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Batterielampen reichen nicht vor Gericht

Verfasst: Do Aug 05, 2010 11:47 am
von Muc-Falter
"Nur ein dynamobetriebenes Licht ist ein richtiges Fahrrad-Licht: Das stellte das Münchner Landgericht in seinem Urteil über einen Radler-Unfall an der Wittelsbacher Brücke fest."

Hier geht es um einen Schadensersatzprozess, also das wo die Summen nicht der Bußgeldzehner sind, sondern echt weh tun.

"Das Gericht stellte aber auch fest, dass beide Radler ungenügend ausgestattet waren. Für ein Fahrrad reiche weder eine Stirnlampe am Helm des Fahrers noch eine elektrische Lampe am Lenker als Beleuchtung aus. "

Gut, Stirnlampe sehe ich ja ein... aber das die Frontleuchte unbedingt Dynamobetrieben sein muss *kopfschüttel* Batterielampen sind oft heller und besser zu sehen- und bei Rennrädern auch zugelassen.

Für den ganzen Artikel: http://www.abendzeitung.de/muenchen/203814

LG
Michael

Batterielampen reichen nicht vor Gericht

Verfasst: Do Aug 05, 2010 12:39 pm
von Travelking
Hej Michael,

ja bei Rennrädern. Da scheints 'ne Lobby zu geben, da ist eh alles anders. Ist es nicht so das Rennräder unter einem bestimmten Gewicht von all den Zwängen befreit sind? Wenn mein Falti unterhalb der Gewichtsgrenze liegt (nur mal angenommen) dann unterliegt es aber doch den Zwängen (Dynamobeleuchtung usw.). Weil mein Falti eben kein Rennrad ist. Begründung der Rennleitung: Batterielampen können ausfallen. Dynamolampen etwa nicht? :?
Merke: Rennrad = Sportgerät; Falti hat mit Sport nix zu tuen.

Genauso bescheuert wie ein Bootsanhänger, ein Pferdeanhänger, ein Motorradtransportanhänger steuerfrei sein können (eben Sportgerättransport), ein einfacher Nachläufer oder mein Wohnwagen (in dem ich ja auch Sport treiben kann :mrgreen: ) aber sehr wohl und ausnahmslos Steuern kosten.

Kurzum, ich versteh den ganzen Mist auch nicht.

Batterielampen reichen nicht vor Gericht

Verfasst: Do Aug 05, 2010 2:16 pm
von Motte
Es ist nicht notwendig die Regeln der Straßenverkehrsordnung für gut zu befinden oder situativ abwägen, welche man gerade einleuchtend findet - man muss sie einfach nur beachten :mrgreen: .
Denn die anderen Verkehrsteilnehmer dürfen grundsätzlich zunächst darauf vertrauen dass man sie beachtet. (Sonst musst Du Dich nämlich auch mit dem Auto im Schritttempo bei Grün über eine Kreuzung tasten.)

Macht man das nicht, klingelt es in der Bußgeldkasse und es klärt sich später im Zivilprozess (wenn Schaden entstanden ist) wie weit das eigene Fehlverhalten zum entstandenen Schaden beigetragen hat.

Ob die Lichttechnik heute weiter ist als vor 40 Jahren und ob es unsinnig ist einen Unterschied zwischen leichten Falträdern und Rennrädern zu machen - die Diskussion kann man führen, wenn man daran geht politisch was zu ändern - aber nicht, wenn es um aktuelles Verkehrsrecht bei einem Unfall oder einem OWi Verfahren geht.

Die notwendige und vorgeschriebene Ausstattung findet sich hier: http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__67.html in der Straßenverkehrszulassungsverordnung.


Wir alle (mich eingeschlossen) legen im Alltag die StVO mitunter recht kreativ aus. (um das Wort rücksichtslos und egoistisch zu vermeiden) Meistens geht es gut. Wenn es aber nicht gut geht, darf man nicht meckern sondern sollte auch die Folgen tragen.
Helle Helmlampen in der Stadt nerven mich auch, denn wenn ihre Besitzer in meine Richtung schauen, sehe ich überhaupt nüscht mehr.

Batterielampen reichen nicht vor Gericht

Verfasst: Do Aug 05, 2010 7:06 pm
von Rone
Apropos Thema "Rennrad":

Was viele nicht wissen: Es gibt keine Regel in der StVO, die besagt, dass Rennräder keine Reflektoren brauchen. Das Geraffel vorne, hinten, in den Speichen und den Pedalen muss ein Rennrad also haben - unabhängig von den Funzeln, die man auch mitführen muss.

Das Dahon Mu XL Licht von letztem Jahr ist auch nicht StVO-konform: Der Dynamo ist nicht zugelassen und das Batterielicht hinten auch nicht. Sinn hin oder her...

Batterielampen reichen nicht vor Gericht

Verfasst: Fr Aug 06, 2010 10:44 am
von Pibach
Vor Gericht wird vrstl. aber auch unterschieden, ob man a) gegen die STVO verstoßen hat oder b) ob und welchen Einfluß das auf den konkreten Unfall hatte. Z.B. nur weil man falsch parkt darf ja auch keiner reinbrettern.

Batterielampen reichen nicht vor Gericht

Verfasst: Fr Aug 06, 2010 4:38 pm
von Rone
Leute, die ohne ausreichende Beleuchtung bei Dunkelheit durch die Gegend fahren und mich, meine Frau, meine Kinder oder sonst wen gefährden, gehören ohne Vorwarnung erschossen.

Mein Arbeitsweg führt durch den Bremer Bürgerpark/Stadtwald. Da fahren genug Bekloppte nachts ihren Schrott ohne Licht und ohne Reflektoren mit hoher Geschwindigkeit spazieren. Mein Nachbar hatte schon eine Kollision, die ihm x Wochen "Sonderurlaub" und eine schmerzhafte OP beschert hat...

Gegen vernünftiges Batterielicht habe ich natürlich nichts. Ob StVO-konform oder nicht, ist mir in der Tat auch egal. Und ich hoffe, jeder gescheite Richter sieht das auch so.

Batterielampen reichen nicht vor Gericht

Verfasst: Fr Aug 06, 2010 6:01 pm
von Motte
Ja, hatte ich ja oben erwähnt. Soweit Dein Fehlverhalten Anteil an dem Unfallschaden hat wirst Du auch dafür haften müssen. Da ist die StVZO konforme Ausstattung zunächst mal nebensächlich. Sofern da keine Blendung bemängelt wird. Aber dann sieht man die Leute ja wenigstens - da dürfte dann auch weniger passieren.

Das mit den "ohne Licht Fahrern" (was ich nicht mag) ist ein psychisches Problem. Wer im Dunkeln eine Weile ohne Licht fährt sieht allmählich immer besser, wenn sich das Auge an die Dunkelheit gewöhnt. Wer den Weg nicht genau erkennen kann hält sich meist mehr an die Mitte des Weges. Was die meisten Radler dann vergessen ist, dass die anderen, die mit Licht fahren, einen eben nicht sehen und auf Kollisionskurs sind.

Das sind keine Bekloppten - das sind alles Rhododendren Liebhaber :mrgreen:

Nur, was macht man dagegen ? Am Besten eine andere Radpolitik. So lange die Polizei mir nämlich nicht als Radler hilft meine Rechte zu wahren und zum Beispiel bei zugeparkten Radanlagen einschreitet möchte ich von denen auch nicht kontrolliert werden.

Batterielampen reichen nicht vor Gericht

Verfasst: So Dez 05, 2010 3:05 pm
von EmilEmil
Das hier angesprochene Thema hat
A) eine juristische Seite ; B) eine technische Seite ; C) eine politische Seite.
Zu A) : Jeder Verkehrsteilnehmer muß sich darauf verlassen können, daß geltendes Recht beachtet wird.
(Wurde ja mit Recht schon erwähnt !)
Zu B) : Die technische Seite ist die, daß seit einigen Jahren die Battery-Kapazitäten (Battery schließt Wegwerf-Batterien und wiederaufladbare Akkus ein !) erheblich zugenommen haben. Die AA-Zellen lagen vor einem Jahrzehnt bei 0,6 Ampere-Stunden, heute sind 2,7 Ah und mehr ? möglich. Die geforderten 3 (2,4) W bei 6 Volt benötigen 0,5 (0,4) A Strom. Ich kann also von einer Höchst (=Labor)-Brenndauer von 5,4 (6,75) h ausgehen. Realistisch bleiben davon 2 h übrig, mit dem gerechnet werden kann. Ein ununterbrochener Betrieb von 2 h ist bei den üblichen Radfahr-Entfernungen hinreichend lange. Es bleiben zwei Fragen offen : 1) Der Blendgefahr kann dadurch begegnet werden, in dem man festinstallierte Halter vorn und hinten vorschreibt (Etwa so, wie es sie für abnehmbare Rad-Computer und für einige Leuchten auch schon gibt). Die eigentlichen Leuchten wären dann bei Bedarf anzustecken, müssten aber immer mitgeführt werden. Sie könnten auch fest installiert sein. 2) Die Tatsache , daß jeder Battery mal der Saft ausgeht, ist schon schwieriger. Man könnte aber ein zweites Battery-Pack (4 AA Zellen) mit mindestens 2h Kapazität und Mitführungspflicht vorschreiben. Vorteil : Bei Akku-Betrieb könnte man zB immer das Ersatz-Pack nachladen, falls man nicht fährt. Auf die Fortschritte in der Leuchten-Technik sei nur kurz hingewiesen. Mit LED-Lampen und > 40 Lux Leuchtstärke kann endlich der Radler sehen, wohin er fährt.
Zu C) : Da liegt meines Erachtens das Hauptproblem. Die Gesetze der StVZO stammen offenbar noch aus der Karbid-Lampen-Zeit ( 1920-er Jahre) und entsprechend schlafmützig sehen diese dann aus. Die technische Lösung, die ich nach kurzem Überlegen oben vorgeschlagen habe, sollte für alle Räder gelten. Keine Ausnahmen für Rennradler, MtB-ler oder andere. Eine Gewichtsbeschränkung ist auch überflüssig, weder nach oben oder unten. Auch Schutzmann EMSIG sollte keine überflüssige Handhabe bekommen, um die Kasse seiner Gemeinde zu füllen. Wer gegen die geltenden Regelungen der Zulassungsordnung verstößt, sollte einen Verkehrs-Unterrichts-Kursus aufgebrummt bekommen, sofern er tagsüber fährt (ohne Gefährdung anderer), bei Nacht ohne Licht ( = Gefährdung anderer) wäre zusätzlich ein 4-wöchiges Fahrverbot, abgeben des Rades bei einer Behörde, angebracht. Geldbußen ärgern den Verkehrssünder im ersten Moment, werden aber schnell vergessen und dann wird wieder im alten Trott weitergemacht.(Siehe Alkoholsünder, die mit einer Geldbuße davon kommen !). Da müßten die Politiker in der Bananen-Republik Deutschland mal an die Sache selber denken und nicht nur an die nächste Wiederwahl.Trekkingräder werden heute noch einigermaßen komplett ausgestattet, Rennräder und MtB's nicht ( Reine Sportgeräte, die zu 85 % im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden !). Wie in vielen anderen Bereichen der Gesellschaft gibt es hier ein Laissez Fair solange, bis es gar nicht mehr anders geht. Dann wird der Radler häufig zu zweifelhaften Experimenten mißbraucht.
Vielleicht sind nicht alle meiner Überlegungen gründlich zu Ende gedacht, aber ich hoffe einiges an Korrekturen oder kontroversen Meinungen zu erfahren.
Übrigens, ich fahre nur Dynamo-gestützte Beleuchtungen.
MfG
EmilEmil