Re: VBB und das Faltrad
Verfasst: Sa Jun 24, 2017 12:44 am
Da braucht man keine Gesetzte interpretieren - eindeutiger als es da steht geht es kaum. Der deutschen Sprache sollte man halt mächtig sein.Motte hat geschrieben: ↑Fr Jun 23, 2017 10:24 pm Ich halte den Text im rechtlichen Sinne für einfach und eindeutig. Du wirst aber immer Menschen finden, die mit irgendwelchen Formulierungen nicht klar kommen. Ein Zugbegleiter ist kein Jurist. Selbst in der normalen Polizeiausbildung lernt man nicht, wie Gesetze zu interpretieren sind.
lässt man den durch das "sowie" eingeleiteten ergänzenden Nebensatz weg ergibt sich:"Vollständig zusammengeklappte Fahrräder sowie Kleinkindfahrräder bzw. fahrradähnliche Roller (mit einem Felgendurchmesser bis zu 12,5 Zoll) gelten als Handgepäck."
Fertig ist die Laube. Eineutiger geht es nun wirklich nicht. So stumpf kann kein Kontrolleur sein, dass er das nicht versteht. "Sowie" bedeutet das gleich wie "ausserdem", also "zusätzlich zum eben gesagten", daher ist der Nebensatz rückstandsfrei entfernbar. Stünde da anstelle von "sowie" "wie" (also "exemplarisch") wäre die Situation eine andere, das steht da aber eben gerade nicht. Da würde ich es auf jeden Strafbefehl und jedes Gerichtsurteil ankommen lassen. Vielleicht ist der Kontrolleur davon verwirrt, das vor sowie korrekterweise kein Komma gesetzt ist und damit der Nebensatz nicht offensichtlich ist. Anstelle des "sowie" könnte man auch schlicht ein "und" schreiben, dann wäre es auch für nicht sprachlich versierte eindeutig."Vollständig zusammengeklappte Fahrräder gelten als Handgepäck."