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RMV-Werbespot: Mobilität zum Mitnehmen -- Das Faltrad (2min)
RMV Werbespot für Falträder
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Re: RMV Werbespot für Falträder
Sollte man mal den Test in mehreren Städten machen, vielleicht gibt es zeitliche Unterschiede festzustellen
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Re: RMV Werbespot für Falträder
Für so einen Vergleich hatte ich hier ja mal Excel Tabellen erstellt:
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Re: RMV Werbespot für Falträder
Eine von vielen Aktionen einzelner Verkehrsverbünde, bei denen der ADFC als Werbeträger auftritt. Und dass, obwohl das Rad in Sachen Beleuchtung nicht den Vorschriften entspricht. Von der Sache her grundsätzlich zu begrüßen, von der Irreführung der Verbraucher zur Umsatzsteigerung aber nicht.
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Re: RMV Werbespot für Falträder
Gegen welche Vorschriften verstößt denn die verwendete Beleuchtung?Jonny hat geschrieben:Eine von vielen Aktionen einzelner Verkehrsverbünde, bei denen der ADFC als Werbeträger auftritt. Und dass, obwohl das Rad in Sachen Beleuchtung nicht den Vorschriften entspricht. Von der Sache her grundsätzlich zu begrüßen, von der Irreführung der Verbraucher zur Umsatzsteigerung aber nicht.
http://www.hvv.de/wissenswertes/fahrradfahrer/faltrad/
LED Lampen mit Standlicht-Funktion mit Nabendynamo hört sich für mich erst mal nicht bedenklich an.
Gruß
Reimund
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Re: RMV Werbespot für Falträder
Viele pflegen hier im Forum ihre Hobbys - die einen sammeln Eisdielen
Und andere führen einen verbissenen Feldzug gegen den ADFC.
Wenn sich nix geändert hat, dann hat der Nabendynamo Joule II - den Tern und Dahon verbaut keine Zulassung durch das KBA (weil nur 2,4 Watt und kein teures Prüfverfahren beim KBA). Es gibt aber mittlerweile eine Zulassung für den 1,5 Watt Dynamo von Shimano und schon länger für den SON Deluxe - dann muss aber aufgedruckt sein, dass der nur mit einer LED Leuchte kombiniert werden darf. Bei Schmidt darf der auch nur mit dem Edellux betrieben werden. Benutzt man einen anderen Scheinwerfer (was viele machen) wäre das ebenfalls nicht mehr zulässig. (was die meisten nicht interessiert). Für mich wäre wichtig, dass der Scheinwerfer blendfrei eingestellt werden kann und eine Zulassung hat.
Der VRR hat jetzt auch sein Tern Faltrad Projekt
Und andere führen einen verbissenen Feldzug gegen den ADFC.
Wenn sich nix geändert hat, dann hat der Nabendynamo Joule II - den Tern und Dahon verbaut keine Zulassung durch das KBA (weil nur 2,4 Watt und kein teures Prüfverfahren beim KBA). Es gibt aber mittlerweile eine Zulassung für den 1,5 Watt Dynamo von Shimano und schon länger für den SON Deluxe - dann muss aber aufgedruckt sein, dass der nur mit einer LED Leuchte kombiniert werden darf. Bei Schmidt darf der auch nur mit dem Edellux betrieben werden. Benutzt man einen anderen Scheinwerfer (was viele machen) wäre das ebenfalls nicht mehr zulässig. (was die meisten nicht interessiert). Für mich wäre wichtig, dass der Scheinwerfer blendfrei eingestellt werden kann und eine Zulassung hat.
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Re: RMV Werbespot für Falträder
Ich führe bestimmt keinen Feldzug gegen den AFDC.
Ich halte die Aktionen für sinnvoll. Wenn, dann aber bitte unter Einhaltung der Vorschriften. Sonst stellt sich der ADFC selbst infrage!
Gerade der ADFC setzt sich gem. Satzung für Sicherheit im Straßenverkehr ein. Auf der Homepage findet man aber genau die Verlinkungen zu den rechtlichen Bestimmungen, die bei den Aktionsrädern nicht eingehalten werden und ausgerechnet vom ADFC sogar gegenteilig gefördert werden.
Für bedenklich halte ich es aber, wenn auf journalistisches Nachfragen seitens ADFC, Verbünden, Verkäufern gar nicht, falsch oder unverschämt geantwortet wird.
Der verbaute Joule II hat kein vorgeschriebenes Püfzeichen und ist nicht StVZO konform. Damit haben die Aktionsräder folgenden rechtlichen Status:
Das Prüfzeichen findet sich auf jeder genehmigten lichttechnischen Einrichtung am Fahrrad. Es wird erteilt, wenn die Komponenten den festgelegten Technischen Anforderungen (TA) genügen. Diese TA sind Anlagen zu 22a der StVZO. Fahrradbeleuchtung ohne Prüfzeichen darf in Deutschland nicht gewerblich angeboten oder verkauft werden. Der Verstoß gegen dieses Verbot ist nach 23 Straßenverkehrsgesetz eine Ordnungswidrigkeit. Das hören die Verkehrsverbünde, der ADFC natürlich nicht gerne. Auch dem Importeur Hartje ist diese Tatsache bekannt.
Das ist die rein rechtliche Seite.
Zum Schwachsinn der weiterhin bestehenden Regelungen in Sachen Leistung von Nabendynamos, die bei der Überarbeitung der Vorschriften beibehalten wurden, will ich mich mal besser nicht äußern. Da dürften sich alle Pragmatiker einig sein.
Ich halte die Aktionen für sinnvoll. Wenn, dann aber bitte unter Einhaltung der Vorschriften. Sonst stellt sich der ADFC selbst infrage!
Gerade der ADFC setzt sich gem. Satzung für Sicherheit im Straßenverkehr ein. Auf der Homepage findet man aber genau die Verlinkungen zu den rechtlichen Bestimmungen, die bei den Aktionsrädern nicht eingehalten werden und ausgerechnet vom ADFC sogar gegenteilig gefördert werden.
Für bedenklich halte ich es aber, wenn auf journalistisches Nachfragen seitens ADFC, Verbünden, Verkäufern gar nicht, falsch oder unverschämt geantwortet wird.
Der verbaute Joule II hat kein vorgeschriebenes Püfzeichen und ist nicht StVZO konform. Damit haben die Aktionsräder folgenden rechtlichen Status:
Das Prüfzeichen findet sich auf jeder genehmigten lichttechnischen Einrichtung am Fahrrad. Es wird erteilt, wenn die Komponenten den festgelegten Technischen Anforderungen (TA) genügen. Diese TA sind Anlagen zu 22a der StVZO. Fahrradbeleuchtung ohne Prüfzeichen darf in Deutschland nicht gewerblich angeboten oder verkauft werden. Der Verstoß gegen dieses Verbot ist nach 23 Straßenverkehrsgesetz eine Ordnungswidrigkeit. Das hören die Verkehrsverbünde, der ADFC natürlich nicht gerne. Auch dem Importeur Hartje ist diese Tatsache bekannt.
Das ist die rein rechtliche Seite.
Zum Schwachsinn der weiterhin bestehenden Regelungen in Sachen Leistung von Nabendynamos, die bei der Überarbeitung der Vorschriften beibehalten wurden, will ich mich mal besser nicht äußern. Da dürften sich alle Pragmatiker einig sein.