Nicht zu vergessen die Strahlformung. Das ist bei guten Scheinwerfern eher eine Projektion als eine Konzentration. Ich weiß leider nicht mehr woher ich das habe, aber ich glaube, dass auf das Auge des Gegners - äh - Gegenverkehrs nur 0,2 Lux treffen darf. Je scharfkantiger der Übergang hell/dunkel am Lichtkegel oben ist, umso mehr Licht kann man auf die Fahrbahn "brennen", OHNE den Gegenverkehr zu blenden. Was so geht, sieht man am Fahrlicht moderner PKW. Eine solche Strahlform ist aber nicht trivial zu erzielen. Das beherrscht nicht jeder Hersteller. Mit den aktuellen Leuchtmitteln kann manche Bambushütte "hell" für kleines Geld, "richtig" kostet dann eben doch extra.EmilEmil hat geschrieben: ↑Di Nov 13, 2018 11:56 am ... Die Lichtabstrahlung hängt erstmal von der zur Verfügung gestellten elektrischen Leistung (in [Watt]) ab, dann wie (mit welchem Wirkungsgrad) diese in Lichtleistung [Lumen] umgesetzt wird und erst dann kam in der Vergangenheit eine Vorschrift über die Mindestauftreffleuchtstärke [Lux] in einer bestimmten geometrischen Konfiguration (Größe und Auftreff-Entfernung) zur Anwendung.
Das Ganze nennt sich Glühobst-Zeitalter (der Rad-Beleuchtung) ...
Wer einen eh nicht zugelassenen (Flak-)Scheinwerfer benutzt, kann natürlich auch den Passus mit der Blendfreiheit ignorieren - so wird aus zwei Mal Unrecht Recht gemacht.
Die Xenonscheinwerfer putzen ihre Scheiben übrigens nicht, damit es besser leuchtet, sondern weil ein verdreckter Scheinwerfer blendet, auch wenn er richtig eingestellt ist. Klingt erst mal komisch, ist aber so. Der Dreck wirkt wie eine Streuscheibe. So wird Licht, das eigentlich auf die Farbahn soll, in alle Richtungen gestreut und eben auch in die Augen des Gegenverkehrs.