Berliner Mobilitätsgesetz
Verfasst: Fr Aug 18, 2017 1:24 am
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Bemerkenswert. Nachdem es bisher nur den schlechten Radweg gab, haben die Berliner Grünen nun endlich auch den guten Radweg erfunden. Den gibt es ja so noch nicht, nirgendwo. Ab jetzt werden also alle Radwege in Berlin mustergültig gebaut werden!Pibach hat geschrieben: ↑Fr Aug 18, 2017 1:39 pm Ich bin etwas skeptisch.
Erstmal finde ich unklar, warum das ein "Gesetz" sein soll. Ist ja eher eine Art Strategiepapier.
Dann klingen die Maßnahmen völlig unrealistisch. Z.B.:
"§ 44 Radverkehrsanlagen an oder auf Hauptverkehrsstraßen
(1) Auf oder an allen Hauptverkehrsstraßen sollen Radverkehrsanlagen mit erschütterungsarmem, gut befahrbarem Belag in sicherem Abstand zu parkenden Kraftfahrzeugen und ausreichender Breite eingerichtet werden. Diese sollen so gestaltet werden, dass sich Radfahrende sicher überholen können."
Ach? Das ganze schöne Luftschloß wird am realexistierenden Verkehrsautoismus scheitern? Wie schade.Pibach hat geschrieben: ↑Fr Aug 18, 2017 1:39 pm Das geht doch gar nicht an allen Hauptverkehrsstraßen. Oder würde so radikale Eingriffe erfordern, dass es exorbitant teuer würde und wahrscheinlich auch den Autoverkehr stark einschränkt. Ich bezweifle auch, dass die Autolobby für solche Einschnittte schon bereit wäre, das gäbe nur Aufruhr und die Stimmung würde dann umschlagen. Realistisch sind m.E. eher Maßnahmen, die die Mobilität der bisherigen Autoklientel nicht zu stark einbremsen und ihnen daher Alternativen anbietet.
Wenn da "ist" stünde, müsste gleich der Abrissbagger für die Häuser anrücken, um Platz zu schaffen. Wenn da "kann" stünde, könnte man das Ganze auch lassen. Soll ist schon in Ordnung. Das Problem liegt ohnehin in der Selbstbindung der Verwaltung an eine solche Regelung. Auch heute schon gebietet § 45 StVO z.B. nutzungspflichtige Radwege nur im Ausnahmefall einzurichten. Für Behörden ist der aber offensichtlich immer gegeben; also ist der Ausnahmefall der Regelfall."§ 44 Radverkehrsanlagen an oder auf Hauptverkehrsstraßen
(1) Auf oder an allen Hauptverkehrsstraßen sollen Radverkehrsanlagen mit erschütterungsarmem, gut befahrbarem Belag in sicherem Abstand zu parkenden Kraftfahrzeugen und ausreichender Breite eingerichtet werden. Diese sollen so gestaltet werden, dass sich Radfahrende sicher überholen können."
Um wirklich eine Vorschrift zu sein, fehlt da aber einiges. Z.B.: ab wann das gilt, für welche Straßen genau und wie das baulich umgesetzt werden soll und was passiert, wenn es Einschränkungen für den Kraftfahrzeugverkehr hat oder aber komplette Neugestaltung der Straße erfordert.
Wie wahr. Es gibt den entsprechenden Passus in der StVO jetzt seit 20 Jahren, ebenso die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften. Beides ist für Behörden bindend. Eigentlich.Motte hat geschrieben: ↑So Aug 20, 2017 1:59 pm Das Problem liegt ohnehin in der Selbstbindung der Verwaltung an eine solche Regelung. Auch heute schon gebietet § 45 StVO z.B. nutzungspflichtige Radwege nur im Ausnahmefall einzurichten. Für Behörden ist der aber offensichtlich immer gegeben; also ist der Ausnahmefall der Regelfall.
Ich zweifle aber am politischen Druck und am guten Willen.
Ich glaube, du baust dir gerade ein Luftschloß. Natürlich wäre es an dieser Stelle schön, auf dem Wunschzettelradweg links abbiegen zu können.Motte hat geschrieben: ↑So Aug 20, 2017 1:59 pm Bergauf - Versuch mal hier:
https://www.google.de/maps/@51.4496099, ... 312!8i6656
nach links (vor dem Essener HBF) abzubiegen. Wenn es so ist wie auf dem Bild (Vermutlich 1. Januar um 9 Uhr) dann geht das. Dienstag um 3 Uhr siehst Du den Fahrbahnbelag nicht.
Also ich möchte schon gerne Radverkehrsanlagen um von Nord nach Süd "lebend" durch meine Stadt fahren zu können.