zebrastreifen)
das Überqueren nicht ermöglicht
x) In Fußgängerzone mit zugelassenem Radverkehr
Fußgänger gefährdet
y) Fahrzeug geführt, obwohl das Gehör durch ein Gerät
beeinträchtigt war
Was dich übrigens besonders freuen wird ist die Antwort auf Frage 4b.
b) Benutzung des beschilderten Radweges in nicht zugelassener
Richtung
600 Fälle, die geahndet wurden. Davon
517
Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger Richtung vorhanden war. und
73
Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger Richtung vorhanden war. Es kam zum Unfall
Speziell letzteres kann ja Deiner Argumentation nach überhaupt nicht vorkommen...
Und zu 4d
Befahren einer nicht freigegebenen Fußgängerzone oder eines Gehwegs (was ja Deiner Meinung nach völlig ungefährlich und problemlos ist):
103
Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg und behinderten dadurch Andere.
74
Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg und gefährdeten dadurch Andere.
4432
Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg.
Auch das kann ja Deiner Meinung nach gar nicht sein. Wenn wir jetzt die astronomische Dunkelziffer miteinrechnen würde ich Dir da deutlich widersprechen und das auch nicht pauschal als "Abkassieren" verunglimpfen (auch wenn es im Einzelfall durchaus mal sein mag, dass sich die Ordnungskräfte an alberner Stelle platzieren) ...
Was Deine erwähnten Locations...
Immer wieder z.B. Bergmannstr. Oder UBHF Hallesches Ufer. Was dort regelmäßig in regelrechtes Massenabkassieren ausartet.
... angeht: In der Bergmannstrasse (
https://goo.gl/maps/sSYuwakVjhN2) kann ich beim besten Willen keinen Grund erkennen, warum da irgendwer auf dem Fussweg fahren müsste oder auch nur wollte:
- der hintere Teil der Bergmannstrasse vom Marheinekeplatz bis zum Südstern ist eine geteerte offizielle Fahrradstrasse. Wer da auf dem Bürgersteig fährt hat echt den Schuss nicht gehört.
- der mittlere Teil der Bergmannstrasse entlang dem Marheinekeplatz ist gepflastert, hat aber auf dem Bügersteig einen brauchbaren (wenn auch schmalen) Zweirichtungsradweg. Kein Grund auf dem Gehweg zu fahren.
- der vordere Teil der Bergmannstrasse zwischen Marheinekeplatz und Mehringdamm ist geteert und sehr gut per Rad zu befahren (da wegen extrem chaotischen Parkens in 2.ter bis x-ter Reihe sowieso kein fliessender KFZ-Verkehr zustande kommt). Die Fusswege hingegen sind idR knallvoll mit Fussgängern im Bummelmodus oder Einkaufstaumel. Wer da mit dem Rad drauf fährt dem ist nicht mehr zu helfen.
Ein Massenabkassieren kann ich da nicht erkennen - da erwischt es dann schon die Richtigen.
Am Halleschen Ufer (
https://goo.gl/maps/2KHomffabkJ2) wiederum habe ich (genau wie in der Bergmannstrasse) noch nie eine Radlerkontrolle bemerkt. Da fahre ich in der Tat auch selbst auf dem Fussweg - wahrscheinlich die einzige Stelle in Berlin wo ich das regelmässig und ausführlich tue: Von der Blücherstrasse kommend durch den Park (Fussweg) zum Blücherplatz und von da (Fussweg) über die Fussgängerampel am Waterlooufer über den Gehweg auf der kleinen Brücke mit den Bushaltestellen bis zum U-Bahneingang. Allerdings hatte ich dort trotz gelegentlich reichlich Fussgängern noch nie irgendein Problem, fahre da aber auch sehr langsam und defensiv (genau wie die meisten anderen Radler an dieser Stelle) - Fussgänger haben Vorfahrt. Und wenn es am Halleschen Tor zu voll ist steige ich auch mal ab und schiebe. Deswegen bin ich noch nicht gestorben bisher.
Der illegale Weg ist nicht nur eine deutliche zeitliche Abkürzung sondern vermeidet auch das absolut ätzende, langwierige und IMHO gefährliche Linksabbiegen an der Kreuzung Zossener Strasse/Gitschiner Ufer.
Solltest Du aber den Gehweg längs des Waterloo / Tempelhofer Ufers oder der Gitschiner Strasse / Hallesches Ufer meinen kann ich wiederum die Kontrollen und Ahndungen verstehen. Beide Strassen sind zwar nicht sonderlich angenehm per Rad zu befahren mangels Radstreifen aber schnell und völlig problem- und gefahrlos, wenn man sich (wie eh geboten und gesetzlich vorgesehen) nicht an den äussersten Rand des Fahrstreifens quetscht sondern 1m links davon. Dann ist das Engüberholen von Ausnahmen abgesehen Geschichte. Zudem kann man dort alternativ deutlich angenehmer und entspannter parallel über Blücher- und Obentrautstrasse fahren, wenn es nicht auf Highspeed ankommt. Also kein Grund, den Gehweg zu beradeln.
Ansonsten lies doch vor weiteren Fehlschlüssen einfach das pdf - deswegen ist es verlinkt. Oder wenigstens das Posting, auf das Du antwortest...