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VBB und das Faltrad

Verfasst: Fr Jun 23, 2017 4:40 pm
von TeckMec
So nachdem ich jetzt ungefähr 2 Monate mit meinem Bromi unterwegs bin hat mich heute mein Lieblingskontroleur (mag den eigendlich echt gern und hat mich nur verwarnt statt auf 60 Euro zu pochen) darauf hingewiesen das im VBB nach §11 "Beförderung von Sachen" Zitat: "Vollstandig zusammengeklappte Fahrräder sowie Kleinkindfahrräder bzw. fahrradähnliche Roller (mit einem Felgendurchmesser bis zu 12,5 Zoll) gelten als Handgepäck." Für heisst das ich zahlen müsste, da Bromi 16 Zoll hat.
Kenn sich da wer genau aus. Normalerweise müssten Einschränkungen mit einem * oder ne Zahl kenntlich gemacht werden hinter "Vollstandig zusammengeklappte Fahrräder" stehen, denn für mich bezieht sich die 12,5 Zoll doch nur auf Kleinkindfahrräder bzw. fahrradähnliche Roller, oder?

Ich werde mal die Bahn anschreiben, aber auf meine letzte Rückfrage/Beschwerde warte ich seit Monaten auf ne Antwort.

Re: VBB und das Faltrad

Verfasst: Fr Jun 23, 2017 5:09 pm
von Motte
Vollstandig zusammengeklappte Fahrräder
sowie (Aufzählung - im Sinne von außerdem)
Kleinkindfahrräder bzw. fahrradähnliche Roller (mit einem Felgendurchmesser bis zu 12,5 Zoll)
gelten als Handgepäck.


Nach meiner Lesart bezieht sich der Text in Klammern ausschließlich auf die beiden letzten Produkte.

Das ergibt sich auch daraus, dass diese nicht gefaltet werden müssen und daher keine beliebige Größe annehmen sollen (gibt ja auch Erwachsenen Roller mit richtig großen Laufrädern)

Wende dich an die Schlichtungsstelle Nahverkehr - wenn Du vor Ort keine Antwort bekommst https://soep-online.de/

Re: VBB und das Faltrad

Verfasst: Fr Jun 23, 2017 5:11 pm
von spargelix
Ich sag nur:

Ein netter Kontrolleur, der eventuell von einem Kontrolleurkontrolleur schon selbst einen auf den Deckel bekommen hat, weil er bei der Umsetzung der Beförderungsordnung zu freundlich war. Der muß Quote machen, braucht Aufgriffe...
Ich sehe das als netten Ratschlag, um zukünftig eventuellen Problemen, die durch Druck von oben entstehen, aus dem Weg zugehen. Also eigentlich ein sehr netter Mensch. Der macht halt auch einfach nur seinen Job.

Zerlege den Satz in Teilsätze mit dem Ende "...gelten als Handgepäck". Ist klar, oder?

Ich habe im Bereich des MVV (München) mim Brommi auch seltenst Probleme. Aber ein spezieller Zugbegleiter ist regelmäßig vollkommen gestresst...

Ich bleibe dann locker und sage "Sie sind hier der Chef." und trolle mich woanders hin mit meinem Faltpaket.

Wobei im MVV-Bereich alle Falträder und alles bis 20 Zoll frei ist. Jedenfalls im Moment noch...

Gruß vom spargelix

Re: VBB und das Faltrad

Verfasst: Fr Jun 23, 2017 5:50 pm
von Ch.Bacca
TeckMec hat geschrieben: Fr Jun 23, 2017 4:40 pm ... Zitat: "Vollstandig zusammengeklappte Fahrräder sowie Kleinkindfahrräder bzw. fahrradähnliche Roller (mit einem Felgendurchmesser bis zu 12,5 Zoll) gelten als Handgepäck."...
Deutsche Sprache, schwere Sprache.

Erst mal ist die Klammer dumm. Das geht genauso gut:
"Vollstandig zusammengeklappte Fahrräder sowie Kleinkindfahrräder bzw. fahrradähnliche Roller mit einem Felgendurchmesser bis zu 12,5 Zoll gelten als Handgepäck."
Ich würde es so interpretieren wie Motte und etwas anders dargestellt wird es klarer:
1. Vollstandig zusammengeklappte Fahrräder
sowie
2. Kleinkindfahrräder bzw. fahrradähnliche Roller mit einem Felgendurchmesser bis zu 12,5 Zoll
gelten als Handgepäck.

Pedantisch genau genommen ist das aber auch Schwachsinn! Ein Fahrrad, das gar nicht geklappt werden kann, ist immer vollständig geklappt. :mrgreen:

Re: VBB und das Faltrad

Verfasst: Fr Jun 23, 2017 6:29 pm
von berlinonaut
Ich bin 100% Mottes Meinung und auch der Auffassung, dass das so eindeutig ist, dass das nicht falsch zu verstehen ist, wenn man der deutschen Sprache mächtig ist.

Re: VBB und das Faltrad

Verfasst: Fr Jun 23, 2017 8:58 pm
von TeckMec
Das Problem ist, dass es jeder so auslegen kann wie er will, da es nicht eindeutig drinsteht.

Man müsste irgendwo eine offiziele Erklärung der Bahn / des VBB haben damit es eindeutig nachweisbar ist.

Re: VBB und das Faltrad

Verfasst: Fr Jun 23, 2017 9:13 pm
von Ch.Bacca
Motte hat Dir doch schon einen Link präsentiert. Ansonsten den Verein direkt anschreiben und gegebenenfalls auch auf diesen Thread aufmerksam machen. Meiner Meinung nach hat Dein Lieblingskontrolleur die Formulierung nicht wirklich verstanden.

Re: VBB und das Faltrad

Verfasst: Fr Jun 23, 2017 10:01 pm
von ladiaar
Rein sprachlich mag das mehrdeutig sein, ich denke aber dass aus dem Kontext klar wird wie das gemeint ist. Dass sich "Felgendurchmesser bis zu 12,5" nicht auf "Vollstandig zusammengeklappte Fahrräder" beziehen kann würde ich schon daher folgern da es keine nennenswerten zusammenklappbaren Fahrräder mit so kleinen Reifen gibt.

Dass es manche Kontrolleure mit schrägen Vorstellungen gibt kommt leider vor. Ich denke nicht dass da eine Klarstellung des Verkehrsunternehmens hilft, dann sucht sich der Querulant eben eine andere Regel die er missversteht. Selbst wenn es stimmen würde, eine Regel die "jeder so auslegen kann wie er will" wäre kein wirkliches Problem, es gilt ja dann immer noch "im Zweifel für den Angeklagten". Womit es dem Verkehrsunternehmen schwer fallen dürfte eine Vertragsstrafe einzutreiben.

PS: Mit einem Kontrolleur irgendwelche Formulierungen auseinander nehmen zu wollen sehe ich generell nicht als zielführend an. Den Grammatikklugscheißer zu geben hilft in der Situation sicher nicht. Höflich aber bestimmt bleiben. Sagen dass es bisher nie Probleme gab. Falls er damit ein Problem hat soll er Dir das schriftlich geben bzw. Dir eine Rechnung schreiben.

Re: VBB und das Faltrad

Verfasst: Fr Jun 23, 2017 10:15 pm
von cgfaltrad
Nicht, dass ich damit Erfahrung haben, aber die RMV (so teuer sie mit der zeit geworden sind) legt offene karten auf den tisch...

https://www.rmv.de/linkableblob/de/7215 ... chuere.pdf
https://youtu.be/pTCk14fFhS0

Fahrräder gelten in gefaltetem Zustand als Gepäck
stück und können daher jederzeit kostenlos mitgenommen werden.*
Selbstverständlich haben Rollstuhlfahrer sowie Fahrgäste mit Rollatoren oder Kinderwagen Vorrang - auch wenn ein zusammengefaltetes Rad als Gepäckstück gilt, bitten wir um Rücksichtnahme
gegenüber diesen Fahrgästen. Im Zweifel entscheidet das
Betriebspersonal.
ich denke den letzten satz, der würde nur wirken, wenn der bus/bahn komplett voll ist und man mit seinem "gepäckstück" das letzte stück platz blockiert.

Ruf doch einfach die VBB an / Schreib eine Email mit der Anfrage, wenn die Antwort positiv für dich ausgeht, ausdrucken und einstecken, da kann der Kontrolleur bei schlechter Laune dir den tag nicht verderben, bzw. du hast wenigstens was in der Hand.

Re: VBB und das Faltrad

Verfasst: Fr Jun 23, 2017 10:24 pm
von Motte
Ich halte den Text im rechtlichen Sinne für einfach und eindeutig. Du wirst aber immer Menschen finden, die mit irgendwelchen Formulierungen nicht klar kommen. Ein Zugbegleiter ist kein Jurist. Selbst in der normalen Polizeiausbildung lernt man nicht, wie Gesetze zu interpretieren sind. Von der Bundespolizei darf man in solchen Fällen daher diesbezüglich keine große Hilfe erwarten.

Von daher bleibt dir vor Ort auch nur möglichst ruhig und überzeugend zu argumentieren, wie so eine Regelung gemeint sein kann. Aus dem Grund hatte ich genau so eine Deutung angefügt.

Ziel der Verkehrsunternehmen ist es mit der vorhandenen Fahrzeug - Kapazität möglichst viele zahlende Fahrgäste zu befördern und zu verhindern, dass ihre Fahrzeuge zu kostenfreien Umzugswagen mutieren. Da es am Markt keine 12 Zoll Falträder gibt, gebietet schon die reine Logik, dass eine solche Einschränkung nicht das Ziel der Tarifkommission gewesen sein kann. So dass (auch ohne juristische Fachkenntnis) viel dafür spricht, dass man nur die Kinderräder und die Roller in der Größe beschränken wollte. Daher ja auch die Wortwahl „Kleinkind“ Fahrräder und nicht etwa Kinderräder. Großroller und nicht faltbare Räder für Kinder sind dann nicht mehr kostenfrei zu befördern.
Wenn ein Zugbegleiter oder Kontrolleur uneinsichtig ist – verweigert man halt die spontane Zahlung und gibt nur seine Personalien an. Dann bleibt nur der Diskurs mit seinem Arbeitgeber – bzw. letztlich die Gerichtsverhandlung, wenn dieser seine Forderung durchsetzen will.

Wenn Du präventiv Sicherheit haben willst, dann musst Du tatsächlich versuchen der Tarifstelle des VBB einen eindeutigen Text - der sich ausschließlich auf Falträder bezieht - abzutrotzen. Oder versuch es über den örtlichen ADFC zu erreichen. Eine absolute Sicherheit, dass das von jedem Mitglied des Bahnpersonals anerkannt wird, hast Du selbst dann noch nicht.

Gruß
Udo