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Doppelte Beleuchtung am Fahrrad erlaubt?

Es muss nicht immer gleich die Werkstatt sein. Do-It-Yourself!
Weinbergschnecke
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Doppelte Beleuchtung am Fahrrad erlaubt?

Beitrag von Weinbergschnecke »

Für den Fall der Fälle habe ich an einem Rad von uns zu der Dynamobeleuchtung Batterielampen montiert.
Hinten lasse ich sie immer dran und vorne montiere ich sie bei Bedarf.
Darf ich beide Beleuchtungseinrichtungen gleichzeitig benutzen? Bringt vorne ja mehr Licht und hinten mehr Sicherheit, falls eine Funzel ausfällt.
Ergänzende Frage: ist es erlaubt, vorne zwei Scheinwerfer nebeneinander zu betreiben?
Bei Motorrädern sieht man es oft: da leuchten vorne sogar drei Funzeln nebeneinander.
Ich frage das auch, weil zwei LED-Scheinwerfer mit dem Lichtkegel übereinander plötzlich erstaunlich helleres Licht abgeben.
Ich hab das mal beim Vergleichen zweier Maglite Taschenlampen entdeckt.
Motte
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Re: Doppelte Beleuchtung am Fahrrad erlaubt?

Beitrag von Motte »

Darf ich beide Beleuchtungseinrichtungen gleichzeitig benutzen?
Nein - sie dürfen nicht einmal gleichzeitig dran sein
(§ 67 Abs. 2 Satz 1 StVZO)

ist es erlaubt, vorne zwei Scheinwerfer nebeneinander zu betreiben?
nein, Begründung siehe oben - gilt für Rücklicht und Frontleuchte. In Absatz 3 und Absatz 4 ist "einem" als Zahlwort zu verstehen.
.....(3) Fahrräder müssen mit einem nach vorn wirkenden Scheinwerfer für weißes Licht ausgerüstet sein.
Ich frage das auch, weil zwei LED-Scheinwerfer mit dem Lichtkegel übereinander plötzlich erstaunlich helleres Licht abgeben.
Die "Fachleute" der Leuchtenhersteller sind vorwiegend der Meinung, dass doppelt nicht doppelt hilft. Musste ich auch mal mit 2 IQ Fly am Birdy feststellen. Die waren weder besser im Leuchtfeld noch heller, als später der eine SON Edelux. (oder der BuM Luxos B, den ich heute dran habe)
Ich würde nicht mehr zu zwei Leuchten zurück gehen wollen. (zuschaltbares extremes Fernlicht wäre eine andere Sache - das geht aber nicht mit einem zugelassenen Scheinwerfer)

Gruß

Udo
TomK
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Re: Doppelte Beleuchtung am Fahrrad erlaubt?

Beitrag von TomK »

Zwei Scheinwerfer am gleichen Dynamo müssen sich auch die Leistung teilen. Sie sind dann deutlich dunkler. Man kann dabei jedoch vor allem bei niedriger Montage ein breiteres Lichtfeld bekommen. Eine bessere Lösung sind jedoch die aktuellen LED-Scheinwerfer der diversen Hersteller. In den neueren Generation ist das Lichtfeld sehr stark verbreitert worden. Sie sind auch effizienter - es kommt insgesamt mehr Licht raus.

Ich hatte zwei Edelux I als Doppelscheinwerfer. Das war schon witzig. Ich habe sie inzwischen durch eine einzelne Edelux II ersetzt.
Motte
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Re: Doppelte Beleuchtung am Fahrrad erlaubt?

Beitrag von Motte »

Edelux 1 und IQ Fly hatte ich auch ne Weile gleichzeitig betrieben (in Reihe geschaltet mit einem Kurzschlussschalter am IQ Fly). Letzteren konnte man ja über eine Rasterung leicht verstellen. Hat aber im Nahbereich nicht wirklich was gebracht. Daher hab ich es später beim Edelux 1 belassen. Der Luxos war dann noch mal ne Stufe besser. An meinem Birdy war immer schon eine 12 Volt Lichtanlage, daher hatte mal ich auf SON 28 aufgerüstet. Bei den 18 Zoll Rädern hast Du dann auch bei 2 Leuchten keine Probleme. Dafür hast Du damit bei den neuen Scheinwerfern bei 15 Km/h jene Helligkeit, die man sonst bei Tempo 25 hat.
UNIC_Nexus
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Re: Doppelte Beleuchtung am Fahrrad erlaubt?

Beitrag von UNIC_Nexus »

Motte hat geschrieben:.....(3) Fahrräder müssen mit einem nach vorn wirkenden Scheinwerfer für weißes Licht ausgerüstet sein.
Ich glaube, gemeint ist mindest einem. Wie sonst, soll man so ein Satz verfassen?
Ich wurde zwei Scheinwerfern anbringen. Eins nach STVO und ein zweites für wann PKW-fahrende Vollidioten gleichgültig mit dem Fernlicht fahren, während ein einzelne Radweg oder Landwirtschaft-Fahrzeugeweg, wo Fahrräder erlaubt sind, rechts von der Fahrbahn liegt, trotz beleuchtete Fahrradfahrer die gleichzeitig unterwegs sind. Z.B., auf dem Land zwischen zwei Ortschaften. Wie beim Auto, ein Schalter schaltet das normale Licht aus und schaltet gleichzeitig das 2. Scheinwerfer an, was normalweise verboten ist und was den massiv geblödeter PKW-Fahrer gegenblendet :evil:
Momomuck
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Re: Doppelte Beleuchtung am Fahrrad erlaubt?

Beitrag von Momomuck »

Ich habe 2 Eyc und 2 Frontreflektoren an meinem Tourenrad ... die Rennleitung hat sich bisher nicht negativ dazu geäußert. Sind beide parallel am Nady angeschlossen, an einem ist das Rücklicht, am anderen das Ladegerät.
2x50 Lux macht zwar nicht 100 Lux, aber heller ist es schon mit 2 Scheinwerfern :)

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Motte
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Re: Doppelte Beleuchtung am Fahrrad erlaubt?

Beitrag von Motte »

Ja, mit "Tiger im Tank" - da geht das ;) . Ich kann das nur für die Scheinwerfer sagen, die ich selbst hatte. Möglich. dass es mit dem Lichtbild des Eyc heller ist und er gleichzeitig nicht so stark überlappt und somit überstrahlt. Kann auch an deinem Seitenabstand liegen - je weiter die Scheinwerfer auseinander liegen, um so besser wirken sie.


Ärger mit der Polizei hatte ich deswegen auch nie. (bin aber auch in der Zeit nicht konrolliert worden - gesehen haben die Konstruktion einige. Zwei haben auch gefragt - da ging es aber nur um den damals noch neuen Edelux) Dass es nicht erlaubt ist wußte ich ja - hätte die Knolle auch mit Humor genommen.

Ich glaube, gemeint ist mindest einem
Dann würde das da auch so stehen - denn die Wortwahl haben sie beim Reflektor so gebraucht. Verstärkt wird das Ganze durch den Wortlaut in Absatz 2 Satz 1.
(2) An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.
Heißt auf Deutsch - was da nicht explizit steht, ist verboten.
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D.h., fahre ein nur mit 1 Reflektor zuviel verbotenerweise?

Beitrag von UNIC_Nexus »

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Motte hat geschrieben:...Fahrräder müssen mit einem nach vorn wirkenden Scheinwerfer für weißes Licht ausgerüstet sein...
Ausgerüstet für weißes Licht war es schon. Wobei, gelbe Birnenfarbe ist doch erhältlich :P

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TomK
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Re: Doppelte Beleuchtung am Fahrrad erlaubt?

Beitrag von TomK »

Mehr Seitenreflektoren sind erlaubt:
(7) Die Längsseiten müssen nach jeder Seite mit

1. mindestens zwei um 180° versetzt angebrachten, nach der Seite wirkenden gelben Speichenrückstrahlern an den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades oder

2. ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades

kenntlich gemacht sein. Zusätzlich zu der Mindestausrüstung mit einer der Absicherungsarten dürfen Sicherungsmittel aus der anderen Absicherungsart angebracht sein. Werden mehr als zwei Speichenrückstrahler an einem Rad angebracht, so sind sie am Radumfang gleichmäßig zu verteilen.
derMac
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Re: Doppelte Beleuchtung am Fahrrad erlaubt?

Beitrag von derMac »

TomK hat geschrieben:Werden mehr als zwei Speichenrückstrahler an einem Rad angebracht, so sind sie am Radumfang gleichmäßig zu verteilen.
Besonders mag ich ja immer diesen Satz. Sowas kann sich nur ein Vollblutbürokrat ausdenken. :lol:

Mac
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